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Der Weg zur WBK in Wien: Ein paar Fragen.
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Der Weg zur WBK in Wien: Ein paar Fragen.
Hallo zusammen,
ich bin sozusagen "am Weg" eine WBK zu erlangen. Diesbezüglich haben sich für mich ein paar Fragen ergeben, für die ich so noch keine Antwort gefunden habe (nicht in der Gesamtschau):
Vorbemerkung: Ich habe ein aktuelles (Mai 2012) psychologisches Gutachten gemäß WaffV (es kostet übrigens immer noch ca 185€ - die Erhöhung war Anfang Mai noch nicht wirksam)
Mein Hauptwohnsitz ist in Wien.
1) Wie läuft das konkrete Prozedere in Wien für die WBK ab? An welche Stelle muss man sich zuerst wenden? An das Administrationsbüro in Wien 1090?
2) Ich habe meinen Zivildienst 97/98 abgeleistet, mein Feststellungsbescheid ist von 1996. Daher dürfte für mich laut den mir zugänglichen Informationen die 15 Jahre-Frist abgelaufen sein, oder?
3) Brauche ich den Festellungsbescheid beim AB mit?
4) Ist in Wien der Amtsarztbesuch obligatorisch? Wenn ja, was kostet dieser?
Danke einstweilen!
Mit freundlichen Grüßen
JFUDF
ich bin sozusagen "am Weg" eine WBK zu erlangen. Diesbezüglich haben sich für mich ein paar Fragen ergeben, für die ich so noch keine Antwort gefunden habe (nicht in der Gesamtschau):
Vorbemerkung: Ich habe ein aktuelles (Mai 2012) psychologisches Gutachten gemäß WaffV (es kostet übrigens immer noch ca 185€ - die Erhöhung war Anfang Mai noch nicht wirksam)
Mein Hauptwohnsitz ist in Wien.
1) Wie läuft das konkrete Prozedere in Wien für die WBK ab? An welche Stelle muss man sich zuerst wenden? An das Administrationsbüro in Wien 1090?
2) Ich habe meinen Zivildienst 97/98 abgeleistet, mein Feststellungsbescheid ist von 1996. Daher dürfte für mich laut den mir zugänglichen Informationen die 15 Jahre-Frist abgelaufen sein, oder?
3) Brauche ich den Festellungsbescheid beim AB mit?
4) Ist in Wien der Amtsarztbesuch obligatorisch? Wenn ja, was kostet dieser?
Danke einstweilen!
Mit freundlichen Grüßen
JFUDF
Re: Der Weg zur WBK in Wien: Ein paar Fragen.
Würde mal die Sufu benützen, den die Frage: Ich beantrage die WBK oder ich hätte gerne die WBK gibts glaube ich x mal.
aber zu 1,
Antrag stellst du nicht beim Administ.... in Wien 9 (PS: die haben jetzt sogar nen andern Namen) sondern:
Der Antrag ist bei der Bezirkshauptmannschaft bzw. beim Bezirkspolizeikommissariat des
Hauptwohnsitzes persönlich einzubringen (Formulare liegen auf).
zb: in Wien 23 in Liesing, in Wien 22 Donaustadt gleich beim Donauzentrum, usw.
zu 2 und 3: keine Ahnung
aber probiers mal mit dem Link http://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=9825
PS: auch hier kann die Sufu helfen
oder einfach schauen ist glaube ich bei Waffenrecht der 3 Topic
4ten:
Ja der Amtsarztbesuch muss sein den der muss schauen wie es mit deinen Augen aussieht ähnlich wie beim Führerschein.
Weil man kann ja nicht SV (Selbstverteidigung) als Grund angeben wenn man nichts sieht oder gar eine Brille braucht sonst erschiesst vllt den Hund
Blödsinn Amtsarztbesuch brauchst gar net.
