Unterstützt JETZT unser Forum und macht mit beim PDSV-Cup 2025 -> Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=59526

Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
Nordi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1152
Registriert: Mo 21. Nov 2016, 13:05

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von Nordi » Mi 21. Nov 2018, 14:01

gewo hat geschrieben:
Bourne hat geschrieben:Sehe ich das richtig, dass für die Erweiterung >5 nach § 23 Abs. 2 die Definition "Sportschütze" als Rechtfertigung hergenommen wird und der § 23 Abs. 2b bleibt, genauer definiert und auf 10 erhöht wird? :think:

schau, im prinzip ist es ganz einfach:
unbekannte quelle hat geschrieben:Schusswaffen der Kategorie B:

- Waffenbesitzkarte für 0 bis 2 Schusswaffen:
„Ausübung des Schießsportes“ ausreichend,
keine Nachweise und keine Mitgliedschaft in einem Verein nötig (§ 23 Abs. 2 iVm. § 22 Abs. 1 Z. 2 WaffG)

- Erweiterung Waffenbesitzkarte von 2 auf 5 Schusswaffen:
nach 5 Jahren,
keine Nachweise und keine Mitgliedschaft in einem Verein nötig (§ 23 Abs. 2 zweiter Satz WaffG)

- Erweiterung Waffenbesitzkarte von 5 bis 10 Schusswaffen:
alle 5 Jahre 2 Stück mehr;
nur Mitgliedschaft in einem „Sportschützenverein“ erforderlich,
Verein kann auch unter 35 Mitglieder haben oder ÖSB Mitgliedsverein (§ 23 Abs. 2b WaffG)

- Mehr als 10 Schusswaffen oder früherer Zeitpunkt:
Kriterien des Sportwaffenbegriffes für Schütze und Verein (=Schießsportverein mit über 35 Mitgl.) maßgeblich (§ 11b WaffG)

Die Ausübung des Schießsports mit verbotenen Schusswaffen (halbautomatische Faustfeuerwaffen mit großem Magazin und halbautomatische Gewehre mit großem Magazin) wird mit einer Bewilligung zum Erwerb und Besitz von verbotenen Schusswaffen nur für Schießsportschützen (Verein über 35 Mitgl.) gemäß § 11b WaffG weiterhin möglich sein



Aber meine alten Magazine kann ich ja weiterhin verwenden wenn ich sie melde und die Waffe damit quasi zu einer KAT A mache, oder?

PS: Was ist jetzt eigentlich mit der möglichkeit mehr Halbautomaten zu erwerben? Gilt das weiterhin oder wurde hier was verändert? Bzw kann man ab 1.1.2019 neue HA...bsp CR308 oder MR308 kaufen oder gilt das (wenn überhaupt) erst ab 14.12.2019?
Zuletzt geändert von Nordi am Mi 21. Nov 2018, 14:02, insgesamt 1-mal geändert.

Byebye Austria

Benutzeravatar
Bourne
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 898
Registriert: Do 21. Nov 2013, 14:53
Wohnort: Gsiberg

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von Bourne » Mi 21. Nov 2018, 14:02

Darum geht's mir ja. Wer früher als alle fünf Jahre oder über 10 erweitern will, muss Sportschütze laut Definition sein. Das stand im vorigen Entwurf so nicht drin, oder?
9 mm Luger | .357 Magnum | .223 Remington

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36999
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von gewo » Mi 21. Nov 2018, 14:03

Nordi hat geschrieben:PS: Was ist jetzt eigentlich mit der möglichkeit mehr Halbautomaten zu erwerben? Gilt das weiterhin oder wurde hier was verändert? Bzw kann man ab 1.1.2019 neue HA...bsp CR308 oder MR308 kaufen oder gilt das ( wenn überhaupt erst ab 14.12.2019?


