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Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Sa 18. Jul 2020, 18:11
von Emil
Nordi hat geschrieben:
Fr 17. Jul 2020, 08:30
AUG-andy hat geschrieben:
Fr 17. Jul 2020, 08:16
Ich hätte aber noch eine letzte Frage : Entstehen womöglich Nachteile für mich eine KAT A Waffe zu haben? Ich hab gehört das dann die Verwahrungskontrolle durch die Behörden viel viel Strenger und genauer sind und selbst die kleinsten Dinge die bei KAT B Verwahrung völlig unbeachtet bleiben würden hier einen in Teufels Küche bringen können...

Das ganz allein von den kontrollierenden Beamten abhängig.
Da gibt's keine einheitlichen Regelungen.
Einige wollen die Waffe und Nummer ganz genau kontrollieren, anderen wiederum genügt ein Blick auf den verschlossenen Tesor bei der Kontrolle. Die wollen nur schnell wieder weg ohne die Waffen zu sehen. Alles selbst erlebt bei mir und meiner Lebensgefährtin. Aussage des Beamten : Ist alles gleich wie vor 5 Jahren? JA Dann danke und auf Wiedersehen.
Danke dir Andy. Bin ja gespannt wie meine Kontrolle dann verlaufen wird. Weil bei der letzten haben sie nur in den Schrank geschaut und gesagt " Aha...3 Gewehre...2 Pistolen...Zahlencode für den Schrank kennen nur sie? ja? gut...schaut sauber aus, servus".
Schliße mich Andy grundsätzlich an, es liegt aber in der Natur der Sache, dass ein Beamter nach 30 Kontrollen von Kat B Waffen bei der 31. Kontrolle, wo eine Kat A Waffe dabei ist, eventuell genauer hinsieht. Aus den restriktiven Entscheidungen des VwGH hinsichtlich des erben von VSRF (wird grundsätzlich eigentlich immer abgelehnt, weil Kat A Waffe = sehr gefährliche Waffe) würde ich durchaus schließen, dass ein "kleiner Fehler" bei der Verwahrung (z.B. der Schlüssel ist nur versteckt und nicht in einem Schlüsselsafe und das gefällt dem Beamten nicht) von Waffen der Kat A schneller zu einem gröberen Problem führt als bei Waffen der Kat B. Es wird aber wohl noch ein paar Jahre dauern bis man dazu wirklich genaueres weiß.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Sa 18. Jul 2020, 18:17
von fast12
Emil hat geschrieben:
Sa 18. Jul 2020, 18:11
Es wird aber wohl noch ein paar Jahre dauern bis man dazu wirklich genaueres weiß.
Naja, aber prinzipiell sollte es genug Erfahrungen mit Verwahrungskontrollen bei Kategorie A Waffen geben.

Es gab sowas ja auch durchaus schon vorher (zB die VSRF oder diverse andere Ausnahmegenehmigungen).

Es wird eher so sein das es "normaler" wird dass Kategorie A Waffen auf der Liste stehen...

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: So 19. Jul 2020, 13:40
von Emil
fast12 hat geschrieben:
Sa 18. Jul 2020, 18:17
Emil hat geschrieben:
Sa 18. Jul 2020, 18:11
Es wird aber wohl noch ein paar Jahre dauern bis man dazu wirklich genaueres weiß.
Naja, aber prinzipiell sollte es genug Erfahrungen mit Verwahrungskontrollen bei Kategorie A Waffen geben.

Es gab sowas ja auch durchaus schon vorher (zB die VSRF oder diverse andere Ausnahmegenehmigungen).

Es wird eher so sein das es "normaler" wird dass Kategorie A Waffen auf der Liste stehen...
Das stimmt, nur genaue Berichte kennen wir hier kaum.

