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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Verfasst: Fr 3. Dez 2021, 15:31
von Hellprayer
AUG-andy hat geschrieben:
Fr 3. Dez 2021, 15:08
Hellprayer hat geschrieben:
Fr 3. Dez 2021, 14:51

Die Begründung brauchen die Amtsbeamten damit EDV-technisch ein Antrag eröffnet werden kann. Die müssen was eingeben sonst könnens nicht weiterklicken :lol:

Du wirst keine Bestätigung erhalten, wenn du den Antrag/die Meldung abgegeben hast ist deine Pflicht erfüllt.
Jetzt heißts einfach warten bis deine neue WBK eintrudelt oder sich jemand von der BH meldet weils noch Fragen gibt. Ich weiß es ist nicht die erwartete Antwort, aber leider ist es nunmal so.
Ich hab auch nur den Zahlschein als "Bestätigung" dass ich ne Meldung gemacht habe.
Du musst in Wien definitiv keine Begründung abgeben.
Hab alles selbst zusammengeschrieben.
Und eine Bestätigung bekommst du ebenfalls auf Anfrage.
Ein Stempel mit Abgabedatum auf einer Kopie.
Einfach zur Sicherheit alles korrekt und zeitgerecht abgegeben zu haben.
Steht dir auch zu.
Hier nochmal für die Ungläubigen :
...
Ach wie schön dass die Ämter überall gleich arbeiten :roll:

PS: das ist nicht an dich gerichtet sondern an unseren tollen Staatsapparat...

Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Verfasst: Fr 3. Dez 2021, 15:35
von AUG-andy
Hellprayer hat geschrieben:
Fr 3. Dez 2021, 15:31
AUG-andy hat geschrieben:
Fr 3. Dez 2021, 15:08
Hellprayer hat geschrieben:
Fr 3. Dez 2021, 14:51

Die Begründung brauchen die Amtsbeamten damit EDV-technisch ein Antrag eröffnet werden kann. Die müssen was eingeben sonst könnens nicht weiterklicken :lol:

Du wirst keine Bestätigung erhalten, wenn du den Antrag/die Meldung abgegeben hast ist deine Pflicht erfüllt.
Jetzt heißts einfach warten bis deine neue WBK eintrudelt oder sich jemand von der BH meldet weils noch Fragen gibt. Ich weiß es ist nicht die erwartete Antwort, aber leider ist es nunmal so.
Ich hab auch nur den Zahlschein als "Bestätigung" dass ich ne Meldung gemacht habe.
Du musst in Wien definitiv keine Begründung abgeben.
Hab alles selbst zusammengeschrieben.
Und eine Bestätigung bekommst du ebenfalls auf Anfrage.
Ein Stempel mit Abgabedatum auf einer Kopie.
Einfach zur Sicherheit alles korrekt und zeitgerecht abgegeben zu haben.
Steht dir auch zu.
Hier nochmal für die Ungläubigen :
...
Ach wie schön dass die Ämter überall gleich arbeiten :roll:

PS: das ist nicht an dich gerichtet sondern an unseren tollen Staatsapparat...
Ja das stimmt.
Das wird der Kollege der gerade erweitern will in einem anderen Thread auch noch merken.
Da tickt jede Behörde anders. Leider.

Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Verfasst: Do 23. Dez 2021, 13:40
von rudi223
gewo hat geschrieben:
Di 2. Nov 2021, 21:50

wie kommst denn auf das mit dem miteigentum?

des ist doch schon a dutzend mal durchprozessiert dass das bei waffen nicht moeglich ist da du bei der waffenmeldung ja nur waffen melden darfst dir dir gehoeren. was bei miteigentum nicht der fall ist.

eines von vielen vielen vwgh urteilen:
https://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEnts ... 0111021X01
Ich komme auf Miteigentum weil die Waffen gemeinsam gekauft und bezahlt wurden.
Wie ein Auto, das man gemeinsam kaufen aber nur auf eine Person anmelden kann.
WBK mit ausreichend Plätzen ist bei beiden vorhanden. Es geht ausschließlich darum, dass auf beiden WBK Kat.-A-Plätze eingetragen werden, damit die Waffen weiterhin - wie bisher - rechtskonform besessen, überlassen, etc. werden dürfen.