Wichtig ist das Psychologische Gutachten zwingend
Waffenführerschein den du bei vielen Büchsenmacher, Waffengeschäften machen kannst zwingend
Und das du die Waffe zu SV brauchst (SV ist der einzige Grund warum sie dir überhaupt eine Waffe geben "müssen")
Aber wenn du hier etwas liest findest du alles herraus was du wissen musst bzw. Google hilft dir auch.
LG
aber zu 1,
Antrag stellst du nicht beim Administ.... in Wien 9 (PS: die haben jetzt sogar nen andern Namen) sondern:
Der Antrag ist bei der Bezirkshauptmannschaft bzw. beim Bezirkspolizeikommissariat des
Hauptwohnsitzes persönlich einzubringen (Formulare liegen auf).
zb: in Wien 23 in Liesing, in Wien 22 Donaustadt gleich beim Donauzentrum, usw.
zu 2 und 3: keine Ahnung
aber probiers mal mit dem Link http://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=9825
PS: auch hier kann die Sufu helfen
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4ten:
Ja der Amtsarztbesuch muss sein den der muss schauen wie es mit deinen Augen aussieht ähnlich wie beim Führerschein.
Weil man kann ja nicht SV (Selbstverteidigung) als Grund angeben wenn man nichts sieht oder gar eine Brille braucht sonst erschiesst vllt den Hund
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Blödsinn Amtsarztbesuch brauchst gar net.
Wichtig ist das Psychologische Gutachten zwingend
Waffenführerschein den du bei vielen Büchsenmacher, Waffengeschäften machen kannst zwingend
Und das du die Waffe zu SV brauchst (SV ist der einzige Grund warum sie dir überhaupt eine Waffe geben "müssen")
Aber wenn du hier etwas liest findest du alles herraus was du wissen musst bzw. Google hilft dir auch.
LG
Für Rechtschreibfehler übernehme ich keine Haftung....
Re: Der Weg zur WBK in Wien: Ein paar Fragen.
@OC Tom:
Danke für die Antwort, auch wenn sie gleich mal mit einer völlig sinnlosen Unterstellung beginnt. Leider konntest du manche Fragen nicht beantworten, hast aber gleich mal mit der "warum suchst nicht, steht eh alles da"-Masche geschossen. Nein, meine Fragen sind eben so nicht (und schon gar ned in der Gesamtschau) beantwortet worden. Darum frag ich ja. Kannst mir aber gerne das Gegenteil bei jeder einzelnen Frage beweisen.
und nein: Wenn jemand in Vorarlberg eine WBK beantragt hat, nutzt mir das in Wien konkret gar nix, da es da wie dir bekannt sein müsste gewaltige Unterschiede gibt (einerseits bei den Behörden, aber auch individuelle bei den pers. Voraussetzungen).
Ad 1) Passt. (siehste, diese konkrete Info findet man eben nicht so leicht, da wird in vielen Strängen das AB erwähnt!). Das steht nicht mal auf den offiziellen Wien.gv-Seiten.
ad 2 und 3) Hättest nachgeschaut, da geht es um WBK bei noch nicht 15 Jahre zurückliegendem ZD. Daher wollte ich mich hier erkundigen, ob jemand das konkret weiß, wie das ist wenn der ZD schon länger her ist (ob und was man mitbraucht, ob eh das Datum des Feststellungsbescheids gilt).
ad 4) Brauchst gar ned so tun als wäre das mit dem Amtsarzt eine Erfindung, der Amtsarztbesuch ist laut Forumsbeiträgen in Vorarlberg und manchen Bereichen von NÖ obligatorisch. Daher wollte ich wissen ob das in Wien mittlerweile auch so ist.
"Wichtig ist das Psychologische Gutachten zwingend
Waffenführerschein den du bei vielen Büchsenmacher, Waffengeschäften machen kannst zwingend
Und das du die Waffe zu SV brauchst (SV ist der einzige Grund warum sie dir überhaupt eine Waffe geben "müssen")"
Das steht hier überall, das habe ich daher auch gar ned gefragt. Da hätte deine Aussage mit der Suchmaschine gepasst.