Wenn einige der diversen Kat A Ausnahmegenehmigungen hier einmal kurz über ihre Überprüfungen in den letzten Jahren berichten würden wäre das natürlich sehr hilfreich.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: So 19. Jul 2020, 15:36
von combatmiles
meine Kontrollen waren trotz PumpAction immer sowas von entspannt...

"Sowas sieht man so selten, schade dass die verboten sind usw" waren immer die Kommentare der Beamten..

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: So 19. Jul 2020, 22:58
von Oicw
Zu BH Mödling:

Wollte Erweitern und Magazine melden inkl Kat A-> BH weigert sich derzeit Magazine / Kat A Dinge zu bearbeiten, machen es erst ab Oktober weil sie gerade neue Bearbeiter einschulen. Somit viel das Flach.

Ein Gedankenexperiment:
1. Ich habe einen Kat A Platz mit Waffe-> kaufe 20 Magazine a 30 Schuss
2. Lege Waffe auf Depot beim Händler und kaufe nächste Kat A Waffe
3. Kaufe für diese Waffe 15 Magazine.
4. Lege Waffe Nr 2 auf Depot und hole Waffe 1
5. Hole Waffe 2 als Kat B-> darf am Behördlichen Schießplatz die15 Magazine anstecken.

Will ich neue Waffe, mach ich es wieder so bei vorhandenem B Platz

Geht das so? Darf ja Waffe ohne Magazin verkaufen und Magazine behalten. Für neue Kat A Waffe darf ich wieder Shoppen. Blöd ist wenn man keine Altbestand Kat A Waffe hat.
Frage ist wie schwer/leicht sie Sportschützen anerkennen.

Gibt’s schon eine Regelung zur Verwahrung der Magazine? Tresor ja/nein? Die Dinger rauben Platz -.-

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mo 20. Jul 2020, 11:14
von bino71
Oicw hat geschrieben:
So 19. Jul 2020, 22:58
Ein Gedankenexperiment:
1. Ich habe einen Kat A Platz mit Waffe-> kaufe 20 Magazine a 30 Schuss
2. Lege Waffe auf Depot beim Händler und kaufe nächste Kat A Waffe
3. Kaufe für diese Waffe 15 Magazine.
4. Lege Waffe Nr 2 auf Depot und hole Waffe 1
5. Hole Waffe 2 als Kat B-> darf am Behördlichen Schießplatz die15 Magazine anstecken.
Ich gehe mal von 2 WBK Plätzen (1x Kat A, 1 x Kat B)
zu 1. Du mußt die Magazine ja schon haben, sonst gibt es keinen Kat A Platz.
zu 2. Du kannst keine Kat A Waffe kaufen. Die Waffen sind immer Kat B. Die Magazine machen es zu einer Kat A. Sonst könnte es gehen, aber die BH ist ja nicht blöd.
zu 3. Als Sportschütze kannst das machen.

Den Kat B Platz mußt aber auch immer frei haben bei dem Spielchen.
Würde gehen, aber Du hast nie mehr als einen Kat A Platz mit Magazinen auf 7/8, die gemeldet werden.
Wie Du aber Händler und Verkäufer erklären und überzeugen kannst, daß bei freiem Kat B Platz die HA auf Kat A kommt, weiß ich nicht.

Soweit ich mich erinnere wurden bei der Verwahrung auch die großen Magazine auf korrekte Verwahrung überprüft.
Wer sich traut dagegen gerichtlich vorzugehen, weil im Gesetz nicht genau definiert, bekommt das Bummerl.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mo 20. Jul 2020, 11:44
von Oicw
Laut Erlass darfst du für deine Kat A Waffe immer Magazine kaufen. Diese kann Mann sich behalten. Waffe darf OHNE Magazine verkauft werden. Auf diesen Platz darf wieder eine Kat A fähige Waffe gelegt werden und für diese wieder beliebige Magazine gekauft werden.
Ich frag mich nur auf was die Magazine wandern wenn sie nicht in die neue Kat A Waffe passen 🤔
Eine Kat B Langwaffe inkl Magazine habe ich vor dem Stichtag besessen. Leider keine Kurzwaffe, nur Magazine dafür. Frage ist wie leicht man jetzt Sportschütze wird bzw. wie die Kat A Plätze vergeben bzw. umgewandelt werden.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mo 20. Jul 2020, 11:50
von combatmiles
a bekannte hatte nur B Kurzwaffen... jetzt hat sie einen leeren!! Kat A Platz für Langwaffen im Zuge einer Erweiterung bekommen... fragts mi net wie sie das gemacht hat...

