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Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 14. Jul 2020, 09:09
von mrek78
Vielen Dank für die rasche Antwort!
Schade, so ein Eintrag als Sportschütze hätte sich noch gut auf der WBK gemacht, vor allem im Hinblick auf eine mögliche Genehmigung von Schalldämpfern für Sportschützen (keine Ahnung ob das wirklich kommen wird) ;-)

Bei den High Cap Magazinen ist das dann so dass ich ein kaputtes zurück geben muss um ein Neues zu kaufen, oder kann ich mit den Einträgen einfach nachkaufen und die Magazine werden im Waffenregister gemeldet?

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 14. Jul 2020, 09:18
von fast12
mrek78 hat geschrieben:
Di 14. Jul 2020, 09:09
Vielen Dank für die rasche Antwort!
Schade, so ein Eintrag als Sportschütze hätte sich noch gut auf der WBK gemacht, vor allem im Hinblick auf eine mögliche Genehmigung von Schalldämpfern für Sportschützen (keine Ahnung ob das wirklich kommen wird) ;-)

Bei den High Cap Magazinen ist das dann so dass ich ein kaputtes zurück geben muss um ein Neues zu kaufen, oder kann ich mit den Einträgen einfach nachkaufen und die Magazine werden im Waffenregister gemeldet?
Du darfst §17 Magazine zu passenden Kategorie A Waffen beliebig nachkaufen.

Für Altbestandsmagazine ohne passende Kategorie A Waffe (also Z9 und Z10) darfst du nur so viele besitzen wie du "Magazinplätze" hast (also hier musst du bevor du ein Neues kaufst erst ein altes loswerden)

Das Thema wurde aber schon 1-2 mal diskutiert, vielleicht benutzt du mal die Forensuche ;-)

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 14. Jul 2020, 09:25
von mrek78
Vielen Dank für deine Antworten!!!
Zum Thema Forensuche, mittlerweile findet man meiner Meinung nach vor lauter Wald die Bäume nicht mehr zu diesen Themen, übrigens konnte mir auch meine BH keine genaue Auskunft darüber geben ;-)

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 14. Jul 2020, 09:43
von combatmiles
in dem Fred hier schon...

combatmiles hat geschrieben: ↑Mo 29. Jun 2020, 13:59
17/1/7
Glock 41 plus 2 26er Mags auf "A". Kann ich da auch HC MAgs noch weiter dazukaufen? Stückzahlmäßig solls ja nur im ZWR abgebildet sein, oder?
Ja du kannst passende Magazine dazukaufen. Meldepflicht analog zu Kat C Waffen (Magazine werden im ZWR registriert). Keine Änderung der WBK nötig

17/1/8
Ich meld ein Aug auf "A" mit 10 Mags. Kann ich da HC MAgs noch weiter dazukaufen? Stückzahlmäßig solls ja nur im ZWR abgebildet sein, oder?
Ja du kannst passende Magazine dazukaufen. Meldepflicht analog zu Kat C Waffen (Magazine werden im ZWR registriert). Keine Änderung der WBK nötig


Kann ich mit 11B Magazine HC nachkaufen in beliebiger Anzahl und für beliebige, dann möglicherweise bereits vorhandene Wafffen?
M1 und MP5 sind schon mal fix geplant...
Nur mit einer zusätzlichen Bestätigung nach WaffG 11b(4).

17/1/9
33iger Glockmags und MP5 Mags stückzahlmäßig. Kann ich da defekte (wenns so wäre) ersetzen, aber nicht erhöhen die Anzahl?
Ja Wobei es auf deine Behörde ankommt ob sie die MP5 Magazine als 17/1/9 oder 17/1/10 registriert. Diverse Behörden sind der Meinung dass die MP5 eine Langwaffe ist (dazu gibts diverse Diskussionen im Forum)

17/1/10
M1 und AK MAgs stückzahlmäßig. Kann ich da defekte (wenns so wäre) ersetzen, aber nicht erhöhen die Anzahl?
Ja

so wurde mir das vor kurzem auf meine Fragen erklärt...

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 14. Jul 2020, 10:33
von mrek78
combatmiles hat geschrieben:
Di 14. Jul 2020, 09:43
in dem Fred hier schon...

Kann ich mit 11B Magazine HC nachkaufen in beliebiger Anzahl und für beliebige, dann möglicherweise bereits vorhandene Wafffen?
M1 und MP5 sind schon mal fix geplant...
Nur mit einer zusätzlichen Bestätigung nach WaffG 11b(4).
so wurde mir das vor kurzem auf meine Fragen erklärt...
Wer lesen kann ist klar im Vorteil, ich habe mich so auf den Eintrag 11b auf der WBK konzentriert, dass ich die Details mit den Magazinkäufen überlesen habe, sorry!!!!

Wenn ich die Bestätigung 11b(4) habe, wird die auf der neuen WBK eingetragen, oder brauche ich die 11b(4) Bestätigung beim Magazin Kauf mit?

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 14. Jul 2020, 10:38
von gewo
mrek78 hat geschrieben:
Di 14. Jul 2020, 10:33
combatmiles hat geschrieben:
Di 14. Jul 2020, 09:43
in dem Fred hier schon...

