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Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: Fr 17. Jan 2020, 16:36
von Maddin
AUG-andy hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 16:18
Davomon1979 hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 16:02
gewo hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 13:25
nein das kannst du NICHT
der platz ist laut der gestrigen veranstaltung auf ewig an 17/1/8 waffen gebunden
Versteh ich das richtig: Wenn ich eine § 17 Abs 7 (Glock) und einen § 17 Abs 8 Platz (Steyr AUG) Platz habe und keinen B Platz frei habe:

Kann ich dann noch die Glock auf Depot legen und mir ein AR15 auf die Karte nehmen? - Dann hätte ich eine Langwaffe auf einem ausschließlichem Kurzwaffenplatz???? - Selbes Problem beim verkaufen...
Wenn das wirklich so bleibt melde ich sicher nichts auf Kat. A um.
Dann bleiben alle Waffen auf B Plätzen und aus.
Nix Vererben, nix Rückmelden, nix Tauschen, nur Nachteile die Kat. A . :doh:
Gibt's halt in zwei Jahren ein kleines Feuer mit den Plastikteilen.
Alles absoluter Schwachsinn .........
Kann dich nachvollziehen. Aber bedenke, früher oder später kommt der selbe Schmarrn bei der jetzigen Kat. B und irgendwann auch bei C usw.

Ich glaube es ist relativ gleich ob man jetzt meldet oder später, besser wird es ohnehin höchstwahrscheinlich nimmer werden...

Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: Fr 17. Jan 2020, 16:43
von gewo
AUG-andy hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 16:18
Davomon1979 hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 16:02
gewo hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 13:25
nein das kannst du NICHT
der platz ist laut der gestrigen veranstaltung auf ewig an 17/1/8 waffen gebunden
Versteh ich das richtig: Wenn ich eine § 17 Abs 7 (Glock) und einen § 17 Abs 8 Platz (Steyr AUG) Platz habe und keinen B Platz frei habe:

Kann ich dann noch die Glock auf Depot legen und mir ein AR15 auf die Karte nehmen? - Dann hätte ich eine Langwaffe auf einem ausschließlichem Kurzwaffenplatz???? - Selbes Problem beim verkaufen...
Wenn das wirklich so bleibt melde ich sicher nichts auf Kat. A um.
Dann bleiben alle Waffen auf B Plätzen und aus.
Nix Vererben, nix Rückmelden, nix Tauschen, nur Nachteile die Kat. A . :doh:
Gibt's halt in zwei Jahren ein kleines Feuer mit den Plastikteilen.
Alles absoluter Schwachsinn .........
ich kann nur hier schreiben was da gestern minutenlang erklaert und rumdiskutiert wurde

ich weiss nicht ob das dann am ende auch so "bleibt"
eventuell "entwickelt" sich die "rechtsmeinung" ja weiter und es waren einfach fragestellungen die so nicht erwartet wurden und die wurden halt so gut wie moeglich beantwortet

die sache mit kein revolver auf 17/1/7 hat aber sehr durchsetzungswillig geklungen und wurde laenger ergebnislos offen diskutiert

besitz pistole als kat B ohne grossem magazin auf 17/1/7 platz muss eigentlich gehen
es waere ja bloedsinn wenn das kaputt werden eines magazins zu einem besitzproblem fuehrt
ich wuerde das als geklaert ansehe
das geht einfach ned anders
revolbver geht wohl aber nicht
und waffenpass ist dann nochmal eine andere frage

17/1/x platz ist nicht mehr auf Kat B platz umaendernbar sehe ich so in der mitte
klar gestellte frage
klare antwort
raunen im saal
rueckfrage
erklaerung
"wenns der buerger dann zu wenige klat B plaetze hat muss er halt die WBK um kat B plaetze erweitern lassen ..."
hat schon fundiert geklungen
fuer mich ein wenig ueberraschend ich dachte man kann zurueck auf kat B auch
ist aber eigentlich nur beim revolver ein thema ....

Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: Fr 17. Jan 2020, 16:47
von gewo
Davomon1979 hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 16:02
gewo hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 13:25
nein das kannst du NICHT
der platz ist laut der gestrigen veranstaltung auf ewig an 17/1/8 waffen gebunden
Versteh ich das richtig: Wenn ich eine § 17 Abs 7 (Glock) und einen § 17 Abs 8 Platz (Steyr AUG) Platz habe und keinen B Platz frei habe:

Kann ich dann noch die Glock auf Depot legen und mir ein AR15 auf die Karte nehmen? - Dann hätte ich eine Langwaffe auf einem ausschließlichem Kurzwaffenplatz???? - Selbes Problem beim verkaufen...
wenn du einen 17/1/7 platz und einen 17/1/8 platz hast dann kannst du NICHT den /7 platz freimachen und dir auf diesen platz eine /8 waffe kaufen

das geht nicht

/7 platz ist fuer /7 waffen (kurzwaffen mit magazin)
/8 platz ist fuer /8 waffen (langwaffen mit magazin)
kat B platz ist fuer kurzwaffen mit oder ohne magazin und fuer langwaffen mit oder ohne magazin

Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: Fr 17. Jan 2020, 17:26
von Yukon
Wulpe hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 10:39
Yukon hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 10:00
Halvar hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 09:02




§8 (7) WaffG
Auch wenn die Auskunftspflicht in §8 Abs.7 WaffG festgehalten wurde, nach §37 Abs.2 PslG ist die Auskunftserteilung untersagt.
Damit steht das WaffG in Widerspruch zum PslG, das WaffG kann das Verbot der Auskunftserteilung nicht aufheben.
So einfach ist es nicht. Auch wenn nach §37 (2) nur der Patient den Psychologen von der Verschwiegenheit entbinden darf, gab es auch vor dem WaffG mehr als genug Fälle, in denen die Verschwiegenheit auch ohne Zustimmung gebrochen werden durfte und sogar musste:

§ 286 StGB Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung

§ 37 B-KJHG Mitteilungen bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung

§ 10 StGB Entschuldigender Notstand

sowie Verteidigungsfreiheit
Absolut richtig, denn das Psychologengesetz selbst regelt in Paragraph 37 die Ausnahmen von der Verschwiegenheitspflicht.
Es gibt jedoch keine Ausnahme für die Übermittlung von Daten und Ergebnissen an eine Behörde, die im Zuge eines psychologischen Gutachtens, das zur Beantragung einer WBK durchgeführt würde, erlangt wurden.
Somit kann der Psychologe die Verpflichtung, die ihm das WaffG zugedacht hat, gar nicht erfüllen, ohne gegen das PslG zu Verstößen.

Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: Fr 17. Jan 2020, 17:47
von Lexman1
Was ist mit Mag Erweiterungen? Dann muss ich ja defacto alle Erweiterungen verbauen (also zb 10er auf 15er oder 30er AUG Pmags auf 35er erweitern), da ich ja die Kapazität melden muss. Wenn ich das AUG Pmag nun mit 30 Schuss melde oder das 10er Pmag, kann ich meine Erweiterungen zukünftig nicht mehr montieren?

Bleibt eine 17/1/7 Waffe dies über den Verkauf hinaus? Ich verkaufe meine erlaubte Altbestand AUG - hole mir auf den freien Platz eine M4 und kaufe die AUG als B-Waffe zurück? Alles ein Schwachsinn!

Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: Fr 17. Jan 2020, 18:07
von Baxter
gewo hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 16:43
AUG-andy hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 16:18
Davomon1979 hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 16:02


Versteh ich das richtig: Wenn ich eine § 17 Abs 7 (Glock) und einen § 17 Abs 8 Platz (Steyr AUG) Platz habe und keinen B Platz frei habe:

