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Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
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Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!
Frage: wie viel Zeit darf zwischen waffenführerschein , psychodoc und beantragung liegen?? antworten bitte per PM . bin selten ONLINE
Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!
Steht eh alles in den zuvor geposteten Links - Augen auf!

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!
savage3000 hat geschrieben:Frage: wie viel Zeit darf zwischen waffenführerschein , psychodoc und beantragung liegen?? antworten bitte per PM . bin selten ONLINE
Gutachten gilt 6 Monate.
Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!
steht wo?

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!
Die Gültigkeitsdauer steht nicht im Gesetz Stickhead.
Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!
Drum frag ich ja 


Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!
Stickhead hat geschrieben:steht wo?
Erlaß.
Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!
Und wie lautet die Geschäftszahl des Erlasses, indem das steht?

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!
Stickhead hat geschrieben:Und wie lautet die Geschäftszahl des Erlasses, indem das steht?
1234google.at
Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!
raptor hat geschrieben:Stickhead hat geschrieben:Und wie lautet die Geschäftszahl des Erlasses, indem das steht?
1234google.at
Verwarnung weil man Mods keine dummen Antworten gibt.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese sorgfältig mit entsprechender Judikatur und/oder Paragraphen, der im Zusammenhang mit der Frage stehenden Gesetze, zu untermauern.
Steht da oben, im großen Kasterl!
Dass es eine gesetzlich festgelegte Gültigkeitsdauer für das psychologische Gutachten gibt, ist mir nicht bekannt.
Wer das aber wiederlegen kann, kann gerne die betreffende Stelle im jeweiligen Gesetz zitieren.

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!
Stickhead hat geschrieben:Dass es eine gesetzlich festgelegte Gültigkeitsdauer für das psychologische Gutachten gibt, ist mir nicht bekannt.
Wer das aber wiederlegen kann, kann gerne die betreffende Stelle im jeweiligen Gesetz zitieren.
hi sticky
der raptor hat aber ned unrecht mit dem zeitraum
die 6 monate ist das was zb das AB wien akzeptiert, das weiss ich aus einem konkreten fall
auch die angegebene frist in der novelle wie lange noch die alten untersuchungsmethoden angewandt werden duerfen sind 6 monate
ob es in einem erlass steht weiss ich ned
aber die erlaesse sind ja eben nicht oeffentlich
nur die wenigsten sind auf google zu finden
komplett richtig waere wahrscheinlich:
es gibt fuer die dauer der gueltigkeit des waffenpsychologischen gutachtens keine fixe frist
in der praxis wird meisten ein bis zu 6 monate altes gutachten akzeptiert
das liegt aber in der verantwortung der jeweiligen waffenbehoerde
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!
BigBen hat geschrieben:raptor hat geschrieben:Stickhead hat geschrieben:Und wie lautet die Geschäftszahl des Erlasses, indem das steht?
1234google.at
Verwarnung weil man Mods keine dummen Antworten gibt.
Tschuldigung, aber geht's noch?
Re: Geplante Erhöhung der Gebühren für psych. Gutachten !!!
gewo hat geschrieben:es gibt fuer die dauer der gueltigkeit des waffenpsychologischen gutachtens keine fixe frist
in der praxis wird meisten ein bis zu 6 monate altes gutachten akzeptiert
das liegt aber in der verantwortung der jeweiligen waffenbehoerde
Genau!
In Wien z.B. werden definitiv nur max. 6 Monate alte Gutachten akzeptiert.