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WBK Erweiterung Sachverständigenbeweis erforderlich
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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WBK Erweiterung Sachverständigenbeweis erforderlich
Hallo
Im Zuge meiner Erweiterung der WBK von 2 auf 12 Stück wurde ich jetzt vom zuständigen Referenten angeschrieben, dass gem. § 52 AVG ein Sachverständigenbeweis notwendig geworden ist. Um Erweiterung wurde nicht mit der Begründung der Erstellung einer Sammlung angesucht, dann wäre es ja verständlich.
Die Erweiterung habe ich wie folgt begründet.
- 2 zusätzliche Waffen zur Bereithaltung zur SV am Nebenwohnsitz
- 2 zusätzliche Waffen zum GK Sportschiessen am Nebenwohnsitz
- 2 zusätzliche Waffen zum KK Sportschiessen am Nebenwohnsitz
- 2 zusätzliche Waffen zur Bereithaltung zur SV am Hauptwohnsitz
- 2 zusätzliche Waffen zum KK Sportschiessen am Hauptwohnsitz
Die Begründung für den Nebenwohnsitz beruht darauf, dass ich der Meinung bin, dass der Transport vom HWS zum NWS und umgekehrt nicht zweckmäßig und zulässig ist.
Diese Angaben wurden vom Referenten bereits geprüft.
Ich habe ebenfalls angegeben, dass ich das Sportschiessen auf das KK Schießen ausweiten möchte. Der Referent trat hierzu mit meinem Verein in Kontakt und wollte wissen ob diese Disziplinen angeboten werden. Diese werden natürlich angeboten.
Meiner Meinung nach kann sich der Sachverständigenbeweis nur mehr auf meine Begründung beziehen, dass sportlich verwendete Waffen nicht unbedingt zur Selbstverteidigung geeignet sind (Tuning, Sicherheit, ...).
Leider hatte ich noch nicht die Möglichkeit mit dem Referenten Kontakt aufzunehmen
Ich erwarte mir von einem Verwaltungsbeamten, dass er die ihm zugeteilten Aufgaben seines Aufgabenbereiches ohne Zuhilfenahme Dritter erledigen kann.
Ich will dem Beamten nichts vorwerfen, aber ich nehme an, dass dies sein letzter Ausweg ist, um meine gut begründete Erweiterung nicht genehmigen zu müssen.
Musstet bei euren Erweiterungen (außer Sammlungen) jemals ein Sachverständiger zugezogen werden?
Gibt es Urteile, die diesen Vorgang verbieten oder zulassen.
Soll ich dem Sachverständigenbeweis zustimmen, kostet ca. 350- 500 Euro.
mfg
Dragon08
Im Zuge meiner Erweiterung der WBK von 2 auf 12 Stück wurde ich jetzt vom zuständigen Referenten angeschrieben, dass gem. § 52 AVG ein Sachverständigenbeweis notwendig geworden ist. Um Erweiterung wurde nicht mit der Begründung der Erstellung einer Sammlung angesucht, dann wäre es ja verständlich.
Die Erweiterung habe ich wie folgt begründet.
- 2 zusätzliche Waffen zur Bereithaltung zur SV am Nebenwohnsitz
- 2 zusätzliche Waffen zum GK Sportschiessen am Nebenwohnsitz
- 2 zusätzliche Waffen zum KK Sportschiessen am Nebenwohnsitz
- 2 zusätzliche Waffen zur Bereithaltung zur SV am Hauptwohnsitz
- 2 zusätzliche Waffen zum KK Sportschiessen am Hauptwohnsitz
Die Begründung für den Nebenwohnsitz beruht darauf, dass ich der Meinung bin, dass der Transport vom HWS zum NWS und umgekehrt nicht zweckmäßig und zulässig ist.
Diese Angaben wurden vom Referenten bereits geprüft.
Ich habe ebenfalls angegeben, dass ich das Sportschiessen auf das KK Schießen ausweiten möchte. Der Referent trat hierzu mit meinem Verein in Kontakt und wollte wissen ob diese Disziplinen angeboten werden. Diese werden natürlich angeboten.
Meiner Meinung nach kann sich der Sachverständigenbeweis nur mehr auf meine Begründung beziehen, dass sportlich verwendete Waffen nicht unbedingt zur Selbstverteidigung geeignet sind (Tuning, Sicherheit, ...).
