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Re: Angefahrenes Tier erschießen?

Verfasst: Do 17. Feb 2022, 12:11
von hari
@gewo der Jagdausuebungsberechtigte ist aber nicht Tierhalter, insofern ist sogar schon der Wildschaden eine rechtlich schwierige Zone. Wieso soll der JAB fuer den Schaden den Wild verursacht zahlen, wenn es herrenlos ist.
Die Argumentation hier ist ja wohl dass dem JAB ein Schaden entsteht weil er sich den zusammengefuehrten Bock auf den Abschussplan anrechnen lassen muss und somit selber einen weniger erlegen kann. Der Schaden entsteht ja also am Jagdausuebungsrecht, und den kann man monetaer beziffern (was eben so ein Abschuss sonst kosten wuerde). Daraus eine Obsorgepflicht oder Halterpflichten abzuleiten, wo es eben bei wilden Tieren gar keine Haltung gibt, ist mmn zu weit hergeholt.

Re: Angefahrenes Tier erschießen?

Verfasst: Do 17. Feb 2022, 12:23
von Hellprayer
hari hat geschrieben:
Do 17. Feb 2022, 12:11
@gewo der Jagdausuebungsberechtigte ist aber nicht Tierhalter, insofern ist sogar schon der Wildschaden eine rechtlich schwierige Zone. Wieso soll der JAB fuer den Schaden den Wild verursacht zahlen, wenn es herrenlos ist.
Die Argumentation hier ist ja wohl dass dem JAB ein Schaden entsteht weil er sich den zusammengefuehrten Bock auf den Abschussplan anrechnen lassen muss und somit selber einen weniger erlegen kann. Der Schaden entsteht ja also am Jagdausuebungsrecht, und den kann man monetaer beziffern (was eben so ein Abschuss sonst kosten wuerde). Daraus eine Obsorgepflicht oder Halterpflichten abzuleiten, wo es eben bei wilden Tieren gar keine Haltung gibt, ist mmn zu weit hergeholt.
Das ist ja genau das Problem. Etwas "herrenloses" zu ersetzen ist defacto nicht möglich weil es ja keinen Eigentümer gibt.

Jetzt kommt aber ein Pächter/Reviereigenümer daher und sagt "das ist meins, das will ich ersetzt haben!"

Wenn da jetzt rauskommt dass ein Eigentum vorliegt, stirbt der Begriff "herrenlos" und es entsteht die Pflicht wie bei jedem Eigentum (z.B. Tierhaltung) dass man für begangene Schäden haftbar gemacht werden kann.

Ich seh schon die Bauern am Feldrand lachend mit der Kamera stehen :doh:

Da folgt ein Rattenschwanz den sich so mancher noch nicht ganz bewusst gemacht hat.

Re: Angefahrenes Tier erschießen?

Verfasst: Do 17. Feb 2022, 12:24
von gewo
kuni hat geschrieben:
Do 17. Feb 2022, 12:03
....es wurden durch die Waldgebiete Fahrbahnen ohne entsprechende Schutzmaßnahmen gebaut. Wild war vor den Autos da....
beim eigentumrecht geht es um ein sachliches recht bzw eine sachliche pflicht und nicht um eine evolutionsfrage

es interessiert beim unfall hund gegen auto oder pferd gegen auto (bei dem immer schon der hunde/pferdehalter alles zahlt bis zum letzten euro) niemand ob der hund/ das pferd oder das kraftfahrzeug frueher "da war"

die frage bei der haftung ist daher wann wer die eigentuemerschaft ueber das wild uebernommen hat, sprich wann der pachtvertrag abgeschlossen bzw. zuletzt erneuert wurde.

und das ist wohl in allen faellen NACH der errichtung der strassen der fall gewesen

Re: Angefahrenes Tier erschießen?

Verfasst: Do 17. Feb 2022, 12:28
von AUG-andy
wolpertinger hat geschrieben:
Do 17. Feb 2022, 12:10

Jetzt hast du mich neugierig gemacht? Hast du eine Lösung dafür oder gehts nur darum den dir verhassten Jäger etwas reinzuwürgen?

Ausser Schalldämpfer...was sind genau die Annehmlichkeiten der letzten Waffenrechtsnovelle?
Reinwürgen ist ein hässliches Wort.
Aber wer so viele Rechte und Ausnahmen genießt, wird doch mit neuen Pflichten in Zukunft kein Problem haben. Nicht nur dass der KFZ Besitzer einen deutlichen Wertverlust hinnehmen muss, soll er noch Zahlen für das nicht ordnungsgemäß gehaltene Getier? Da wurde die Büchse der Pandora geöffnet mit dem Ersturteil. Kann leicht sein dass der Schuß zu eurem Leidwesen nach hinten losgeht.