Kann ich dann noch die Glock auf Depot legen und mir ein AR15 auf die Karte nehmen? - Dann hätte ich eine Langwaffe auf einem ausschließlichem Kurzwaffenplatz???? - Selbes Problem beim verkaufen...
Wenn das wirklich so bleibt melde ich sicher nichts auf Kat. A um.
Dann bleiben alle Waffen auf B Plätzen und aus.
Nix Vererben, nix Rückmelden, nix Tauschen, nur Nachteile die Kat. A . :doh:
Gibt's halt in zwei Jahren ein kleines Feuer mit den Plastikteilen.
Alles absoluter Schwachsinn .........
ich kann nur hier schreiben was da gestern minutenlang erklaert und rumdiskutiert wurde

ich weiss nicht ob das dann am ende auch so "bleibt"
eventuell "entwickelt" sich die "rechtsmeinung" ja weiter und es waren einfach fragestellungen die so nicht erwartet wurden und die wurden halt so gut wie moeglich beantwortet

die sache mit kein revolver auf 17/1/7 hat aber sehr durchsetzungswillig geklungen und wurde laenger ergebnislos offen diskutiert

besitz pistole als kat B ohne grossem magazin auf 17/1/7 platz muss eigentlich gehen
es waere ja bloedsinn wenn das kaputt werden eines magazins zu einem besitzproblem fuehrt
ich wuerde das als geklaert ansehe
das geht einfach ned anders
revolbver geht wohl aber nicht
und waffenpass ist dann nochmal eine andere frage

17/1/x platz ist nicht mehr auf Kat B platz umaendernbar sehe ich so in der mitte
klar gestellte frage
klare antwort
raunen im saal
rueckfrage
erklaerung
"wenns der buerger dann zu wenige klat B plaetze hat muss er halt die WBK um kat B plaetze erweitern lassen ..."
hat schon fundiert geklungen
fuer mich ein wenig ueberraschend ich dachte man kann zurueck auf kat B auch
ist aber eigentlich nur beim revolver ein thema ....
Das 17/1/7 und 17/1/8 Plaetze nicht mehr zu B werden koennen ist ein weiterer Einschnitt, skelettiert die WBK praktisch in LW und KW Plaetze. Verstehe die Argumentation der Behörde nicht, die muessten ja begrüßen wenn jmd einen A Platz aufgibt und sich mit B "begnügt"?

Bin gespannt was die SB sagen wenn man mit der Begründung Kat B Plaetze erweitert, dass man ja keine KW auf den freien 17/1/8 Platz kaufen darf...

Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: Fr 17. Jan 2020, 18:10
von Emil
gewo hat geschrieben:
Do 16. Jan 2020, 20:44
- zubehoere und kategorien
fuer jeden auf der WBK/WP eingetragenen 17/1/7 platz dürfen 2 weitere zubehoere 17/1/7 besessen werden, aber nicht 17/1/8 oder kat B
fuer jeden auf der WBK/WP eingetragenen 17/1/8 platz dürfen 2 weitere zubehoere 17/1/8 besessen werden, aber nicht 17/1/7 oder kat B
fuer jeden auf der WBK/WP eingetragenen kat B platz dürfen 2 weitere zubehoere kat B besessen werden, aber nicht 17/1/7 oder 17/1/8
Hallo gewo,

wie ist deiner Meinung nach vorzugehen, wenn jemand - wie beispielsweise " TheCursedBaron " einen Anspruch auf eine WBK für 1 Z. 7 und 1 Z. 8 Altbestand hat und damit alle Kat B Plätze "ausgeschöpft hat" (er hat seine neue WBK eh gepostet, siehe hier: viewtopic.php?f=2&t=48303) und jetzt hätte er sich nach dem 14.12.2019 aber bevor er die Waffen auf Kat A gemeldet hat (da hatte er also noch 2 Kat B Plätze auf der WBK) noch ein .22 lr Wechselsystem gekauft, welches ja wegen Randfeuerkaliber immer nur Kat B sein kann.

Wie genau soll die Behörde das dann bei der Altbestandsmeldung eintragen/umschreiben..? "Freies Zubehör" kann es ja nicht mehr sein weil man nach der Meldung ja keinen Kat B Platz mehr hat..?

Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: Fr 17. Jan 2020, 18:36
von panhandle
gewo hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 14:37
panhandle hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 12:10
Hi...

