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WBK Erweiterung Sachverständigenbeweis erforderlich

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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WBK Erweiterung Sachverständigenbeweis erforderlich

Beitrag von dragon08 » So 11. Jul 2010, 10:29

Hallo

Im Zuge meiner Erweiterung der WBK von 2 auf 12 Stück wurde ich jetzt vom zuständigen Referenten angeschrieben, dass gem. § 52 AVG ein Sachverständigenbeweis notwendig geworden ist. Um Erweiterung wurde nicht mit der Begründung der Erstellung einer Sammlung angesucht, dann wäre es ja verständlich.

Die Erweiterung habe ich wie folgt begründet.

- 2 zusätzliche Waffen zur Bereithaltung zur SV am Nebenwohnsitz
- 2 zusätzliche Waffen zum GK Sportschiessen am Nebenwohnsitz
- 2 zusätzliche Waffen zum KK Sportschiessen am Nebenwohnsitz

- 2 zusätzliche Waffen zur Bereithaltung zur SV am Hauptwohnsitz
- 2 zusätzliche Waffen zum KK Sportschiessen am Hauptwohnsitz

Die Begründung für den Nebenwohnsitz beruht darauf, dass ich der Meinung bin, dass der Transport vom HWS zum NWS und umgekehrt nicht zweckmäßig und zulässig ist.
Diese Angaben wurden vom Referenten bereits geprüft.

Ich habe ebenfalls angegeben, dass ich das Sportschiessen auf das KK Schießen ausweiten möchte. Der Referent trat hierzu mit meinem Verein in Kontakt und wollte wissen ob diese Disziplinen angeboten werden. Diese werden natürlich angeboten.

Meiner Meinung nach kann sich der Sachverständigenbeweis nur mehr auf meine Begründung beziehen, dass sportlich verwendete Waffen nicht unbedingt zur Selbstverteidigung geeignet sind (Tuning, Sicherheit, ...).

Leider hatte ich noch nicht die Möglichkeit mit dem Referenten Kontakt aufzunehmen

Ich erwarte mir von einem Verwaltungsbeamten, dass er die ihm zugeteilten Aufgaben seines Aufgabenbereiches ohne Zuhilfenahme Dritter erledigen kann.
Ich will dem Beamten nichts vorwerfen, aber ich nehme an, dass dies sein letzter Ausweg ist, um meine gut begründete Erweiterung nicht genehmigen zu müssen.

Musstet bei euren Erweiterungen (außer Sammlungen) jemals ein Sachverständiger zugezogen werden?
Gibt es Urteile, die diesen Vorgang verbieten oder zulassen.
Soll ich dem Sachverständigenbeweis zustimmen, kostet ca. 350- 500 Euro.

mfg
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Re: WBK Erweiterung Sachverständigenbeweis erforderlich

Beitrag von Maggo » So 11. Jul 2010, 11:37

Sachverständigennachweis?
Soweit mir bekannt braucht man das nur für Sammler WBK´s .

Ein Kollege hat in Tirol vor kurzen 12 Stück bei der Bh beantragt und zwei Tage Später die Erweiterung abgeholt...........
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren! :D

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Leonardo
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Re: WBK Erweiterung Sachverständigenbeweis erforderlich

Beitrag von Leonardo » So 11. Jul 2010, 14:34

dragon08"

Im Zuge meiner Erweiterung der WBK von 2 auf 12 Stück


Recht mutig! :dance:



Die Erweiterung habe ich wie folgt begründet.

- 2 zusätzliche Waffen zur Bereithaltung zur SV am Nebenwohnsitz
- 2 zusätzliche Waffen zum GK Sportschiessen am Nebenwohnsitz
- 2 zusätzliche Waffen zum KK Sportschiessen am Nebenwohnsitz



Warum brauchst du" Zwei Waffen " zur SV? Diese Frage würde ich stellen als SB


- 2 zusätzliche Waffen zur Bereithaltung zur SV am Hauptwohnsitz
- 2 zusätzliche Waffen zum KK Sportschiessen am Hauptwohnsitz


Und hier dieselbe Frage.....

Die Begründung für den Nebenwohnsitz beruht darauf, dass ich der Meinung bin, dass der Transport vom HWS zum NWS und umgekehrt nicht zweckmäßig und zulässig ist.
Diese Angaben wurden vom Referenten bereits geprüft.


