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Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Verfasst: Do 27. Jan 2022, 18:38
von Mr. Danger
hari hat geschrieben:
Do 27. Jan 2022, 18:19
Mr. Danger hat geschrieben:
Do 27. Jan 2022, 17:29
In dem Fall hat dann die Legislative versagt weil Sie eine Lücke gelassen haben.
Wer soll da bitte versagt haben? Wieso soll man an EWR Buerger keine Waffen verkaufen duerfen. Was ist mit dem freien Warenverkehr. Dass es in DE ein strengeres WaffG gibt geht ja hierzulande keinen was an. Die deutschen Gesetze einzuhalten obliegt dem Kaeufer aus Deutschland. Andere Laender, andere Sitten.
Die Tat wurde ja auch nicht von der Waffe begangen, sonderm vom Taeter.
Ein EU-Bürger darf eh kaufen. Nur muss er die Waffe dann offiziell mit Ausfuhrpapieren ausführen oder hier melden. Weil ansonsten ist die Waffe in AT illegal. Denke schon das Das ein Thema / Aufgabe für den österreichischen Staat ist.

Freier Warenverkehr und Waffen? Glaubst Du das selbst :shock: ?

LG, Hans

Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Verfasst: Do 27. Jan 2022, 19:42
von Evilcannibal79
Ich bin gerade dabei einem deutschen Freund eine meiner Gewehre zu verkaufen.
Das ist ein brutales Prozedere.
Er braucht erst mal einen Voreintrag in seiner wbk damit er die Einfuhrpapiere überhaupt beatragen kann.

Wie sieht das aus würde er bei einem Händler kaufen?
Wenn er keinen österr Wohnsitz hat? Da müsste er ja im Vorfeld schon alles mit der Behörde in dland abgeklärt haben und der hiesige Verkäufer hätte ja vorher schon die Ausfuhrpapiere parat haben müssen.

Oder hab ich jetzt irgendwo nen Fehler drin?
Einfach so ohne Wohnsitz in Österreich Waffen kaufen, im waffenladen, kann doch nicht so einfach sein, oder?

Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Verfasst: Do 27. Jan 2022, 19:53
von ebner33
Evilcannibal79 hat geschrieben:
Do 27. Jan 2022, 19:42
Ich bin gerade dabei einem deutschen Freund eine meiner Gewehre zu verkaufen.
Das ist ein brutales Prozedere.
Er braucht erst mal einen Voreintrag in seiner wbk damit er die Einfuhrpapiere überhaupt beatragen kann.

Wie sieht das aus würde er bei einem Händler kaufen?
Wenn er keinen österr Wohnsitz hat? Da müsste er ja im Vorfeld schon alles mit der Behörde in dland abgeklärt haben und der hiesige Verkäufer hätte ja vorher schon die Ausfuhrpapiere parat haben müssen.

Oder hab ich jetzt irgendwo nen Fehler drin?
Einfach so ohne Wohnsitz in Österreich Waffen kaufen, im waffenladen, kann doch nicht so einfach sein, oder?
Der Täter hatte ja extra zu diesem Zweck einen Wohnsitz in Österreich.
Dann ists eben genau so,reingehen,bestellen,3 Tage warten und abholen.

Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Verfasst: Do 27. Jan 2022, 20:06
von Nuss_95
ebner33 hat geschrieben:
Do 27. Jan 2022, 19:53
Evilcannibal79 hat geschrieben:
Do 27. Jan 2022, 19:42
Ich bin gerade dabei einem deutschen Freund eine meiner Gewehre zu verkaufen.
Das ist ein brutales Prozedere.
Er braucht erst mal einen Voreintrag in seiner wbk damit er die Einfuhrpapiere überhaupt beatragen kann.

Wie sieht das aus würde er bei einem Händler kaufen?
Wenn er keinen österr Wohnsitz hat? Da müsste er ja im Vorfeld schon alles mit der Behörde in dland abgeklärt haben und der hiesige Verkäufer hätte ja vorher schon die Ausfuhrpapiere parat haben müssen.

