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Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Sa 19. Sep 2020, 12:55
von diver99
Natürlich. Du darfst sie aber nur am Schießstand anstecken.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Sa 19. Sep 2020, 15:05
von Xere
Wird die Waffe auf der WBK dann als Kat A oder Kat B geführt?

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Sa 19. Sep 2020, 15:35
von RcL
Kat B, weils kein Altbestand ist. Das Mag ist Kat A

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: So 20. Sep 2020, 07:50
von Xere
Wie werden die Magazine eigentlich auf der WBK und im ZWR vermerkt?
Spielt die Anzahl und Kapazität eine Rolle oder erhält man eine allgemeine Ausnahmegenehmigung?

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: So 20. Sep 2020, 10:38
von RcL
So wie ich das gelesen habe, ersteres.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mo 21. Sep 2020, 15:32
von rider650
Xere hat geschrieben:
So 20. Sep 2020, 07:50
Wie werden die Magazine eigentlich auf der WBK und im ZWR vermerkt?
Spielt die Anzahl und Kapazität eine Rolle oder erhält man eine allgemeine Ausnahmegenehmigung?
Du kriegst die entsprechende Anzahl Z10 Plätze auf der WBK vermerkt, und die Magazine werden mit Type und Hersteller im ZWR eingetragen.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mo 21. Sep 2020, 15:36
von gewo
rider650 hat geschrieben:
Mo 21. Sep 2020, 15:32
Xere hat geschrieben:
So 20. Sep 2020, 07:50
Wie werden die Magazine eigentlich auf der WBK und im ZWR vermerkt?
Spielt die Anzahl und Kapazität eine Rolle oder erhält man eine allgemeine Ausnahmegenehmigung?
Du kriegst die entsprechende Anzahl Z10 Plätze auf der WBK vermerkt, und die Magazine werden mit Type und Hersteller im ZWR eingetragen.
wird leider unterschiedlich gehandhabt
es gibt behoerden die - zumindestens am anfang - die stueckzahl NICHt mit eingetragen haben
die meisten tragen heute ein

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mo 21. Sep 2020, 17:04
von Incite
@Gewo

meine Behörde hat die genaue Stückzahl eingetragen

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 22. Sep 2020, 23:54
von RcL
Nur zur Info am Rande, so slightly related halt... Den Gun 5, d.h. den Blechspind Marke "Hauptsache wo eingesperrt" gibts aktuell beim Bauhaus um 110€ - Gewehrhalter sind sehr nah an der Wand, d.h. alles mit ZF muss schräg stehen, aber für das Geld denke ich ok, v.a. wenn mans nur kauft, weil man die Mags und ein bissel billige Kat C / Mun wo unterbringen muss :D

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Sa 26. Dez 2020, 20:59
von DerSchwede
Sehe ich das richtig das die mags jetzt auch in den Schrank müssen?

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Sa 26. Dez 2020, 21:26
von Lexman1
Zumindest so sicher versperrt wie Munition. Extra einen Waffenachrank brauchst du dafür nicht.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Sa 26. Dez 2020, 21:57
von DerSchwede
Was ist den der aktuelle Stand zur Definition von „so sicher wie Munition“ reicht ein Stahlspint nach wie vor ? Oder ist das schon überholt?

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Sa 26. Dez 2020, 22:45
von Lexman1
Es genügt bis dato einen "unberechtigten Zugriff Dritter" zu verhindern. Hierzu war/ ist ein Stahlspind ausreichend, aber detaillierte Rechtssprechung hierzu gibt's es noch nicht.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: So 27. Dez 2020, 02:51
von RcL
Ich hab meine Mags in so einen 100€ Blechspind gestopft, im separat absperrbaren Fach. Darunter sind jede Menge Mun (Kat C) sowie die dazu gehörenden Waffen drin. Das Kat A/B Zeug ist im richtigen Waffenschrank.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: So 7. Mär 2021, 20:16
von Huck_Finn
Muhanak hat geschrieben:
Fr 4. Sep 2020, 08:45
.. Habe gerade mit meiner Referentin in NÖ telefoniert, sie hat mir die Auskunft gegeben dass man bei Z10 Magazinen (also Magazine ohne bereits vorhandener Waffe) die Magazine nicht anstecken darf (weder zuhause noch am Schiessstand). Laut ihr darf man sie im Prinzip nur besitzen aber nix damit machen. Was sagt ihr dazu, ist eine falsche Auskunft?
Eine ähnliche Antwort habe ich auf die Meldung der Magazine nach Z9 und Z10 ebenfalls bekommen. Der Sachbearbeiter meint das man die Z9 und Z10 Magazine zwar besitzen, also "sammeln" darf, aber an keine Waffe angesteckt werden dürfen. Weder zuhause - was ich einsehen würde, noch auf einem beh. gen. Schießstand. Was ich aber überhaupt nicht so im Gesetz sehe da hier das Schießstättenprivileg greift.

Gibt es dazu irgendwelche neuen Erkenntnisse?