Leider hatte ich noch nicht die Möglichkeit mit dem Referenten Kontakt aufzunehmen
Ich erwarte mir von einem Verwaltungsbeamten, dass er die ihm zugeteilten Aufgaben seines Aufgabenbereiches ohne Zuhilfenahme Dritter erledigen kann.
Ich will dem Beamten nichts vorwerfen, aber ich nehme an, dass dies sein letzter Ausweg ist, um meine gut begründete Erweiterung nicht genehmigen zu müssen.
Musstet bei euren Erweiterungen (außer Sammlungen) jemals ein Sachverständiger zugezogen werden?
Gibt es Urteile, die diesen Vorgang verbieten oder zulassen.
Soll ich dem Sachverständigenbeweis zustimmen, kostet ca. 350- 500 Euro.
mfg
Dragon08
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Re: WBK Erweiterung Sachverständigenbeweis erforderlich
Sachverständigennachweis?
Soweit mir bekannt braucht man das nur für Sammler WBK´s .
Ein Kollege hat in Tirol vor kurzen 12 Stück bei der Bh beantragt und zwei Tage Später die Erweiterung abgeholt...........
Soweit mir bekannt braucht man das nur für Sammler WBK´s .
Ein Kollege hat in Tirol vor kurzen 12 Stück bei der Bh beantragt und zwei Tage Später die Erweiterung abgeholt...........
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren!
Re: WBK Erweiterung Sachverständigenbeweis erforderlich
dragon08"
Im Zuge meiner Erweiterung der WBK von 2 auf 12 Stück
Recht mutig!
Die Erweiterung habe ich wie folgt begründet.
- 2 zusätzliche Waffen zur Bereithaltung zur SV am Nebenwohnsitz
- 2 zusätzliche Waffen zum GK Sportschiessen am Nebenwohnsitz
- 2 zusätzliche Waffen zum KK Sportschiessen am Nebenwohnsitz
Warum brauchst du" Zwei Waffen " zur SV? Diese Frage würde ich stellen als SB
- 2 zusätzliche Waffen zur Bereithaltung zur SV am Hauptwohnsitz
- 2 zusätzliche Waffen zum KK Sportschiessen am Hauptwohnsitz
Und hier dieselbe Frage.....
Die Begründung für den Nebenwohnsitz beruht darauf, dass ich der Meinung bin, dass der Transport vom HWS zum NWS und umgekehrt nicht zweckmäßig und zulässig ist.
Diese Angaben wurden vom Referenten bereits geprüft.
Nicht Zweckmässig ? Warum sollte es nicht Zulässig sein?
Leider hatte ich noch nicht die Möglichkeit mit dem Referenten Kontakt aufzunehmen
Wäre aber besser gewesen.
Ich erwarte mir von einem Verwaltungsbeamten, dass er die ihm zugeteilten Aufgaben seines Aufgabenbereiches ohne Zuhilfenahme Dritter erledigen kann.
Könnte er,dann hättest du schon einen negativen Bescheid in der Tasche....
Für mich sieht es so aus als das der SB sich nur gegenüber seinen Vorgesetzten absichern will.
Ich will dem Beamten nichts vorwerfen, aber ich nehme an, dass dies sein letzter Ausweg ist, um meine gut begründete Erweiterung nicht genehmigen zu müssen.
Da finde ich sofort mehr als drei Gründe....und ich bin kein Beamter...
Musstet bei euren Erweiterungen (außer Sammlungen) jemals ein Sachverständiger zugezogen werden?
Mein Tipp wäre gewesen das du einen Schritt nach dem anderen machst.....zb auf sechs.....und nächstes Jahr auf zwölfe..
Gibt es Urteile, die diesen Vorgang verbieten oder zulassen.
Soll ich dem Sachverständigenbeweis zustimmen, kostet ca. 350- 500 Euro.
mfg
Dragon08
Dir wird nicht viel anderes übrig bleiben,aber zuerst versuche dich mit dem dir zuständigen Sachbearbeiter " persönlich" in Verbindung zu setzen....Das wäre mein Tip!