Frage am Rande..... wo und wann soll den die "Roadshow" in Graz über die Bühne gehen?

g
Willi

Donnerstag, 30. Jänner 2020

hinweis:
es handelt sich um eine geschlosene veranstaltung fuer mitglieder der ARGE zivile sicherheit
fuer nicht mitglieder kostenpflichtig, und das nicht zu knapp
Alles klar....ja, habe was von €+-75.- wo gelesen....
Danke für die Info.

g
Willi

Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: Fr 17. Jan 2020, 19:11
von Davomon1979
gewo hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 16:43
die sache mit kein revolver auf 17/1/7 hat aber sehr durchsetzungswillig geklungen und wurde laenger ergebnislos offen diskutiert
Dann stellt sich bei mir gleich die nächste Frage: Geht ein Schrothalbautomat auf eine 17/1/8 Platz?

Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: Fr 17. Jan 2020, 19:28
von Wulpe
Yukon hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 17:26
[
.... das Psychologengesetz selbst regelt in Paragraph 37 die Ausnahmen von der Verschwiegenheitspflicht.
Nur gibt es eben mehr Ausnahmen, die nicht im Psychologengesetz, sondern anderswo stehen. Habe ich ja erwähnt.

Beispiel: Verteidigungsfreiheit

Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: Fr 17. Jan 2020, 19:48
von brianmcgee
Ist eigentlich etwas gesagt worden wie die langen Magazine nun zu verwahren sind?

Weiß man jetzt schon wie man zum Edelsportschützen kommt bzw. Wann kann man den (vie allem in Wien) beantragen?

Und die Idee mit nix Kat A melden ist ja eigentlich nicht blöd! Die Magazine meldest als Altbestand (und brauchst nicht einschmelzen) und darfst sie weiterhin am behördlichen Schießstand nutzen mit deinen Kat.B nutzen. 🤔

LG, Wolfgang

Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: Fr 17. Jan 2020, 19:54
von Jiggler
Wenn du die Waffe zum Magazin hast, wird es glaube ich automatisch Z7/8.

Ich für meine Teil sehe das nicht so kritisch, solange man nach der Meldung weiterhin B Plätze haben wird. Ich werde bei mir auf jeden Fall um Erweiterung bitten, auch wenn innerhalb der Frist die 5 Jahre noch nicht um sein werden, damit ich auch weiterhin B Plätze haben werde.

Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: Fr 17. Jan 2020, 19:56
von HowlingWolf
Davomon1979 hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 19:11
gewo hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 16:43
die sache mit kein revolver auf 17/1/7 hat aber sehr durchsetzungswillig geklungen und wurde laenger ergebnislos offen diskutiert
Dann stellt sich bei mir gleich die nächste Frage: Geht ein Schrothalbautomat auf eine 17/1/8 Platz?
Natürlich. Ich hab selber schon einen 17/1/8-Platz auf dieser Basis (Altbestand). Nachdem es für quasi jeden Schrot-HA Magazinverlängerungen mit +9 gibt, ist es auch kein Problem, einen solchen später (auch ohne eine Verlängerung zu besitzen) auf einen bestehenden 17/1/8-Platz zu nehmen.

Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: Fr 17. Jan 2020, 20:07
von Jiggler
Wie wird denn die Flinte bemessen? Mit kurzen Patronen kriegt man ja einiges rein.

Bild

Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: Fr 17. Jan 2020, 20:09
von AUG-andy
brianmcgee hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 19:48
Und die Idee mit nix Kat A melden ist ja eigentlich nicht blöd! Die Magazine meldest als Altbestand (und brauchst nicht einschmelzen) und darfst sie weiterhin am behördlichen Schießstand nutzen mit deinen Kat.B nutzen. 🤔

LG, Wolfgang
Genau das ist eben nicht möglich ! Wenn die Waffe zum Magazin vorhanden ist wird die automatisch A.
Das wäre auch meine Vorgehensweise gewesen.
Weil nicht Vererbbar, Rückstufbar, usw.
Die AUG Magazine kann man GsD relativ leicht kürzen auf 10 Schuß,
die AR Magazine ( Gehäuse ) werden geschrottet . Ich habe fertig mit der neuen Regelung und Gesetzen.