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Verwahrung Muni

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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joe77
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Verwahrung Muni

Beitrag von joe77 » Sa 10. Jul 2010, 19:45

Erstmal ein grosses Danke an alle hier im Forum!!
Einfach schnell und gute Antworten,..
Siehe MFD Thread.

Nehmen wir mal an:
Bauhaus Waffenschränke haben ja ein recht kleines Munifach.
Was tu ich wenns voll ist??
Darf ich Muni auch unten bei den Langwaffen lagern?
Bzw. Nebenbei in ner mit Vorgangschloss gesicherten Metallbox??
Was sagt das Gesetz dazu?

Da ich gerade unterwegs bin, kann i net selber nachlesen.
Mfg
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Re: Verwahrung Muni

Beitrag von Revierler_old » Sa 10. Jul 2010, 19:53

Du musst Muni sicher verwahren. Mehr ist nicht vorgeschrieben. Keine Trennung von den Waffen etc. Es gibt dann noch Verpflichtungen, wenn du eine gewisse Menge übersteigst.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

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Re: Verwahrung Muni

Beitrag von Maggo » Sa 10. Jul 2010, 20:12

Der Urbande Mythos das die Waffe und die Muni getrennt verwahrt werden muss hält sich hartnäckig. ;-)
Du kannst Muni verwahren wo du willst,hauptsache die ist Sicher verwahrt.
Du kannst die Muni auch gemeinsam mit der Waffe verwahren,du kannst die Waffe auch geladen zu Hause verwahren.
Um weitere Fragen vorzubeugen:

Du kannst deine Waffen der Kat C und D Geladen und Offen zu Hause lagern sofern keine Personen unter 18 Jahre sich im Haushalt befinden. (Noch)
Du kannst deine Kat B Waffe sofern du alleine Zu hause wohnst Offen und geladen zu Hause Verwahren. (Noch)

Wenn das neue Gesetz schlagend wird sieht es hingegen etwas anderst aus.
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren! :D

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Re: Verwahrung Muni

Beitrag von joe77 » Sa 10. Jul 2010, 20:15

ja, von der 5000er Grenze hab ich schon gelesen,..
Aber mich hatt gestern abend ein Bekannter ein wenig verunsichert.
Da er Felsenfest behauptete "getrennte Lagerung von Waffe u. Munition"
Dann brauch ich mir keine Sorgen machen,..
Da die nächsten Tage mal die Polizia kommen wird.
Wbk-Verwahrungsprüfung vor Erstausstellung :-(
Naja, meine BH will es so.

Dürfen die überhaupt in den "jetzt noch leeren" :-) Schrank reinschauen, bei so ner Überprüfung ??
Hab zwar nix zu verbergen, aber Wissen darüber kann man nie genug,..

Mfg
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Re: Verwahrung Muni

Beitrag von Revierler_old » Sa 10. Jul 2010, 20:32

Ich frag mich, was das soll. Bevor ich eine Waffe kaufe brauche ich rein gar nichts.

Zeig ihnen eine Ecke und sag: Da kommt ein Waffenschrank hin, wennich mir eine Waffe kaufe. :D
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

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Re: Verwahrung Muni

Beitrag von joe77 » Sa 10. Jul 2010, 20:44

Revierler hat geschrieben:Ich frag mich, was das soll. Bevor ich eine Waffe kaufe brauche ich rein gar nichts.

Zeig ihnen eine Ecke und sag: Da kommt ein Waffenschrank hin, wennich mir eine Waffe kaufe. :D


Dran gedacht hab ich schon, werds aber glaub ich nicht tun,..
Nicht das sie böse :-) werden.
Mfg
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Re: Verwahrung Muni

Beitrag von quildor82 » Sa 10. Jul 2010, 21:45

War bei mir genauso,
ich hatte aber noch keinen Schrank, somit kam keine Polizei.

