Naja Einzelschicksal und Pech gehabt? Oder glaubst Du das interessiert den Gesetzgeber?Teal'c hat geschrieben:
Was ich damit sagen will, was wenn man mal ein oder zwei Jahre keine Zeit für Bewerbe hat??Und vor allem, wie oft muss man das nachweisen???
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Eilmeldung WaffG neu!!
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Geh bitte...
Von meinem iPhone 17 gesendet...
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- .50 BMG
- Beiträge: 5465
- Registriert: Do 29. Jan 2015, 19:09
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
So wie sich das liest, wird das mit den int. Wettkämpfen "nur" schlagend, wenn man neue Mags will oder? Bestand kann man ja melden und behalten.
Hat jemand was wegen Befristung bereits ausgestellter WBKs gelesen?
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- JollyJumper
- .223 Rem
- Beiträge: 260
- Registriert: Mi 25. Okt 2017, 11:48
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Mal ganz praktisch gesehen; wo und von wem gibt es AR Magazine mit 10 Schuss?!
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
kistenweise bei mirJollyJumper hat geschrieben:Mal ganz praktisch gesehen; wo und von wem gibt es AR Magazine mit 10 Schuss?!
magpul
elander
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usw
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Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Auch für das AUG? Nicht die Originalen von Steyr zu Fantasiepreisen. Das Posting von "sauer202" bestätigt die abgehobene Arroganz von einzelnen einer bestimmten Klientel und das der Psychotest für Jäger ebenfalls ins Gesetz gehört.
Zuletzt geändert von Huck_Finn am Sa 6. Okt 2018, 21:42, insgesamt 1-mal geändert.
Gerechte Menschen sollten ihr Haus nicht ohne Waffe verlassen.
© Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker
...
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- .50 BMG
- Beiträge: 608
- Registriert: Do 28. Apr 2016, 17:27
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Cool, ne Kat A Glock, wie geil wär das dennMaddin hat geschrieben:Ich verstehe ja noch immer nicht ganz wie sich die Magazingeschichte jetzt auf die Glocks auswirkt...

Hätte fast vergessen mir ein 20+ für die Glock zu kaufen

Man weiß ja nie wozu es gut ist beide Waffen als Kat A im ZWR zu haben.
Das Magazin durch den Drexler lassen kann man immer noch wenns mehr Nachteile als Vorteile hätte, umgekehrt kriegt man nach der Novelle keins mehr.
Glock 19 Gen 4 @ 9x19
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Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Das werd ich jetzt auch machen... ausserdem bin ich gespannt wie das mit den .22lrs wird wegen dem bx-25 Mag. Aber für Kat C darf man weiterhin +20 und +10 Schuss Mags besitzen, kaufen und verwenden oder?mastercrash hat geschrieben:Cool, ne Kat A Glock, wie geil wär das dennMaddin hat geschrieben:Ich verstehe ja noch immer nicht ganz wie sich die Magazingeschichte jetzt auf die Glocks auswirkt...![]()
Hätte fast vergessen mir ein 20+ für die Glock zu kaufen![]()
Man weiß ja nie wozu es gut ist beide Waffen als Kat A im ZWR zu haben.
Das Magazin durch den Drexler lassen kann man immer noch wenns mehr Nachteile als Vorteile hätte, umgekehrt kriegt man nach der Novelle keins mehr.
Hier könnte Ihre Signatur stehen!!
- mura
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Ja darf man anscheinend, nur hat man dann Kat.A die nicht mehr verkauft werden darf usw. usw.The_Governor hat geschrieben:So wie sich das liest, wird das mit den int. Wettkämpfen "nur" schlagend, wenn man neue Mags will oder? Bestand kann man ja melden und behalten.
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Es steht doch soweit im Artikel, dass wenn diese Waffen ohne Magazin verkauft werden beim Empfänger wieder Kat B sind.mura hat geschrieben:Ja darf man anscheinend, nur hat man dann Kat.A die nicht mehr verkauft werden darf usw. usw.The_Governor hat geschrieben:So wie sich das liest, wird das mit den int. Wettkämpfen "nur" schlagend, wenn man neue Mags will oder? Bestand kann man ja melden und behalten.
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Hab mir erst +4 Baseplates für meine 17 Schuss Glock Mags bestellt. Wird ein solches Magazin dann durch meine eigene Modifikation meldepflichtig? Lustig wirds.
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- .223 Rem
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Darauf:
an den Tag legen wundert mich sowieso nichts mehr.
BG
Wurde in diesem Thread schon ein paar Seiten vorher eingegangen:Senf hat geschrieben: ausserdem bin ich gespannt wie das mit den .22lrs wird wegen dem bx-25 Mag. Aber für Kat C darf man weiterhin +20 und +10 Schuss Mags besitzen, kaufen und verwenden oder?
Was jetzt natürlich nichts bedeuten muss, denn bei der Unfähigkeit die die Personen die da momentan am Ruder sindbrausi hat geschrieben:Randfeuer waren in der RL eigentlich ausgenommen von der Magazinregel. Hoffe das wird auch so bei uns umgesetzt und wurde nicht "übersehen". Wäre in dem Fall ein Punkt für Stellungnahmen zum Entwurf.
an den Tag legen wundert mich sowieso nichts mehr.
BG
- Lindenwirt
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Reiss dich mal ein bisschen zusammen, das war die Meinung von sauer202, nicht die der Tausenden Jäger im Land.Huck_Finn hat geschrieben: Das Posting von "sauer202" bestätigt die abgehobene Arroganz einer bestimmten Klientel und das der Psychotest für Jäger ebenfalls ins Gesetz gehört.
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- .223 Rem
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Interessant wäre nun, ob man eine Pistole auch nachträglich als Kat. A genehmigt bekommt. Lies: Ich kaufe mir eine neue Pistole (z.B. Ersatz für eine Bestehende, oder weil ich neu als Sportschütze beginne): Bekomme ich dann auch für die neue Pistole eine Kat. A-Ausnahmegenehmigung?!?
LG,
Andi
Andi
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Genau genommen hat Huck_Finn auch nur seine Meinung geäußert.Lindenwirt hat geschrieben:Reiss dich mal ein bisschen zusammen, das war die Meinung von sauer202, nicht die der Tausenden Jäger im Land.Huck_Finn hat geschrieben: Das Posting von "sauer202" bestätigt die abgehobene Arroganz einer bestimmten Klientel und das der Psychotest für Jäger ebenfalls ins Gesetz gehört.

Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)
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- Lindenwirt
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Die Meinung von sauer war aber rein sachlich, auch wenn ich und viele andere hier mit dem Inhalt nicht einverstanden sind. Die Meinung von Huck war das nicht, er diffamiert alle Jäger auf persönlicher Ebene. Das ist schon ein Unterschied und hatten wir hier im Forum schon viel zu oft. Aber egal, möchte das nicht noch weiter aufheizen. In Wahrheit sind noch viele Fragen offen, ich bin gespannt auf den tatsächlichen Gesetzestext.