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mo 20. Jul 2020, 12:08
von gewo
Oicw hat geschrieben:
So 19. Jul 2020, 22:58
Zu BH Mödling:
Wollte Erweitern und Magazine melden inkl Kat A-> BH weigert sich derzeit Magazine / Kat A Dinge zu bearbeiten, machen es erst ab Oktober weil sie gerade neue Bearbeiter einschulen.
du hast eine gesetzliche pflicht deine §17/1 magazine bei der behoerde zu melden.
die pflicht ist entstanden am 14.12.2019 und die frist in der du deine pflicht erfuekllen musst ist bis zum 13.12.2021

deine BH ist sachlich und oertlich zustaendig
deine eine meldung muss angenommen werden.

sie koennen sich laut AVG fuer die ausstellung der neuen WBK mit den entsprechenden eintraegen sechs monate zeit lassen
aber annehmen muessen sie die meldung

ich wuerde mich da nicht auf die lange bank schieben lassen mit meinem anliegen
denn wennst erst im oktober einreichst dann dauern die sechs monate die sie sich zeit lassen koennen bis maerz 2021
wer weiss was dann ist ....

es steht zwar keine waffenrechtsaenderung im koalitionsuebereinkommen drinnen
trotzdem kann es kleine novellen jederzeit zwischendurch geben
nirgendst steht dass die umsetzung der gesetzlichen bestimmungen immer gleich erfolgen muss

da kann sich alles moegliche aendern ...

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mo 20. Jul 2020, 12:10
von rider650
bino71 hat geschrieben:
Mo 20. Jul 2020, 11:14
Ich gehe mal von 2 WBK Plätzen (1x Kat A, 1 x Kat B)
zu 1. Du mußt die Magazine ja schon haben, sonst gibt es keinen Kat A Platz.
zu 2. Du kannst keine Kat A Waffe kaufen. Die Waffen sind immer Kat B. Die Magazine machen es zu einer Kat A. Sonst könnte es gehen, aber die BH ist ja nicht blöd.
zu 3. Als Sportschütze kannst das machen.

Den Kat B Platz mußt aber auch immer frei haben bei dem Spielchen.
Würde gehen, aber Du hast nie mehr als einen Kat A Platz mit Magazinen auf 7/8, die gemeldet werden.
Wie Du aber Händler und Verkäufer erklären und überzeugen kannst, daß bei freiem Kat B Platz die HA auf Kat A kommt, weiß ich nicht.

