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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Verfasst: So 31. Jan 2016, 16:32
von gewo
Thor hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:lt praxiskommentar gartner/kepplinger aus 2013 ist das mitfuehren von vorgeladenen magazinen in einem raeumlichen naheverhaeltnis mit einer pistole als fuehren zu qualifizieren, auch dann wenn sich beide gegenstaende in einem transportbehaeltnis befinden

jetzt muss nur noch das räumliche naheverhältnis genau definiert werden.
Bei mir ist die Gun in einer verschlossenen Waffentasche, die steckt wiederum in einem verschlossenen Waffenrucksack. Die Mags waren früher vorgestopft und sind in einer eigenen Magazintasche die ebenfalls verschlossen ist und steckt in einer 2. ebenfalls verschlossenen Tasche weil der Rucksack meist ohnehin voll ist.
Was das auch immer war - eine schnelle Zugriffsmöglichkeit sieht anders aus.
Weiß schon, daß dieses Werk das Referenzwerk ist aber mal ehrlich - denke ist etwas anderes wenn das Setup das gleiche wäre aber die vollgestopften Mags im Rucksack herumkugeln hätte dann würde ich dem zustimmen.
In dem von dir angeführten Text wird ja das vorgestopfte Mag in Verbindung mit der Waffe gesprochen und der Kontext über den Satz "räumliches Naheverhältnis hergestellt. Aber ein Statement "vorgestopfte Mags sind verboten" gibt er ja auch nicht von sich.
MFG
Der


hi

ich kann dir auch ned sagen was richtig ist
wenn die frage im waffenfuehrerscheinkurs auftaucht weise ich auf die unterschiedlichen quellen dazu hin und die leut sollen dann selber entscheiden was sie tun woillen

wenn wer bock hat auf ein verfahren bis rauf zum OGH, obwohl einer der obersten koepfe dieses hoechstgerichtes und auch der oberste waffinger oesterreichs in einer publikation bereits klargestellt haben wie sie die sache sehen ... dann kann er das ja gern tun

Re: Transport zum Schießplatz wie?

Verfasst: So 31. Jan 2016, 16:38
von Thor
ich bin nicht neugierig - darum hab ich ja auch geschrieben "früher"

trotzdem danke dir für den gedanklichen input!

mfg

Re: Transport zum Schießplatz wie?

Verfasst: So 31. Jan 2016, 16:41
von BigBen
Wenn die Mags geladen im selben Fach liegen wie Glock hätte ich auch gesagt "lieber nicht"...aber da du was von Glock im Glock-Koffer in einer Tasche...und da sind irgendwo die geladenen Magazine geschrieben hast, hab ich das für unproblematisch gehalten. Ansonsten hat gewo Recht.

Re: Transport zum Schießplatz wie?

Verfasst: So 31. Jan 2016, 17:00
von bino71
Jürgen_ hat geschrieben:... zB nach dem Schießstandbesuch mit dem Auto einen kurzen Halt mache und nur den Verschluss mitnehme (die restliche Ausrüstung natürlich im Kofferraum, Verschluss wäre verständlichweise noch am Schießstand vom Griffszück getrennt worden)


Bei Kat B die Ausrüstung im Kofferraum lassen ... würde ich pers. nicht machen, vorallem, wenn Fahrzeug nicht im Sichtbereich.

Re: Transport zum Schießplatz wie?

Verfasst: So 31. Jan 2016, 17:02
von gewo
bino71 hat geschrieben:
Jürgen_ hat geschrieben:... zB nach dem Schießstandbesuch mit dem Auto einen kurzen Halt mache und nur den Verschluss mitnehme (die restliche Ausrüstung natürlich im Kofferraum, Verschluss wäre verständlichweise noch am Schießstand vom Griffszück getrennt worden)


Bei Kat B die Ausrüstung im Kofferraum lassen ... würde ich pers. nicht machen, vorallem, wenn Fahrzeug nicht im Sichtbereich.


wenn er zb bei einer glock lauf und verschluss mitnimmt ist der rest nur mehr kat nix ...
die ueberlegung ist von da her nicht unrichtig

Re: Transport zum Schießplatz wie?

