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Konfusion über "Altbestand"
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Hallo, wie sieht es eigentlich aus, wenn man AR15-Magazine vor dem 14.12.2019 erstanden hat und erst jetzt die zugehörige Waffe kauft. Kann man diese Waffe als KAT. A registrieren lassen?
Danke und viele Grüße
Harbag
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Wenn du nicht Edelsportschütze bist, dann ist die Waffe trotz vorhandener langer Magazine Kat B.
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Das kommt auf deine Waffenbehörde an. Manche machen es, manche nicht. Rechtsanspruch hast du keinen.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Hallo,
so ganz verstehe ich die Melderei noch immer nicht.
Ich besitze eine Glock17 und hab dazu auch ein 33er Magazin. Zusätzlich hab ich mal einem Bekannten der sich von seinem AUG getrennt hat ein paar Magazine günstig abgekauft. Wie und was muss ich da jetzt melden?
Wenn ich alles richtig verstanden habe dann die G17 als Z7 und die Magazine als Z10? Richtig?
Wie geht die Meldung dann von statten, einfach eine Email schreiben oder gibt es dafür ein Formular. Und wie wird der Bestand an Magazinen überprüft, muss ich die der Behörde vorlegen oder woher wollen die wissen ob ich wirklich die angegebene Anzahl besitze und nicht mehr oder weniger. Und wie weißt man nach das man die Magazine schon vor dem 12.2019 besessen hat? Rechnung hab ich keine mehr, konnte damals ja keiner wissen das man mal Magazine melden muss.
Kann mich da jemand noch ein wenig erhellen.
so ganz verstehe ich die Melderei noch immer nicht.
Ich besitze eine Glock17 und hab dazu auch ein 33er Magazin. Zusätzlich hab ich mal einem Bekannten der sich von seinem AUG getrennt hat ein paar Magazine günstig abgekauft. Wie und was muss ich da jetzt melden?
Wenn ich alles richtig verstanden habe dann die G17 als Z7 und die Magazine als Z10? Richtig?
Wie geht die Meldung dann von statten, einfach eine Email schreiben oder gibt es dafür ein Formular. Und wie wird der Bestand an Magazinen überprüft, muss ich die der Behörde vorlegen oder woher wollen die wissen ob ich wirklich die angegebene Anzahl besitze und nicht mehr oder weniger. Und wie weißt man nach das man die Magazine schon vor dem 12.2019 besessen hat? Rechnung hab ich keine mehr, konnte damals ja keiner wissen das man mal Magazine melden muss.
Kann mich da jemand noch ein wenig erhellen.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Richtig, siehe: viewtopic.php?f=20&t=47868
Das hängt von deiner Waffenbehörde ab. In Wien gibts ein Formular, bei anderen Behörden setzt du dich zum Teil einfach hin und erzählst dem Bearbeiter mündlich was du hast und er schreibt einfach mit....Glock_HH hat geschrieben: ↑Do 23. Jul 2020, 19:59Wie geht die Meldung dann von statten, einfach eine Email schreiben oder gibt es dafür ein Formular. Und wie wird der Bestand an Magazinen überprüft, muss ich die der Behörde vorlegen oder woher wollen die wissen ob ich wirklich die angegebene Anzahl besitze und nicht mehr oder weniger. Und wie weißt man nach das man die Magazine schon vor dem 12.2019 besessen hat? Rechnung hab ich keine mehr, konnte damals ja keiner wissen das man mal Magazine melden muss.
Aber: Du must überhaupt nichts nachweisen, sondern nur melden.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Glock 17 mit 33er auf Z7
AUG großen Magazinen auf Z10 (Falls vor 14.12.2019 gekauft)
Du mußt zur BH und bekommst eine neue WBK. Was für Dokumente/Fotos die BH haben will, bitte beim SB erfragen.
Normalerweise reicht Foto und Fotos der Magazine.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Ok, vielen dank schon mal.
Aber eben wie soll ich nachweisen das ich die Magazine schon vor dem 14.12.2019 gehabt habe? Rechnung hab ich keine mehr aber ist das nicht eh irgendwie logisch weil ab dem 14.12.2019 wird man die ja nicht mehr kaufen können ohne WBK Eintrag.