Nicht Zweckmässig ? Warum sollte es nicht Zulässig sein?





Leider hatte ich noch nicht die Möglichkeit mit dem Referenten Kontakt aufzunehmen


Wäre aber besser gewesen.

Ich erwarte mir von einem Verwaltungsbeamten, dass er die ihm zugeteilten Aufgaben seines Aufgabenbereiches ohne Zuhilfenahme Dritter erledigen kann.


Könnte er,dann hättest du schon einen negativen Bescheid in der Tasche....
Für mich sieht es so aus als das der SB sich nur gegenüber seinen Vorgesetzten absichern will.


Ich will dem Beamten nichts vorwerfen, aber ich nehme an, dass dies sein letzter Ausweg ist, um meine gut begründete Erweiterung nicht genehmigen zu müssen.


Da finde ich sofort mehr als drei Gründe....und ich bin kein Beamter... :whistle:

Musstet bei euren Erweiterungen (außer Sammlungen) jemals ein Sachverständiger zugezogen werden?


Mein Tipp wäre gewesen das du einen Schritt nach dem anderen machst.....zb auf sechs.....und nächstes Jahr auf zwölfe..

Gibt es Urteile, die diesen Vorgang verbieten oder zulassen.
Soll ich dem Sachverständigenbeweis zustimmen, kostet ca. 350- 500 Euro.

mfg
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Dir wird nicht viel anderes übrig bleiben,aber zuerst versuche dich mit dem dir zuständigen Sachbearbeiter " persönlich" in Verbindung zu setzen....Das wäre mein Tip!


Lt Gesetz soweit ich es kenne muss er dir gar nichts über die "eine" Waffe zur SV genehmigen....alles darüber "liegt im Ermessen" des Beamten (soweit ich informiert bin)

Du erwähnst auch nichts von Ergebnisslisten und dergleichen?

Gruß Leonardo
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Re: WBK Erweiterung Sachverständigenbeweis erforderlich

Beitrag von schriftführer » So 11. Jul 2010, 17:29

naja
wie schon mein vorredener sagte
kleine kuchen backen wäre sicherlich besser gewesen
aber du kannst das ganz doch als aktiver sportschütze welcher du ja sicherlich bist, mit den diversen unterlagen untermauern!!
den ansonsten sind deine begründungen mit zweitwohnsitz eher dazu geeignet deinen antrag mal abliegen zu lassen und dann mit einem einfachen nein zu beantworten.
ja auch ich bin ein diener der repulik.
und aussitzen oder jemand anderen den schwarzen peter zuzuspielen geht einfach besser.

bei welche behörde hast du den antrag eingebracht?

und auch wir hatten und haben solche fälle auch bei uns im verein, und mit viel gedult und spucke haben wir fast alles durchgebracht
aber über eines wirst du nicht hinwegkommen, der persönlich kontakt

also halt uns auf dem laufenten

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Re: WBK Erweiterung Sachverständigenbeweis erforderlich

Beitrag von Vintageologist » So 11. Jul 2010, 19:00

Als Nichtjurist würde ich den §52 so interpretieren, dass da auch dein Schießsport-Vereinsleiter als Sachverständiger in Frage kommt, der denen sagt, dass du die Waffen brauchst.

Hast du bei der Erweiterung ein derartiges Schreiben beigelegt? Bzw hast du die Begründungen genauer ausdefiniert oder einfach so wie hier auf die Art "Ich hätt gern zwei hiervon, zwei davon und davon nehm ich noch zwei und weil wir gerade dabei sind noch die zwei da" hingeschrieben?

Das ganze wirkt, wenn ich das einmal so ausdrücken darf, etwas schwammig.
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Re: WBK Erweiterung Sachverständigenbeweis erforderlich

Beitrag von gewo » So 11. Jul 2010, 21:05

Leonardo hat geschrieben:
Lt Gesetz soweit ich es kenne muss er dir gar nichts über die "eine" Waffe zur SV genehmigen....alles darüber "liegt im Ermessen" des Beamten (soweit ich informiert bin)


hallo

eine waffe PRO standort ist ok
also pro wohnung, bzw pro arbeitsstaette an der das fuehren der waffe erlaubt ist

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Re: WBK Erweiterung Sachverständigenbeweis erforderlich

