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Frage bezüglich "Einsatzstock"

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Austriangun
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Frage bezüglich "Einsatzstock"

Beitrag von Austriangun » So 20. Mai 2012, 11:13

An die Rechtsexperten: Ein ausziehbarer Teleskopstock (Einsatzstock-Schlagstock), Gesamtlänge ausgefahren 51cm aus Stahl. Fällt der in Ö unter das Waffengesetz?
Kann mich dunkel daran erinnern, dass die mal verboten waren. Bitte um kurze Info, danke

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santiago
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Re: Frage bezüglich "Einsatzstock"

Beitrag von santiago » So 20. Mai 2012, 11:33

Es gibt ein paar zugelassene modelle unter anderem den bonowi EKA (einsatzstock kurz ausziehbar) wurde vom BMI als waffe und somit nicht als verbotene waffe eingestuft. Ich glaube das war beim glock feldmesser auch so müsste aber lügen zu dem thema. Seidler in wien verkauft die bonowi zu echten apothekerpreisen. Aber der user revierler kann dezu glaube ich genaueres sagen. Von monadnock gibts ausserdem auch welche die zugelassen sind glaube ich moch zu erinnern.
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Re: Frage bezüglich "Einsatzstock"

Beitrag von therion » So 20. Mai 2012, 11:57

Nein, das Glock Messer ist keine Waffe, sondern ein Werkzeug.

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Re: Frage bezüglich "Einsatzstock"

Beitrag von santiago » So 20. Mai 2012, 12:10

Okay
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Re: Frage bezüglich "Einsatzstock"

Beitrag von Promo » So 20. Mai 2012, 14:49

Ein Messer ist nicht automatisch eine Waffe. Je nach Einsatzzweck handelt es sich um ein Werkzeug oder eine Waffe. Beispiel: ein Küchenmesser ist eindeutig ein Werkzeug, während bei einem Dolch die Charakteristik einer Waffe ("ihrem Wesen nach dazu bestimmt die Angriffs- und Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen ..") eindeutig gegeben ist. Dies hat insofern einen Einfluss, als dass Gegenstände die als Waffe gemäß § 1 WaffG1996 klassifiziert sind, erst mit 18 Jahren erworben und innegehabt werden dürfen.

Vielleicht noch ergänzend: Natürlich kann man mit Dolch als auch Küchenmesser jemanden verletzen, allerdings trifft das auch auf einen Spaten, ein Auto, ... zu - diese fallen dennoch nicht unter das WaffG.

Bezüglich der Ausgangsfrage: Wie bereits angemerkt sind nur sehr wenige Teleskopschlagstöcke in Österreich zugelassen. Meines Wissens ausschließlich Modelle ohne Kugelkopf. Bitte in diesem Falle sich vorab mit einem Waffenhändler in Verbindung setzen oder beim BMI anfragen, damit man keine Stahlrute gemäß § 17 Abs. 6 importiert (die ja zB in Deutschland frei verkauft werden) und sich des Besitzes einer verbotenen Waffe strafbar macht.
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Re: Frage bezüglich "Einsatzstock"

Beitrag von therion » So 20. Mai 2012, 15:56

Lies Dir das mal durch, da steht alles drinnen, auch die erlaubten Modelle: http://forum.iwoe.at/viewtopic.php?f=13 ... chlagstock

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Re: Frage bezüglich "Einsatzstock"

Beitrag von Austriangun » So 20. Mai 2012, 18:47

Im konkreten Fall geht es um folgende Auktion:

http://www.egun.de/market/item.php?id=3870652

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Re: Frage bezüglich "Einsatzstock"

Beitrag von Revierler_old » So 20. Mai 2012, 18:49

Der müsste bei uns erlaubt sein, so keine Metallkappe am Schlagende montiert ist. Die in Österreich verkauften Modelle haben IIRC ein A-Suffix vor der Seriennummer. Ich würde trotzdem eher vorsichtig sein.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

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Re: Frage bezüglich "Einsatzstock"

Beitrag von Austriangun » So 20. Mai 2012, 21:00

Revierler hat geschrieben:Der müsste bei uns erlaubt sein, so keine Metallkappe am Schlagende montiert ist. Die in Österreich verkauften Modelle haben IIRC ein A-Suffix vor der Seriennummer. Ich würde trotzdem eher vorsichtig sein.


Danke!

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Re: Frage bezüglich "Einsatzstock"

Beitrag von Austriangun » So 20. Mai 2012, 21:01

Austriangun hat geschrieben:
Revierler hat geschrieben:Der müsste bei uns erlaubt sein, so keine Metallkappe am Schlagende montiert ist. Die in Österreich verkauften Modelle haben IIRC ein A-Suffix vor der Seriennummer. Ich würde trotzdem eher vorsichtig sein.


Danke! Kann und möchte mir aus beruflichen Gründen (Waffenpass) und Jagdkarte da nix eintreten, wegen so einem Schas!

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Re: Frage bezüglich "Einsatzstock"

Beitrag von Andy83 » Do 7. Jun 2012, 15:23

Also der EKA von Bonowi ist als Waffe vom BMI zugelassen, wenn du willst kann ich dir den Bescheid des BMI per mail senden. Schadet sicher nicht den Bescheid zusammen mit dem Eka zu führen um eventuelle Probleme bei Kontrollen ect. zu vermeiden.

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Re: Frage bezüglich "Einsatzstock"

Beitrag von Otschi » Fr 1. Sep 2017, 01:07

Ich weiß ist schon ein paar Jahre her der thread aber ich hätte Interesse an dem wisch
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Re: Frage bezüglich "Einsatzstock"

Beitrag von Schattenlicht » Mi 3. Jan 2018, 15:40

Andy83 hat geschrieben:Also der EKA von Bonowi ist als Waffe vom BMI zugelassen, wenn du willst kann ich dir den Bescheid des BMI per mail senden. Schadet sicher nicht den Bescheid zusammen mit dem Eka zu führen um eventuelle Probleme bei Kontrollen ect. zu vermeiden.


Hab auch so ein Teil von BONOWI, aber hätte gern das BMI Schreiben, kann mir das jemand zukommen lassen bitte?
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Re: Frage bezüglich "Einsatzstock"

Beitrag von Floody » Mi 3. Jan 2018, 19:11

Das schickt euch BONOWI auf Anfrage per Mail.

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