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Frage bezüglich "Einsatzstock"

Verfasst: So 20. Mai 2012, 11:13
von Austriangun
An die Rechtsexperten: Ein ausziehbarer Teleskopstock (Einsatzstock-Schlagstock), Gesamtlänge ausgefahren 51cm aus Stahl. Fällt der in Ö unter das Waffengesetz?
Kann mich dunkel daran erinnern, dass die mal verboten waren. Bitte um kurze Info, danke

Re: Frage bezüglich "Einsatzstock"

Verfasst: So 20. Mai 2012, 11:33
von santiago
Es gibt ein paar zugelassene modelle unter anderem den bonowi EKA (einsatzstock kurz ausziehbar) wurde vom BMI als waffe und somit nicht als verbotene waffe eingestuft. Ich glaube das war beim glock feldmesser auch so müsste aber lügen zu dem thema. Seidler in wien verkauft die bonowi zu echten apothekerpreisen. Aber der user revierler kann dezu glaube ich genaueres sagen. Von monadnock gibts ausserdem auch welche die zugelassen sind glaube ich moch zu erinnern.

Re: Frage bezüglich "Einsatzstock"

Verfasst: So 20. Mai 2012, 11:57
von therion
Nein, das Glock Messer ist keine Waffe, sondern ein Werkzeug.

Re: Frage bezüglich "Einsatzstock"

Verfasst: So 20. Mai 2012, 12:10
von santiago
Okay

Re: Frage bezüglich "Einsatzstock"

Verfasst: So 20. Mai 2012, 14:49
von Promo
Ein Messer ist nicht automatisch eine Waffe. Je nach Einsatzzweck handelt es sich um ein Werkzeug oder eine Waffe. Beispiel: ein Küchenmesser ist eindeutig ein Werkzeug, während bei einem Dolch die Charakteristik einer Waffe ("ihrem Wesen nach dazu bestimmt die Angriffs- und Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen ..") eindeutig gegeben ist. Dies hat insofern einen Einfluss, als dass Gegenstände die als Waffe gemäß § 1 WaffG1996 klassifiziert sind, erst mit 18 Jahren erworben und innegehabt werden dürfen.

Vielleicht noch ergänzend: Natürlich kann man mit Dolch als auch Küchenmesser jemanden verletzen, allerdings trifft das auch auf einen Spaten, ein Auto, ... zu - diese fallen dennoch nicht unter das WaffG.

Bezüglich der Ausgangsfrage: Wie bereits angemerkt sind nur sehr wenige Teleskopschlagstöcke in Österreich zugelassen. Meines Wissens ausschließlich Modelle ohne Kugelkopf. Bitte in diesem Falle sich vorab mit einem Waffenhändler in Verbindung setzen oder beim BMI anfragen, damit man keine Stahlrute gemäß § 17 Abs. 6 importiert (die ja zB in Deutschland frei verkauft werden) und sich des Besitzes einer verbotenen Waffe strafbar macht.

Re: Frage bezüglich "Einsatzstock"

Verfasst: So 20. Mai 2012, 15:56
von therion
Lies Dir das mal durch, da steht alles drinnen, auch die erlaubten Modelle: http://forum.iwoe.at/viewtopic.php?f=13 ... chlagstock

Re: Frage bezüglich "Einsatzstock"

Verfasst: So 20. Mai 2012, 18:47
von Austriangun
Im konkreten Fall geht es um folgende Auktion:

http://www.egun.de/market/item.php?id=3870652

Re: Frage bezüglich "Einsatzstock"

Verfasst: So 20. Mai 2012, 18:49
von Revierler_old
Der müsste bei uns erlaubt sein, so keine Metallkappe am Schlagende montiert ist. Die in Österreich verkauften Modelle haben IIRC ein A-Suffix vor der Seriennummer. Ich würde trotzdem eher vorsichtig sein.

Re: Frage bezüglich "Einsatzstock"

Verfasst: So 20. Mai 2012, 21:00
von Austriangun
Revierler hat geschrieben:Der müsste bei uns erlaubt sein, so keine Metallkappe am Schlagende montiert ist. Die in Österreich verkauften Modelle haben IIRC ein A-Suffix vor der Seriennummer. Ich würde trotzdem eher vorsichtig sein.


Danke!

Re: Frage bezüglich "Einsatzstock"

Verfasst: So 20. Mai 2012, 21:01
von Austriangun
Austriangun hat geschrieben:
Revierler hat geschrieben:Der müsste bei uns erlaubt sein, so keine Metallkappe am Schlagende montiert ist. Die in Österreich verkauften Modelle haben IIRC ein A-Suffix vor der Seriennummer. Ich würde trotzdem eher vorsichtig sein.


Danke! Kann und möchte mir aus beruflichen Gründen (Waffenpass) und Jagdkarte da nix eintreten, wegen so einem Schas!

Re: Frage bezüglich "Einsatzstock"

Verfasst: Do 7. Jun 2012, 15:23
von Andy83
Also der EKA von Bonowi ist als Waffe vom BMI zugelassen, wenn du willst kann ich dir den Bescheid des BMI per mail senden. Schadet sicher nicht den Bescheid zusammen mit dem Eka zu führen um eventuelle Probleme bei Kontrollen ect. zu vermeiden.

Re: Frage bezüglich "Einsatzstock"

Verfasst: Fr 1. Sep 2017, 01:07
von Otschi
Ich weiß ist schon ein paar Jahre her der thread aber ich hätte Interesse an dem wisch

Re: Frage bezüglich "Einsatzstock"

Verfasst: Mi 3. Jan 2018, 15:40
von Schattenlicht
Andy83 hat geschrieben:Also der EKA von Bonowi ist als Waffe vom BMI zugelassen, wenn du willst kann ich dir den Bescheid des BMI per mail senden. Schadet sicher nicht den Bescheid zusammen mit dem Eka zu führen um eventuelle Probleme bei Kontrollen ect. zu vermeiden.


Hab auch so ein Teil von BONOWI, aber hätte gern das BMI Schreiben, kann mir das jemand zukommen lassen bitte?

Re: Frage bezüglich "Einsatzstock"

Verfasst: Mi 3. Jan 2018, 19:11
von Floody
Das schickt euch BONOWI auf Anfrage per Mail.