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OA-15 austria schriftzug entfernen

Verfasst: Di 19. Jun 2012, 14:43
von sniffer
haben uns ja ausführlich (oder auch nicht) hier darüber unterhalten: ./viewtopic.php?f=8&t=11006

habe heute von BMI-III-3 wie von gewo empfohlen eine ordentliche aussage zu meiner anfrage bekommen die wie folgt lautet:
Eine gesetzliche Bestimmung betreffend den von Ihnen angeführten Schriftzug findet sich nicht im WaffG.

somit kann man den schriftzug ohne folgen entfernen.

LGS

Re: OA-15 austira schriftzug entfernen

Verfasst: Di 19. Jun 2012, 14:46
von pointi2009
saugeil :lol:

Re: OA-15 austira schriftzug entfernen

Verfasst: Di 19. Jun 2012, 16:03
von Armalito
dachte ich mir. wär ja irgendwie hirnrissig...

Re: OA-15 austira schriftzug entfernen

Verfasst: Di 19. Jun 2012, 16:50
von gewo
sniffer hat geschrieben:habe heute von BMI-III-3 wie von gewo empfohlen eine ordentliche aussage zu meiner anfrage bekommen die wie folgt lautet:
Eine gesetzliche Bestimmung betreffend den von Ihnen angeführten Schriftzug findet sich nicht im WaffG.


hi

prima
dann hat das AB wien mist erzaehlt

gut so

ist der teilsatz
"..somit kann man den schriftzug ohne folgen entfernen.:."
aus der antwort der III/3 ?

und darf ich trotzdem der ordnung halber fragen wonach GENAU du gefragt hast?

denn die antwort ist eigentlich sehr schwammig
wir alle wissen dass die bestimmung betreffend des schriftzuges nicht im waffengesetz steht

dazu haetten wir keine auskunft der III/3 benoetigt
sie steht - wenn sie wo steht - im einstufungsbescheid der jeweiligen waffe ...

hast du wirklich sinngemaess danach gefragt ob
".... der schriftzug "genehmigt vom BMI" (oder so)" auf einer mit bescheid ausnahmegenehmigten selbstladebuechse wie zb OA-15 oder SIG-550 kaempf vom besitzer von der waffe entfernt werden darf?"

wenn die frage in die richtung gegangen ist dann ist das thema tatsaechlich vom tisch ..

Re: OA-15 austira schriftzug entfernen

Verfasst: Di 19. Jun 2012, 16:58
von Jimmy
Gewo das BMI schreibt den Schriftzug nicht gesetzlich vor. Keine Ahnung wieso sich das hier etabliert hat.

Re: OA-15 austira schriftzug entfernen

Verfasst: Di 19. Jun 2012, 17:14
von gewo
Jimmy hat geschrieben:Gewo das BMI schreibt den Schriftzug nicht gesetzlich vor. Keine Ahnung wieso sich das hier etabliert hat.


hallo

moeglicherweise weil ich hier gepostet habe das ich genau DIESE frage vor ca 6 monaten ans AB wien gestellt habe
an den herren der dafuer zustaendig ist

und ich dort genau diese auskunft "...aufschrift muss vorhanden sein, ist teil der zulassung .." bekommen habe ...

Re: OA-15 austira schriftzug entfernen

Verfasst: Di 19. Jun 2012, 17:17
von Jimmy
gewo hat geschrieben:
Jimmy hat geschrieben:Gewo das BMI schreibt den Schriftzug nicht gesetzlich vor. Keine Ahnung wieso sich das hier etabliert hat.


hallo

moeglicherweise weil ich hier gepostet habe das ich genau DIESE frage vor ca 6 monaten ans AB wien gestellt habe
an den herren der dafuer zustaendig ist

und ich dort genau diese auskunft "...aufschrift muss vorhanden sein, ist teil der zulassung .." bekommen habe ...


Das war nicht an dich gerichtet sondern, das ich nicht weiss warum oder wer diese Beschriftung in AT in Auftrag gegeben hat.

Es ist definitiv kein Teil der Zulassung.

Re: OA-15 austira schriftzug entfernen

Verfasst: Di 19. Jun 2012, 17:26
von gewo
Jimmy hat geschrieben:Das war nicht an dich gerichtet ...


hi

naja
schon

aber es ist ja ned die erste info die in wirklichkeit am ende wieder ganz anders ist

da stellt sich dann die frage was es ueberhaupt fuer sinn macht mit seiner waffenbehoerde zu reden
im prinzip musst das also alles direkt mit der III/3 klaeren denn sonst bekommst nur fehlinformationen ...

eigentlich ein posting fuer den "frust & aerger thread"

Re: OA-15 austria schriftzug entfernen

Verfasst: Di 19. Jun 2012, 20:35
von Stickhead
Gewo will sagen: Das Problem ist, wenn im Bescheid als Auflage stehen würde, dass die Beschriftung oben sein muss, wäre die Waffe nach dem Entfernen der Beschriftung wieder Kategorie A. Also auf die Info würd ich mich nicht unbedingt verlassen.