Lt Gesetz soweit ich es kenne muss er dir gar nichts über die "eine" Waffe zur SV genehmigen....alles darüber "liegt im Ermessen" des Beamten (soweit ich informiert bin)
Du erwähnst auch nichts von Ergebnisslisten und dergleichen?
Gruß Leonardo
„All right, they're on our left, they're on our right, they're in front of us, they're behind us...they can't get away this time.“
Lewis B. Puller
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Re: WBK Erweiterung Sachverständigenbeweis erforderlich
naja
wie schon mein vorredener sagte
kleine kuchen backen wäre sicherlich besser gewesen
aber du kannst das ganz doch als aktiver sportschütze welcher du ja sicherlich bist, mit den diversen unterlagen untermauern!!
den ansonsten sind deine begründungen mit zweitwohnsitz eher dazu geeignet deinen antrag mal abliegen zu lassen und dann mit einem einfachen nein zu beantworten.
ja auch ich bin ein diener der repulik.
und aussitzen oder jemand anderen den schwarzen peter zuzuspielen geht einfach besser.
bei welche behörde hast du den antrag eingebracht?
und auch wir hatten und haben solche fälle auch bei uns im verein, und mit viel gedult und spucke haben wir fast alles durchgebracht
aber über eines wirst du nicht hinwegkommen, der persönlich kontakt
also halt uns auf dem laufenten
dvc schriftführer
wie schon mein vorredener sagte
kleine kuchen backen wäre sicherlich besser gewesen
aber du kannst das ganz doch als aktiver sportschütze welcher du ja sicherlich bist, mit den diversen unterlagen untermauern!!
den ansonsten sind deine begründungen mit zweitwohnsitz eher dazu geeignet deinen antrag mal abliegen zu lassen und dann mit einem einfachen nein zu beantworten.
ja auch ich bin ein diener der repulik.
und aussitzen oder jemand anderen den schwarzen peter zuzuspielen geht einfach besser.
bei welche behörde hast du den antrag eingebracht?
und auch wir hatten und haben solche fälle auch bei uns im verein, und mit viel gedult und spucke haben wir fast alles durchgebracht
aber über eines wirst du nicht hinwegkommen, der persönlich kontakt
also halt uns auf dem laufenten
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nicht die geschwindigkeit ist es die mich reizt
sonder die tatsache das ich mit ihr fertig werde
.22lr, .22mag, .25 ACP, .32ACP, 9para, 40S&W, .45ACP, .357mag, .44mag, .45LC; 6,5 Creedmoor, 308Win, 300.winmag, 8rem.mag. 20/76, 12/76
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Re: WBK Erweiterung Sachverständigenbeweis erforderlich
Als Nichtjurist würde ich den §52 so interpretieren, dass da auch dein Schießsport-Vereinsleiter als Sachverständiger in Frage kommt, der denen sagt, dass du die Waffen brauchst.
Hast du bei der Erweiterung ein derartiges Schreiben beigelegt? Bzw hast du die Begründungen genauer ausdefiniert oder einfach so wie hier auf die Art "Ich hätt gern zwei hiervon, zwei davon und davon nehm ich noch zwei und weil wir gerade dabei sind noch die zwei da" hingeschrieben?
Das ganze wirkt, wenn ich das einmal so ausdrücken darf, etwas schwammig.
Hast du bei der Erweiterung ein derartiges Schreiben beigelegt? Bzw hast du die Begründungen genauer ausdefiniert oder einfach so wie hier auf die Art "Ich hätt gern zwei hiervon, zwei davon und davon nehm ich noch zwei und weil wir gerade dabei sind noch die zwei da" hingeschrieben?
Das ganze wirkt, wenn ich das einmal so ausdrücken darf, etwas schwammig.
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"A Russian Mosin is more or less a spear that happens to fire bullets."
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Re: WBK Erweiterung Sachverständigenbeweis erforderlich
Leonardo hat geschrieben:Lt Gesetz soweit ich es kenne muss er dir gar nichts über die "eine" Waffe zur SV genehmigen....alles darüber "liegt im Ermessen" des Beamten (soweit ich informiert bin)
hallo
eine waffe PRO standort ist ok
also pro wohnung, bzw pro arbeitsstaette an der das fuehren der waffe erlaubt ist
lg
g
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: WBK Erweiterung Sachverständigenbeweis erforderlich
gewo hat geschrieben:Leonardo hat geschrieben:Lt Gesetz soweit ich es kenne muss er dir gar nichts über die "eine" Waffe zur SV genehmigen....alles darüber "liegt im Ermessen" des Beamten (soweit ich informiert bin)
hallo
eine waffe PRO standort ist ok
also pro wohnung, bzw pro arbeitsstaette an der das fuehren der waffe erlaubt ist
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Er will " Zwei " pro Standort für SV ...
