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Re: WBK Dauer

Verfasst: Do 8. Jul 2021, 11:46
von PMR
Hat hiet jemand erfahrung mit der BH Mödling gemacht? Wie lange brauchen die für sowas.

Re: WBK Dauer

Verfasst: Fr 9. Jul 2021, 06:29
von Octavian
Ich möchte aus Anonymitätsgründen nicht näher auf meinen Fall eingehen, aber ich hatte den Termin bei der Amtsärztin bereits und meine Frage danach, ob das jetzt mit dem Antrag passt, hat sie bejaht - gibt also keine Zweifel an meiner waffenrechtlichen Verlässlichkeit. Interessanterweise war das offenbar eine Polizei(und Amts-)Ärztin, und nicht eine Amtsärztin wie bei einer BH, die ja üblicherweise keine Polizeiärzte sind. Naja, jedenfalls bin ich froh, dass sie meine Prostata nicht untersucht hat.

Re: WBK Dauer

Verfasst: Fr 9. Jul 2021, 07:46
von RcL
Warum hat dich der Polizeiarzt sehen wollen? Bist mal beim Rauchen von lustigen Zigaretten erwischt worden und man wollt sicherheitshalber nochmal nachschauen oder was? :D

Re: WBK Dauer

Verfasst: Fr 9. Jul 2021, 22:28
von Octavian
RcL hat geschrieben:
Fr 9. Jul 2021, 07:46
Warum hat dich der Polizeiarzt sehen wollen? Bist mal beim Rauchen von lustigen Zigaretten erwischt worden und man wollt sicherheitshalber nochmal nachschauen oder was? :D
Du bist neugierig ;-)

Wie gesagt, in Wien ist der Amtsarzt offenbar ein Polizeiarzt (was naheliegend ist, da ich ja zur LPD Wien musste) - weiß nicht ob es da überhaupt „reguläre“ Amtsärzte gibt wie am Land (?).

Es geht (gesetzlich) in diese Richtung, jedoch waren es keine lustigen Zigaretten sondern ein (stärker reguliertes ) verschreibungspflichtiges Medikament.

Aber natürlich wird sowas (ist gesetzlich verpflichtend vorgesehen bei dieser Medikamentenklasse, dass das an die Gesundheitsbehörde gemeldet wird - und dementsprechend im Akt landet) vermerkt und ich find es gut, dass dem nachgegangen wird.
Verwundert war ich nur, dass die mich erst 3 Jahre später sehen wollten, was mich anfangs irritiert hat.

Re: WBK Dauer

Verfasst: Fr 9. Jul 2021, 23:57
von RcL
Octavian hat geschrieben:
Fr 9. Jul 2021, 22:28
RcL hat geschrieben:
Fr 9. Jul 2021, 07:46
Warum hat dich der Polizeiarzt sehen wollen? Bist mal beim Rauchen von lustigen Zigaretten erwischt worden und man wollt sicherheitshalber nochmal nachschauen oder was? :D
Du bist neugierig ;-)

Wie gesagt, in Wien ist der Amtsarzt offenbar ein Polizeiarzt (was naheliegend ist, da ich ja zur LPD Wien musste) - weiß nicht ob es da überhaupt „reguläre“ Amtsärzte gibt wie am Land (?).

Es geht (gesetzlich) in diese Richtung, jedoch waren es keine lustigen Zigaretten sondern ein (stärker reguliertes ) verschreibungspflichtiges Medikament.

Aber natürlich wird sowas (ist gesetzlich verpflichtend vorgesehen bei dieser Medikamentenklasse, dass das an die Gesundheitsbehörde gemeldet wird - und dementsprechend im Akt landet) vermerkt und ich find es gut, dass dem nachgegangen wird.
Verwundert war ich nur, dass die mich erst 3 Jahre später sehen wollten, was mich anfangs irritiert hat.
Hm, die werden einfach nur dann nachschauen wenn die 5 jährige Kontrolle ansteht, nehm ich mal an. Wennst das Zeug zwischen WBK Erhalt und Erweiterung / Kontrolle verschrieben bekommen hast, ergibt das irgendwo durchaus Sinn.