Soweit ich mich erinnere wurden bei der Verwahrung auch die großen Magazine auf korrekte Verwahrung überprüft.
Wer sich traut dagegen gerichtlich vorzugehen, weil im Gesetz nicht genau definiert, bekommt das Bummerl.
§17 sind 'Plätze', steht so im Runderlass, und steht auch so auf meiner WBK. Auf diesen Plätzen kannst ganz normal kaufen und verkaufen. Wer wegen Altbesitz z.B. einen §17 Z8 Platz eingetragen bekommen hat, kann die entsprechende Waffe verkaufen und sich auf diesen Platz eine andere kaufen. Da musst du niemanden überzeugen, sondern du sagst dem Händler einfach, die neue B Waffe soll auf den freien §17 Z8 Platz (bzw. bei Privatkauf sagst es der Behörde). 'Auf Depot legen' ist rechtlich nichts anderes als verkaufen.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mo 20. Jul 2020, 12:13
von bino71
Brauchst ja dafür nur eine Kat B mit einem 21 Schuß Magazin haben oder besorgen.
An was ich mich nicht erinnern kann ist, ob man zwischen Z7 und Z8 hin und her springen kann.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mo 20. Jul 2020, 12:16
von rider650
bino71 hat geschrieben:
Mo 20. Jul 2020, 12:13
Brauchst ja dafür nur eine Kat B mit einem 21 Schuß Magazin haben oder besorgen.
An was ich mich nicht erinnern kann ist, ob man zwischen Z7 und Z8 hin und her springen kann.
Meines Wissens nicht. Wär auch zu schön.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mo 20. Jul 2020, 12:18
von bino71
rider650 hat geschrieben:
Mo 20. Jul 2020, 12:10
§17 sind 'Plätze', steht so im Runderlass, und steht auch so auf meiner WBK. Auf diesen Plätzen kannst ganz normal kaufen und verkaufen. Wer wegen Altbesitz z.B. einen §17 Z8 Platz eingetragen bekommen hat, kann die entsprechende Waffe verkaufen und sich auf diesen Platz eine andere kaufen. Da musst du niemanden überzeugen, sondern du sagst dem Händler einfach, die neue B Waffe soll auf den freien §17 Z8 Platz (bzw. bei Privatkauf sagst es der Behörde). 'Auf Depot legen' ist rechtlich nichts anderes als verkaufen.
Jo, aber er hat keine Z9, Z10, daher ist die Frage, wenn er die alten Magazine behalten möchte, bleiben die auf Z8 oder muß er sie verkaufen, um neue Magazine (für neue HA) zu kaufen.
Die auf Depot liegende HA will er dann auf Kat B platz haben und die Magazine benutzen.
Die bei der BH sehen ja, daß er Highcaps für die Depot HA hat.

Würde heißen, er hat die HA als Kat B und darf nur 10 Schuß Magazine verwenden oder er überzeugt die BH um die Ausstellung einer Z10 WBK oder er switch regelmäßig die eine Kat A mit der anderen Kat HA, die auf Kat B ist.
Doppelbelegung des Kat A Platzes ist nicht möglich.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mo 20. Jul 2020, 12:32
von rider650
bino71 hat geschrieben:
Mo 20. Jul 2020, 12:18
Jo, aber er hat keine Z9, Z10, daher ist die Frage, wenn er die alten Magazine behalten möchte, bleiben die auf Z8 oder muß er sie verkaufen, um neue Magazine (für neue HA) zu kaufen.
Die auf Depot liegende HA will er dann auf Kat B platz haben und die Magazine benutzen.
Die bei der BH sehen ja, daß er Highcaps für die Depot HA hat.

Würde heißen, er hat die HA als Kat B und darf nur 10 Schuß Magazine verwenden oder er überzeugt die BH um die Ausstellung einer Z10 WBK oder er switch regelmäßig die eine Kat A mit der anderen Kat HA, die auf Kat B ist.
Das ist eben die Frage, was mit diesen Magazinen dann passiert. Laut Gesetz darf er sie eindeutig behalten. Als was sie dann im ZWR stehen - meine Vermutung ist, sie bleiben so drin wie sie eingetragen wurden, dann als 'Alt'-Z8. Aber ich werde es herausfinden, weil ich vorhabe, genau so etwas zu tun.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mo 20. Jul 2020, 12:42
von Oicw
Der einzige Nachteil bei dieser Version:
Man kann daheim keinen Magazinwechsel üben, da dies illegal wäre. Man muss extra zum Schießstand fahren um trocken zu üben.
Weiteres ist, ob Händler dies machen wobei sie
sicher Magazine loswerden wollen.
Klingt aber als wäre es nur eine Herausforderung je einen Kat A Platz für Pistole und LW zu bekommen. Rest geht auf normale B Plätze mit Depot Spielchen.