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Lewis B. Puller
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Re: WBK Erweiterung Sachverständigenbeweis erforderlich
Leonardo hat geschrieben:Er will " Zwei " pro Standort für SV ...
hallo
ja, habs gelesen
klappt so ned ...
und wie du richtig gesagt hast:
es fehlt die begruendung wozu er die bisherigen plempen braucht und wofuer die neuen (beides belegt mit ergebnislisten so gut als moeglich)
lg
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Re: WBK Erweiterung Sachverständigenbeweis erforderlich
Ich hab hier nur eine kurze Zusammenfassung meines Erweiterungsansuchens gepostet. Ich habe natürlich jede einzelne Waffe ausführlich begründet.
Gem. Waffengesetz und den dazugehörigen Erlässen sind 2 Waffen zur SV möglich und SV ist eine ausreichende Begründung und die Sportwaffen müssen nicht veräußert werden um Waffen zur SV zu haben.
Mir geht es aber mehr darum ob bei euren Erweiterungen schon einmal ein Sachverständiger hinzugezogen wurde.
Gem. Waffengesetz und den dazugehörigen Erlässen sind 2 Waffen zur SV möglich und SV ist eine ausreichende Begründung und die Sportwaffen müssen nicht veräußert werden um Waffen zur SV zu haben.
Mir geht es aber mehr darum ob bei euren Erweiterungen schon einmal ein Sachverständiger hinzugezogen wurde.
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Re: WBK Erweiterung Sachverständigenbeweis erforderlich
hallo nochmals
bei welcher behörde willst du deinen antrag durchbringen?
und ja es gibt reichlich fälle wo sachverständige dazu herangezogen werden.
es ist als keine neuerfindung deines sachbearbeiter.
auch ich habe schon eine abhandlung darüber verfasst, für eine schützenkollegen für eine behörde in meiner nähe.
dvc
schriftführer
bei welcher behörde willst du deinen antrag durchbringen?
und ja es gibt reichlich fälle wo sachverständige dazu herangezogen werden.
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Re: WBK Erweiterung Sachverständigenbeweis erforderlich
dragon08 hat geschrieben:Gem. Waffengesetz und den dazugehörigen Erlässen sind 2 Waffen zur SV möglich ....
hallo
ja, viele faelle die strittig sind werden ueber SV entschieden
es gibt grob gesprochen vier moegliche szenarien:
1.) antrag geht durch
2.) SB will die beantragte anzahl nicht genehmigen und du einigst dich mit dem SB ueber eine niedriger anzahl (zb 2 auf 8 statt 2 auf 12)
3.) es gibt keine einigung mit dem SB und dieser will vom SV klaeren lassen ob deine beantragte stueckzahl tatsaechlich so erklaerbar ist
4.) dein antrag wird abgelehnt
im allgemeinen ist es klug vor einem solchen antrag mit "seinen" SB zu sprechen
manche haben es auch gerne/sind dazu bereit sich deine unterlagen durchzusehen und dir zu sagen was einzureichen sinn macht
andere nicht
ich habe manchmal den eindruck dass allgemeine aussagen diversen legalwaffen organisationen die antragsteller dazu verfuehren anzunehmen dass der sachbearbeiter auf der BH oder im AB ein "feind" ist, der was gegen dich hat.
das ist so nicht der fall
es gibt auf diesen behoerden "nette", "vernueftige" beamten und es gibt "grantige", "griesgraemige" die - meist aus dem privaten bereich kommenden aerger auf ihren "kunden" abladen.
