Servus,chrtha hat geschrieben: ↑Mo 24. Feb 2025, 21:54Frage an die Waidkameraden:
Ist es generell so, dass bei Vorweisen der Jagdkarte nur die Verwahrung überprüft wird und keine sonstigen Nachweise des ständigen Gebrauchs (Bewerbslisten) verlangt werden?
Ich habe die fünf Jahre noch nicht voll und hätte gerne gewusst, was ich parat halten soll.
Jagdkarte reicht.
Ich machs immer so: Eine Kopie meiner Jagdkarte liegt im Tresor, da hefte ich jedes Jahr den Einzahlungsbeleg vom Onlinebanking dazu.