Meiner Meinung passt das verlinkte Urteil da nicht so wirklich dazu.

Bei den Magazinen ist es ja leicht, da schreibt man einfach X Stück auf Person A und Y Stück auf Person B. Bei den Waffen geht das aber leider nicht.

Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Verfasst: Do 23. Dez 2021, 14:23
von Wilhelmshoehe
"WBK mit ausreichend Plätzen ist bei beiden vorhanden." dann hättet ihr euch vor dem Stichtag halt noch welche gekauft. Die kann man dann danach ja wieder abstoßen. Wäre weit nervenschonender und billiger gewesen als jetzt zu prozessieren...

Meldung der Überlassung von Kat.B ist halt doch etwas anderes als die Anmeldung eines Autos auf einen Fahrzeughalter...

Selbst ein Eigentumsnachweis hilft nix, weil die Übergangsbestimmungen auf rechtmäßigen Besitz abstellen. Viel Glück dabei Mitbesitz darzulegen, wenn es nie dazu passende Überlassungsmeldungen gab. Darüber hinaus ist fraglich ob es überhaupt Mitbesitz im waffenrechtlichen Sinn geben kann...

Eher würde mich interessieren, was denn die Antwort des Juristen war, bei dem der Antrag gemäß deines vorherigen Postings liegt.

Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Verfasst: So 26. Dez 2021, 09:16
von Benson
Kurz mal was ganz Anderes, was aber irgendwie hier rein passt:

hab brav alles gemeldet und steht auch im ZWR (mein Auszug hat halt jetzt 3,5 Seiten); habe auch zeitgleich um eine Erweiterung um 2 angesucht.

Hatte bis jetzt 6 B-Plätze - jetzt habe ich zwei Waffen als Kat. A im ZWR stehen, und auf der neuen WBK stehen wieder 6 B-Plätze.

Meiner Meinung nach hat das mit der erweiterung um 2 funktioniert 2 A + 6 B ist 8, ein Bekannter faselt immer irgendwas das ich GESAMT nur 6 Plätze hätte.

Vielleicht kann mir das jemand aufdröseln.
Vielen Dank

Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Verfasst: So 26. Dez 2021, 10:11
von Incite
Steht auch hinten auf der WBK, dass du 2 Waffen nach §17/1/7 bzw. 8 hast?

Wenn ja dann passt das mMn so wie du es sagst, also du hast 6 B und 2 A.

Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Verfasst: So 26. Dez 2021, 12:29
von gewo
Lexman1 hat geschrieben:
Mi 3. Nov 2021, 22:05
Diese Art der Eintragung ist nicht unbedingt falsch bzw Neu. Hab ich jetzt schon öfters gesehen. Mal abwarten was sie dir alles ins ZWR eintragen, aber solange du die Unterlagen der Meldung hast, bist du deiner Pflicht nachgekommen.
Ist falsch

Es ist die stueckzahl der magazine bei Z9 und Z10 anzugeben

Was im ZWR eingetragen wird ist bedeutungslos

Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Verfasst: Mi 29. Dez 2021, 09:12
von Sniper308
Ein Kollege von mir hat seine Meldung für die grossen Magazine am 15. Juli im PK Wien abgegeben, seither nichts passiert. Ein Anruf im November am Schottenring hat ergeben dass die Meldung eingegangen ist aber noch auf Bearbeitung wartet. Am 15 Januar läuft die 6 monatige Frist ab, soll er etwas unternehmen oder weiter zuwarten?

Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Verfasst: Mi 29. Dez 2021, 11:23
von zeroflow
Benson hat geschrieben:
So 26. Dez 2021, 09:16
Hatte bis jetzt 6 B-Plätze - jetzt habe ich zwei Waffen als Kat. A im ZWR stehen, und auf der neuen WBK stehen wieder 6 B-Plätze.

Meiner Meinung nach hat das mit der erweiterung um 2 funktioniert 2 A + 6 B ist 8, ein Bekannter faselt immer irgendwas das ich GESAMT nur 6 Plätze hätte.

