Danke dir Andy, war mir nicht sicher ob ich die Verwahrungskontrolle abwarten soll bzw muss um den Antrag stellen zu können.AUG-andy hat geschrieben: ↑Do 30. Jan 2025, 17:43Grundsätzlich hast du 5 Jahre nach der ersten Festsetzung die Möglichkeit auf bis zu 5 Stk Kat. B zu erweitern. Es sind keine weitern Nachweise bzw. Rechtfertigungen notwendig.Joerguelus hat geschrieben: ↑Do 30. Jan 2025, 17:34Ok, danke dir.AUG-andy hat geschrieben: ↑Do 30. Jan 2025, 17:32RichtigJoerguelus hat geschrieben: ↑Do 30. Jan 2025, 17:12Man geht nach dem Ausstellungsdatum auf der WBK, oder täusche ich mich?
Dann sind die 5 Jahre um.
Hab jetzt 2 Plätze, wäre also meine erste Erweiterung.
Also kannst du relativ einfach von 2 auf 5 Plätze erweitern.
Werd dann voraussichtlich nächste Woche mal zur BH fahren.
WaffG §23 Abs.2: [...] Auf Antrag ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind. [...]
mfg