Re: OA-15 austria schriftzug entfernen

Verfasst: Di 19. Jun 2012, 23:27
von gewo
Stickhead hat geschrieben:Gewo will sagen: Das Problem ist, wenn im Bescheid als Auflage stehen würde, dass die Beschriftung oben sein muss, wäre die Waffe nach dem Entfernen der Beschriftung wieder Kategorie A. Also auf die Info würd ich mich nicht unbedingt verlassen.


hi

ja aber mal im ernst:

egal was genau der kollege angefragt hat
es war wohl zu erkennen worum es ging

ich kann mir ned vorstellen dass man unter diesen umstaenden so ausweichend antwortet wenn es wirklich heikel ist

das waere ja a volle pflanzerei ...

Re: OA-15 austria schriftzug entfernen

Verfasst: Mi 20. Jun 2012, 07:11
von Jimmy
Stickhead hat geschrieben:Gewo will sagen: Das Problem ist, wenn im Bescheid als Auflage stehen würde, dass die Beschriftung oben sein muss, wäre die Waffe nach dem Entfernen der Beschriftung wieder Kategorie A. Also auf die Info würd ich mich nicht unbedingt verlassen.


Es steht dir und jedem anderen der mitliest frei sich auf die Infos zu verlassen oder auch nicht. Du hast hier Aussagen von 2 Usern die sich nicht kennen und die ihre Infos direkt, von der höchsten Behörde die für diese Angelegenheit zuständig ist, haben. Eine Bestätigung vom Bundeskanzler ist nicht notwendig.

Man kann sich die Zeit sparen uns sich ein anderes Thema zur Diskussion suchen.

Re: OA-15 austria schriftzug entfernen

Verfasst: Mi 20. Jun 2012, 07:37
von Stickhead
gewo hat geschrieben:
Stickhead hat geschrieben:Gewo will sagen: Das Problem ist, wenn im Bescheid als Auflage stehen würde, dass die Beschriftung oben sein muss, wäre die Waffe nach dem Entfernen der Beschriftung wieder Kategorie A. Also auf die Info würd ich mich nicht unbedingt verlassen.


hi

ja aber mal im ernst:

egal was genau der kollege angefragt hat
es war wohl zu erkennen worum es ging

ich kann mir ned vorstellen dass man unter diesen umstaenden so ausweichend antwortet wenn es wirklich heikel ist

das waere ja a volle pflanzerei ...


Ist doch bei uns eh Gang und Gebe, auszuweichen, wenns heikel wird/ist, oder?
Es wäre ja zu einfach, wenn das BMI die zugelassenen Kat-B-HAs auf deren Website publizieren würde.

Re: OA-15 austria schriftzug entfernen

Verfasst: Mi 20. Jun 2012, 07:53
von Jimmy
Stickhead hat geschrieben:ist doch bei uns eh Gang und Gebe, auszuweichen, wenns heikel wird/ist, oder?
Es wäre ja zu einfach, wenn das BMI die zugelassenen Kat-B-HAs auf deren Website publizieren würde.


Was hat das genau mit dem Thema hier zu tun?

Es scheint das du ein anderes Problem hast und eine Plattform dafür suchst um es zu kommunizieren.

Re: OA-15 austria schriftzug entfernen

Verfasst: Mi 20. Jun 2012, 07:55
von BigBen
Jimmy hat geschrieben:
Stickhead hat geschrieben:ist doch bei uns eh Gang und Gebe, auszuweichen, wenns heikel wird/ist, oder?
Es wäre ja zu einfach, wenn das BMI die zugelassenen Kat-B-HAs auf deren Website publizieren würde.


Was hat das genau mit dem Thema hier zu tun?

Es scheint das du ein anderes Problem hast und eine Plattform dafür suchst um es zu kommunizieren.


Moderatoren anflegeln und maßregeln kannst du dir bitte sparen, sonst solltest du dir eine andere Plattform suchen - danke.

Re: OA-15 austria schriftzug entfernen

Verfasst: Mi 20. Jun 2012, 08:28
von Jimmy
BigBen hat geschrieben:Moderatoren anflegeln und maßregeln kannst du dir bitte sparen, sonst solltest du dir eine andere Plattform suchen - danke.


Bedeutet das, dass man alles schlucken muss was ein Moderator postet?

Wieso soll sich ein User die Mühe machen etwas nachzufragen wenn dann behauptet wird, das es nicht sein kann. Ich rede jetzt nicht nur von mir. Es gibt mir keine Befriedigung irgendjemanden masszuregeln und das ist auch nie meine Absicht. Er hat unrecht und das habe ich gesagt.

Es ist dein Forum, wenn ich hier unerwünscht bin kannst du meinen Account, nachdem das mit der BCM geregelt ist, löschen.