Verfasst: So 31. Jan 2016, 18:19
von Jürgen_
gewo hat geschrieben:
bino71 hat geschrieben:
Jürgen_ hat geschrieben:... zB nach dem Schießstandbesuch mit dem Auto einen kurzen Halt mache und nur den Verschluss mitnehme (die restliche Ausrüstung natürlich im Kofferraum, Verschluss wäre verständlichweise noch am Schießstand vom Griffszück getrennt worden)


Bei Kat B die Ausrüstung im Kofferraum lassen ... würde ich pers. nicht machen, vorallem, wenn Fahrzeug nicht im Sichtbereich.


wenn er zb bei einer glock lauf und verschluss mitnimmt ist der rest nur mehr kat nix ...
die ueberlegung ist von da her nicht unrichtig


Der Ein- oder Andere wird bei der Teilnahme an österreichweiten Bewerben schon mal in der selben Situation gewesen sein. Irgendwann macht man mal ne Pause, wennst allein unterwegs bist, darf die Waffe ja nicht im Auto verbleiben (Kat B). Mir wäre es in so einer Situation viel lieber, den Verschluss in einer Raststätte "am Mann" zu haben, als nur wieder auf ein extra Behältnis aufpassen zu müssen.

Sollte der verbleibende Inhalt des Rangebags dann gestohlen werden, ist es zwar ungut,
hat aber rein rechtlich keine Relevanz.

@senf
Schon klar, dass dich niemand einfach so "filzen" wird... Ich hätt nur gerne gewußt, wie
diese Situation rechtlich einzustufen ist; Sehe es eh gleich...

Re: Transport zum Schießplatz wie?

Verfasst: So 31. Jan 2016, 18:28
von BigBen
Ist das Transportieren eines waffenrelevanten Teiles wie Lauf und Verschluss nicht gleich zu bewerten wie das Transportieren einer kompletten Waffe? D.h. nur direkter Transport von A nach B usw..

Re: Transport zum Schießplatz wie?

Verfasst: So 31. Jan 2016, 18:53
von JPS1
Seh ich auch so

§2 (2) Die Bestimmungen über Schußwaffen gelten auch für Lauf, Trommel, Verschluß und andere diesen entsprechende Teile von Schußwaffen [...] sofern sie verwendungsfähig und nicht Kriegsmaterial sind.

Re: Transport zum Schießplatz wie?

Verfasst: So 31. Jan 2016, 19:04
von Jürgen_
Ok, vielen Dank! Damit dürften sich meine Fragen beantwortet haben!

Re: Transport zum Schießplatz wie?

Verfasst: So 31. Jan 2016, 19:32
von gewo
BigBen hat geschrieben:Ist das Transportieren eines waffenrelevanten Teiles wie Lauf und Verschluss nicht gleich zu bewerten wie das Transportieren einer kompletten Waffe? D.h. nur direkter Transport von A nach B usw..


mir ist keine bestimmung bekannt die besagt, dass waffen nur direkt von A nach B transportiert werden duerfen

alles was dazu im gesetz steht ist dass der transport nur zwischen zwei punkten zulaessig ist
par 7 abs 3:
Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie - in den Fällen einer Schußwaffe ungeladen - in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat (Transport).


das sagt nur dass man sie ned gassi-fuehren darf
also nicht einfach mitnehmen und wieder zurueck und fertig ohne nutzung

Re: Transport zum Schießplatz wie?

Verfasst: So 31. Jan 2016, 19:39
von BigBen
naja wenn wir schon itüpfl reiten…mit einem transport von a nach b mein ich natürlich gemäß gesetz… aber das kann auch der transport von mir zuhause zum büma, zu einem potentiellen käufer oder an meinen arbeitsplatz wo ich zum führen berechtigt bin sein. mit a nach b mein ich auch dass der transport direkt sein muss und man nicht auf dem weg zum schiessstand noch eine shoppingtour bei ikea macht…

Re: Transport zum Schießplatz wie?