Beitrag von Leonardo » So 11. Jul 2010, 21:07

gewo hat geschrieben:
Leonardo hat geschrieben:
Lt Gesetz soweit ich es kenne muss er dir gar nichts über die "eine" Waffe zur SV genehmigen....alles darüber "liegt im Ermessen" des Beamten (soweit ich informiert bin)


hallo

eine waffe PRO standort ist ok
also pro wohnung, bzw pro arbeitsstaette an der das fuehren der waffe erlaubt ist

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Er will " Zwei " pro Standort für SV ... :whistle:
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Re: WBK Erweiterung Sachverständigenbeweis erforderlich

Beitrag von gewo » So 11. Jul 2010, 21:10

Leonardo hat geschrieben:Er will " Zwei " pro Standort für SV ... :whistle:


hallo

ja, habs gelesen
klappt so ned ...

und wie du richtig gesagt hast:
es fehlt die begruendung wozu er die bisherigen plempen braucht und wofuer die neuen (beides belegt mit ergebnislisten so gut als moeglich)

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Re: WBK Erweiterung Sachverständigenbeweis erforderlich

Beitrag von dragon08 » Mo 12. Jul 2010, 08:29

Ich hab hier nur eine kurze Zusammenfassung meines Erweiterungsansuchens gepostet. Ich habe natürlich jede einzelne Waffe ausführlich begründet.

Gem. Waffengesetz und den dazugehörigen Erlässen sind 2 Waffen zur SV möglich und SV ist eine ausreichende Begründung und die Sportwaffen müssen nicht veräußert werden um Waffen zur SV zu haben.

Mir geht es aber mehr darum ob bei euren Erweiterungen schon einmal ein Sachverständiger hinzugezogen wurde.
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Re: WBK Erweiterung Sachverständigenbeweis erforderlich

Beitrag von schriftführer » Mo 12. Jul 2010, 09:59

hallo nochmals

bei welcher behörde willst du deinen antrag durchbringen?

und ja es gibt reichlich fälle wo sachverständige dazu herangezogen werden.
es ist als keine neuerfindung deines sachbearbeiter.

auch ich habe schon eine abhandlung darüber verfasst, für eine schützenkollegen für eine behörde in meiner nähe.

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Re: WBK Erweiterung Sachverständigenbeweis erforderlich

Beitrag von gewo » Mo 12. Jul 2010, 10:10

dragon08 hat geschrieben:Gem. Waffengesetz und den dazugehörigen Erlässen sind 2 Waffen zur SV möglich ....


hallo

ja, viele faelle die strittig sind werden ueber SV entschieden

es gibt grob gesprochen vier moegliche szenarien:

1.) antrag geht durch
2.) SB will die beantragte anzahl nicht genehmigen und du einigst dich mit dem SB ueber eine niedriger anzahl (zb 2 auf 8 statt 2 auf 12)
3.) es gibt keine einigung mit dem SB und dieser will vom SV klaeren lassen ob deine beantragte stueckzahl tatsaechlich so erklaerbar ist
4.) dein antrag wird abgelehnt

im allgemeinen ist es klug vor einem solchen antrag mit "seinen" SB zu sprechen
manche haben es auch gerne/sind dazu bereit sich deine unterlagen durchzusehen und dir zu sagen was einzureichen sinn macht
andere nicht

ich habe manchmal den eindruck dass allgemeine aussagen diversen legalwaffen organisationen die antragsteller dazu verfuehren anzunehmen dass der sachbearbeiter auf der BH oder im AB ein "feind" ist, der was gegen dich hat.

das ist so nicht der fall

es gibt auf diesen behoerden "nette", "vernueftige" beamten und es gibt "grantige", "griesgraemige" die - meist aus dem privaten bereich kommenden aerger auf ihren "kunden" abladen.

so wie in allen aemtern, so wie in allen firmen

ist ganz normal

die echten waffenhasser, die alles versuchen um den anstieg der legalwaffenstueckzahl zu verhindern kannst du in ganz oesterreich vermutlich an zwei haenden abzaehlen

es gibt daher keinen grund vor einer erweiterung, speziell wenn sie etwas exotisch ist, das gespraech mit seinem SB zu scheuen

auch wenn die situation nun schon etwas verfahren ist wuerde ich es auf dem weg versuchen bevor ich die paar hundert euro fuer den SV hinblaettern muss. wie gesagt, begruendung hin oder her, mehr als "von 2 auf 8" geht in den allermeisten aemtern jedenfalls NICHT durch. ab 8 stk. MUSS (angeblich) der SV beigezogen werden.