Vielleicht kann mir das jemand aufdröseln.
Vielen Dank
Die Erweiterung hat funktioniert. Gesamt hast du 8 Plätze, aber nicht alle Plätze sind gleichwertig.

z.B. könntest du maximal 6 Revolver besitzen, da du die Kat. A Plätze nicht für Revolver benutzen kannst.
Abhängig von deinen Kat. A Plätzen gilt das natürlich auch für Kurzwaffen/Langwaffen, da du z.B. mit einem §17/1/8 Platz keine Glock besitzen darfst.

Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Verfasst: Mi 29. Dez 2021, 11:37
von gewo
Sniper308 hat geschrieben:
Mi 29. Dez 2021, 09:12
Ein Kollege von mir hat seine Meldung für die grossen Magazine am 15. Juli im PK Wien abgegeben, seither nichts passiert. Ein Anruf im November am Schottenring hat ergeben dass die Meldung eingegangen ist aber noch auf Bearbeitung wartet. Am 15 Januar läuft die 6 monatige Frist ab, soll er etwas unternehmen oder weiter zuwarten?
da ist was liegen geblieben
ich glaube nicht dass alle bearbeitungen so lange dauern

nach meiner erfahrung wien dzt ca 10 bis 12 wochen

einfach freundlich nochmal telefonisch nachfragen und auf die sechs monate die der antrag schon in bearbeitung ist (aber ohne verweis auf die rechtsfolgen fuer die behoerde, weil das ist unfreundlich) hinweisen ...

Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Verfasst: So 20. Feb 2022, 18:02
von r4ptor
Ich hol das mal hoch, hoffentlich der passenste Thread dazu.

Vorweg: ich hab gesucht, aber nichts gefunden, vielleicht bin ich heute auch einfach schasaugat.


Ausgangslage. Habe 11 17/1/10 Magazinplätze, sprich gemeldet, gekauft vorm Stichtag, keine Waffen dafür vorhanden zum Stichtag.

Jetzt gebe ich 3 davon ab bzw. verkaufe sie ordnungsgemäß, also habe ich dann 3 freie Magazinsplätze.

Kann ich für diese drei freien 17/1/10 Plätze drei 33er Glock Magazine kaufen für die PCC, oder fallen die dann unter 17/1/9 und das ganze Vorhaben geht nicht. Designed sind die 33er ja für 17/1/9 eigentlich.
Die PCC ist ja eigentlich auch nur als Kat. B gemeldet, also dürfte ich die Mags dann sowieso nur am Schießstand anstecken, soweit klar.

Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Verfasst: So 20. Feb 2022, 19:32
von bino71
Nein, die fallen unter 17/1/9

Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Verfasst: So 20. Feb 2022, 20:10
von r4ptor
Ok danke. Also einzige Möglichkeit wäre den "Edelsportschützen" Status zu erlangen?

Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Verfasst: So 20. Feb 2022, 20:58
von gewo
bino71 hat geschrieben:
So 20. Feb 2022, 19:32
Nein, die fallen unter 17/1/9
Auch so a thema …

Ist das so?

Ich hab a schmeisser AR-15 9mm mit einer handvoll 33iger glock magazine als a altbesitz 17/1/8 gemeldet.

Kann ich jetzt keine mehr nachkaufen?

Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Verfasst: So 20. Feb 2022, 21:08
von r4ptor
gewo hat geschrieben:
So 20. Feb 2022, 20:58
bino71 hat geschrieben:
So 20. Feb 2022, 19:32
Nein, die fallen unter 17/1/9
Auch so a thema …

Ist das so?
Das ist ja das was mir Kopfzerbrechen bereitet
§ 17.

(1)
9. von Magazinen für halbautomatische Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung, die mehr als 20 Patronen aufnehmen können;
Wenn man dann so argumentiert, dass ja ein Glock Mag primär für die Glock gemacht ist wärs 9.

An die PCC habens irgendwie echt nicht gedacht bei der Gesetzgebung.

Ich frag mal schriftlich bei der BH an, vielleicht können dir mir eine offizielle Info geben.