Re: Angefahrenes Tier erschießen?

Verfasst: Do 17. Feb 2022, 12:34
von hari
@gewo das is aber das Missverstaendnis.. der Schadenersatz zielt ja nicht auf die herrenlose Sache ab, sondern dass eben ein Bock weniger erlegt werden kann nach Abschussplan, und da entsteht also dem Jagdausuebungsberechtigten ein Schaden (weil er sein Jagdausuebungsrecht nicht mehr vollumfaenglich ausueben kann), und den Schaden will er abgegolten haben. Ich kenn aber kein diesbezuegliches Urteil und mutmasse da nur nach meinem laienhaften Rechtsverstaendnis.

Re: Angefahrenes Tier erschießen?

Verfasst: Do 17. Feb 2022, 12:40
von wolpertinger
AUG-andy hat geschrieben:
Do 17. Feb 2022, 12:28
wolpertinger hat geschrieben:
Do 17. Feb 2022, 12:10

Jetzt hast du mich neugierig gemacht? Hast du eine Lösung dafür oder gehts nur darum den dir verhassten Jäger etwas reinzuwürgen?

Ausser Schalldämpfer...was sind genau die Annehmlichkeiten der letzten Waffenrechtsnovelle?
Reinwürgen ist ein hässliches Wort.
Aber wer so viele Rechte und Ausnahmen genießt, wird doch mit neuen Pflichten in Zukunft kein Problem haben. Nicht nur dass der KFZ Besitzer einen deutlichen Wertverlust hinnehmen muss, soll er noch Zahlen für das nicht ordnungsgemäß gehaltene Getier? Da wurde die Büchse der Pandora geöffnet mit dem Ersturteil. Kann leicht sein dass der Schuß zu eurem Leidwesen nach hinten losgeht.

Welche wären das???

Re: Angefahrenes Tier erschießen?

Verfasst: Do 17. Feb 2022, 12:40
von gewo
hari hat geschrieben:
Do 17. Feb 2022, 12:34
@gewo das is aber das Missverstaendnis.. der Schadenersatz zielt ja nicht auf die herrenlose Sache ab, sondern dass eben ein Bock weniger erlegt werden kann nach Abschussplan, und da entsteht also dem Jagdausuebungsberechtigten ein Schaden (weil er sein Jagdausuebungsrecht nicht mehr vollumfaenglich ausueben kann), und den Schaden will er abgegolten haben. Ich kenn aber kein diesbezuegliches Urteil und mutmasse da nur nach meinem laienhaften Rechtsverstaendnis.
ich denke das wird auch die richtung sein in die die jaegerschaft argumentieren wird in einem wohl zu erwartenden verfahren

zu was das fuehrt wird man sehen

die definition des "herrenlosen gutes" auf das aber bestimmte oertliche gruppen ein anrecht auf toetung und aneignung haben und auf das diese gruppen jetzt sogar neu ein schadenersatzrecht fuer den entfall diese toetung und aneignung haben, ohne dafuer aber haftung zu uebernehmen ist ja auch schon mehr als hundert jahre alt und ist massiv ausgehoelt.
"neue alte" wildtiere wie wolf, baer und bieber sind genauso herrenlos und trotzdem haften organisationen fuer schaden bei unfaellen und bei schaden an nutztieren......

evt kommt ja nach einem mehrjaehrigen verfahren raus dass die definition "herrenlos" fuer wild veraltet und nicht mehr zu halten ist..

auf jeden fall ein riesengeschaeft fuer die juristen

und durchaus ein gewisses risiko fuer die jaegerschaft, im VfgH haben die konservativen dzt keine mehrheit ...

Re: Angefahrenes Tier erschießen?

Verfasst: Do 17. Feb 2022, 12:58
von wolpertinger
Bei Rissen von Bär und Wolf bekommt man vom Land eine Entschädigung falls ich das richtig in Erinnerung habe. Wenn der Biber beschädigt und die dadurch umstürzen und jemanden verletzen kann der Eigentümer des Grundes zur Verantwortung gezogen werden da er den Baum bei Gefahr fällen hätte müssen...so die Auskunft eines Grundbesitzers dessen Wald neben einem Radweg liegt und der Biber einige Bäume angenagt hatte. Der holte sich dann einen Biberbeauftragten vom Land....

Re: Angefahrenes Tier erschießen?