Oder hab ich jetzt irgendwo nen Fehler drin?
Einfach so ohne Wohnsitz in Österreich Waffen kaufen, im waffenladen, kann doch nicht so einfach sein, oder?
Der Täter hatte ja extra zu diesem Zweck einen Wohnsitz in Österreich.
Dann ists eben genau so,reingehen,bestellen,3 Tage warten und abholen.
Ein Hotelzimmer kannst kannst als Wohnsitz anmelden und das geht als Lebensmittelpunkt durch?

Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Verfasst: Do 27. Jan 2022, 20:11
von Davomon1979
ebner33 hat geschrieben:
Do 27. Jan 2022, 19:53
Evilcannibal79 hat geschrieben:
Do 27. Jan 2022, 19:42
Ich bin gerade dabei einem deutschen Freund eine meiner Gewehre zu verkaufen.
Das ist ein brutales Prozedere.
Er braucht erst mal einen Voreintrag in seiner wbk damit er die Einfuhrpapiere überhaupt beatragen kann.

Wie sieht das aus würde er bei einem Händler kaufen?
Wenn er keinen österr Wohnsitz hat? Da müsste er ja im Vorfeld schon alles mit der Behörde in dland abgeklärt haben und der hiesige Verkäufer hätte ja vorher schon die Ausfuhrpapiere parat haben müssen.

Oder hab ich jetzt irgendwo nen Fehler drin?
Einfach so ohne Wohnsitz in Österreich Waffen kaufen, im waffenladen, kann doch nicht so einfach sein, oder?
Der Täter hatte ja extra zu diesem Zweck einen Wohnsitz in Österreich.
Dann ists eben genau so,reingehen,bestellen,3 Tage warten und abholen.
Für Kategorie C braucht man keinen Wohnsitz in AT. - Wenn der Hauptwohnsitz in einem anderen EU Land liegt muss der Händler die Behörde und die Behörde das EU Land verständigen.

Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Verfasst: Do 27. Jan 2022, 20:35
von gewo
Davomon1979 hat geschrieben:
Do 27. Jan 2022, 20:11
ebner33 hat geschrieben:
Do 27. Jan 2022, 19:53
Evilcannibal79 hat geschrieben:
Do 27. Jan 2022, 19:42
Ich bin gerade dabei einem deutschen Freund eine meiner Gewehre zu verkaufen.
Das ist ein brutales Prozedere.
Er braucht erst mal einen Voreintrag in seiner wbk damit er die Einfuhrpapiere überhaupt beatragen kann.

Wie sieht das aus würde er bei einem Händler kaufen?
Wenn er keinen österr Wohnsitz hat? Da müsste er ja im Vorfeld schon alles mit der Behörde in dland abgeklärt haben und der hiesige Verkäufer hätte ja vorher schon die Ausfuhrpapiere parat haben müssen.

Oder hab ich jetzt irgendwo nen Fehler drin?
Einfach so ohne Wohnsitz in Österreich Waffen kaufen, im waffenladen, kann doch nicht so einfach sein, oder?
Der Täter hatte ja extra zu diesem Zweck einen Wohnsitz in Österreich.
Dann ists eben genau so,reingehen,bestellen,3 Tage warten und abholen.
Für Kategorie C braucht man keinen Wohnsitz in AT. - Wenn der Hauptwohnsitz in einem anderen EU Land liegt muss der Händler die Behörde und die Behörde das EU Land verständigen.
Du brauchst einen wohnsitz in oesterreich zum normalen kauf einer kat C

Aber es muss kein hauptwohnsitz sein.

Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Verfasst: Do 27. Jan 2022, 20:59
von Davomon1979
gewo hat geschrieben:
Do 27. Jan 2022, 20:35
Davomon1979 hat geschrieben:
Do 27. Jan 2022, 20:11
ebner33 hat geschrieben:
Do 27. Jan 2022, 19:53
Evilcannibal79 hat geschrieben:
Do 27. Jan 2022, 19:42
Ich bin gerade dabei einem deutschen Freund eine meiner Gewehre zu verkaufen.
Das ist ein brutales Prozedere.
Er braucht erst mal einen Voreintrag in seiner wbk damit er die Einfuhrpapiere überhaupt beatragen kann.

Wie sieht das aus würde er bei einem Händler kaufen?
Wenn er keinen österr Wohnsitz hat? Da müsste er ja im Vorfeld schon alles mit der Behörde in dland abgeklärt haben und der hiesige Verkäufer hätte ja vorher schon die Ausfuhrpapiere parat haben müssen.