"Aber wenn du hier etwas liest findest du alles herraus was du wissen musst bzw. Google hilft dir auch."
Das ist Unsinn und leider typisches Gehabe in Foren.
Wenn dir eine Antwort zu all meinen Fragen zu mühsam ist oder du keine weißt, warum antwortest dann?
Nix für ungut, aber frag dich das mal.
Ich hoffe, andere können mir sachlich weiterhelfen.
Liebe Grüße
JFUDF
PS: Mit den vorschnellen Urteilen hast du es anscheinend (Stichwort "Urban Legend"):
viewtopic.php?f=20&t=4972&p=91171&#p91171
Danke für die Antwort, auch wenn sie gleich mal mit einer völlig sinnlosen Unterstellung beginnt. Leider konntest du manche Fragen nicht beantworten, hast aber gleich mal mit der "warum suchst nicht, steht eh alles da"-Masche geschossen. Nein, meine Fragen sind eben so nicht (und schon gar ned in der Gesamtschau) beantwortet worden. Darum frag ich ja. Kannst mir aber gerne das Gegenteil bei jeder einzelnen Frage beweisen.
und nein: Wenn jemand in Vorarlberg eine WBK beantragt hat, nutzt mir das in Wien konkret gar nix, da es da wie dir bekannt sein müsste gewaltige Unterschiede gibt (einerseits bei den Behörden, aber auch individuelle bei den pers. Voraussetzungen).
Ad 1) Passt. (siehste, diese konkrete Info findet man eben nicht so leicht, da wird in vielen Strängen das AB erwähnt!). Das steht nicht mal auf den offiziellen Wien.gv-Seiten.
ad 2 und 3) Hättest nachgeschaut, da geht es um WBK bei noch nicht 15 Jahre zurückliegendem ZD. Daher wollte ich mich hier erkundigen, ob jemand das konkret weiß, wie das ist wenn der ZD schon länger her ist (ob und was man mitbraucht, ob eh das Datum des Feststellungsbescheids gilt).
ad 4) Brauchst gar ned so tun als wäre das mit dem Amtsarzt eine Erfindung, der Amtsarztbesuch ist laut Forumsbeiträgen in Vorarlberg und manchen Bereichen von NÖ obligatorisch. Daher wollte ich wissen ob das in Wien mittlerweile auch so ist.
"Wichtig ist das Psychologische Gutachten zwingend
Waffenführerschein den du bei vielen Büchsenmacher, Waffengeschäften machen kannst zwingend
Und das du die Waffe zu SV brauchst (SV ist der einzige Grund warum sie dir überhaupt eine Waffe geben "müssen")"
Das steht hier überall, das habe ich daher auch gar ned gefragt. Da hätte deine Aussage mit der Suchmaschine gepasst.
"Aber wenn du hier etwas liest findest du alles herraus was du wissen musst bzw. Google hilft dir auch."
Das ist Unsinn und leider typisches Gehabe in Foren.
Wenn dir eine Antwort zu all meinen Fragen zu mühsam ist oder du keine weißt, warum antwortest dann?
Nix für ungut, aber frag dich das mal.
Ich hoffe, andere können mir sachlich weiterhelfen.
Liebe Grüße
JFUDF
PS: Mit den vorschnellen Urteilen hast du es anscheinend (Stichwort "Urban Legend"):
viewtopic.php?f=20&t=4972&p=91171&#p91171
Re: Der Weg zur WBK in Wien: Ein paar Fragen.
zu 2 und 3: Das erste, was die dich fragen werden ist, wann du beim Zivildienst warst und das zweite, ob du eine Bestätigung darüber hast. Also den Bescheid auf jeden Fall mitnehmen.
zu 4: Der Gang zum Amtsarzt ist eine Vorgehensweise, die rechtlich, ohne gutem Grund, nicht gedeckt ist!
siehe: viewtopic.php?f=20&t=8667&hilit=amtsarzt
zu 4: Der Gang zum Amtsarzt ist eine Vorgehensweise, die rechtlich, ohne gutem Grund, nicht gedeckt ist!
siehe: viewtopic.php?f=20&t=8667&hilit=amtsarzt
![Bild](http://666kb.com/i/dxgfjt9i8fy3coaji.png)
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Der Weg zur WBK in Wien: Ein paar Fragen.