3 Wochen später hatte ich dann den Schrank & die WBK, der Polizei wars wurscht.
Ist für die Burschen nur eine lästige zusatz Arbeit.
"mit einem netten wort und einer pistole erreicht man mehr, als mit einem netten wort allein .."
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Re: Verwahrung Muni

Beitrag von Revierler_old » Sa 10. Jul 2010, 21:58

Exakt.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

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Re: Verwahrung Muni

Beitrag von gewo » Sa 10. Jul 2010, 23:29

Maggo hat geschrieben:Du kannst deine Waffen der Kat C und D Geladen und Offen zu Hause lagern sofern keine Personen unter 18 Jahre sich im Haushalt befinden. (Noch)
Du kannst deine Kat B Waffe sofern du alleine Zu hause wohnst Offen und geladen zu Hause Verwahren. (Noch)


hallo

nur fuers protokoll:
das ist eine extremauslegung welche moeglicherweise in manchen BHs durchgeht, wohl aber nicht in allen

du kannst defacto den zugang von minderjaehrigen zufallspersonen in die wohnung nicht auschliessen
stichwort besucher, wohnungseigentuemer mit reserveschluessel, krankenhausaufenthalt nach unfall ect, rauchfangkehrerlehrling, wohnungsoeffnung zur wasserschaden behebung in abwesenheit des mieters/eigentuemers ect ...

also der schlichte versperrte kasten reicht jedenfalls fuer kat C und Kat D
und wenn die teile unbedingt an der wand haengen muessen dann mit schloss ..

richtig ist das du in deiner wohnung/haus/grundstueck gerne wie buffallo bill mit zwei geladenen colts rumlaufen darfst
richtig ist auch dass die muni NICHT von der waffe getrennt verwahrt werden muss
die gun darf im safe auch gerne geladen sein

ich persoenlich bin ein anhaenger einer EINHEITLICH verwahrungsweise
also entweder im safe grundsaetzlich leer oder grundsaetzlich scharf

so halb halb ist bloed, das kann problem machen ..

lg
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Re: Verwahrung Muni

Beitrag von Revierler_old » So 11. Jul 2010, 07:28

Ich rate dir dazu, einen stabilen Metallspind im Baumarkt zu kaufen. Da bringst du eine Menge Muni und KAt B und C Waffen unter.
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Re: Verwahrung Muni

Beitrag von Vintageologist » Mo 12. Jul 2010, 23:10

joe77 hat geschrieben:Da er Felsenfest behauptete "getrennte Lagerung von Waffe u. Munition"


Leider ist das ein Mythos, der sich sogar teilweise in der vermeintlichen "Fachwelt" (Waffenhändler u.ä) hält.
Ist deswegen so, weil das in Deutschland vorgeschrieben ist und viele das vom Hörensagen über Ecken mitbekommen und dann denken, das ist unser Gesetz.
Ist aber in Österreich natürlich nicht so, weil du ja auch, wenn du dich danach fühlst, prinzipiell auch all deine Waffen cocked & locked zur SV bereithalten kannst (ab etwa 4 Waffen sinkt der Grenznutzen jedoch beachtlich :D).

Trennen musst du Munition und Waffe nur, wenn du die Waffen außerhalb deiner Wohnung transportierst (im Koffer). Dieser muss jedoch nur geschlossen und nicht verschlossen (wie in DE, der Unterschied zwischen den Begriffen ist das Zusperren) sein. Das hört man nämlich auch oft fälschlicherweise.
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Re: Verwahrung Muni

Beitrag von Marc » Di 13. Jul 2010, 02:22

Hallo!

Vintageologist hat geschrieben:Trennen musst du Munition und Waffe nur, wenn du die Waffen außerhalb deiner Wohnung transportierst (im Koffer).


FALSCH

Davon steht nichts im Gesetztestext! Ist ein häufig wiederholter Irrglaube. Du kannst und darfst locker und vergnügt sogar deine aufmunitionierten Magazine im Waffenkoffer transportieren, solange keines der Magazine in die Waffe eingeführt ist.


Grüsse,

Marc
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Re: Verwahrung Muni

Beitrag von Ticket » Di 13. Jul 2010, 05:01

Das gilt aber nur für Pistolen. Falls du einen Revolver mit Wechsel- oder Ersatztrommel daneben transportierst, darf sich in dieser keine Munition befinden, denn eine Trommel zählt als Teil der Waffe, im Gegensatz zu einem Magazin. Auch wenn ein Um- Einbau einer Trommel meistens um einiges Zeitaufwendiger ist als das anstecken eines geladenen Magazins.
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Re: Verwahrung Muni

Beitrag von quildor82 » Di 13. Jul 2010, 23:32

ähhh wie sicher seids euch bei der Gschicht mit den aufmunitionierten Mags, im Koffer NEBEN der Pistole ?

Mir wurde am Sonntag erklärt das darf man nur mit WP, wenns mich so "erwischen" ist die WBK weg.

Also was stimmt jetzt ??
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