Prof_Enfield hat geschrieben:RcL hat geschrieben:Post von der Verband.....Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Genehmigung für den Erwerb oder die Genehmigung für den Besitz einer Feuerwaffe der Kategorien B entzogen wird, wenn festgestellt wird, dass die Person, der die Genehmigung erteilt wurde, sich im Besitz einer Ladevorrichtung befindet, die an halbautomatische Zentralfeuerwaffen oder Repetierwaffen montiert werden kann und:
a) die mehr als 20 Patronen aufnehmen kann oder
b) im Falle von Lang-Feuerwaffen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen kann,
Bin kein Jurist ... aber das bedeutet doch, dass es egal ist, ob man z.B. ein AR 15 besitzt oder nicht - 30er Mag dafür darf man keines haben - geschweige denn anstecken. Auch nicht für einen Repetierer, der solche Mags (Troy, K98er-Grabenmagazin etc.) aufnehmen kann.
Wenn ein WBK/WP vorhanden ist darf man kein 30er Mag haben, wenn man WBK/WP behalten will.
Wenn kein WBK/WP vorhanden ist darf man auch ein 223 100 Schuss Trommelmagazin haben.