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Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: Mo 19. Apr 2021, 17:21
von coliflower
MikeD hat geschrieben:
Mo 19. Apr 2021, 16:33
Unabhängig von der konkreten Nutzungsmöglichkeit ist nur ein an einer Seite offener sonst aber an fünf Seiten von Mauerwerk oder ähnlich massiver Begrenzungswand umgebener Raum (Loggia) bei der Nutzungsflächenberechnung einzubeziehen und nicht als "offener Balkon" auszuscheiden.
Ist bei mir zuhause genauso - für die Loggia (20m2) muss ich höhere Betriebskosten bzw. bei Fernwärme Wien, höhere Grundgebühren zahlen ...

Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: Di 20. Apr 2021, 07:57
von DonPedro
MikeD hat geschrieben:
Mo 19. Apr 2021, 16:33

Nutzfläche ist nur ein Beispiel (gilt übrigens auch für Gewerbeobjekte),
Hat genau NIX mit dem Thema zu tun
MikeD hat geschrieben:
Mo 19. Apr 2021, 16:33
was bei einem behördlich genehmigten Schießstand zählt sind die entsprechenden Bescheide
Der Kandidat hat 99 Punkte
MikeD hat geschrieben:
Mo 19. Apr 2021, 16:33
(das Ding ist sicher nicht als "Freifläche" genehmigt).
Die Definition "Freifläche" gibt es nicht, ABER sehr wohl überbaute(Überdachung) Außenbereiche ;)
MikeD hat geschrieben:
Mo 19. Apr 2021, 16:33
Das Thema Loggia hab ich als Vergleich genommen, weil es Ähnlichkeit mit einem Stand hat (eine Seite offen).
Hat genau NIX mit dem Thema zu tun und hat auch keine Ähnlichkeit mit einer 300m langen unbebauten Grundfläche
MikeD hat geschrieben:
Mo 19. Apr 2021, 16:33
Dazu einen OGH Rechtssatz (RS0069885):
Unabhängig von der konkreten Nutzungsmöglichkeit ist nur ein an einer Seite offener sonst aber an fünf Seiten von Mauerwerk oder ähnlich massiver Begrenzungswand umgebener Raum (Loggia) bei der Nutzungsflächenberechnung einzubeziehen und nicht als "offener Balkon" auszuscheiden.
Hat genau NIX mit dem Thema zu tun

Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: Di 20. Apr 2021, 09:46
von MikeD
DonPedro hat geschrieben:
Mo 19. Apr 2021, 08:03
gewo hat geschrieben:
Mo 19. Apr 2021, 07:36

Wenn ein ueberdachter raum an drei seiten umschlossen ist dann gilt er als innenraum

Die IHG hat da keine chance ,....
Zum WIEDERHOLTEN MAL das steht genau wo ???
Genau diese Frage habe ich versucht zu beantworten, wenn dir ein OGH Rechtssatz dazu nicht reicht, tut´s mir leid !

Du kannst aber gerne mit einem Schießstandbetreiber eine Vereinbarung abschließen (falls einer mitspielt), dass du für alle Kosten (Strafe, Anwalts und Gerichtskosten, etc.) aufkommst, wenn er den Schießbetrieb wieder aufnimmt. Ich bin mir ziemlich sicher dass der Stand noch am selben Tag wegen Verstoß gegen die CoVid19 Verordnung wieder geschlossen wird. Dann hast du´s schwarz auf weiß und kannst den Rechtsweg (bis zum OGH) mit dem Argument beschreiten, dass ein Schießstand ja kein Raum ist...

Re: Strafe wegen Waffenkauf im Lockdown

Verfasst: Di 20. Apr 2021, 10:12
von DonPedro
DonPedro hat geschrieben:
Mo 19. Apr 2021, 08:03
gewo hat geschrieben:
Mo 19. Apr 2021, 07:36
Wenn ein ueberdachter raum an DREI seiten umschlossen ist dann gilt er als innenraum
MikeD hat geschrieben:
Di 20. Apr 2021, 09:46
Unabhängig von der konkreten Nutzungsmöglichkeit ist nur ein an einer Seite offener sonst aber an FÜNF Seiten
Köstlich wie mit falschem Halbwissen so viel Aufregung produziert wird
MikeD hat geschrieben:
Di 20. Apr 2021, 09:46
Genau diese Frage habe ich versucht zu beantworten, wenn dir ein OGH Rechtssatz dazu nicht reicht, tut´s mir leid !
Hast Du nicht, sondern wieder nur unzusammenhänges Past and Copy
MikeD hat geschrieben:
Di 20. Apr 2021, 09:46
Du kannst aber gerne mit einem Schießstandbetreiber eine Vereinbarung abschließen (falls einer mitspielt), dass du für alle Kosten (Strafe, Anwalts und Gerichtskosten, etc.) aufkommst, wenn er den Schießbetrieb wieder aufnimmt.
Nicht notwendig, da der Schiessbetrieb gar nicht unterbrochen wurde.
MikeD hat geschrieben:
Di 20. Apr 2021, 09:46
Ich bin mir ziemlich sicher dass der Stand noch am selben Tag wegen Verstoß gegen die CoVid19 Verordnung wieder geschlossen wird.
Warum sollte das passieren, nur weil das Dein Ego fordert ?
MikeD hat geschrieben:
Di 20. Apr 2021, 09:46
Dann hast du´s schwarz auf weiß und kannst den Rechtsweg (bis zum OGH) mit dem Argument beschreiten, dass ein Schießstand ja kein Raum ist...
Der OGH legt nicht fest ob ein Schiessstand ein Raum ist oder nicht,
wie kommst du auf so eine unbedachte Aussage ?
Ich bin dann aus diesem Dread draussen.
Gehe lieber Schiessen, da es GENUG Stände gibt die offen haben :D