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Legal mit einer Waffe schießen

Verfasst: So 10. Jun 2012, 03:46
von Zippo
Hallo,
Die Frage ist eigentlich ziemlich simpel: Ich wollte mal auf einem Schießstand mit einer Pistole schießen. Brauche ich dazu eine Waffenbesitzkarte oder kann man sich die bei einem Schießstand für den Gebrauch "ausleihen"?

Für viele klingt das ziemlich "komisch" aber ich will das einfach mal gemacht haben, so wie andere mal einen Ferrari gefahren haben wollen oder etwaiges ausprobieren wollten. Ich bin alt genug, unbescholten, und bringe alle nötigen "Vorraussetzungen" für eine WBK mit, jedoch möchte ich so eine eigentlich garnicht, schließlich habe ich privat keinen wirklichen Bedarf. Außer das Schießen würde mir Spaß machen, dann käme das evt. in Frage, dazu müsste ich es aber erstmal ausprobiert haben.

Vor einigen Bekannten mit denen ich über das Thema geredet habe musste ich mich rechtfertigen, viele verstehen das nicht, ich hoffe wenigstens hier können das manche akzeptieren, dass ich das gerne mal gemacht haben möchte.

mfg
Zippo

Re: Legal mit einer Waffe schießen

Verfasst: So 10. Jun 2012, 05:26
von 454casull
beim mannlicher schiesstand geht das,ohne auch
waffe ausleihen,und man darf schiessen
nur steht neben einer der aufpast.

Re: Legal mit einer Waffe schießen

Verfasst: So 10. Jun 2012, 07:59
von Incite
Zippo hat geschrieben:Hallo,
Die Frage ist eigentlich ziemlich simpel: Ich wollte mal auf einem Schießstand mit einer Pistole schießen. Brauche ich dazu eine Waffenbesitzkarte oder kann man sich die bei einem Schießstand für den Gebrauch "ausleihen"?

Für viele klingt das ziemlich "komisch" aber ich will das einfach mal gemacht haben, so wie andere mal einen Ferrari gefahren haben wollen oder etwaiges ausprobieren wollten. Ich bin alt genug, unbescholten, und bringe alle nötigen "Vorraussetzungen" für eine WBK mit, jedoch möchte ich so eine eigentlich garnicht, schließlich habe ich privat keinen wirklichen Bedarf. Außer das Schießen würde mir Spaß machen, dann käme das evt. in Frage, dazu müsste ich es aber erstmal ausprobiert haben.

Vor einigen Bekannten mit denen ich über das Thema geredet habe musste ich mich rechtfertigen, viele verstehen das nicht, ich hoffe wenigstens hier können das manche akzeptieren, dass ich das gerne mal gemacht haben möchte.

mfg
Zippo


auf einem behördlich genehmigten Schießstand ist das kein Problem!

wenn du sagst woher du ca. kommst werden dir die User hier sicher ein paar Tipps geben

lg

Re: Legal mit einer Waffe schießen

Verfasst: So 10. Jun 2012, 09:59
von markusooe
darf ich auf meinem Grundstück eigentlich in die Luft schießen? (Kugel verlässt de facto "das Grundstück nicht")

Re: Legal mit einer Waffe schießen

Verfasst: So 10. Jun 2012, 10:02
von Centershot
Servus Zippo!
Am 15. und 16.Juni gibt es die Möglichkeit zum ausgiebigen Testen im Zangtal (Stmk) bei den "Siegert-Schießsporttagen"...da kann man ganz billig mit sehr vielen Lang- und Kurzwaffen schießen!
Behördlich genehmigter Schießstand...daher kein Problem!
Centershot

@markusooe...wenn Du Deine WBK behalten willst eher nicht, ausser Dein Grundstück liegt so abgelegen dass es keine Anrainer in Sicht- und Hörweite gibt!
Vergiss es!