Kann ich mit 11B Magazine HC nachkaufen in beliebiger Anzahl und für beliebige, dann möglicherweise bereits vorhandene Wafffen?
M1 und MP5 sind schon mal fix geplant...
Nur mit einer zusätzlichen Bestätigung nach WaffG 11b(4).
so wurde mir das vor kurzem auf meine Fragen erklärt...
Wer lesen kann ist klar im Vorteil, ich habe mich so auf den Eintrag 11b auf der WBK konzentriert, dass ich die Details mit den Magazinkäufen überlesen habe, sorry!!!!

Wenn ich die Bestätigung 11b(4) habe, wird die auf der neuen WBK eingetragen, oder brauche ich die 11b(4) Bestätigung beim Magazin Kauf mit?
Mich interessiert nur der Eintrag auf der WBK gem 17/1/.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 14. Jul 2020, 10:47
von Balistix
mrek78 hat geschrieben:
Di 14. Jul 2020, 10:33
combatmiles hat geschrieben:
Di 14. Jul 2020, 09:43
in dem Fred hier schon...

Kann ich mit 11B Magazine HC nachkaufen in beliebiger Anzahl und für beliebige, dann möglicherweise bereits vorhandene Wafffen?
M1 und MP5 sind schon mal fix geplant...
Nur mit einer zusätzlichen Bestätigung nach WaffG 11b(4).
so wurde mir das vor kurzem auf meine Fragen erklärt...
Wer lesen kann ist klar im Vorteil, ich habe mich so auf den Eintrag 11b auf der WBK konzentriert, dass ich die Details mit den Magazinkäufen überlesen habe, sorry!!!!

Wenn ich die Bestätigung 11b(4) habe, wird die auf der neuen WBK eingetragen, oder brauche ich die 11b(4) Bestätigung beim Magazin Kauf mit?
Die Bestätigung ist ein Grund für die BH/LPD, dir einen Kat A Platz zu geben. Der wird dann auf die WBK eingetragen. Bestätigung alleine ist wertlos.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 14. Jul 2020, 11:30
von gearrillero
Hat jemand von euch das hier schon gesehen?
https://www.transfernow.net/YWT3Cl072020

Ist lt. BH/LPD-W die Vorlage für den Antrag....

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 14. Jul 2020, 11:44
von Lexman1
Der Link funktioniert bei mir nicht.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 14. Jul 2020, 11:51
von gewo
gearrillero hat geschrieben:
Di 14. Jul 2020, 11:30
Hat jemand von euch das hier schon gesehen?
https://www.transfernow.net/YWT3Cl072020

Ist lt. BH/LPD-W die Vorlage für den Antrag....
ja
gibts schon seit Monaten

was ist die frage?

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 14. Jul 2020, 20:20
von gearrillero
Wie geht man vor? Vielleicht banal die Frage hab ich hätte doch gern einen der mich an der Hand nimmt ;)

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 14. Jul 2020, 22:28
von gewo
gearrillero hat geschrieben:
Di 14. Jul 2020, 20:20
Wie geht man vor? Vielleicht banal die Frage hab ich hätte doch gern einen der mich an der Hand nimmt ;)
ausfuellen

bei welchem punkt kennst dich ned aus?

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mi 15. Jul 2020, 07:23
von Lexman1
So, jetzt funktioniert der Link. Seite 1 - Allgemeine Info. Seite 2 deine Kat A, B und C Waffen eintragen und am Ende der Seite deine WS. Seite 3 - kommen die Mag's rein. So würde ich es machen. Jedes Mag auf eine eigene Position und fertig. Nur das Bild der Waffen, ist ein bischen "spannend.

Werde im August mal bei der BH Tulln nachfragen, was die brauchen, oder hat schon wer Erfahrungswerte?

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mi 15. Jul 2020, 10:52
von Piojo
Kann mir jemand eventuell folgenden Umstand erklären bzw. mich erleuchten:

Wie ist das mit AR15 in 9mm. Ich besitze noch keines, habe aber Glock 33er Mags. Diese wird mir die Behörde aber nicht auf 17/1/10 melden, da eben ursprünglich für Glock und deshalb 17/1/9. Kann ich mir daher Magazine mit mehr als 10 Schuss für mein späteres AR15 in 9mm aufmalen? Oder darf ich meine Magazine trotzdem am behördlichen Schießstand auch für LW nutzen?

Ich besitze ein AR15 in .223, dieses wird auch als Kat. A gemeldet werden. Berechtigt mich ein Wechselsystem auf 9mm dann zum Erwerb von langen 9mm Magazinen? Oder hätte ich das Wechselsystem auch vor dem 14.12. besitzen müssen?

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mi 15. Jul 2020, 11:05
von gewo
Piojo hat geschrieben:
Mi 15. Jul 2020, 10:52
Diese wird mir die Behörde aber nicht auf 17/1/10 melden, da eben ursprünglich für Glock und deshalb 17/1/9.
kommt im wesentlichen auf deine behorede an
wo bist zu hause?