Re: WBK Dauer

Verfasst: Sa 10. Jul 2021, 00:50
von Octavian
Genau ja, wobei die Meldung an die Behörde bereits damals erfolgt war, weshalb es mich irgendwie gewundert hat, dass es nicht automatisch „ins Rollen gebracht wurde“. Aber offenbar ist das dann auch nicht so eine große Sache, sonst hätten sie es bestimmt gleich geprüft.

Kontrolle hatte ich ja bisher auch noch keine, den „Anstoß“ hab ich aktiv gegeben als ich um Erweiterung angesucht habe. Die 5 Jahre waren im April schon voll.

Re: WBK Dauer

Verfasst: Mo 2. Aug 2021, 20:04
von Octavian
Heute den Anruf bekommen ob ich einen Erlagschein mitbekommen habe. Auf Bejahung der Frage wurde ich gebeten 100€ und ein paar Zwetschke zu überweisen. Und auf die Frage ob ich die alte WBK vorbeibringe soll oder die dann schicken muss, hat sie gesagt, ich werde wieder angerufen wenns so weit ist.
Fand ich irgendwie amüsant, aber es war auch „nur“ die Praktikantin.

In Wien ist das schon wirklich ein Marathon, am Land funktioniert das auf der BH definitiv einfacher.

Über den Betrag war ich etwas verwundert, da er nicht der Gebührenordnung entspricht.

Zitat aus der akt. Fassung der Bundesverwaltungsabgabenverordnung
„ 34a Ausstellung
1. einer Waffenbesitzkarte (§ 21 Abs. 1 WaffG) EUR 43
a) sofern der Besitz von mehr als zwei Schußwaffen erlaubt wird (§ 23 Abs. 2 WaffG), zusätzlich EUR 43

und ich denke mal es kommt Z3 dazu, weil ich ja, wenn ich die neue bekomme, die alte abgeben muss. Also zusätzlich:

34a Z3

„Einer Bestätigung über die Ablieferung […] einer Waffenbesitzkarte EUR 21,80

Somit Ausstellung der WBK 43, da mehr als 2 Waffen nochmal 43 und da die alte abgegeben wird nochmal 21,80. Macht nach Adam Riese dann EUR 107,80.

Überweisen sollte ich etwa 10€ mehr, dieser Betrag erschließt sich aus der Gebührenordnung aber nicht.

Bin nicht pingelig, nur interessiert. Evtl Kosten für RSA Einschreiber.

Ging nur um Erweiterung 2 -> 5 FFW, keine sonstigen Einträge wie Altbestände oder Magazine.

Re: WBK Dauer

Verfasst: Mo 2. Aug 2021, 21:39
von RcL
Interessant... Bin gespannt was ich löhnen muss. Hab letztens beantragt, da wurde mir glatt mitgeteilt: "In 6-10 Wochen..." :(

Re: WBK Dauer

Verfasst: Mo 2. Aug 2021, 22:45
von gewo
Octavian hat geschrieben:
Mo 2. Aug 2021, 20:04
Heute den Anruf bekommen ob ich einen Erlagschein mitbekommen habe. Auf Bejahung der Frage wurde ich gebeten 100€ und ein paar Zwetschke zu überweisen. Und auf die Frage ob ich die alte WBK vorbeibringe soll oder die dann schicken muss, hat sie gesagt, ich werde wieder angerufen wenns so weit ist.
Fand ich irgendwie amüsant, aber es war auch „nur“ die Praktikantin.

In Wien ist das schon wirklich ein Marathon, am Land funktioniert das auf der BH definitiv einfacher.

Über den Betrag war ich etwas verwundert, da er nicht der Gebührenordnung entspricht.