Re: Legal mit einer Waffe schießen

Verfasst: So 10. Jun 2012, 10:46
von josephiner
markusooe hat geschrieben:darf ich auf meinem Grundstück eigentlich in die Luft schießen? (Kugel verlässt de facto "das Grundstück nicht")


Was hat diese Frage mit dem Thread zu tun?


3 Beiträge, einer belangloser wie der andere....... wenn ihr mich fragt ......ein bisschen trollig das Ganze :think:

Legal mit einer Waffe schießen

Verfasst: So 10. Jun 2012, 11:13
von mgritsch
Hey zippo,

Da schliesse ich mich an. Falls du im raum wien/süd beheimatet bist, stehe ich gerne zur verfügung! Grundeinschulung und durchprobieren verschiedener waffen "von zart bis hart" :)

Würde mich freuen wenn wieder jemand gefallen an diesem sehr abwechslungsreichen und anspruchsvollen sport findet!

Legal mit einer Waffe schießen

Verfasst: So 10. Jun 2012, 11:28
von Freiwild
Ich nehme dich gerne mal mit zur range, du kannst von der kleinkaliberpistole bis zum präzisionsgewehr alles durchprobieren.
Schreib mir via pn wo du zu hause bist.

Re: Legal mit einer Waffe schießen

Verfasst: Di 12. Jun 2012, 01:55
von Zippo
Wow, mit solchen Antworten habe ich nicht gerechnet, ich bin positiv überrascht. Ich bin aus dem Raum Oberösterreich. Habe gelesen das es hier keine Schießstände geben soll. (Zumindest in der Liste hier am Board)

Würde mich sehr über eine solche Einführung freuen, würde aber trotzdem noch gerne paar Details abfragen, hauptsächlich:
Bei so nem Schießstand (range) ist das dann alles legal wenn ich mitkäme? (Müssen dafür irgendwelche Anforderungen erfüllt sein? Irgendwelche Waffen zum Abfeuern verboten?)

EDIT: Und sogar den Paragraphen dafür gefunden:
§ 14. Für die Benützung von Schußwaffen auf behördlich genehmigten Schießstätten sind die Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schußwaffen sowie die Bestimmungen über das Überlassen und den Erwerb von Munition für Faustfeuerwaffen nicht anzuwenden. Waffenverbote (§§ 12 und 13) gelten auf solchen Schießstätten jedoch.


Wundert mich irgendwie, dachte das Gesetz hätte auch dort (wie immer) einen "doch wenn... dann nicht..." Absatz eingebaut. :D

mfg

PS: PN's sind raus.

Re: Legal mit einer Waffe schießen

Verfasst: Di 12. Jun 2012, 02:02
von therion
Ja, alles legal dort.
Wenn Du in Wien wärst, würde ich mich anbieten, in OÖ bin ich zu selten und bin zu wenig mit den Ständen vertraut.

Re: Legal mit einer Waffe schießen

Verfasst: Di 12. Jun 2012, 10:57
von gewo
woolf hat geschrieben:In Oberösterreich ist die Dichte an Ständen tatsächlich etwas geringer, aber es gibt doch einige.
........
Weiters kenne ich noch einen netten Keller, bei dem man ungestört ist, daher perfekt geeignet um die Grundlagen zu erlernen. .......

Legal ist es auf alle Fälle.....



hi

der ordnung halber:

§ 14. Für die Benützung von Schußwaffen auf behördlich genehmigten Schießstätten sind die Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schußwaffen sowie die Bestimmungen über das Überlassen und den Erwerb von Munition für Faustfeuerwaffen nicht anzuwenden. Waffenverbote (§§ 12 und 13) gelten auf solchen Schießstätten jedoch.

Re: Legal mit einer Waffe schießen

Verfasst: Di 12. Jun 2012, 11:14
von gewo
woolf hat geschrieben:Ist natürlich behördlich genehmigt.


dann isses kein problem ...