Stickhead hat geschrieben:zu 2 und 3: Das erste, was die dich fragen werden ist, wann du beim Zivildienst warst und das zweite, ob du eine Bestätigung darüber hast. Also den Bescheid auf jeden Fall mitnehmen.
zu 4: Der Gang zum Amtsarzt ist eine Vorgehensweise, die rechtlich, ohne gutem Grund, nicht gedeckt ist!
siehe: viewtopic.php?f=20&t=8667&hilit=amtsarzt
Wird meines Wissen nach in Wien (Stand Herbst 2011) nicht verlangt, meine Freundin hat ihre WBK zu dieser Zeit bekommen.
Informationen zur WBK für Zivildiener stehen hier:
viewtopic.php?f=20&t=9825
Re: Der Weg zur WBK in Wien: Ein paar Fragen.
Die Bestimmungen für die Zivis gelten für ihn nicht mehr!
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
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- Registriert: So 11. Mär 2012, 12:50
Re: Der Weg zur WBK in Wien: Ein paar Fragen.
Stickhead hat geschrieben:zu 4: Der Gang zum Amtsarzt ist eine Vorgehensweise, die rechtlich, ohne gutem Grund, nicht gedeckt ist!
siehe: viewtopic.php?f=20&t=8667&hilit=amtsarzt
So schauts aus, der Amtsarzt darf nur dann eingeschalten werden wenn es einen Verdacht gibt das du eventuell Drogen nimmst oder was weiss ich. Aufjedenfall ist es nicht rechtens dich einfach aus Lust und Laune zum Arzt zu schicken!
Man lässt es sich halt bieten weil man keine Probleme haben will, aber es handelt sich hierbei um eine reine eigenermächtigung der Behörde......
LG
Alkohol ist ein prima Lösungsmittel! Er löst Familien, Freundschaften, Arbeitverhältnisse, Nierensteine und Gehirnzellen auf. Er löst nur keine Probleme!
Re: Der Weg zur WBK in Wien: Ein paar Fragen.
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Der Weg zur WBK in Wien: Ein paar Fragen.
Hallo zusammen,
@all: Danke für die ganzen Informationen!
@Amtsarzt: Dass das rechtlich auf wackligen Füßen steht, hatte ich hier bzw. bei der Verband schon nachgelesen. Wusste nur nicht, ob das in Wien auch so mit dem obligatorischen Hinschicken "gehandhabt" wird. Daher danke für die Info, dass dem anscheinend nicht so ist.![Smile :)](./images/smilies/icon/smile.gif)
@Zivilidenst: Dann nehme ich mal den Bescheid mit. Gibt es hier eigentlich einen Zivildiener, der nach der "Sperre" für 15 Jahre die WBK beantragt und bekommen hat?
Noch ein paar Fragen: Macht man in Wien Probleme mit den 2 Plätzen der WBK? Ich hatte nämlich an ein paar Stellen gelesen, dass da manchmal nur ein Platz vergeben wird. Gibt es hier Erfahrungen, Tipps usw.?
Gibt es noch was worauf ich speziell hier in Wien achten muss (die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen ist natürlich gegeben)?
Liebe Grüße
JFUDF
@all: Danke für die ganzen Informationen!
@Amtsarzt: Dass das rechtlich auf wackligen Füßen steht, hatte ich hier bzw. bei der Verband schon nachgelesen. Wusste nur nicht, ob das in Wien auch so mit dem obligatorischen Hinschicken "gehandhabt" wird. Daher danke für die Info, dass dem anscheinend nicht so ist.
