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Re: Eingefriedetes Grundstück ?

Verfasst: Mo 12. Jul 2010, 13:12
von Ticket
Achtung: anhalten und festhalten sind rechtlich 2 verschiedene Paar Schuhe.
Ticket

Re: Eingefriedetes Grundstück ?

Verfasst: Mo 12. Jul 2010, 13:16
von gewo
Ticket hat geschrieben:Achtung: anhalten und festhalten sind rechtlich 2 verschiedene Paar Schuhe.
Ticket


hallo

definiere ...?

lg
g

Re: Eingefriedetes Grundstück ?

Verfasst: Mo 12. Jul 2010, 13:40
von cowroper
Ein Kaufhausdetektiv darf dich anhalten und fragen was du in der Tasche hast (du kannst aber sagen:"Das geht sie nichts an), er darf dich aber nicht festhalten.

cowroper

Re: Eingefriedetes Grundstück ?

Verfasst: Mo 12. Jul 2010, 13:50
von Charles
cowroper hat geschrieben:Ein Kaufhausdetektiv darf dich anhalten und fragen was du in der Tasche hast (du kannst aber sagen:"Das geht sie nichts an), er darf dich aber nicht festhalten.

cowroper


Echt? Ich habe mal in einem Kaufhaus gesehen, wie ein Detektiv einen festgehalten hat, der Festgehaltene hatte sich sehr gewehrt, der wollte weg, der Detektiv habe den anschließend dann am Boden fixiert und gewartet... :?

Re: Eingefriedetes Grundstück ?

Verfasst: Mo 12. Jul 2010, 14:31
von Ticket
gewo hat geschrieben:definiere ...


§ 80 Abs. 2 Strafprozessordnung normiert das "Anhalterecht" für Jedermann
Das "Festhalten" = Festnehmen normiert das Verwaltungsstrafrecht bezüglich Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes (Polizei)

Ticket

Re: Eingefriedetes Grundstück ?

Verfasst: Mo 12. Jul 2010, 15:17
von Old Sam
wie dem auch sei, es wird in jedem Falle ungut für dich ausgehen.

( Frache: hast keine Schwiemu die du auf die Störenfriede hetzen könntest? Also wenn ich da an meine denk.... hmmja, fällt wahrscheinlich unter Genver Konvention.... )

Re: Eingefriedetes Grundstück ?

Verfasst: Mo 12. Jul 2010, 15:31
von cowroper
Leute,

alles was in diversen Foren (auch hier) über SV geschrieben wird ist reine Hirnwixerei!

In wirklichen leben ist alles ganz anders!

Wer über SV nachdenkt sollte auch daran denken, die nächsten Jahre eventuell mit sehr eingeschränkter Bewegunsfreiheit zu verbringen.
Hier ist Europa, Österreich! Nicht die USA.

cowroper

Re: Eingefriedetes Grundstück ?

Verfasst: Mo 12. Jul 2010, 15:46
von Inis
Österreich ist aber auch nicht Deutschland oder Frankreich. Die Justiz ist eine Katastrophe, keine Frage, aber ohne wirklich gravierenden Notwehrexzess passiert hier dennoch (noch?) nicht viel.

Re: Eingefriedetes Grundstück ?

Verfasst: Mo 12. Jul 2010, 15:51
von Leonardo
cowroper hat geschrieben:
In wirklichen leben ist alles ganz anders!



cowroper


Genauso ist es... :dance:

Re: Eingefriedetes Grundstück ?

Verfasst: Di 13. Jul 2010, 10:48
von Old Sam
@ Roper: Abgesehen davon dass Du vollkommen Recht hast, schockiert mich dieser verbale Kraftausdruck Deinerseits doch ungemein!

Hirnwixerei - welch Wort aus Deiner Feder :shock:




Einfach herrlich!!!!

Re: Eingefriedetes Grundstück ?

Verfasst: Di 13. Jul 2010, 13:56
von pointi2009
http://derstandard.at/3155727 mal zum lesen nicht schlecht

Re: Eingefriedetes Grundstück ?

Verfasst: Mo 19. Jul 2010, 10:00
von Longchamp
Charles hat geschrieben:
cowroper hat geschrieben:Ein Kaufhausdetektiv darf dich anhalten und fragen was du in der Tasche hast (du kannst aber sagen:"Das geht sie nichts an), er darf dich aber nicht festhalten.

cowroper


Echt? Ich habe mal in einem Kaufhaus gesehen, wie ein Detektiv einen festgehalten hat, der Festgehaltene hatte sich sehr gewehrt, der wollte weg, der Detektiv habe den anschließend dann am Boden fixiert und gewartet... :?



Hallo, der Kaufhausdetektiv kann sehr wohl jemanden festhalten wenn es verhältnismäßig ist, denn es ist eine Form der Anhaltung. (der dieb der zb. schnelle füsse hat)
Oder ein Passant der einen Handtaschenräuber anhält, muss ihn mit verhältnissmäßig gerechtfertigter Gewaltanwendung anhalten (= zB Festhalten, Gewalt umfasst nicht nur Schläge sondern jedwede Körperkraftsanwendung, also auch festhalten)

Re: Eingefriedetes Grundstück ?

Verfasst: Mo 19. Jul 2010, 10:47
von gewo
Longchamp hat geschrieben:Hallo, der Kaufhausdetektiv kann sehr wohl jemanden festhalten wenn es verhältnismäßig ist, denn es ist eine Form der Anhaltung. (der dieb der zb. schnelle füsse hat)
Oder ein Passant der einen Handtaschenräuber anhält, muss ihn mit verhältnissmäßig gerechtfertigter Gewaltanwendung anhalten (= zB Festhalten, Gewalt umfasst nicht nur Schläge sondern jedwede Körperkraftsanwendung, also auch festhalten)


hallo

ganz genau so ist es

jeder darf mit "angemessener gewaltanwendung" jemanden festhalten der eine straftat begangen hat oder dabei ist zu begehen (ob das clever ist muss jeder selber entscheiden) oder wenn es darum geht beweise fuer seine zivilrechtlichen ansprueche zu sichern.

die gesetzesbasis dazu habe ich hier im thread schon gepostet

lg
g

Re: Eingefriedetes Grundstück ?

Verfasst: Mo 19. Jul 2010, 11:46
von kemira
Definiert der Gesetzgeber irgendwo, was unter "angemessen" zu verstehen ist?
Bzw, angemessen - gemessen woran?

lg!
Kemira

Re: Eingefriedetes Grundstück ?

Verfasst: Mo 19. Jul 2010, 11:52
von gewo
kemira hat geschrieben:Definiert der Gesetzgeber irgendwo, was unter "angemessen" zu verstehen ist?


hallo

nein
definiert er nicht

ich persoenlich definiere fuer mich mal dass jede art von verletzung die ich durch mein anhalten zufuegen wuerde vermutlich unverhaeltnissmaessig ist ...

ich kann mir aber so wieso ned vorstellen dass ich diesen anhalteparagraph mal in anspruch nehmen wuerde, OHNE dass ich oder meine famile selber betroffen sind.

wenn das aber der fall waere und es nicht nur um sachwerte sondern und persoenliche unversehrtheit, gesundheit oder das leben ginge dann denke ich wuerde ich das mit den einschraenkungen ned so eng sehen
da sind wir aber dann eigentlich schon beim thema notwehr/nothilfe ... ist wieder eine ganz andere sache

lg
g