Verfasst: So 31. Jan 2016, 19:59
von troglodyte
@gewo - ich hab jetzt versucht diesen Kommentar von 'gartner/kepplinger aus 2013' zu finden.

Auf dieser Seite http://www.prolibris.at/startseite/autoren/mag-robert-gartner/ finde
ich nur zwei andere Pblikationen des Dr. Gartner, eine davon aus 2013 'Sprengmittelgesetz' und
da ist 'Keplinger' (mit einem p) nicht dabei. :?

Hingegen hier http://shop.prolibris.at/de/Innere-Verwaltung-und-Wehrrecht/Waffengesetz-Praxiskommentar.html
gibt es eine Publikation von Rudolf Keplinger/Michaela Löff, aktuell sogar aus 2015 - 'Waffengesetz 1996 - Praxiskommentar',
war dieses Buch gemeint?

So ein Buch gehört eigentlich in jeden guten Haushalt mit Waffen. Damit man dann im Fall der Fälle
nachlesen kann, was man gewusst haben hätte sollen! :oops:

Ist ja doch fast üblich, dass man mit einigen vollen Magazinen und der Waffe, gemeinsam im Koffer,
zum Schießstand aufbricht. Im Deutschen Waffenrecht ist das Führen/Transport im §12 wenigstens
mit den 3 Handgriffen klarer definiert.
http://www.dsb.de/infothek/recht/waffenrecht/wichtigstes-zum-waffenrecht/

Re: Transport zum Schießplatz wie?

Verfasst: So 31. Jan 2016, 20:03
von gewo
BigBen hat geschrieben:naja wenn wir schon itüpfl reiten…mit einem transport von a nach b mein ich natürlich gemäß gesetz… aber das kann auch der transport von mir zuhause zum büma, zu einem potentiellen käufer oder an meinen arbeitsplatz wo ich zum führen berechtigt bin sein. mit a nach b mein ich auch dass der transport direkt sein muss und man nicht auf dem weg zum schiessstand noch eine shoppingtour bei ikea macht…


wie du schon schreibts
es ist immer eine sache der zumutbarkeit
grundsaetzlich soll sich die waffe wenn sie nicht benoetigt wird am verwahrungsort in sicherer verwahrung befinden

zb der besuch eines dem schiesstand nahe gelegenen lokals gemeinsam mit sportschuetzenkollegen nach dem schiesstrainig ist nicht verboten, genausowenig wie zb der einkauf von nahrungsmitteln in einem supermarkt oder der besuch einer gaststaette - wenn die wegstrecke zwischen veranstaltungsort und daheim so lange ist dass das angemessen erscheint...

Re: Transport zum Schießplatz wie?

Verfasst: So 31. Jan 2016, 20:05
von gewo
[quote="troglodyte]
So ein Buch gehört eigentlich in jeden guten Haushalt mit Waffen. Damit man dann im Fall der Fälle
nachlesen kann, was man gewusst haben hätte sollen! :oops:
[/quote]

das da wird es sein
http://shop.prolibris.at/de/Innere-Verw ... entar.html

es gibt das 1:1 zitat aus dem werk aber eh schon irgendwo hier im forum
ich wuesste nur nicht wonach ich suchen sollte um es zu finden ... da kommen immer tausende ergebnisse ...

Re: Transport zum Schießplatz wie?

Verfasst: So 31. Jan 2016, 20:10
von Heinzelmaennchen
:auto-swerve: Hui, da hab ich ja was losgetreten mit meiner Frage.
Danke für die vielen interessanten Rückmeldungen!
Ich werds mal so halten, dass ich meine Magazine zu Hause vorlade, allerdings in einem separaten kleinen Koffer im Range Bag verstauen werde.
Waffen auch nochmals extra eintüten und gut issts.
LG
P.s. bei Nachhauseweg sind die dann eh leer^^