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Re: Kauf von halbautomatischen Gewehren und Karabinern ab 14.12.2019

Verfasst: Do 7. Nov 2019, 14:31
von Promo
Bitte lass es einfach sein, das was du hier von dir gibst ist falsch. Es existiert nicht im Gesetz und wird so weder angewandt noch habe ich je davor gehört. In der 2. WaffG Durchführungs-Vo existieren Textvorlagen wie was auszusehen hat, da gibt es keine "Import-Anzeigemeldung" wie es bei der Ausfuhr das gibt, noch normiert die 1. WaffG Durchführungs-Vo eine derartige Meldung wie es der § 37 Abs. 2 vorsieht. Das was ich geschildert habe, ist gelebte Praxis: bei Import von Kat.B, C und D aus der EU durch einen Gewerbetreibenden, der zum Handel mit nichtmilitärischen Schusswaffen berechtigt ist, gibt es keine Meldung an die Behörde. Im Übrigen verweise ich in dem Zusammenhang auf Drittstaaten - da gibt es für niemanden (auch nicht mal Privatpersonen) eine vorherige Einfuhrgenehmigung für Kat.B, C und D (nicht mal für verbotene Waffen nach § 17). Die Behörde erfährt von diesen Waffen erstmals wenn diese im ZWR erfasst werden (mal davon abgesehen, dass der Zoll eine WBK/WP sehen will, wenn entsprechende Schusswaffen importiert werden).

Re: Kauf von halbautomatischen Gewehren und Karabinern ab 14.12.2019

Verfasst: Do 7. Nov 2019, 15:14
von yoda
Promo hat geschrieben:
Do 7. Nov 2019, 14:31
Bitte lass es einfach sein, das was du hier von dir gibst ist falsch. Es existiert nicht im Gesetz und wird so weder angewandt noch habe ich je davor gehört. In der 2. WaffG Durchführungs-Vo existieren Textvorlagen wie was auszusehen hat, da gibt es keine "Import-Anzeigemeldung" wie es bei der Ausfuhr das gibt, noch normiert die 1. WaffG Durchführungs-Vo eine derartige Meldung wie es der § 37 Abs. 2 vorsieht. Das was ich geschildert habe, ist gelebte Praxis: bei Import von Kat.B, C und D aus der EU durch einen Gewerbetreibenden, der zum Handel mit nichtmilitärischen Schusswaffen berechtigt ist, gibt es keine Meldung an die Behörde. Im Übrigen verweise ich in dem Zusammenhang auf Drittstaaten - da gibt es für niemanden (auch nicht mal Privatpersonen) eine vorherige Einfuhrgenehmigung für Kat.B, C und D (nicht mal für verbotene Waffen nach § 17). Die Behörde erfährt von diesen Waffen erstmals wenn diese im ZWR erfasst werden (mal davon abgesehen, dass der Zoll eine WBK/WP sehen will, wenn entsprechende Schusswaffen importiert werden).
Das war nur rein hypothetisch weil du gefragt hast wie ich mir das vorstellen würde, keine Behauptung dass es sowas gäbe und kein Widerspruch meinerseits dass die gelebte Praxis anders aussieht. Ich schreibe ja unten sogar dass die Praxis wahrscheinlich nicht so aussieht, der Gewo weiß schließlich was er macht.

Re: Kauf von halbautomatischen Gewehren und Karabinern ab 14.12.2019

Verfasst: Fr 8. Nov 2019, 11:34
von hape
Wo ist nun das eigentliche Problem nach dem 14.12. für HA aller MR308, ARs in 9 mm (Schmeiser, OA, Hera,.....) und sonstige? Ich sehe es einfach nicht??
Die Verordnung zum KM nimmt jetzt schon alle sportlichen und jagdlichen HAs aus, praktisch --> alle Gewehre die als HA entwickelt wurden und keine zurückgebauten Automaten sind. Das WaffG stand bis jetzt im Weg und nun ist es geändert und somit sind diese HA alle Kat B. Das WaffG legt ja zur Untermauerung auch noch fest, dass Waffen nicht in eine niedrigere Kategorie zurückgebaut werden können. Dies macht sogar auch Sinn, somit wird der Aufwand HA zu Automaten umzubauen stark erhöht, indem Teil umgeändert bzw. angefertigt werden müssen und nicht nur getauscht werden müssen.

Das einzige Problem, dass ich nach dem 14.12 sehe ist das Sparschwein. :D

Re: Kauf von halbautomatischen Gewehren und Karabinern ab 14.12.2019

Verfasst: Sa 9. Nov 2019, 11:24
von Promo
Du hast offenbar den Startbeitrag nicht gelesen, das ist das eigentliche Problem.