Verfasst: Do 17. Feb 2022, 12:59
von AUG-andy
off Topic

Admin

Re: Angefahrenes Tier erschießen?

Verfasst: Do 17. Feb 2022, 13:01
von gewo
wolpertinger hat geschrieben:
Do 17. Feb 2022, 12:58
Bei Rissen von Bär und Wolf bekommt man vom Land eine Entschädigung falls ich das richtig in Erinnerung habe. Wenn der Biber beschädigt und die dadurch umstürzen und jemanden verletzen kann der Eigentümer des Grundes zur Verantwortung gezogen werden da er den Baum bei Gefahr fällen hätte müssen...so die Auskunft eines Grundbesitzers dessen Wald neben einem Radweg liegt und der Biber einige Bäume angenagt hatte. Der holte sich dann einen Biberbeauftragten vom Land....
mag sein
und in allen diesen faellen haftet jemand fuer "herrenloses Gut"

Re: Angefahrenes Tier erschießen?

Verfasst: Do 17. Feb 2022, 13:19
von kuni
gewo hat geschrieben:
Do 17. Feb 2022, 13:01
wolpertinger hat geschrieben:
Do 17. Feb 2022, 12:58
Bei Rissen von Bär und Wolf bekommt man vom Land eine Entschädigung falls ich das richtig in Erinnerung habe. Wenn der Biber beschädigt und die dadurch umstürzen und jemanden verletzen kann der Eigentümer des Grundes zur Verantwortung gezogen werden da er den Baum bei Gefahr fällen hätte müssen...so die Auskunft eines Grundbesitzers dessen Wald neben einem Radweg liegt und der Biber einige Bäume angenagt hatte. Der holte sich dann einen Biberbeauftragten vom Land....
mag sein
und in allen diesen faellen haftet jemand fuer "herrenloses Gut"
Baumverbiss durch den Biber wird nicht ersetzt: https://www.kleinezeitung.at/steiermark ... ztal-durch

Ebenso Schäden durch Krähenvögel oder Nutria

Biber ist ganzjährig geschont, Krähen dürfen teilweise geschossen werden (keine Elstern etc.), Nutria darf jedermann töten

Re: Angefahrenes Tier erschießen?

Verfasst: Do 17. Feb 2022, 13:26
von wolpertinger
Ja....Schäden werden nicht ersetzt.(falls ich missverständlich geschrieben habe) Wie schon geschrieben, bei Wolfs- und Bärrissen wird anscheinend durchs Land entschädigt.

Dass der Anwalt eine Tür aufgemacht hat die eventuell besser geschlossen geblieben wäre, wird die Zeit zeigen.

Re: Angefahrenes Tier erschießen?

Verfasst: Do 17. Feb 2022, 13:36
von gewo
kuni hat geschrieben:
Do 17. Feb 2022, 13:19
Baumverbiss durch den Biber wird nicht ersetzt:
nääh

https://www.salzburg.gv.at/agrarwald_/D ... -10-17.pdf

Re: Angefahrenes Tier erschießen?

Verfasst: Do 17. Feb 2022, 13:41
von kuni
gewo hat geschrieben:
Do 17. Feb 2022, 13:36
kuni hat geschrieben:
Do 17. Feb 2022, 13:19
Baumverbiss durch den Biber wird nicht ersetzt:
nääh

https://www.salzburg.gv.at/agrarwald_/D ... -10-17.pdf
Leider nein - das betrifft

1) nur Salzburg
2) nur Wälder/Naturverjüngungen

Obstbäume etc. werden nicht entschädigt

Re: Angefahrenes Tier erschießen?

Verfasst: Do 17. Feb 2022, 13:44
von hari
Jedenfalls sind Anwaelte eine Zunft bei der mehr Vertreter nicht zu weniger sondern zu mehr Arbeit fuehren. Und manche Jaeger - so wie auch Nichtjaeger - sind einfach fetzndeppert. Ich frag mich hier aber auch oft am Heimweg warum mir der Hintermann so drauf pickt, obwohl grad Daemmerung ist und ich bei jeder zweiten Fahrt Anblick im Strassenbereich hab. Ich kann also den Unmut dieser kaertner Jaeger verstehen, keiner klaubt gern Fallwild zusammen. Macht viel Arbeit (Einsammeln, TKV, Haupt auskochen, ..), fehlt am Plan. Von der Klage halte ich aber gar nichts. Das hilft niemandem. Die Summen sind ausserdem - wie eh schon von Kuni angemerkt - stark ueberzogen.