soweit ich die § richtig zugeordnet habe dann gilt alles zum themas HAs erst ab 14.12.2019
da werden also jetzt kistenweise garanden, molots, siagas und co in irgendwelchem lagern liegen bleiben bis nächsten dezember

wenn ich mich ned verlesen habe ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36999
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von gewo » Mi 21. Nov 2018, 14:04

Bourne hat geschrieben:Darum geht's mir ja. Wer früher als alle fünf Jahre oder über 10 erweitern will, muss Sportschütze laut Definition sein. Das stand im vorigen Entwurf so nicht drin, oder?


oja
da hat sich nix geaendert
zumindestens war das immer die intention in den verhandlungen und das gabs auch schon seit monaten schriftlich
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

Benutzeravatar
Nordi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1152
Registriert: Mo 21. Nov 2016, 13:05

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von Nordi » Mi 21. Nov 2018, 14:05

@Gewo: Danke für deine Einschätzung...tja...dann wird meine MR308 wohl noch auf mich warten müssen :( *seufz* :(

Byebye Austria

Benutzeravatar
Bourne
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 898
Registriert: Do 21. Nov 2013, 14:53
Wohnort: Gsiberg

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von Bourne » Mi 21. Nov 2018, 14:07

gewo hat geschrieben:
Bourne hat geschrieben:Darum geht's mir ja. Wer früher als alle fünf Jahre oder über 10 erweitern will, muss Sportschütze laut Definition sein. Das stand im vorigen Entwurf so nicht drin, oder?


oja
da hat sich nix geaendert
zumindestens war das immer die intention in den verhandlungen und das gabs auch schon seit monaten schriftlich

Im Entwurf stand:
Als solche Rechtfertigung gilt insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports sowie das Sammeln von Schusswaffen.
Das "im Sinne des § 11b" ist dazugekommen ...
9 mm Luger | .357 Magnum | .223 Remington

Winston
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 443
Registriert: Mo 11. Okt 2010, 23:57

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von Winston » Mi 21. Nov 2018, 14:08

5.1 und 5.2 soll das jetzt heißen, dass ich mir einen Lauf/Verschlusskopf für's AR beliebigen Herstellers für mein jetziges Austria AR kaufen kann, oder bleibt das wie bisher? Weil wenn die Waffen erlaub werden, sofern sie als Halbautomat gebaut werden, sind die einzelnen Teil doch auch mit eingenommen

ratpack
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 444
Registriert: Di 14. Jun 2016, 13:13
Wohnort: Graz

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von ratpack » Mi 21. Nov 2018, 14:10

ich glaube herauszulesen, dass die Erweiterung von 2 auf 5 nicht automatisch läuft sondern an drei Rechtfertiungsgründen gebunden ist:
Jagd
Sportschütze nach 11b
Sammeln
also nix mit 5 Plätze nach 5 Jahren WBK

§23 Abs 2) Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist mit zwei festzusetzen. Auf Antrag ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind. Unabhängig davon darf eine größere Anzahl, auch wenn eine weitere Bewilligung ausgestellt wird, nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gelten insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports im Sinne des § 11b sowie das Sammeln von Schusswaffen.

Benutzeravatar
cas81
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3670
Registriert: Fr 17. Apr 2015, 17:44
Wohnort: Wien

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von cas81 » Mi 21. Nov 2018, 14:13

"Sofern auch hierfür" bezieht sich auf "unabhängig davon". "Unabhängig davon" und "eine grössere Anzahl" zieht die Grenze zu den 5 Waffen.
GTRRU - Gumbear Tactical Rapid Response Unit
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36999
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von gewo » Mi 21. Nov 2018, 14:17

Winston hat geschrieben: 5.1 und 5.2 soll das jetzt heißen, dass ich mir einen Lauf/Verschlusskopf für's AR beliebigen Herstellers für mein jetziges Austria AR kaufen kann, oder bleibt das wie bisher? Weil wenn die Waffen erlaub werden, sofern sie als Halbautomat gebaut werden, sind die einzelnen Teil doch auch mit eingenommen


ab 14.12.2019 vermutlich problemfrei
aber ist halt dann ein waffenzubehoer
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

