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Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Teal'c
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Teal'c » Do 19. Apr 2012, 21:16

gewo hat geschrieben:

sonderlich sachkundig waren die herrschaften aber nie

das einige zeit lang die seriennummer 357mag in der liste meiner waffen gesucht wurde mag noch ned so sehr ins gewicht fallen

lol, die Seriennummer 357mag. :lol:
Kann aber auch aus Erfahrung sagen, dass die zwei Beamten die beim WBK Antrag bei mir den Tresor/schrank sehen wollten, alles andere als sachkundig waren. Immerhin waren sie höflich...
Magnum mag man eben! :violence-sniperprone:

yoda
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von yoda » Do 19. Apr 2012, 21:20

Ich würd mir für obergscheite Beatme einfach das Waffengesetz ausdrucken, dann könnens einem bei Gelegenheit gleich zeigen wo die diversen Behauptungen zu finden sind.

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von JFUDF » Mo 30. Apr 2012, 17:39

Hallo,

ich habe eine Frage zur Novelle bzw. zum Psychologischen Gutachten: Tritt die Gebührenänderung tatsächlich morgen in Kraft? Wo kann man das nachlesen bzw. generell die Änderungen nachvollziehen?

Den Strang: viewtopic.php?f=20&t=9836 habe ich schon gelesen, aber leider steht dort auch nicht, wo man diese Informationen online/offiziell nachlesen kann.

Danke

MFG
JFUDF

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von gewo » Mo 30. Apr 2012, 19:21

JFUDF hat geschrieben:ich habe eine Frage zur Novelle bzw. zum Psychologischen Gutachten: Tritt die Gebührenänderung tatsächlich morgen in Kraft? Wo kann man das nachlesen bzw. generell die Änderungen nachvollziehen?


hallo

nach auskunft meines "haus- und hof psychiaters" den ich ueblicherweise meinen kunden hier in wien empfehle kommt die preiserhoehung erst wenn eine bestimmte novelle veroeffentlicht wird

ich weiss allerdings niocht ob das die WaffR Novelle ist auf die wir alle "warten" oder ob das eine getrennte novelle zur gebeuhrenverordnung ist

am besten nachfragen vor dem vereinbaren des termins
wenn es stimmt haben wir ja noch ein paar wochen "schonfrist" ..
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von JFUDF » Mo 30. Apr 2012, 20:59

Hallo,

danke für die Information! Das (diese Verzögerung) wäre traumhaft! :)

MFG
JFUDF

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von trenck » Di 15. Mai 2012, 23:33

Lt. einem Beitrag im Verband durch Dr. Z. wurde die Einführung des neuen Gesetzes auf 1.10.2012 verschoben. Und das sei der frühest-mögliche Termin, wenn alles klappt (aus Sicht der Obrigkeit).

Trenck
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von gewo » Mi 16. Mai 2012, 00:10

trenck hat geschrieben:Lt. einem Beitrag im Verband durch Dr. Z. ...


viewtopic.php?p=168637#p168637
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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Stickhead » Mi 16. Mai 2012, 08:09

Laut dem Entwurf der neuen I. WaffV (Verordnung!), hätte sie am 01.05.2012 inkrafttreten sollen. Ist aber bis heute noch nicht geschehen :)
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Das_Frettchen » Mi 16. Mai 2012, 15:02

savage3000 hat geschrieben:So und jetzte mal Klartext: habe voller freude angekündigt dass die wbk unmittelbar bevor steht . den psychotest hab ich abgesagt . warum??.: jetzt hab ich mit einem befreundeten polizisten gesprochen. die jungs (und mädels) dort werden angehalten, die verwahrungskontrollen so zu gestalten dass man fast ins offene feuer rennen muss.
die gattinen werden im nichtanwesendsein des waffenbesitzers mit fangfragen überhäuft. Und nein diese troubles mute ich in meiner familie nicht zu! sorry , aber der freund ist mir sehr vertraut drum glaub ich ihm auch!---- @admin.: du kannst meinen beitrag getrost in den frust und ärger thread verschieben *ggg*





Naja, für mich bist du nur ein Opfer und denkst genau so wie die es haben wollen. Und das Problem/Feigheit auf deine Frau/Freundin abzuwälzen... find ich eher lächerlich.

1:0 für den Staat.


Von dem her bleibt dir der Spass zurecht Verwehrt.