Oder hab ich jetzt irgendwo nen Fehler drin?
Einfach so ohne Wohnsitz in Österreich Waffen kaufen, im waffenladen, kann doch nicht so einfach sein, oder?
Der Täter hatte ja extra zu diesem Zweck einen Wohnsitz in Österreich.
Dann ists eben genau so,reingehen,bestellen,3 Tage warten und abholen.
Für Kategorie C braucht man keinen Wohnsitz in AT. - Wenn der Hauptwohnsitz in einem anderen EU Land liegt muss der Händler die Behörde und die Behörde das EU Land verständigen.
Du brauchst einen wohnsitz in oesterreich zum normalen kauf einer kat C

Aber es muss kein hauptwohnsitz sein.
Ich find zu C nur § 33 Abs 2. da steht:

Der Registrierungspflichtige hat sich dem Gewerbetreibenden oder dessen Beauftragten mit einem amtlichen Lichtbildausweis auszuweisen und Informationen über Kategorie, Marke, Type, Kaliber und Herstellungsnummer der zu registrierenden Schusswaffe, das Datum der Überlassung sowie den Namen und die Anschrift des Vorbesitzers bekannt zu geben. Er hat außerdem den Staat innerhalb der Europäischen Union glaubhaft zu machen, in dem er den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat, oder glaubhaft zu machen, dass dieser außerhalb der Europäischen Union liegt. Liegt der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen des Registrierungspflichtigen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, hat der Gewerbetreibende die Behörde im Wege des Datenfernverkehrs davon in Kenntnis zu setzen. Die Behörde hat diesfalls den Wohnsitzstaat des Betreffenden über die Registrierung der Waffe in Kenntnis zu setzen.

?

Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Verfasst: Do 27. Jan 2022, 21:45
von gewo
Davomon1979 hat geschrieben:
Do 27. Jan 2022, 20:59
gewo hat geschrieben:
Do 27. Jan 2022, 20:35
Davomon1979 hat geschrieben:
Do 27. Jan 2022, 20:11
ebner33 hat geschrieben:
Do 27. Jan 2022, 19:53


Der Täter hatte ja extra zu diesem Zweck einen Wohnsitz in Österreich.
Dann ists eben genau so,reingehen,bestellen,3 Tage warten und abholen.
Für Kategorie C braucht man keinen Wohnsitz in AT. - Wenn der Hauptwohnsitz in einem anderen EU Land liegt muss der Händler die Behörde und die Behörde das EU Land verständigen.
Du brauchst einen wohnsitz in oesterreich zum normalen kauf einer kat C

Aber es muss kein hauptwohnsitz sein.
Ich find zu C nur § 33 Abs 2. da steht:

Der Registrierungspflichtige hat sich dem Gewerbetreibenden oder dessen Beauftragten mit einem amtlichen Lichtbildausweis auszuweisen und Informationen über Kategorie, Marke, Type, Kaliber und Herstellungsnummer der zu registrierenden Schusswaffe, das Datum der Überlassung sowie den Namen und die Anschrift des Vorbesitzers bekannt zu geben. Er hat außerdem den Staat innerhalb der Europäischen Union glaubhaft zu machen, in dem er den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat, oder glaubhaft zu machen, dass dieser außerhalb der Europäischen Union liegt. Liegt der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen des Registrierungspflichtigen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, hat der Gewerbetreibende die Behörde im Wege des Datenfernverkehrs davon in Kenntnis zu setzen. Die Behörde hat diesfalls den Wohnsitzstaat des Betreffenden über die Registrierung der Waffe in Kenntnis zu setzen.

?
Eh
Steht ja eh da
Er darf kaufen

Er braucht keinen hauptwohnsitz

Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Verfasst: Do 27. Jan 2022, 22:09
von kuni
Aktuell in der kleinen Zeitung:
Fest steht laut Staatsanwaltschaft Heidelberg, dass weder der mutmaßliche Täter noch seine engeren Angehörigen irgendwelche waffenrechtliche Erlaubnisse in Deutschland besaßen. Die hätte man aber gebraucht, um an eine Waffe zu kommen, so Waffenexperte und Sportschütze Markus Schwaiger. Laut ihm ist eine Waffenbesitzkarte in Deutschland „für alles (sogar für Knallwaffen)“ Voraussetzung. Wer allerdings in Österreich eine Waffe kaufen will, der trifft auf nicht allzu hohe Hindernisse, sagt der Experte. Hier sei das Waffengesetz um einiges lockerer.