![Smile :)](./images/smilies/icon/smile.gif)
@Zivilidenst: Dann nehme ich mal den Bescheid mit. Gibt es hier eigentlich einen Zivildiener, der nach der "Sperre" für 15 Jahre die WBK beantragt und bekommen hat?
Noch ein paar Fragen: Macht man in Wien Probleme mit den 2 Plätzen der WBK? Ich hatte nämlich an ein paar Stellen gelesen, dass da manchmal nur ein Platz vergeben wird. Gibt es hier Erfahrungen, Tipps usw.?
Gibt es noch was worauf ich speziell hier in Wien achten muss (die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen ist natürlich gegeben)?
Liebe Grüße
JFUDF
Re: Der Weg zur WBK in Wien: Ein paar Fragen.
1) Du brauchst dir keine Gedanken zu machen. Die Behörde muss dich, nach Ablauf der Frist, wie alle anderen auch behandeln.
2)
=> http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?A ... Suchworte=
![Wink ;)](./images/smilies/icon/wink.gif)
2)
Das subjektive Recht auf ( zwingende ) Ausstellung einer Waffenbesitzkarte bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß §§ 21 erster Satz, 22 Abs 1 WaffG 1996 (=Rechtfertigung) wird hinsichtlich des Berechtigungsumfanges durch § 23 Abs 2 erster Satz WaffG 1996 mit zwei genehmigungspflichtigen Schusswaffen begrenzt. Die darüber hinausgehende Anzahl steht hingegen im Ermessen der Behörde.
=> http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?A ... Suchworte=
![Wink ;)](./images/smilies/icon/wink.gif)
![Bild](http://666kb.com/i/dxgfjt9i8fy3coaji.png)
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Der Weg zur WBK in Wien: Ein paar Fragen.
@Stickhead:
Danke vielmals für den Link zur VwGH-Erkenntnis.![Smile :)](./images/smilies/icon/smile.gif)
Danke vielmals für den Link zur VwGH-Erkenntnis.
![Smile :)](./images/smilies/icon/smile.gif)
Re: Der Weg zur WBK in Wien: Ein paar Fragen.
JFUDF hat geschrieben:@OC Tom:
Danke für die Antwort, auch wenn sie gleich mal mit einer völlig sinnlosen Unterstellung beginnt. Leider konntest du manche Fragen nicht beantworten, hast aber gleich mal mit der "warum suchst nicht, steht eh alles da"-Masche geschossen. Nein, meine Fragen sind eben so nicht (und schon gar ned in der Gesamtschau) beantwortet worden. Darum frag ich ja. Kannst mir aber gerne das Gegenteil bei jeder einzelnen Frage beweisen.
und nein: Wenn jemand in Vorarlberg eine WBK beantragt hat, nutzt mir das in Wien konkret gar nix, da es da wie dir bekannt sein müsste gewaltige Unterschiede gibt (einerseits bei den Behörden, aber auch individuelle bei den pers. Voraussetzungen).
Ad 1) Passt. (siehste, diese konkrete Info findet man eben nicht so leicht, da wird in vielen Strängen das AB erwähnt!). Das steht nicht mal auf den offiziellen Wien.gv-Seiten.
ad 2 und 3) Hättest nachgeschaut, da geht es um WBK bei noch nicht 15 Jahre zurückliegendem ZD. Daher wollte ich mich hier erkundigen, ob jemand das konkret weiß, wie das ist wenn der ZD schon länger her ist (ob und was man mitbraucht, ob eh das Datum des Feststellungsbescheids gilt).
ad 4) Brauchst gar ned so tun als wäre das mit dem Amtsarzt eine Erfindung, der Amtsarztbesuch ist laut Forumsbeiträgen in Vorarlberg und manchen Bereichen von NÖ obligatorisch. Daher wollte ich wissen ob das in Wien mittlerweile auch so ist.
