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Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 15:20
von m_a_d
KGR84 hat geschrieben:
Mi 20. Nov 2019, 15:11
Ja für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11!

Und wenn du keine verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 mehr hast! Wo steht dann, dass die das nicht wieder zu Kat B Plätzen umwandeln? Bzw. muss ja wohl oder übel wenn ich eine Kat A durch eine Kat B ersetze.
ist das nicht eine falsch formulierte Frage - es sollte doch lauten "wo steht, dass er dann wieder umgewandelt wird?"
Edith sagt: als LWB ist man es ja gewohnt, immer nur das schlechtest mögliche zu interpretieren, aber soweit müssen wir nicht gehen hoffe ich

Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 15:25
von Baxter
Wie der Wolf schon beschrieben hat, ist diese Bewilligung der Kat A (im Vergleich zu Salutwaffen) nicht an eine bestimme Waffe gebunden. Zum Altbestand wird damit nicht deine Waffe sondern das bisherige Recht solche Waffen zu besitzen und zu erwerben. Das Recht bleibt dir auch wenn du die Waffe verkaufst, darauf verzichten wirst wohl auch koennen.

Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 15:34
von m_a_d
Eine Frage habe ich zum Thema Bewerbe im Ausland und somit "Verbringung":

1) Wenn ich nun mit meinem AR15 223 (im Zuge der Frist als Altbestand KatA gemeldet) mit großen Magazinen ins Ausland fahren will - steht das weiterhin am EUFWP? Darf ich die Verbringung von Kat.A überhaupt ohne explizite Einzelgenehmigung durchführen? Oder ist für diese Kat.A (Altbestand, Magazingröße, etc) das nicht notwendig?

2) Wenn ich nun mit meinem RRA-Wechselsystem (welches keinen eigenen Platz hat und somit nicht KatA gemeldet werden kann) mit großen Magazinen ins Ausland fahren will - steht das weiterhin am EUFWP?

3) Sind innerhalb der Übergangsfrist vor der Meldung diese Halbautomaten mit großen Magazinen noch Kat.B und ich kann sie daher problemlos (unabhängig von der Klärung der oberen Fragen) ins Ausland mitnehmen mittels EUFWP?

Ich konnte diesbezüglich nichts in den Texten (auch nicht in der Erläuterung) finden oder war zu blind es zu erkennen.

Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 15:45
von KGR84
Baxter hat geschrieben:
Mi 20. Nov 2019, 15:25
Wie der Wolf schon beschrieben hat ist diese Bewilligung des Kat A (im Vergleich zu Schreckschusswaffen) nicht an eine bestimme Waffe gebunden. Zum Altbestand wird damit nicht deine Waffe sondern das bisherige Recht solche Waffen zu besitzen und zu erwerben. Das Recht bleibt dir auch wenn du die Waffe verkaufst, darauf verzichten wirst wohl auch koennen.
Ok, auch wenn dem so sein wird ... wir werden es sehen ... würde man trotzdem einen B Platz für eine B Waffe brauchen. Wenn also eine A Waffe (wegen Magazin) verkauft und eine B angeschafft wird, müssen die Plätze geändert werden ... also braucht man ne neue WBK ...

Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 15:52
von HowlingWolf
KGR84 hat geschrieben:
Mi 20. Nov 2019, 15:45
Ok, auch wenn dem so sein wird ... wir werden es sehen ... würde man trotzdem einen B Platz für eine B Waffe brauchen. Wenn also eine A Waffe (wegen Magazin) verkauft und eine B angeschafft wird, müssen die Plätze geändert werden ... also braucht man ne neue WBK ...
Nach allen bisherigen Informationen sind die A Plätze "rückwärtskompatibel" (War das nicht auch früher bei den Pumpgun-Plätzen schon so? Leider vor meiner Zeit...). Eine Kat B Waffe kann auf einem Kat A Platz sein, nur umgekehrt nicht. Muss eigentlich so sein, die Waffe wird ja erst zu Kat A, wenn das "große" Magazin angesteckt ist...

Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 16:05
von gewo
m_a_d hat geschrieben:
Mi 20. Nov 2019, 14:38
gewo hat geschrieben:
Mi 20. Nov 2019, 12:48
KGR84 hat geschrieben:
Mi 20. Nov 2019, 12:38
Jetzt habe ich entweder eine Erweiterung, oder ein Platz der mit einer Kat B besetzt ist (PPK) wird frei, und ich kaufe mir da noch eine Glock an die das 33er Magazin für die bereits auf Kat A umgeschrieben Glocks passt.
Wird das dann auch eine Kat A, oder bleibt das eine Kat B und ich darf kein 33er Mag mehr anstecken.
B.) divers:
du erwirbst mit deiner Ausnahmegenehmigung nach §17 virtuelle "Plätze" fuer derartige HiCap waffen
du musst dir in der späteren folge jeweils aussuchen WELCHE dieser waffen die waffe mit der HiCap Berechtigung ist
wird nur gehen mit ummelden am Amt und jeweils neuer WBK bzw zumindestens neuem bescheid
warum bei B) jedes mal eine neue WBK? wenn die Anzahl (gesamt oder Kat A) gleich bleibt, dann reicht ev auch eine Meldung im 'ZWR - analog der Überlassung! bekommst ja auch keine neue WBK, wenn du eine Kat B verkaufst und eine andere kaufst
ja wie gesagt, evt auch nur neuer bescheid

Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Verfasst: Mi 20. Nov 2019, 16:29
von KGR84
HowlingWolf hat geschrieben:
Mi 20. Nov 2019, 15:52
KGR84 hat geschrieben:
Mi 20. Nov 2019, 15:45
Ok, auch wenn dem so sein wird ... wir werden es sehen ... würde man trotzdem einen B Platz für eine B Waffe brauchen. Wenn also eine A Waffe (wegen Magazin) verkauft und eine B angeschafft wird, müssen die Plätze geändert werden ... also braucht man ne neue WBK ...
Nach allen bisherigen Informationen sind die A Plätze "rückwärtskompatibel" (War das nicht auch früher bei den Pumpgun-Plätzen schon so? Leider vor meiner Zeit...). Eine Kat B Waffe kann auf einem Kat A Platz sein, nur umgekehrt nicht. Muss eigentlich so sein, die Waffe wird ja erst zu Kat A, wenn das "große" Magazin angesteckt ist...
Na das wär dann natürlich etwas anderes.

Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Verfasst: Do 21. Nov 2019, 10:41
von AUG-andy
Vor 5 Minuten bei der LPD Wien angerufen. 01-31310/79412
Ich wollte wissen wie die Altbestandsmeldung von statten geht.
Ob die Meldung direk am Schottenring oder am Kommissariat eingereicht wird.
Die sehr nette Dame am Telefon hat mir folgendes erklärt :

1) Bitte Bitte erst Ende Jänner den Antrag stellen
2) Sie wissen derzeit überhaupt nicht wie das Einreichen funktionieren soll
3) Ob direkt vor Ort , per Mail , oder am Kommissariat ist noch nicht geklärt
4) Bitte nochmal kurz vor Weihnachten anrufen, vielleicht wissen sie dann schon mehr
5) Ebenso ist die Meldung der "nur Magazine" noch nicht geklärt

War ein sehr freundliches Telefonat, aber die Stimme wirkte trotzdem sehr gestresst.
Scheint ein echtes Chaos zu verursachen auf den Behörden die Altbestandsmeldung

Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Verfasst: Do 21. Nov 2019, 11:41
von McMonkey
Entweder wurde es noch nicht erwähnt oder ich find es nicht ...

Darf ich meine 17er Glock Magazine an eine „ SCHMEISSER AR15-9 S4F 10,5 ZOLL AUSTRIA FÜR GLOCK MAGAZINE“ ab 15.12.2019 anstecken, wenn ich das Gerät erst 2020 kaufen werde? Oder ist die Schmeisser dann damit böse und ich brauch eine „Altbestand Magazin WBK“ dafür? Für ein 33Schuss Glock Magazin werde ich wohl eine brauchen ? 🤷‍♂️

Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Verfasst: Do 21. Nov 2019, 12:18
von bino71
Ja, kannst verwenden wennst Sportschütze bist.
Ob Altbestand Magazin WBK funktioniert wird sich weisen.

Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Verfasst: Do 21. Nov 2019, 13:14
von gewo
AUG-andy hat geschrieben:
Do 21. Nov 2019, 10:41
Vor 5 Minuten bei der LPD Wien angerufen. 01-31310/79412
Ich wollte wissen wie die Altbestandsmeldung von statten geht.
....
1) Bitte Bitte erst Ende Jänner den Antrag stellen
2) Sie wissen derzeit überhaupt nicht wie das Einreichen funktionieren soll
3) Ob direkt vor Ort , per Mail , oder am Kommissariat ist noch nicht geklärt
4) Bitte nochmal kurz vor Weihnachten anrufen, vielleicht wissen sie dann schon mehr
5) Ebenso ist die Meldung der "nur Magazine" noch nicht geklärt
....

das kleine "Nebenproblem" dabei ist dass die ueberlassung von Magazinen +10 Langwaffe und +20 Kurzwaffe ohne waffenrechtliches Dokument ab 14.12.2019 (ausserhalb vom behoerdlich genehmigten Schießstand) nicht mehr erfolgen darf

dass du erst ab Jänner beantragen sollst stimmt mit meinen infos überein dass es erst im Fruehjahr infos dazu geben soll wie das mit den hicaps generell funktionieren soll

fragen wie
welcher verein darf "supersportschuetze" bestaetigen
werden die Modelle der magazine erfasst oder die Kaliber
oder nur die stueck
oder ueberhaupt nur dass man hat
usw

naja

Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Verfasst: Do 21. Nov 2019, 13:21
von Ferrum
Am Schiessstand scheinbar schon.

Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Verfasst: Do 21. Nov 2019, 13:21
von gewo
Ferrum hat geschrieben:
Do 21. Nov 2019, 13:21
Am Schiessstand scheinbar schon.
hab ich dann eh gleich ergänzt
aber verkaufen kann ich dir keine

Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Verfasst: Do 21. Nov 2019, 14:19
von Ferrum
Mein Post bezog sich darauf, du warst zu schnell.
McMonkey hat geschrieben:
Do 21. Nov 2019, 11:41
Darf ich meine 17er Glock Magazine an eine „ SCHMEISSER AR15-9 S4F 10,5 ZOLL AUSTRIA FÜR GLOCK MAGAZINE“ ab 15.12.2019 anstecken, wenn ich das Gerät erst 2020 kaufen werde?

Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt

Verfasst: Do 21. Nov 2019, 16:21
von hasgunz
Baxter hat geschrieben:
Mi 20. Nov 2019, 15:25
Wie der Wolf schon beschrieben hat, ist diese Bewilligung der Kat A (im Vergleich zu Salutwaffen) nicht an eine bestimme Waffe gebunden. Zum Altbestand wird damit nicht deine Waffe sondern das bisherige Recht solche Waffen zu besitzen und zu erwerben. Das Recht bleibt dir auch wenn du die Waffe verkaufst, darauf verzichten wirst wohl auch koennen.
Schön wäre es, die Hoffnung stirbt zuletzt...

LG