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von pointi2009 » Mi 16. Mai 2012, 15:20

also auch ich hab WBK und Waffen, meine Lebensgefährtin aber nicht, dennoch welche Fragen sollten die schon stellen können, dass sie diese ins "offene Messer" laufen lassen können???

Die Kat B Waffen sind NUR mir zugänglich und somit basta. Und für den Fall die kontrollieren und nur meine Freundin ist zu Hause, weiss sie, dass sie die Leute ja nicht reinlassen muss, sondern nur den Hinweis auf telefon. Terminvereinbarung mit mir und dann wieder zusperren kann :D

Klar wenn man jegliche Konfrontation, Unannehmlichkeit, Mühe usw scheut, ist es besser man hat nichts zu Hause. Davon abgesehen hast du ja auch Kat C Waffen zu Hause, was denkst du wird dann ab 2014 sein? ;) Dann steht auch die Polizei mal vor deiner Tür und deine Freundin muss Rede und Antwort stehen
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courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Das_Frettchen » Mi 16. Mai 2012, 15:30

pointi2009 hat geschrieben:
Klar wenn man jegliche Konfrontation, Unannehmlichkeit, Mühe usw scheut, ist es besser man hat nichts zu Hause. Davon abgesehen hast du ja auch Kat C Waffen zu Hause, was denkst du wird dann ab 2014 sein? ;) Dann steht auch die Polizei mal vor deiner Tür und deine Freundin muss Rede und Antwort stehen




So wie ich ihn jetz Charakterlich einschätze wird er wohl dann alles vorher verkaufen oder zur Vernichtung geben.

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von Robert » Mi 16. Mai 2012, 16:52

Da stimm ich Mercury zu... das ist echt unterste Schublade.


Ausserdem gibts wie wir alle wissen noch a dritte Möglichkeit....
It´s a damn poor mind that can think of only one way to spell a word. (Thomas Jefferson, 1743-1826)

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von savage3000 » Mi 16. Mai 2012, 18:45

Das_Frettchen hat geschrieben:
savage3000 hat geschrieben:So und jetzte mal Klartext: habe voller freude angekündigt dass die wbk unmittelbar bevor steht . den psychotest hab ich abgesagt . warum??.: jetzt hab ich mit einem befreundeten polizisten gesprochen. die jungs (und mädels) dort werden angehalten, die verwahrungskontrollen so zu gestalten dass man fast ins offene feuer rennen muss.
die gattinen werden im nichtanwesendsein des waffenbesitzers mit fangfragen überhäuft. Und nein diese troubles mute ich in meiner familie nicht zu! sorry , aber der freund ist mir sehr vertraut drum glaub ich ihm auch!---- @admin.: du kannst meinen beitrag getrost in den frust und ärger thread verschieben *ggg*





Naja, für mich bist du nur ein Opfer und denkst genau so wie die es haben wollen. Und das Problem/Feigheit auf deine Frau/Freundin abzuwälzen... find ich eher lächerlich.

1:0 für den Staat.


grüss dich frettchen: ääh nein , der spass bleibt mir nicht verwehrt, da ich im verein bin , und dort pistolen ballern kann soviel ich will... als opfer sehe ich mich auch nicht, da das ganze als hobby für mich zu sehen ist. meine frau/freundin hat mit waffen null am hut, interessiert sich nicht, lässt mich aber das hobby ohne gesudere ausführen. Sie jetzt auf behördenbesuche einzuschulen , interessiert mich nicht und sie schon überhaupt nicht. die beweggründe warum ich die wbk mache oder nicht bleiben mir überlassen!

LG savage3000

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Beitrag von dodl » Mi 16. Mai 2012, 18:55

Haha, jo, eine aehnliche Diskussion gabs kuerzlich mit meiner Frau. :mrgreen:

Nur dass es da umgekehrt ist. Sie hat gleich klargemacht, dass die garnicht kommen brauchen, weil sie bei uns nix zum rumschnueffeln haben und sie lässt da garkeinen in die Wohnung. Ich glaub da helfen keine Fangfragen oder aehnliches, weil ich kenn meine Frau. Die macht der Polizei nicht mal die Tuer auf :D
Meine Sorge diesbezueglich ist eher, dass sie ein bissl zu resch auftritt.

Ansonsten seh ich Null Probleme, wenn die Waffe ordnungsgemaess verwahrt ist. Wenn ausser mir wirklich keiner dazu kommt - was wollns bloed reden?
Da muessen keine Angehörigen gebrieft werden ;)

cu
martin

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