"Wichtig ist das Psychologische Gutachten zwingend
Waffenführerschein den du bei vielen Büchsenmacher, Waffengeschäften machen kannst zwingend
Und das du die Waffe zu SV brauchst (SV ist der einzige Grund warum sie dir überhaupt eine Waffe geben "müssen")"
Das steht hier überall, das habe ich daher auch gar ned gefragt. Da hätte deine Aussage mit der Suchmaschine gepasst.
"Aber wenn du hier etwas liest findest du alles herraus was du wissen musst bzw. Google hilft dir auch."
Das ist Unsinn und leider typisches Gehabe in Foren.
Wenn dir eine Antwort zu all meinen Fragen zu mühsam ist oder du keine weißt, warum antwortest dann?
Nix für ungut, aber frag dich das mal.
Ich hoffe, andere können mir sachlich weiterhelfen.
Liebe Grüße
JFUDF
PS: Mit den vorschnellen Urteilen hast du es anscheinend (Stichwort "Urban Legend"):
viewtopic.php?f=20&t=4972&p=91171&#p91171
Sorry deinen ersten Punkt kannst leicht mit Google und der Suf finden.
Punkt 2 & 3 OK da muss man vielleicht länger suchen sollte es net so sein das es das schon gibt dann Sorry mein Fehler
Punkt 4 habe ich dir beantwortet wenn auch mit einem kleinen Spass deshalb die Smilies
![Very Happy :D](./images/smilies/icon/biggrin.gif)
![Very Happy :D](./images/smilies/icon/biggrin.gif)
![Very Happy :D](./images/smilies/icon/biggrin.gif)
Den Rest habe ich dir nur geschrieben das du weisst was du braucht war eigentlich Nett gemeint aber bitte, werden wir halt keine Freunde
![Smile :)](./images/smilies/icon/smile.gif)
Edit:
Sollte ich dir Unrecht getan haben weil es 2&3 wirklich nicht gibt oder ich meine Antwort zu unangenehm geschrieben haben dann Entschuldige ich mich bei natürlich bei dir.
Für Rechtschreibfehler übernehme ich keine Haftung....
Re: Der Weg zur WBK in Wien: Ein paar Fragen.
Seids brav und vertragts euch!
![Dance Party Dance :happy-partydance:](./images/smilies/happy/partydance.gif)
![Dance Party Dance :happy-partydance:](./images/smilies/happy/partydance.gif)
![Dance Party Dance :happy-partydance:](./images/smilies/happy/partydance.gif)
![Dance Party Dance :happy-partydance:](./images/smilies/happy/partydance.gif)
![Bild](http://666kb.com/i/dxgfjt9i8fy3coaji.png)
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Der Weg zur WBK in Wien: Ein paar Fragen.
@OC Tom
Wennst keine richtige Antwort geben willst bzw. selbst nichts Genaues weißt, im Gegensatz zu anderen hier, die kompetent und freundlich geantwortet haben, warum schreibst dann hier?
Wo finde ich eine exakte Antwort auf 1,2,3) via Google oder via Suchfunktion?
@Punkt 4: Du hast nicht verstanden, dass die Amtsarzt-Sache tatsächlich so zb in Vorarlberg gehandhabt wird (das kannst DU hier im Forum bzw. bei der Verband nachlesen). Daher war deine Antwort völlig daneben (so als gäbe es das nirgends).
Mit vorlauten "hast ned gesucht"-Personen die selbst wenig oder nichts wissen werde ich sicher nicht "Freund". Daher mein Hinweis auch an dich wegen deiner völlig falschen Behauptung, dass nie vor Erteilung der WBK schon Kontrollbesuche gemacht werden. Siehe: viewtopic.php?f=20&t=4972&p=91171&#p91171 und deine Behauptung der Urban Legend.
Von mir war's das.
