Eine verwahrung von schusswaffen in allgemeinräumen ist nicht zulässig.
Man kann jetzt drueber diskutieren ob eine schiessanlahe ein allgemeinraum ist oder nicht …..
Eine verwahrung von schusswaffen in allgemeinräumen ist nicht zulässig.
Da hast du recht
Ich kenne keinen verein bei dem die behoerde sowas genehmigtmänsn hat geschrieben: ↑Do 17. Feb 2022, 07:33Da hast du recht
Bei uns am Schießplatz befinden sich die verschließbaren Spinte im Lagerraum welcher nich für alle zugänglich ist.
Ob das dann aber als "nicht öffentlich" angesehen wird weiß ich leider nicht, da ja Schützenkollegen, welche dort auch etwas versperrt haben zugang haben.
Echt eine interessante Frage auf die du mich da gebracht hast. Das habe ich so noch gar nicht bedenkt
Die Tresorwand vom Seidler?
Der Taro bietet das auf seiner HP an:Paddy91 hat geschrieben: ↑Do 17. Feb 2022, 10:56Die Tresorwand vom Seidler?
Aber gut dass es nicht genehmigt wird weil eine Waffenrechtsnovelle (5-10Jahre) nach dem AUCH am Schießstand verwahren sind wir beim, Sportwaffen NUR am Schießstand verwahren und eine weitere später beim ALLE Waffen NUR am Schießstand verwahren.
das sind betriebsstaetten mit betriebstaettengenehmigungDingo hat geschrieben: ↑Do 17. Feb 2022, 11:09Der Taro bietet das auf seiner HP an:Paddy91 hat geschrieben: ↑Do 17. Feb 2022, 10:56Die Tresorwand vom Seidler?
Aber gut dass es nicht genehmigt wird weil eine Waffenrechtsnovelle (5-10Jahre) nach dem AUCH am Schießstand verwahren sind wir beim, Sportwaffen NUR am Schießstand verwahren und eine weitere später beim ALLE Waffen NUR am Schießstand verwahren.
https://www.taro.at/verleih-aufbewahrun ... ormationen
Für 100 bzw. 150 / Jahr. Keine Ahnung, wie das im Detail ausschaut.