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Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!

Beitrag von Stickhead » Do 8. Mär 2012, 12:54

Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!

Beitrag von savage3000 » Do 8. Mär 2012, 18:49

Frage: wie viel Zeit darf zwischen waffenführerschein , psychodoc und beantragung liegen?? antworten bitte per PM . bin selten ONLINE

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Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!

Beitrag von Stickhead » Fr 9. Mär 2012, 08:04

Steht eh alles in den zuvor geposteten Links - Augen auf!
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!

Beitrag von raptor » Mo 14. Mai 2012, 16:21

savage3000 hat geschrieben:Frage: wie viel Zeit darf zwischen waffenführerschein , psychodoc und beantragung liegen?? antworten bitte per PM . bin selten ONLINE


Gutachten gilt 6 Monate.

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Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!

Beitrag von Stickhead » Mo 14. Mai 2012, 23:00

steht wo?
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!

Beitrag von therion » Mo 14. Mai 2012, 23:14

Die Gültigkeitsdauer steht nicht im Gesetz Stickhead.

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Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!

Beitrag von Stickhead » Mo 14. Mai 2012, 23:17

Drum frag ich ja ;)
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
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Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!

Beitrag von raptor » Di 15. Mai 2012, 07:46

Stickhead hat geschrieben:steht wo?


Erlaß.

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Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!

Beitrag von Stickhead » Di 15. Mai 2012, 07:58

Und wie lautet die Geschäftszahl des Erlasses, indem das steht?
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
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Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!

Beitrag von raptor » Mi 16. Mai 2012, 04:12

Stickhead hat geschrieben:Und wie lautet die Geschäftszahl des Erlasses, indem das steht?


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Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!

Beitrag von BigBen » Mi 16. Mai 2012, 07:41

raptor hat geschrieben:
Stickhead hat geschrieben:Und wie lautet die Geschäftszahl des Erlasses, indem das steht?


1234google.at


Verwarnung weil man Mods keine dummen Antworten gibt.
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Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!

Beitrag von Stickhead » Mi 16. Mai 2012, 08:04

Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese sorgfältig mit entsprechender Judikatur und/oder Paragraphen, der im Zusammenhang mit der Frage stehenden Gesetze, zu untermauern.

Steht da oben, im großen Kasterl!

Dass es eine gesetzlich festgelegte Gültigkeitsdauer für das psychologische Gutachten gibt, ist mir nicht bekannt.
Wer das aber wiederlegen kann, kann gerne die betreffende Stelle im jeweiligen Gesetz zitieren.
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Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!

Beitrag von gewo » Mi 16. Mai 2012, 08:27

Stickhead hat geschrieben:Dass es eine gesetzlich festgelegte Gültigkeitsdauer für das psychologische Gutachten gibt, ist mir nicht bekannt.
Wer das aber wiederlegen kann, kann gerne die betreffende Stelle im jeweiligen Gesetz zitieren.


hi sticky

der raptor hat aber ned unrecht mit dem zeitraum

die 6 monate ist das was zb das AB wien akzeptiert, das weiss ich aus einem konkreten fall
auch die angegebene frist in der novelle wie lange noch die alten untersuchungsmethoden angewandt werden duerfen sind 6 monate

ob es in einem erlass steht weiss ich ned
aber die erlaesse sind ja eben nicht oeffentlich
nur die wenigsten sind auf google zu finden

komplett richtig waere wahrscheinlich:

es gibt fuer die dauer der gueltigkeit des waffenpsychologischen gutachtens keine fixe frist
in der praxis wird meisten ein bis zu 6 monate altes gutachten akzeptiert
das liegt aber in der verantwortung der jeweiligen waffenbehoerde
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Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!

Beitrag von raptor » Mi 16. Mai 2012, 08:29

BigBen hat geschrieben:
raptor hat geschrieben:
Stickhead hat geschrieben:Und wie lautet die Geschäftszahl des Erlasses, indem das steht?


1234google.at


Verwarnung weil man Mods keine dummen Antworten gibt.


Tschuldigung, aber geht's noch?

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Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!

Beitrag von raptor » Mi 16. Mai 2012, 08:30

gewo hat geschrieben:es gibt fuer die dauer der gueltigkeit des waffenpsychologischen gutachtens keine fixe frist
in der praxis wird meisten ein bis zu 6 monate altes gutachten akzeptiert
das liegt aber in der verantwortung der jeweiligen waffenbehoerde


Genau!

In Wien z.B. werden definitiv nur max. 6 Monate alte Gutachten akzeptiert.

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