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Waffen der Kategorie C in Österreich frei zugänglich
Der 18_jährige besaß Langwaffen der Kategorie C. Darunter eine Doppelflinte der Marke "Churchill" und eine sogenannte Repetierbüchse, Chiappa Alaskan 1892, wie auf Videos zu erkennen ist. Diese sind in Österreich für über 18-Jährige frei zugänglich. In die Kategorie C fallen außerdem Jagdgewehre, in die Kategorie B zum Beispiel Faustfeuerwaffen und in die Kategorie A Maschinengewehre. Man braucht für die Kategorie C kein waffenrechtliches Dokument und muss lediglich EU-Staatsbürger sein. Es darf allerdings kein amtliches Waffenverbot vorliegen – ein solches kann zum Beispiel nach Gewalttaten ausgesprochen werden.

Wenn jemand ohne Waffenbesitzberechtigung eine Waffe der Kategorie C in einem Geschäft kauft, dann darf er diese nach einer „Abkühlungsphase“ von drei Tagen abholen und benutzen. Die Phase dient dazu, dass der Händler Zeit hat zu kontrollieren, ob ein Waffenverbot vorliegt.

Schwaiger kritisiert, dass Waffen der Kategorie C so einfach zu erhalten sind. Die Gefahr von Amokläufen würde dadurch steigen. Schwaiger fordert eine Änderung im Gesetz, Waffen der Kategorie C sollen nur mehr für jene mit Jagd- oder Waffenbesitzkarte erhältlich sein.

Experte: Illegale Waffen seien das Problem
Das große Problem in Österreich seien aber die illegalen Schusswaffen, sagt Schwaiger. „Wir haben Unmengen davon, einfach bedingt zur Nähe zum ehemaligen Ostblock und dem ehemaligen Jugoslawien in Kombination mit der Öffnung der Grenzen im Rahmen des Schengen-Abkommens.“ Die Schätzungen reichen laut dem Experten von einer halben Million bis 1,5 Millionen an illegalen Schusswaffen.

Im Fall des Attentäters steht laut der Staatsanwaltschaft Heidelberg noch nicht fest, ob die Waffen legal oder illegal erworben wurden. Viele Verbrechen würden mit illegalen Schusswaffen begangen, so Schwaiger. Er vermisst Initiativen vonseiten der Legislative und Exekutive. In anderen Ländern gebe es etwa Aktionen zur „straffreien Abgabe“ von illegalen Waffen, um sie vom Markt zu bekommen.

Waffenexperte Ingo Wieser relativiert, das österreichische Gesetz entspreche ziemlich genau der EU-Vorgabe. „In manchen Punkten ist es aber unscharf und fehlerhaft“, kritisiert auch er. Zum Beispiel seien die Kategorien teils unsinnig. Von den rund 1500 Verbrechen, bei denen Wieser als Sachverständiger mitwirkte, habe er nur bei einer Handvoll mit legalen Waffen zu tun gehabt. „Wer sich eine Waffe besorgen will, kommt auch zu einer“, sagt Wieser.

Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Verfasst: Do 27. Jan 2022, 22:39
von rhodium
Unterm Strich ist das auch nicht anderst wie wenn sich ein Österreicher in Tschechien Feuerwerk kauft für das er in Ö keine Berechtigung besitzt und dieses dann illegal ausführt ... in dem Fall geht es halt oft böse für den (ahnungslosen) Nutzer aus. Trotzdem würde es den Tschechen ja nicht im Traum einfallen die Gesetzeslage wegen diesen Vorfällen anzupassen.
Klar kann man Vorkehrungen treffen (Meldezettel oder was auch immer), aber Missbrauch wird sich de facto nie verhindern lassen. Selbst in D ist der Zugang zu Armbrust, Stichwaffen, Vorderlader usw. frei.

Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Verfasst: Do 27. Jan 2022, 23:31
von Justin88
rhodium hat geschrieben:
Do 27. Jan 2022, 22:39
Selbst in D ist der Zugang zu Armbrust, Stichwaffen, Vorderlader usw. frei.
Also bei den Stichwaffen wäre ich nicht so sicher.
Zumindest was die üblichen Folder betrifft die man gelegentlich mit sich führt. Ebenso das Glock Feldmesser das im Auto liegt.

Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Verfasst: Fr 28. Jan 2022, 00:00
von rhodium
Man darf es vielleicht nicht führen, aber definitiv erwerben.

Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Verfasst: Fr 28. Jan 2022, 04:04
von titan
Der Schwaiger ist schon ein Feiner! (Imageschädling)

Unterm Strich sind die Waffen mit dem Grenzübertritt jedenfalls illegal gewesen.


Nachtrag:
Ich bin gespannt, wie der Großhandel auf derartiges geschäftsschädigendes Verhalten reagiert, sollte er das der Branche eines Tages einbrocken.

Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Verfasst: Fr 28. Jan 2022, 04:43
von KarawankenHippie
War für mich leider nur eine Frage der Zeit bis irgendwas derartiges passiert und das Thema dann von allen Medien aufgegriffen wird.

Bild

Bisher wussten halt die wenigsten, dass Kat. C Waffen relativ leicht zu erwerben sind. Leider gut möglich, dass so etwas zu Nachahmungstaten führt.

Muss leider den Teufel an die Wand malen, vermutlich ist es damit mit dem freien Erwerb von Kat. C Waffen vorbei. Schön war's...

Für mich ein denkbarer "Kompromiss" wäre ein Background-Check innerhalb der 3-tägigen Wartefrist bei Kauf ohne WBK, aber wenn es zu Änderungen im Waffengesetz kommt, wird wohl kaum jemand so weit denken.

Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Verfasst: Fr 28. Jan 2022, 05:54
von titan
@KarawankenHippie betreffend ''.. den Teufel an die Wand malen...''

Dass das EIN FALL mit optisch unguter Geschichte ist, macht es rechtlich und in der Praxis noch lange nicht zu einer, von der menschlichen Tragödie einmal abgesehen.

Langwaffen der Kategorie C und ehemals D sind kriminalstatistisch im Bereich der Unbedeutsamkeit angesiedelt. Letztlich war die Tat außerdem geplant, und das offensichtlich gar nicht wenig. Wenn man sich einmal vor Augen führt, mehreren Personen wahllos und gezielt ab- und ins Gesicht etc. zu schießen, was in einem Hörsaal vermutlich anders möglich schwer ist, ist das eine unvorstellbar grausame Tat eines Geisteskranken, wo dem Tatmittel eine untergeordnete Rolle zukommt. Gleich wie bei der Wahl von Suizidmethoden sagt die Art der Rachemethode und der Ort sowie die Opferwahl etwas über die Psyche des Täters aus. Hätte er keine Schusswaffen gehabt wäre es vmtl ein anderes Tatmittel mit ähnlicher Wirkung geworden. Wir können also nicht ausschließen, ob dann nicht etwa eine Rohrbombe zum Einsatz gekommen wäre, auch wenn das natürlich Spekulation ist.

Was dir und einigen anderen auch in diesem Forum aber einmal klar werden muss (ohne irgendjemanden persönlich anzugreifen!), ist die Tatsache, wofür man argumentiert. Der Inhaber von Euroguns malt nämlich auch den Teufel an die Wand, mit entsprechender Wirkung wie man sieht. Man kann dazu natürlich eine Meinung haben, allerdings macht letztlich der Ton die Musik (Stimmung). Die Politik nutzt oftmals Medien zur Stimmungsmache, was aber nicht automatisch gleichzusetzten ist mit der Tatsache der Berichterstattung an sich. Ich möchte aber an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, das Forum daher nicht zum schwarzmalen zu nutzen. Die Anzahl der Langwaffenbesitzer und die Anzahl der Langwaffen mit denen nichts passiert machen jedenfalls einem anderen Ton.

Das große Waffenverbot der SPÖ 1996 und andere entsprechende Ansinnen wurden nicht mit Fürchten verhindert sondern mit einer festwn Haltung und sachlichen Analyse. In dieser Sache sollten wir LWBs uns einig sein.