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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: Do 31. Mai 2018, 09:44
von 0riginal_Tiroler
mal so ne frage am rande: wird hier so lang diskutiert, fachgesimpelt und "hey, wenn du so was sagst dann beleg es auch !" bis ein urteil in dem fall gefällt wurde ?

Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: Do 31. Mai 2018, 10:06
von cas81
FFWGK hat geschrieben:Es wurde die Notwehr als solches nicht zugestanden, nicht das Mittel mit der sie ausgeübt wurde.

Aaaaah... Jetzt versteh ich, worauf du deine Argumentation gründest. MMn trotzdem dünn, weil die Notwehr ja nicht teilweise zugestanden wird. Die Rechtfertigung steht also ganz am Ende des Ganzen, das Mittel ist dem vorgeschaltet. Passt das nicht zusammen, dann greift das entsprechende Delikt, bzw ein anderes, welches sich aus dem Exzess ergibt (fahrl. Tötung zB). Demnach wird es deinen gewünschten Fall nie geben.
FFWGK hat geschrieben:@cas81... diskutieren, aber vielleicht nicht hier?

Ab in Just for Fun - juristischer Kauderwelsch!
(Anworten dauern aber, bin im Lernmodus. Aber fürs Päuschen zwischendurch bietet sich's an)



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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: Do 31. Mai 2018, 10:16
von cas81
0riginal_Tiroler hat geschrieben:mal so ne frage am rande: wird hier so lang diskutiert, fachgesimpelt und "hey, wenn du so was sagst dann beleg es auch !" bis ein urteil in dem fall gefällt wurde ?
Wenn Leute reinkrachen und (subjektiv betrachtet) einfach irgendwas daherreden, dann mag es einfacher und angenehmer sein, deren Aussagen in all ihrer Oberflächlichkeit Glauben zu schenken, bzw einfach als unwahr abzutun. Aber wenn das falsch ist (in diesem Fall mMn zwar nicht), muss man es dann stehen lassen, nur damit ein paar in ihrem Glauben nicht erschüttert werden? Keep it simple ist bei solchen Themen der falsche Ansatz. Ist aber ein grundsätzliches Problem im Forum: sobald es komplizierter wird und dem allgemeinen Dogma widerspricht, echauffieren sich manche Leute. Warum nicht lieber einfach nicht mehr mitlesen? Wenn du auf eine komplexe Frage eine einfache Antwort haben willst, dann frag einen Scharlatan ^^

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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: Do 31. Mai 2018, 10:44
von _Jack_
FFWGK hat geschrieben:Wer will im Angriffsfall in Sekundenbruchteilen was nachweisen oder nachgewiesen haben?
Eine .45 hat bestimmt gereicht...


Nachgewiesen ist es, wenn es der Richter und/oder die Laienrichter als erwiesen ansehen. Obs so war spielt dabei manchmal nur eine nebensächliche Rolle.

Ich weiß, du würdest dann versuchen zusammen mit dem Richter die Untiefen des Beweisrechtes zu ergründen. Viel Erfolg dabei.

Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: Do 31. Mai 2018, 11:20
von mitmart
FFWGK hat geschrieben:
Wer will im Angriffsfall in Sekundenbruchteilen was nachweisen oder nachgewiesen haben?
Eine .45 hat bestimmt gereicht...

Das sind genau die postings die ich von Legalwaffenbesitzern lieber nicht in einem öffentlichen Forum lesen würde.

Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: Do 31. Mai 2018, 11:35
von FFWGK
_Jack_ hat geschrieben:
FFWGK hat geschrieben:Wer will im Angriffsfall in Sekundenbruchteilen was nachweisen oder nachgewiesen haben?
Eine .45 hat bestimmt gereicht...


Nachgewiesen ist es, wenn es der Richter und/oder die Laienrichter als erwiesen ansehen

Und genau das ist das Absurde an deiner Argumentation. Wie will irgendjemand NACHWEISEN wie sich ein Toter in einem anderen Fall verhalten hätte?
Bis jetzt konnte noch niemand ein Urteil finden, dass deine Vermutung bestätigt, und so provokant wie ich hier formuliere wird bestimmt intensiv gesucht.
Bitte weitersuchen, ich wiederhole die Suchkriteren jetzt nicht mehr...

Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: Do 31. Mai 2018, 11:40
von FFWGK
mitmart hat geschrieben:
FFWGK hat geschrieben:
Wer will im Angriffsfall in Sekundenbruchteilen was nachweisen oder nachgewiesen haben?
Eine .45 hat bestimmt gereicht...

Das sind genau die postings die ich von Legalwaffenbesitzern lieber nicht in einem öffentlichen Forum lesen würde.

Ich habe euch alle lieb. Passts wieder?

Ich habe für mich genau festgelegt in welchen Fällen ich zur Waffe greifen würde. Da bleibt nicht viel übrig, bestimmt nicht wenn mich jemand um ein versichertes Gut erleichtern will.

Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: Do 31. Mai 2018, 11:58
von _Jack_
FFWGK hat geschrieben:Bis jetzt konnte noch niemand ein Urteil finden, dass deine Vermutung bestätigt, und so provokant wie ich hier formuliere wird bestimmt intensiv gesucht.
Bitte weitersuchen, ich wiederhole die Suchkriteren jetzt nicht mehr...


Du formulierst nicht provokant sondern unwissend. Jetzt wird auch noch bezweifelt, dass im Ernstfall ein Richter das Geschehen beurteilen und den Sachverhalt nach seinen (möglicherweise falschen) Überzeugungen feststellen wird.