Tut mir leid, aber falsche Behauptungen bzw. gar die Unterstellung, ich wäre zu faul zum Suchen gewesen (ich lese hier schon seit Monaten mit und habe mir bisher alle Infos selbst zusammengesucht, bevor ich auch nur eine einzige Frage zu einem konkreten Sachverhalt gestellt habe), kann ich nicht auf mir sitzen lassen.
Faule Leute braucht niemand unterstützen. Genau das Gleiche trifft aber auf vorlaute Personen zu, die prinzipiell jedem Fragesteller vorwerfen, er wäre zu faul und hätte nicht gesucht. Das zerstört den Sinn eines Forums - nämlich den Erfahrungsaustausch.
Wennst keine richtige Antwort geben willst bzw. selbst nichts Genaues weißt, im Gegensatz zu anderen hier, die kompetent und freundlich geantwortet haben, warum schreibst dann hier?
Wo finde ich eine exakte Antwort auf 1,2,3) via Google oder via Suchfunktion?
@Punkt 4: Du hast nicht verstanden, dass die Amtsarzt-Sache tatsächlich so zb in Vorarlberg gehandhabt wird (das kannst DU hier im Forum bzw. bei der Verband nachlesen). Daher war deine Antwort völlig daneben (so als gäbe es das nirgends).
Mit vorlauten "hast ned gesucht"-Personen die selbst wenig oder nichts wissen werde ich sicher nicht "Freund". Daher mein Hinweis auch an dich wegen deiner völlig falschen Behauptung, dass nie vor Erteilung der WBK schon Kontrollbesuche gemacht werden. Siehe: viewtopic.php?f=20&t=4972&p=91171&#p91171 und deine Behauptung der Urban Legend.
Von mir war's das.
Stickhead hat geschrieben:Seids brav und vertragts euch!![]()
![]()
Tut mir leid, aber falsche Behauptungen bzw. gar die Unterstellung, ich wäre zu faul zum Suchen gewesen (ich lese hier schon seit Monaten mit und habe mir bisher alle Infos selbst zusammengesucht, bevor ich auch nur eine einzige Frage zu einem konkreten Sachverhalt gestellt habe), kann ich nicht auf mir sitzen lassen.
Faule Leute braucht niemand unterstützen. Genau das Gleiche trifft aber auf vorlaute Personen zu, die prinzipiell jedem Fragesteller vorwerfen, er wäre zu faul und hätte nicht gesucht. Das zerstört den Sinn eines Forums - nämlich den Erfahrungsaustausch.
Re: Der Weg zur WBK in Wien: Ein paar Fragen.
Najo, was streiten wir uns hier ums Vorgehen der Behoerden...
Vielleicht lieg ich ja ganz falsch, aber wer weiss, eventuell haengt das ja auch vom Ergebnis der Nachforschungen ab. Was weiss ich. Wenns zb 3x die Woche wegen zu schnell fahren geblitzt wirst, schon besoffen im Auto erwischt wurdest etc.
Dann wirds unter Umstaenden eher einen Besuch und einen Amtsarzttermin geben, als wenn da garnix aufscheint.
Ich wart ja nun seit fast 2 Wochen auf Besuch von der Polizei und kraenk mich fast, dass sie mich links liegen lassen
Oder mein Antrag ging verloren...
cu
martin
Vielleicht lieg ich ja ganz falsch, aber wer weiss, eventuell haengt das ja auch vom Ergebnis der Nachforschungen ab. Was weiss ich. Wenns zb 3x die Woche wegen zu schnell fahren geblitzt wirst, schon besoffen im Auto erwischt wurdest etc.
Dann wirds unter Umstaenden eher einen Besuch und einen Amtsarzttermin geben, als wenn da garnix aufscheint.
Ich wart ja nun seit fast 2 Wochen auf Besuch von der Polizei und kraenk mich fast, dass sie mich links liegen lassen
![Mr. Green :mrgreen:](./images/smilies/icon/mrgreen.gif)
Oder mein Antrag ging verloren...
cu
martin