so wie in allen aemtern, so wie in allen firmen
ist ganz normal
die echten waffenhasser, die alles versuchen um den anstieg der legalwaffenstueckzahl zu verhindern kannst du in ganz oesterreich vermutlich an zwei haenden abzaehlen
es gibt daher keinen grund vor einer erweiterung, speziell wenn sie etwas exotisch ist, das gespraech mit seinem SB zu scheuen
auch wenn die situation nun schon etwas verfahren ist wuerde ich es auf dem weg versuchen bevor ich die paar hundert euro fuer den SV hinblaettern muss. wie gesagt, begruendung hin oder her, mehr als "von 2 auf 8" geht in den allermeisten aemtern jedenfalls NICHT durch. ab 8 stk. MUSS (angeblich) der SV beigezogen werden.
lg
g
PS:
bitte um die quelle aus der du zu entnehmen glaubst dass bis zu zwei FFW zur SV an EINEM ort zulaessig sein koennten
danke
lg
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Re: WBK Erweiterung Sachverständigenbeweis erforderlich
dragon08 hat geschrieben:Hallo
Ich erwarte mir von einem Verwaltungsbeamten, dass er die ihm zugeteilten Aufgaben seines Aufgabenbereiches ohne Zuhilfenahme Dritter erledigen kann.
Der Beamte kann/will die von dir ihm zugeteilte Aufgabe nicht alleine entscheiden und bedient sich im allgemeinen Verwaltungsverfahren des §52/1 (Zuziehung eines Sachverständigen), unabhängig von deinen Erwartungen. Der Knackpunkt wird sein, wie schon angesprochen 6 Stk. genehmigungspflichtige Schußwaffen zur SV an drei versch. Wohnsitzen. Warte mal ab, was dabei herauskommt. Meistens ist es dann eine Basar-Sache. Bis 6 Stk. insgesamt könnte der Beamte üblicherweise alleine eine Genehmigung erteilen.
Ticket
Re: WBK Erweiterung Sachverständigenbeweis erforderlich
Ticket hat geschrieben:Hallo
Bis 6 Stk. insgesamt könnte der Beamte üblicherweise alleine eine Genehmigung erteilen.
Ticket
hallo
ich hoerte mal 8 stk ....
kann mich aber schlau machen evt ..
lg
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Re: WBK Erweiterung Sachverständigenbeweis erforderlich
gewo hat geschrieben:... dass allgemeine aussagen diversen legalwaffen organisationen die antragsteller dazu verfuehren anzunehmen dass der sachbearbeiter auf der BH oder im AB ein "feind" ist, der was gegen dich hat.
das ist so nicht der fall
Knackpunkt des Ansuchens von @dragon08 ist die Erweiterung von 2 auf 12 (in Worten zwölf)!
Laut Gesetz stehen einem 2 Plätze zu, alles andere ist Ermessensache des/der zuständigen Beamten. Hätte d. auf 4 oder max. auf 6 Plätze angesucht, wäre es sicher kein Problem gewesen, ein halbes Jahr später erneut ein Ansuchen und wieder null Problemo!
Auch die Begründung steht auf ziemlich wackeligen Beinen.
cowroper
The old gunfighter stood on the porch and stared into the sun,
and relived all the old days back when he was livin` by the gun;
And the thought of the smell of the black powder smoke
And the stand in the street at the turn of a joke.
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Re: WBK Erweiterung Sachverständigenbeweis erforderlich
dragon08 hat geschrieben:Gem. Waffengesetz und den dazugehörigen Erlässen sind 2 Waffen zur SV möglich und SV ist eine ausreichende Begründung und die Sportwaffen müssen nicht veräußert werden um Waffen zur SV zu haben.
Äääh da gibts aber so ein Teil, wo diverse Situationen aus der Sicht des... VGH? OGH? ...naja irgendeines GHs halt geschildert sind und da steht explizit drin, dass du eigentlich nur insgesamt (und nicht pro Häuschen) 2 Waffen zur SV haben darfst und eben in Ausnahmefällen z.B. eine 3. genehmigt werden darf, wenn du insgesamt 3 Standorte hast. Also in den 2 anfänglichen ist eigentlich schon die Flexibilität, dass du möglicherweise eine Zuhause und eine in der Arbeit haben willst "enthalten".
Es wird schwierig sein, 2 pro Standort zu "rechtfertigen", es sei denn, du arbeitest/wohnst in Somalia und machst die SV mit dem Gewehr und hast noch eine Pistole am Bein hängen.
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