Und er zeigt das er den vorangegangenen Post gut gelesen hat

Kannst du das bitte ausführen? Ich verstehe nicht auf wenn du das beziehst und wie du das meinst.Garreth81 hat geschrieben:@DerDaniel
Und er zeigt das er den vorangegangenen Post gut gelesen hat
Jaja die Baumgartner Höhe ist nicht zu unterschätzen...ihr habt doch eh die WEGA fast täglich dort, oder?Barracuda hat geschrieben:Auch wenn ich es nicht als notwendig erachte, die Gründe für meine Recherche zu rechtfertigen, doch eine Erklärung:
Meine Kollegen und ich kommen beruflich zeitweise in Lagen, in denen die Frage aufkommt, was man in die Hand nimmt, wenn man "da hinein geht".
Nein, kann man nicht.Wiseli hat geschrieben:Kann man das sichtbare Tagen des EKA als "Erregung öff. Ärgerniss" betrachten?
Ist das eine schwere Verwaltungsübertretung oder eine leichte wie Falschparken am Behindi-Parkplatz?
Vor ca. 2 Monaten gabs den beim Wertgarner (Wien) lagernd.Floody hat geschrieben:Hat grad wer zufällig gesehen wo ich einen Bonowi EKA derzeit bekomme? Oder kann man sich den samt BMI schrieb noch schicken lassen?
Was ein Bescheid ist, ist schon klar oder? Und die Mutmaßung bzgl. Teleskopschlagstock hilft auch keinem weiter. Ist nicht böse gemeint, aber wie schon oft hier im Bereich Waffenrecht erwähnt:oJo hat geschrieben:Also ich hab mal vor ein paar Jahren beim BMI angefragt ob man einen Tonfa denn wirklich führen dürfte (damals nicht allzu vertraut mit ris und Recht im allgemeinen), die haben das mit Bescheid bestätigt, von daher wird der doch im Vergleich schon unauffällige Teleskopschlagstock garkein Problem sein.
1) Ist klar, aber ein (nicht verbotener) Teleskopschlagstock ist die selbe kategorie Waffe wie ein TonfaKlompo hat geschrieben:Was ein Bescheid ist, ist schon klar oder? Und die Mutmaßung bzgl. Teleskopschlagstock hilft auch keinem weiter. Ist nicht böse gemeint, aber wie schon oft hier im Bereich Waffenrecht erwähnt:oJo hat geschrieben:Also ich hab mal vor ein paar Jahren beim BMI angefragt ob man einen Tonfa denn wirklich führen dürfte (damals nicht allzu vertraut mit ris und Recht im allgemeinen), die haben das mit Bescheid bestätigt, von daher wird der doch im Vergleich schon unauffällige Teleskopschlagstock garkein Problem sein.
1. Unser Waffenrecht ist nicht immer schlüssig und logisch, daher keine Schlüsse ziehen und nichts aus anderen Sachverhalten ableiten.
2. Keine Behauptungen ohne Quellen oder Belege aufstellen.
3. Begriffe bei Rechtsthemen richtig verwenden (Bescheid etc.).
Nochmal: ist nicht böse gemeint, aber bitte hier genauer sein.