Re: Kauf von halbautomatischen Gewehren und Karabinern ab 14.12.2019

Verfasst: Sa 9. Nov 2019, 14:30
von hape
Doch habe ich, aber ich sehe das Problem nicht, bezogen auf den Kauf der HAs, wie Nordi es vor hat. Gesetz sticht Verordnung und §5 (1) nimmt die Halbautomaten aus der KMV raus. Ich denke die Anwendung des KMG entfällt somit. Oder eine Schmeisser AR15-9, die es in den Läden schon zum Kauf gibt, warum soll die beim Import ein KM werden? Sportgewehr der Kat B, würde ich sagen, da dürfte es auch mit der Kompatibilität keine Probleme geben. Außer schwarz :lol: Klar das Ganze muss sich nun einpendeln auch hinsichtlich Import, aber vielleicht wissen wir nach den Schulungen mehr, wie der Import nun korrekt zu administrieren ist.

Und die unterschiedlichen Auslegungen und Ansichten gibt es bei jeder Gesetzesmaterie, notfalls wirds ein Richter klären müssen. Aber ich sehe die Änderung vorerst positiv für die Artenvielfalt der HAs.

Re: Kauf von halbautomatischen Gewehren und Karabinern ab 14.12.2019

Verfasst: Sa 9. Nov 2019, 16:11
von hasgunz
Genau, so habe ich das nämlich auch verstanden.
Es geht quasi darum das "Ding" nach Österreich zu bekommen.
Da es laut WaffG zwar eine Waffe der Kat. B darstellt (innerhalb Österreichs), jedoch laut KMV auch Kat. A sein kann (Import nach Österreich zum Beispiel aus Deutschland).

LG

Re: Kauf von halbautomatischen Gewehren und Karabinern ab 14.12.2019

Verfasst: Sa 9. Nov 2019, 18:05
von hape
Den Wunschtraum hab ich sicher nicht, dass alles was irgendwie ein HA ist nun Kat b wird. Gegen solche Wunschträume stellt auch sicher §5(3) vorsorglich ab. Sorry, ich war unpräzise bzw. ist hier in späterer Folge auch um konkrete Beispiele gegangen. Die MR308 von Nordi ist ja bereits in Österreich, also sollte dies ja kein Problem mehr sein. Was auf jeden Fall positiv ist, dass hier der Markt in Bewegung kommt. Und ob das Ding nun als Kat A oder B beim Import über die Grenze kommt und wie das administriert wird ist Aufgabe des Handels, mir als Kunde eigentlich egal. Hier wird sich zeigen welche Händler kundenorientiert sind und den Aufwand treiben und wer sich ausruht und sagt "kann ma nix machen alles schwierig, alles schlecht und Änderungen mag i sowie so ned"

Re: Kauf von halbautomatischen Gewehren und Karabinern ab 14.12.2019

Verfasst: Sa 9. Nov 2019, 21:06
von Evilcannibal79
Ich hatte auch ein Gespräch darüber mit meinem BüMa.
Er ist auch sehr vorsichtig mit irgendwelchen Spekulationen aber er geht davon aus das nur Händler mit entsprechender KAT A Importlizenz diese
HAs importieren können.

Re: Kauf von halbautomatischen Gewehren und Karabinern ab 14.12.2019

Verfasst: So 10. Nov 2019, 10:58
von XToni
Ich hätte gerne die MR223 A3 ... Mal sehen, ob das Modell nach dem 14.12.19 in Österreich verkauft wird (werden darf)
Ich habs nicht eilig ... und warte ab, wie sich die Sache entwickelt.

Re: Kauf von halbautomatischen Gewehren und Karabinern ab 14.12.2019

Verfasst: So 10. Nov 2019, 13:04
von Lexman1
Wenn wir bei "ich wünsche mir was" sind... eine Steyr STM 556 wäre mein absoluter Favorit!

Re: Kauf von halbautomatischen Gewehren und Karabinern ab 14.12.2019

Verfasst: So 10. Nov 2019, 13:45
von BR1
Lexman1 hat geschrieben:
So 10. Nov 2019, 13:04
Wenn wir bei "ich wünsche mir was" sind... eine Steyr STM 556 wäre mein absoluter Favorit!
Geil wärs, aber vermutlich nur mit verkrüppeltem lauf-schnellwechsel-system.

Re: Kauf von halbautomatischen Gewehren und Karabinern ab 14.12.2019

Verfasst: Di 12. Nov 2019, 08:06
von Martin100
Hallo sehr geehrte PD Gemeinde.

Ich wollte kurz nachfragen ob es schon irgendwelche neuen Erkenntnisse gibt bezüglich der Umsetzung am 14.12.2019 ?
Hat vielleicht jemand Bekannte bei der BH oder Waffenreferat ?

Bezüglich HA und deren Magazine (30 Schuss) ?

Bezüglich DEKO Waffen Verordnung und Teilesätze ?

Kann schon jemand sagen wie das jetzt genau gehandelt wird ?

Danke für die Infos.


Beste Grüße :at1:

Re: Kauf von halbautomatischen Gewehren und Karabinern ab 14.12.2019

Verfasst: Di 12. Nov 2019, 08:20
von titan
Nein, aber selbst wenn wäre das keinesfalls in Stein gemeißelt. Bis vor Weihnachten haben wir hwsl keine Regierung. Es soll auch Juristen geben, die meinen das Datum 14.12 lasse sich deswegen auch nicht halten.