Zitat aus der akt. Fassung der Bundesverwaltungsabgabenverordnung
„ 34a Ausstellung
1. einer Waffenbesitzkarte (§ 21 Abs. 1 WaffG) EUR 43
a) sofern der Besitz von mehr als zwei Schußwaffen erlaubt wird (§ 23 Abs. 2 WaffG), zusätzlich EUR 43

und ich denke mal es kommt Z3 dazu, weil ich ja, wenn ich die neue bekomme, die alte abgeben muss. Also zusätzlich:

34a Z3

„Einer Bestätigung über die Ablieferung […] einer Waffenbesitzkarte EUR 21,80

Somit Ausstellung der WBK 43, da mehr als 2 Waffen nochmal 43 und da die alte abgegeben wird nochmal 21,80. Macht nach Adam Riese dann EUR 107,80.

Überweisen sollte ich etwa 10€ mehr, dieser Betrag erschließt sich aus der Gebührenordnung aber nicht.

Bin nicht pingelig, nur interessiert. Evtl Kosten für RSA Einschreiber.

Ging nur um Erweiterung 2 -> 5 FFW, keine sonstigen Einträge wie Altbestände oder Magazine.
Nix Z3
Die 29,- gehen an die staatsdruckerei fuer den druck der wbk

Die 21,90 sind nur anzuwenden wenn du nicht zweimal jin willst sondern die alte wBK gleich dort laesst aber eine bestätigung haben willst dass du eine berechtigung hast zwischenzeitlich

Re: WBK Dauer

Verfasst: Di 3. Aug 2021, 02:44
von Octavian
gewo hat geschrieben:
Mo 2. Aug 2021, 22:45
Staatsdruckerei
Ahh danke für die Aufklärung, muss ich mir die Gebührenordnung nochmal genauer durchlesen. Dachte die Druckkosten wären in den 43 schon drinnen.

Re: WBK Dauer

Verfasst: Di 3. Aug 2021, 02:55
von Octavian
RcL hat geschrieben:
Mo 2. Aug 2021, 21:39
Interessant... Bin gespannt was ich löhnen muss. Hab letztens beantragt, da wurde mir glatt mitgeteilt: "In 6-10 Wochen..." :(
Lässt sich doch recht leicht aus der VO berechnen:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10005545

Und lt gewo 23€ Druckkosten (dazu konnte ich aber jetzt keine entsprechende Stelle finden um 3 in der Nacht).

Re: WBK Dauer

Verfasst: Di 3. Aug 2021, 11:47
von Davomon1979
Octavian hat geschrieben:
Di 3. Aug 2021, 02:55
RcL hat geschrieben:
Mo 2. Aug 2021, 21:39
Interessant... Bin gespannt was ich löhnen muss. Hab letztens beantragt, da wurde mir glatt mitgeteilt: "In 6-10 Wochen..." :(
Lässt sich doch recht leicht aus der VO berechnen:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10005545

Und lt gewo 23€ Druckkosten (dazu konnte ich aber jetzt keine entsprechende Stelle finden um 3 in der Nacht).
Da ist tatsächlich im RIS ein Fehler, die WBK mit 2 Plätzen kostet 74,40

https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s1

Da ist das richtige Gesetz:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10003882

Was die Verordnung ist, keine Ahnung...

Re: WBK Dauer

Verfasst: Di 3. Aug 2021, 11:58
von gewo
Davomon1979 hat geschrieben:
Di 3. Aug 2021, 11:47
Octavian hat geschrieben:
Di 3. Aug 2021, 02:55
RcL hat geschrieben:
Mo 2. Aug 2021, 21:39
Interessant... Bin gespannt was ich löhnen muss. Hab letztens beantragt, da wurde mir glatt mitgeteilt: "In 6-10 Wochen..." :(
Lässt sich doch recht leicht aus der VO berechnen:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10005545

Und lt gewo 23€ Druckkosten (dazu konnte ich aber jetzt keine entsprechende Stelle finden um 3 in der Nacht).
Da ist tatsächlich im RIS ein Fehler, die WBK mit 2 Plätzen kostet 74,40

https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s1

Da ist das richtige Gesetz:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10003882

