ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
Maddin
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2867
Registriert: Sa 21. Nov 2015, 14:03
Wohnort: Graz

Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Beitrag von Maddin » Do 6. Feb 2020, 17:27

Emil hat geschrieben:
Do 6. Feb 2020, 17:11
gewo hat geschrieben:
Do 6. Feb 2020, 16:55
spareribs hat geschrieben:
Do 6. Feb 2020, 16:39
Ihr macht euch aber ordentliche Sorgen .....mich hat noch keiner auf diversen Schiessständen nach irgendetwas gefragt oder irgendetwas bemängelt oder gefragt, ob das legal ist ....könnte ja sowieso keiner von irgendwelchen Klugscheissern nachprüfen ......absolut kein Problem, wenn man legale Sachen verwendet ... und wegen einem "depperten" 30iger Magazin, das man auch legal besitzt , wird sich kein "Schwanz" wundern oder den Blockwart spielen ? ... oder wo geht ihr denn schiessen???
naja
unerlaubter besitz und unerlaubtes fuehren einer waffe der kat A ...

strafrahmen?
Je nachdem ob 50 oder 51 WaffG (“nur” großes Magazin führen) 6 Monate oder 1 Jahr bzw. Geldstrafe - und logischerweise Verlust der WBK...
Fällt die Stückzahlüberschreitung wirklich unter "Besitz einer unerlaubten Waffe" ?

Wenn ich keine WBK habe ists klar. Aber wenn eine entsprechende WBK vorliegt und jetzt sagen wir mal das Magazin vom Freund verwendet wird ? :think:

Schwierig das ganze in die bestehenden Straftatbestände einzuordnen...
Zuletzt geändert von Maddin am Do 6. Feb 2020, 17:28, insgesamt 1-mal geändert.

bino71
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3940
Registriert: Mi 4. Jun 2014, 12:41
Wohnort: NÖ / Wiener Becken

Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Beitrag von bino71 » Do 6. Feb 2020, 17:27

Wir haben aber auch noch einige Zeit die Übergangsregelung.

Benutzeravatar
k4tarn4ever
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 13
Registriert: Di 22. Okt 2019, 21:04

Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Beitrag von k4tarn4ever » Fr 7. Feb 2020, 15:56

Und wenn ich meine Steyr Aug jetzt zwecks 30er Magazinen als Kat A melde, wird dann ein Kat B Platz auf meiner WBK frei oder belegt die weiterhin einen B Slot?
K4-Tarnplane unter den Guns in jedem Waffengebrauchtinserat ist Pflicht!
.22lr // 9mm // .223 Rem // .308 Win

Incite
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5130
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:41

Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Beitrag von Incite » Fr 7. Feb 2020, 16:06

k4tarn4ever hat geschrieben:
Fr 7. Feb 2020, 15:56
Und wenn ich meine Steyr Aug jetzt zwecks 30er Magazinen als Kat A melde, wird dann ein Kat B Platz auf meiner WBK frei oder belegt die weiterhin einen B Slot?
Es wird kein B Slot frei da du eine neue WBK kriegst und dort werden dann die B Plätze eingeschränkt bei Neuausstellung.
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)

Antworten