lg
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PS:
bitte um die quelle aus der du zu entnehmen glaubst dass bis zu zwei FFW zur SV an EINEM ort zulaessig sein koennten

danke

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Re: WBK Erweiterung Sachverständigenbeweis erforderlich

Beitrag von Ticket » Mo 12. Jul 2010, 10:21

dragon08 hat geschrieben:Hallo
Ich erwarte mir von einem Verwaltungsbeamten, dass er die ihm zugeteilten Aufgaben seines Aufgabenbereiches ohne Zuhilfenahme Dritter erledigen kann.

Der Beamte kann/will die von dir ihm zugeteilte Aufgabe nicht alleine entscheiden und bedient sich im allgemeinen Verwaltungsverfahren des §52/1 (Zuziehung eines Sachverständigen), unabhängig von deinen Erwartungen. Der Knackpunkt wird sein, wie schon angesprochen 6 Stk. genehmigungspflichtige Schußwaffen zur SV an drei versch. Wohnsitzen. Warte mal ab, was dabei herauskommt. Meistens ist es dann eine Basar-Sache. Bis 6 Stk. insgesamt könnte der Beamte üblicherweise alleine eine Genehmigung erteilen.
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Re: WBK Erweiterung Sachverständigenbeweis erforderlich

Beitrag von gewo » Mo 12. Jul 2010, 10:24

Ticket hat geschrieben:Hallo
Bis 6 Stk. insgesamt könnte der Beamte üblicherweise alleine eine Genehmigung erteilen.
Ticket


hallo

ich hoerte mal 8 stk ....
kann mich aber schlau machen evt ..

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Re: WBK Erweiterung Sachverständigenbeweis erforderlich

Beitrag von cowroper » Mo 12. Jul 2010, 11:03

gewo hat geschrieben:... dass allgemeine aussagen diversen legalwaffen organisationen die antragsteller dazu verfuehren anzunehmen dass der sachbearbeiter auf der BH oder im AB ein "feind" ist, der was gegen dich hat.

das ist so nicht der fall


:clap:

Knackpunkt des Ansuchens von @dragon08 ist die Erweiterung von 2 auf 12 (in Worten zwölf)!

Laut Gesetz stehen einem 2 Plätze zu, alles andere ist Ermessensache des/der zuständigen Beamten. Hätte d. auf 4 oder max. auf 6 Plätze angesucht, wäre es sicher kein Problem gewesen, ein halbes Jahr später erneut ein Ansuchen und wieder null Problemo!

Auch die Begründung steht auf ziemlich wackeligen Beinen.

cowroper
The old gunfighter stood on the porch and stared into the sun,
and relived all the old days back when he was livin` by the gun;
And the thought of the smell of the black powder smoke
And the stand in the street at the turn of a joke.

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Re: WBK Erweiterung Sachverständigenbeweis erforderlich

Beitrag von Vintageologist » Mo 12. Jul 2010, 12:33

dragon08 hat geschrieben:Gem. Waffengesetz und den dazugehörigen Erlässen sind 2 Waffen zur SV möglich und SV ist eine ausreichende Begründung und die Sportwaffen müssen nicht veräußert werden um Waffen zur SV zu haben.


Äääh da gibts aber so ein Teil, wo diverse Situationen aus der Sicht des... VGH? OGH? ...naja irgendeines GHs halt geschildert sind und da steht explizit drin, dass du eigentlich nur insgesamt (und nicht pro Häuschen) 2 Waffen zur SV haben darfst und eben in Ausnahmefällen z.B. eine 3. genehmigt werden darf, wenn du insgesamt 3 Standorte hast. Also in den 2 anfänglichen ist eigentlich schon die Flexibilität, dass du möglicherweise eine Zuhause und eine in der Arbeit haben willst "enthalten".
Es wird schwierig sein, 2 pro Standort zu "rechtfertigen", es sei denn, du arbeitest/wohnst in Somalia und machst die SV mit dem Gewehr und hast noch eine Pistole am Bein hängen.
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