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Du brauchst keine Rechnung. Du sagst dem SB einfach was du hast.Glock_HH hat geschrieben: ↑Do 23. Jul 2020, 20:27Ok, vielen dank schon mal.
Aber eben wie soll ich nachweisen das ich die Magazine schon vor dem 14.12.2019 gehabt habe? Rechnung hab ich keine mehr aber ist das nicht eh irgendwie logisch weil ab dem 14.12.2019 wird man die ja nicht mehr kaufen können ohne WBK Eintrag.
Du musst dann erst bei der nächsten Waffenkontrolle die genaue jetzt angegebene Anzahl nachweisen.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Laut Gesetz musst du Anzahl, Marke, Type, Erwerbsdatum, Seriennr., deinen Namen und deine Adresse melden. Ich habe eine Tabelle abgegeben, wo genau das drinstand ( Seriennr. 'nicht vorhanden', Erwerbsdatum 'vorm 14.12.2019, genaues Datum unbekannt'). Hat gereicht.
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Bei mir wollte der nur mündlich wissen, wieviele 30er Magazine ich für das AUG hab und wieviele +20 für die Glock 17.
Sind jetzt beide Kat A und fertig. Hat nur noch darauf hingewiesen, dass ich Zukäufe melden muss.
Sind jetzt beide Kat A und fertig. Hat nur noch darauf hingewiesen, dass ich Zukäufe melden muss.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Hast das AUG und die Glock vor dem 14.12. besessen?Wolkenbruch hat geschrieben: ↑Fr 24. Jul 2020, 07:27Bei mir wollte der nur mündlich wissen, wieviele 30er Magazine ich für das AUG hab und wieviele +20 für die Glock 17.
Sind jetzt beide Kat A und fertig. Hat nur noch darauf hingewiesen, dass ich Zukäufe melden muss.
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Der Nachweis vom Kauf der Magazine hängt aber auch der BH ab.
Ich glaub gewo hat mal geschrieben das Kunden Rechnungen für die Magazine gebraucht haben, weil die BH das verlangt hat (Sinnhaftigkeit außen vor, jedem steht es frei den Rechtsweg zu gehen)
Ich glaub gewo hat mal geschrieben das Kunden Rechnungen für die Magazine gebraucht haben, weil die BH das verlangt hat (Sinnhaftigkeit außen vor, jedem steht es frei den Rechtsweg zu gehen)
Re: Konfusion über "Altbestand"
Natürlich hat man und kann man nach dem 14.12. Magazine kaufen. Legal aber nur mit der entsprechenden Bewilligung!Glock_HH hat geschrieben: ↑Do 23. Jul 2020, 20:27Ok, vielen dank schon mal.
Aber eben wie soll ich nachweisen das ich die Magazine schon vor dem 14.12.2019 gehabt habe? Rechnung hab ich keine mehr aber ist das nicht eh irgendwie logisch weil ab dem 14.12.2019 wird man die ja nicht mehr kaufen können ohne WBK Eintrag.
Red mit Deiner BH, meistens ist es einfach, falls sie Besonderheiten wollen, kannst es versuchen umzusetzen oder den Rechtsweg gehen.
(Beitrag durch die Moderation editiert)
@bino71
Ironie ist im Bereich Waffenrecht eher fehl am Platz!
Re: Konfusion über "Altbestand"
Er meinte einen Magazinkauf auf legalem Weg.bino71 hat geschrieben: ↑Fr 24. Jul 2020, 08:02Natürlich hat man und kann man nach dem 14.12. Magazine kaufen. Legal aber nur mit der entsprechenden Bewilligung!Glock_HH hat geschrieben: ↑Do 23. Jul 2020, 20:27Ok, vielen dank schon mal.
Aber eben wie soll ich nachweisen das ich die Magazine schon vor dem 14.12.2019 gehabt habe? Rechnung hab ich keine mehr aber ist das nicht eh irgendwie logisch weil ab dem 14.12.2019 wird man die ja nicht mehr kaufen können ohne WBK Eintrag.
Red mit Deiner BH, meistens ist es einfach, falls sie Besonderheiten wollen, kannst es versuchen umzusetzen oder den Rechtsweg gehen.
(Beitrag durch die Moderation editiert)
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