Ich suche nicht, da ich die Antwort bereits ganz am Anfang gepostet habe. Du bist entweder nicht fähig oder willens diese zu verstehen, also BITTE bleib bei deiner Meinung, ist mir doch völlig egal. Aber nur weil du es bist, hier NOCHMAL die VERÖFFENTLICHTE RECHTSANSICHT DES OBERSTEN GERICHTSHOFES:

Unter mehreren verfügbaren Abwehrmitteln hat der Verteidiger das für den Angreifer schonendste zu wählen, muss sich aber mit Abwehrhandlungen, deren Wirkung zweifelhaft ist, nicht begnügen.

Du darfst das gerne rechtlich anzweifeln. Auch der OGH ist nicht unfehlbar. Wenn du aber glaubst, dass im Ernstfall ein Richter deinen Ausführungen folgt und nicht der Rechtsansicht des OGH, dann ist dir nicht zu helfen.

Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: Do 31. Mai 2018, 12:08
von gewo
Das sind dann echt die threads wo man ploetzlich zumindestens teilweise beginnt zu verstehen warum es menschen gibt die der meinung sind dass nicht jeder das recht haben sollte schusswaffen zu besitzen ...

Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: Do 31. Mai 2018, 12:13
von FFWGK
Also habt ihr ein Urteil?
Her damit, oder...

_Jack_ hat geschrieben:muss sich aber mit Abwehrhandlungen, deren Wirkung zweifelhaft ist, nicht begnügen.

Wer war es noch gleich der behauptet hat wenn die Wahl zwischen Pfefferspray und AR 15 steht...? Urteil?

Es steht euch natürlich weiterhin frei meine exakte Definition zu ignorieren und Themenverfehlungen zu posten!

Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: Do 31. Mai 2018, 12:20
von _Jack_
Oder ... was?

Vielleicht solltest du behirnen, dass ich nicht und auch sonst niemand hier genötigt ist irgendwelche rechtlichen Zusammenhänge so einfach zu erklären, dass selbst du das verstehst. Nachgewiesener Maßen verstehst du Rechtssätze des OGH ja nicht, obwohl sie in diesem Fall nichtmal so kompliziert geschrieben sind.

Also in diesem Sinne: :clap: :clap: :clap: bei deinem verquerem Denken und deinen "Rechtsansichten" glaubst jetzt sicher du hast recht. Ich gratuliere :whistle:

@ gewo: Wobei beim Waffenführerschein ja auch Rechtliches besprochen werden sollte. Ob man sich da auch so aufgeführt hat? Aber im Internet lässt es sich leicht auf dicke Hose machen...

Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: Do 31. Mai 2018, 12:24
von FFWGK
Ja, bis du das Gegenteil beweisen kannst! Deine Behauptungen, Intetpretationen und Provokationen sind zwar interessant aber auch nicht mehr.

Urteil (eines reicht!) das den Suchkriteien entspricht und meine Behauptung wiederlegt findest du ja keines...

Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: Do 31. Mai 2018, 12:36
von _Jack_
Lieber Troll, nochmal: Ich muss dir gar nichts beweisen. Schon gar nicht, wenn es bereits bewiesen (und ignoriert) wurde. Du darfst auch gerne an alles glauben was du willst. Gratulation.

Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: Do 31. Mai 2018, 12:42
von FFWGK
Urteil...?

Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: Do 31. Mai 2018, 13:31
von cas81
@_Jack_:
Prinzip ist eh klar, wird und wurde von mir nie bestritten. Hast du dennoch eine Ur- Quelle dafür? Selbst der OGH beruft sich auf die hL (wo wir wieder bei der Dogmatik iRv Kommentaren angelangt sind):

"Unter mehreren verfügbaren Abwehrmitteln hat der Verteidiger allerdings das für den Angreifer schonendste zu wählen, muß sich aber mit Abwehrhandlungen, deren Wirkung zweifelhaft ist, nicht begnügen (Kienapfel, aaO RN 13 ff, Leukauf/Steininger aaO § 3 RN 81 ff)"

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 500000_000

@FFWGK:
Das ist somit eine Quelle, wenn auch nicht DIE Quelle, welche ggf wirklich nur der Kommentar selbst darstellt. Du suchst aber ein Urteil, in dem zwar Notwehr zugestanden wird, dann aber gleichzeitig wieder verneint wird. So etwas gibt es nicht, es gilt AFAIK: Entweder - Oder (so wie in dem von mir verlinkten Fall). Einzig bezüglich Verhältnismässigkeitsprüfung bei Bagatellnotwehr wird das spannend, allerdings endet es auch da mit Notwehr inklusive aller Voraussetzungen (also inklusive Mittel iSv Schutz- und Schonungsprinzip) oder eben dem Verneinen von Notwehr (zB weil diesem Prinzip nicht gefolgt wurde). Tu nicht so, als würdest du das nicht verstehen -> Oder willst uns nur dissen, iSv selbstbekennendem Wiener- Grantlertum? ;-p

PS weil besser formuliert und damit edit:
Das falsche Mittel führt uU zum Handlungsezess und der verneint die Notwehr. Darum gibt's AFAIK keine Notwehr, bei dem das Mittel unangemessen war und die verneinte Notwehr mündet zB im Fahrlässigkeitsdelikt. ZB da musst du also alles durchforsten.

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