Mein Adoptivvater hatte einen WP (ohne Beschränkung) und hat ihn "freiwillig" zurück geben "dürfen" ohne Vorstrafe oder verstoss gegen das Waffengesetz.
Diese Freiwilligkeit könnte man heute schon fast als Nötigung seitens der Behörde verstehen.
Mein Adoptivvater hatte einen WP (ohne Beschränkung) und hat ihn "freiwillig" zurück geben "dürfen" ohne Vorstrafe oder verstoss gegen das Waffengesetz.
Der jüngere darf Termine vergeben und dort sitzen. Angenommen hat der noch nie etwas bzw. immer auf den Kollegen verwiesen das der nicht da ist. Für Erweiterungen wird dort jetzt neben Bewerben, Trainingsnachweise usw. die Mitgliedschaft im NÖ Landesschützenverband verlangt.
das wird wohl auf deine behoerde ankommen
Kann ich so nicht bestätigen, habe Ende Januar dort nach 5 Jahren erweitert, Bewerbslisten habe ich ihm nur anstelle des Waffenführerscheins zeigen müssen. Hat recht reibungslos geklappt.Huck_Finn hat geschrieben: ↑Fr 27. Nov 2020, 13:40Der jüngere darf Termine vergeben und dort sitzen. Angenommen hat der noch nie etwas bzw. immer auf den Kollegen verwiesen das der nicht da ist. Für Erweiterungen wird dort jetzt neben Bewerben, Trainingsnachweise usw. die Mitgliedschaft im NÖ Landesschützenverband verlangt.
Am Besten vorher noch die alle Plätze auf WBK und WP auf Kat.A umschreiben lassen und dann ein Jahr später wieder Kat.B Plätze beantragen. Dann hast im Idealfall 4 Kat.A Plätze und irgendwann mal 5 Kat.B auf WBK und 2 Kat.B auf WP, in Summe also 11 Plätze..
Erster Versuch war vor Ablauf der 5 Jahre als Sportschütze mit 40 Listen, Mitgliedschaft bei 2 Vereinen, Vereinsschreiberl. Ist dann am fehlenden Schießbuxh gescheitert, sonst wäre der Antrag durchgegangen. Gut, ich hätte mir sowas besorgen können und die Einträge nachträglich abstempeln lassen können, war ja alles elektronisch erfasst. Nachdem die 5 Jahre aber eh 2 Monate später abgelaufen waren, hab ichs auf diesem Weg gemacht.
Dann ist es eh eine gmahte Wiesn- habe auch den Fall, dass ich nach 5 Jahren beantrage.gerioldschool hat geschrieben: ↑Mi 9. Dez 2020, 15:23Kann ich so nicht bestätigen, habe Ende Januar dort nach 5 Jahren erweitert, Bewerbslisten habe ich ihm nur anstelle des Waffenführerscheins zeigen müssen. Hat recht reibungslos geklappt.Huck_Finn hat geschrieben: ↑Fr 27. Nov 2020, 13:40Der jüngere darf Termine vergeben und dort sitzen. Angenommen hat der noch nie etwas bzw. immer auf den Kollegen verwiesen das der nicht da ist. Für Erweiterungen wird dort jetzt neben Bewerben, Trainingsnachweise usw. die Mitgliedschaft im NÖ Landesschützenverband verlangt.
Ich denke nicht das die Behörde "bestimmen" kann was unaufschiebbar ist und was nicht. Wenn ein Antrag eingebracht wird ist über diesen innerhalb von 6 Monaten zu entscheiden.Most_viertler hat geschrieben: ↑Di 15. Dez 2020, 12:21Hab heute mit mit dem SB meiner BH wegen eines Termins bezüglich Erweiterung nach 5 Jahren (ginge bei mir ab dieser Woche) telefoniert.
Derzeit werden nur unaufschiebbare Angelegenheiten behandelt, Erweiterung zählt hier nicht dazu.
Antrag kann nur persönlich gestellt werden.
Terminvereinbarungen hierfür sind FRÜHESTENS ab mit Jänner wieder möglich, wobei auch hier kein Lockdown (auch kein Lockdown Light) mehr sein darf.
Ich glaub das wird noch ein Weilchen dauern mit meiner Erweiterung!![]()