Benutzeravatar
McMonkey
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2368
Registriert: Fr 6. Dez 2013, 22:24

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von McMonkey » Mi 21. Nov 2018, 14:19

Bourne hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Bourne hat geschrieben:Darum geht's mir ja. Wer früher als alle fünf Jahre oder über 10 erweitern will, muss Sportschütze laut Definition sein. Das stand im vorigen Entwurf so nicht drin, oder?


oja
da hat sich nix geaendert
zumindestens war das immer die intention in den verhandlungen und das gabs auch schon seit monaten schriftlich

Im Entwurf stand:
Als solche Rechtfertigung gilt insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports sowie das Sammeln von Schusswaffen.
Das "im Sinne des § 11b" ist dazugekommen ...


Müssen dann auch noch Ergebnislisten für eine Erweiterung zwischen 5 und 10 beigebracht werden? Für Kaliber xy. Also als Sportschütze im Sinne.
Zuletzt geändert von McMonkey am Mi 21. Nov 2018, 14:21, insgesamt 1-mal geändert.
Was man nicht tut, geschieht auch nicht.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36999
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von gewo » Mi 21. Nov 2018, 14:20

Bourne hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Bourne hat geschrieben:Darum geht's mir ja. Wer früher als alle fünf Jahre oder über 10 erweitern will, muss Sportschütze laut Definition sein. Das stand im vorigen Entwurf so nicht drin, oder?


oja
da hat sich nix geaendert
zumindestens war das immer die intention in den verhandlungen und das gabs auch schon seit monaten schriftlich

Im Entwurf stand:
Als solche Rechtfertigung gilt insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports sowie das Sammeln von Schusswaffen.
Das "im Sinne des § 11b" ist dazugekommen ...


was steht denn im 11b bitte ?
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

Benutzeravatar
Bourne
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 898
Registriert: Do 21. Nov 2013, 14:53
Wohnort: Gsiberg

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von Bourne » Mi 21. Nov 2018, 14:22

Und nachdem der endgültige Entwurf jetzt da ist, kann mir jemand sagen, ob ich weiterhin 30er Magazine für mein AUG kaufen darf, wenn ich jetzt ein AUG und 30er Magazine habe und melde?
9 mm Luger | .357 Magnum | .223 Remington

Benutzeravatar
Bourne
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 898
Registriert: Do 21. Nov 2013, 14:53
Wohnort: Gsiberg

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von Bourne » Mi 21. Nov 2018, 14:24

gewo hat geschrieben:
Bourne hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
oja
da hat sich nix geaendert
zumindestens war das immer die intention in den verhandlungen und das gabs auch schon seit monaten schriftlich

Im Entwurf stand:
Als solche Rechtfertigung gilt insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports sowie das Sammeln von Schusswaffen.
Das "im Sinne des § 11b" ist dazugekommen ...


was steht denn im 11b bitte ?

Die Definition für den Sportschützen. Stehe ich irgendwie auf der Leitung? :think:
9 mm Luger | .357 Magnum | .223 Remington

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36999
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von gewo » Mi 21. Nov 2018, 14:25

Bourne hat geschrieben:Und nachdem der endgültige Entwurf jetzt da ist, kann mir jemand sagen, ob ich weiterhin 30er Magazine für mein AUG kaufen darf, wenn ich jetzt ein AUG und 30er Magazine habe und melde?


unklar
dazu musst du auf die verordnung warten

da jetzt die HA und mag geschichte als ganzer spaeter in kraft tritt als der rest kanns sogar sein dass zwei verordnungen kommen
eine zeitnahe nach dem parlamentsbeschluss damit das inkrafttreten ab 1.1.19 gesichert ist und der rest dann wann klar ist wie mann es machen will
ich habe keine plan wie die das im ZWR loesen wollen mit kat A und doch nicht Kat A und magazinen die schusswaffen(!) sind laut definition .. so ein bullshit ,...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

Antworten