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Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Verfasst: So 16. Aug 2020, 03:43
von Nostromo
gewo hat geschrieben:
Sa 1. Feb 2020, 14:31
Joewood hat geschrieben:
Do 19. Dez 2019, 11:43
Coolhand1980 hat geschrieben:
Do 19. Dez 2019, 11:23
Aber was kann man sonst noch so kaufen? Eigentlich müsste fast jede Pistole gehen, wenn man den Verschluss komplett bekommt, oder?
Ich würde es umdefinieren auf " wenn sich Lauf problemlos vom Griffstück trennen lässt"
Eine PPK kannst dir z.b. aufzeichnen in der Hinsicht.
die quasi skandalisierung der wechselsystem verwendung ist einfach fehl am platz leute
das gibts in ganz europa

es gibt waffen bei denen geht es nicht
desert eagle geht NICHT
AK-clone gehen NICHT
es gehen alle pistolen NICHT bei denen der stossboden mit dem griffstueck verbunden ist
alle revolver gehen NICHT

Das interessiert mich auch:
Desert Eagle geht warum nicht?
AK-Clone, OK
Pistolen: Hättest ein paar Beispiele? Bei den moderneren ist das eh eher selten, oder?
Revolver: Wechseltrommel ist aber schon möglich, oder?

Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Verfasst: So 16. Aug 2020, 21:59
von gewo
Nostromo hat geschrieben:
So 16. Aug 2020, 03:43
gewo hat geschrieben:
Sa 1. Feb 2020, 14:31
Joewood hat geschrieben:
Do 19. Dez 2019, 11:43

Ich würde es umdefinieren auf " wenn sich Lauf problemlos vom Griffstück trennen lässt"
Eine PPK kannst dir z.b. aufzeichnen in der Hinsicht.
die quasi skandalisierung der wechselsystem verwendung ist einfach fehl am platz leute
das gibts in ganz europa

es gibt waffen bei denen geht es nicht
desert eagle geht NICHT
AK-clone gehen NICHT
es gehen alle pistolen NICHT bei denen der stossboden mit dem griffstueck verbunden ist
alle revolver gehen NICHT

Das interessiert mich auch:
Desert Eagle geht warum nicht?
AK-Clone, OK
Pistolen: Hättest ein paar Beispiele? Bei den moderneren ist das eh eher selten, oder?
Revolver: Wechseltrommel ist aber schon möglich, oder?
weil bei der deagle das griffstueck gasdruckbelastet ist

ebenso ist bei manchen pistolen der stossboden ein teil des griffstueckes und nicht des verschlusses

wechselteommel geht, klar
aber da der stossboden ein teil des rahmens ist ist dieser ja nicht frei erhaeltlich

Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Verfasst: So 16. Aug 2020, 22:26
von Nostromo
gewo hat geschrieben:
So 16. Aug 2020, 21:59
Nostromo hat geschrieben:
So 16. Aug 2020, 03:43
gewo hat geschrieben:
Sa 1. Feb 2020, 14:31


die quasi skandalisierung der wechselsystem verwendung ist einfach fehl am platz leute
das gibts in ganz europa

es gibt waffen bei denen geht es nicht
desert eagle geht NICHT
AK-clone gehen NICHT
es gehen alle pistolen NICHT bei denen der stossboden mit dem griffstueck verbunden ist
alle revolver gehen NICHT

Das interessiert mich auch:
Desert Eagle geht warum nicht?
AK-Clone, OK
Pistolen: Hättest ein paar Beispiele? Bei den moderneren ist das eh eher selten, oder?
Revolver: Wechseltrommel ist aber schon möglich, oder?
weil bei der deagle das griffstueck gasdruckbelastet ist

ebenso ist bei manchen pistolen der stossboden ein teil des griffstueckes und nicht des verschlusses

wechselteommel geht, klar
aber da der stossboden ein teil des rahmens ist ist dieser ja nicht frei erhaeltlich
Ah ok, jetzt kenn ich mich aus. Danke

Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Verfasst: Sa 30. Apr 2022, 08:02
von Nostromo
Noch eine Frage:

Kann ein eingetragenes freies Wechselsystem (Verschluss und Lauf), nach dem Verkauf als "normale" Kat. B Waffe eingetragen werden,
oder muss der nächste Besitzer sie auch als Wechselsystem eintragen?

Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Verfasst: Sa 30. Apr 2022, 08:23
von gewo
Nostromo hat geschrieben:
Sa 30. Apr 2022, 08:02
Noch eine Frage:

Kann ein eingetragenes freies Wechselsystem (Verschluss und Lauf), nach dem Verkauf als "normale" Kat. B Waffe eingetragen werden,
oder muss der nächste Besitzer sie auch als Wechselsystem eintragen?
Ein WS kannst nur als WS verkaufen.

Es kann aber das WS wenn dann ein griffstueck vorhanden ist auf eine waffe umgeschrieben werden

In die andere richtung geht das aber so nicht …

Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Verfasst: Di 3. Mai 2022, 06:47
von Nostromo
gewo hat geschrieben:
Sa 30. Apr 2022, 08:23
Nostromo hat geschrieben:
Sa 30. Apr 2022, 08:02
Noch eine Frage:

Kann ein eingetragenes freies Wechselsystem (Verschluss und Lauf), nach dem Verkauf als "normale" Kat. B Waffe eingetragen werden,
oder muss der nächste Besitzer sie auch als Wechselsystem eintragen?
Ein WS kannst nur als WS verkaufen.

Es kann aber das WS wenn dann ein griffstueck vorhanden ist auf eine waffe umgeschrieben werden

In die andere richtung geht das aber so nicht …
Danke dir für die Info. Gibt es beim Verkauf etwas zu beachten? (Welches) Formular für den Verkauf privat an privat verwenden? Meldung wie bei Kat. B Waffen? Oder Meldung gleich über einen Waffenhändler machen?

Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Verfasst: Di 3. Mai 2022, 07:59
von Trijikon
Kann man ein Kat A WS (ohne Hi Cap) an jemand verkaufen der nur B Berechtigung hat?
Wenn er A Berechtigung hat wird es dann bei ihm auf WS Kat A oder B eingetragen? Kann er sich das aussuchen? Wenn A darf ich ihm dann auch gleich einige passende Hi Caps dazugeben?

LG Wolfgang

Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Verfasst: Di 3. Mai 2022, 08:10
von milu
wenn er B hat, dann nur ohne hicap und vorher bei DEINER behörde auf b umtragen lassen, die käuferbehörde kann es sonst nicht eintragen.

wenn A berechtigung, dann seine entscheidung

nur, wenn er magbesitz auf der wbk eingetragen hat

Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Verfasst: Di 3. Mai 2022, 09:30
von gewo
milu hat geschrieben:
Di 3. Mai 2022, 08:10
wenn er B hat, dann nur ohne hicap und vorher bei DEINER behörde auf b umtragen lassen, die käuferbehörde kann es sonst nicht eintragen.
das gilt nicht generell glaub ich, oder?

generell gilt
1.) jede behoerde haette immer gerne dass die jeweils "andere" behoerde moeglichst "alles" macht
2.) zustaendig fuer "alles" ist in wirklichkeit aber immer die wohnsitzbehoerde des kaeufers

und im gegenstaendlichene fall glaub ich es auch ned
denn wie waere es moeglich dass du eine kat A waffe in deinem bestand auf kat B umtragen laesst so lange du die passenden langen magazine dazu noch hast
das ist unlogisch
die waffe kann erst zu kat B werden wenn sie aus deinem bestand draussen, also verkauft ist
und in dem moment ist die kaeuferbehoerde zustaendig

just my 2 cents ....

Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Verfasst: Di 3. Mai 2022, 10:23
von milu
gewo hat geschrieben:
Di 3. Mai 2022, 09:30
milu hat geschrieben:
Di 3. Mai 2022, 08:10
wenn er B hat, dann nur ohne hicap und vorher bei DEINER behörde auf b umtragen lassen, die käuferbehörde kann es sonst nicht eintragen.
das gilt nicht generell glaub ich, oder?

generell gilt
1.) jede behoerde haette immer gerne dass die jeweils "andere" behoerde moeglichst "alles" macht
2.) zustaendig fuer "alles" ist in wirklichkeit aber immer die wohnsitzbehoerde des kaeufers

und im gegenstaendlichene fall glaub ich es auch ned
denn wie waere es moeglich dass du eine kat A waffe in deinem bestand auf kat B umtragen laesst so lange du die passenden langen magazine dazu noch hast
das ist unlogisch
die waffe kann erst zu kat B werden wenn sie aus deinem bestand draussen, also verkauft ist
und in dem moment ist die kaeuferbehoerde zustaendig

just my 2 cents ....
nö, selber mit gemacht und gesehen.
die könnens nicht ändern. technisch.
zumindest im feb wars noch so.

Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Verfasst: Di 3. Mai 2022, 10:25
von Mr. Danger
Trijikon hat geschrieben:
Di 3. Mai 2022, 07:59
Kann man ein Kat A WS (ohne Hi Cap) an jemand verkaufen der nur B Berechtigung hat?
....
Wie läuft es jetzt mit Kat A WS?
Gibt es Kat A WS nur als Altbestand?
Habe ich auf A-Plätze Anspruch auf 2x A-WS Plätze?
Nach §23(3) WaffG gibt es ja nur Kat B WS (Also die direkten WS-Plätze, ohne zusätzlichen Antrag).

Danke, Hans

Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Verfasst: Di 3. Mai 2022, 17:02
von Nostromo
Noch eine Frage:

Kann ein eingetragenes freies Wechselsystem (Verschluss und Lauf), nach dem Verkauf als "normale" Kat. B Waffe eingetragen werden,
oder muss der nächste Besitzer sie auch als Wechselsystem eintragen?

Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Verfasst: Di 3. Mai 2022, 22:53
von Simon80
Mr. Danger hat geschrieben:
Di 3. Mai 2022, 10:25
Trijikon hat geschrieben:
Di 3. Mai 2022, 07:59
Kann man ein Kat A WS (ohne Hi Cap) an jemand verkaufen der nur B Berechtigung hat?
....
Wie läuft es jetzt mit Kat A WS?
Gibt es Kat A WS nur als Altbestand?
Habe ich auf A-Plätze Anspruch auf 2x A-WS Plätze?
Nach §23(3) WaffG gibt es ja nur Kat B WS (Also die direkten WS-Plätze, ohne zusätzlichen Antrag).

Danke, Hans
Laut meiner Behörde bekommt man zu einem A Platz auch zwei entsprechende A-Zubehör Plätze.
Ich hab auch schon ein solches A-Zubehör eingetragen und ich darf laut der Behörde auch große Magazine die zum Zubehör passen kaufen.
(z.B. AK auf A-Platz und ein AR-Wechselupper auf dem A-Zubehörplatz -> ich darf große AR Mags kaufen)

Nachdem wir aber in Österreich sind würd ich die für dich zuständige Behörde fragen wie sie das sehen.

Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Verfasst: Mi 4. Mai 2022, 04:41
von titan
Schriftlich geben lassen!

Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Verfasst: Mi 4. Mai 2022, 09:18
von gewo
titan hat geschrieben:
Mi 4. Mai 2022, 04:41
Schriftlich geben lassen!
die uebliche art von behoerden mit buergern zu kommunizieren sind bescheide
im AVG steht dass ueber den inhalt eines gesetzes niemals ein bescheid ausgestellt werden kann, sondern nur ueber einzelne rechtsakten
der grund ist dass so ein "genereller" bescheid den inhalt des gesetzes auch dann fuer den bescheidempfaenger aufrecht halten wuerde wenn das gesetz zwischenzeitlich geaendert werden wuerde.

allerdings kennt kaum ein sachbearbeiter das AVG
von da her gibts immer wieder mal bescheide die es eigentlich garned geben sollte

probiers ob du es schriftlich kriegst
wenn nicht mach dir ein memo mit datum tag uhrzeit ansprechperson und dem gespraechsverlauf