Was die Verordnung ist, keine Ahnung...
wenn mas genau nehmen dann ist die LPD wien eine behoerde des landes oder
dann wuerde doch gelten:

(5) Erfolgt die Ausstellung eines Waffendokuments durch eine Behörde des Landes, steht dieser Gebietskörperschaft je Waffendokument ein Pauschalbetrag zu. Dieser beträgt in den Fällen
– des Abs. 1 Z 1



56,20 Euro



des Abs. 1 Z 1 lit. a und b



99,20 Euro



des Abs. 2 Z 1 und 2



100,20 Euro



des Abs. 2 Z 1 lit. a und b



187,20 Euro.

Re: WBK Dauer

Verfasst: Di 3. Aug 2021, 12:10
von Davomon1979
gewo hat geschrieben:
Di 3. Aug 2021, 11:58
Davomon1979 hat geschrieben:
Di 3. Aug 2021, 11:47
Octavian hat geschrieben:
Di 3. Aug 2021, 02:55
RcL hat geschrieben:
Mo 2. Aug 2021, 21:39
Interessant... Bin gespannt was ich löhnen muss. Hab letztens beantragt, da wurde mir glatt mitgeteilt: "In 6-10 Wochen..." :(
Lässt sich doch recht leicht aus der VO berechnen:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10005545

Und lt gewo 23€ Druckkosten (dazu konnte ich aber jetzt keine entsprechende Stelle finden um 3 in der Nacht).
Da ist tatsächlich im RIS ein Fehler, die WBK mit 2 Plätzen kostet 74,40

https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s1

Da ist das richtige Gesetz:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10003882

Was die Verordnung ist, keine Ahnung...
wenn mas genau nehmen dann ist die LPD wien eine behoerde des landes oder
dann wuerde doch gelten:

(5) Erfolgt die Ausstellung eines Waffendokuments durch eine Behörde des Landes, steht dieser Gebietskörperschaft je Waffendokument ein Pauschalbetrag zu. Dieser beträgt in den Fällen
– des Abs. 1 Z 1



56,20 Euro



des Abs. 1 Z 1 lit. a und b



99,20 Euro



des Abs. 2 Z 1 und 2



100,20 Euro



des Abs. 2 Z 1 lit. a und b



187,20 Euro.
Das sind aber die Sätze, die dem Land von der Bundesabgabe zustehen. Bundesabgabe für WBK 74,40 davon gehen 56,20 an das Land.

Re: WBK Dauer

Verfasst: Di 3. Aug 2021, 14:22
von Octavian
Davomon1979 hat geschrieben:
Di 3. Aug 2021, 11:47
Octavian hat geschrieben:
Di 3. Aug 2021, 02:55
RcL hat geschrieben:
Mo 2. Aug 2021, 21:39
Interessant... Bin gespannt was ich löhnen muss. Hab letztens beantragt, da wurde mir glatt mitgeteilt: "In 6-10 Wochen..." :(
Lässt sich doch recht leicht aus der VO berechnen:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10005545

Und lt gewo 23€ Druckkosten (dazu konnte ich aber jetzt keine entsprechende Stelle finden um 3 in der Nacht).
Da ist tatsächlich im RIS ein Fehler, die WBK mit 2 Plätzen kostet 74,40

https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s1

Da ist das richtige Gesetz:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10003882

Was die Verordnung ist, keine Ahnung...
Danke, das ist dann tatsächlich der Betrag der mir mitgeteilt wurde.

Auf die „ Bundesverwaltungsabgabenverordnung“ bin ich gekommen, da diese auch im Praxiskommentar zum WaffG abgedruckt ist. Jetzt bin ich davon ausgegangen, das wäre die korrekte Tarifordnung. Gebührengesetz 1957 wäre natürlich die sinnvolle Alternative gewesen es nachzuschlagen.