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Messerrecht in Österreich FRAGE

Verfasst: Mi 21. Jul 2010, 12:34
von aus8
.....gibt es in Österreich ein längenbeschränkung für Messer und darf man Messer (egal ob Taschenmesser oder Feststehend) immer bei sich tragen (Führen) AB 18 Jahre

gibt es dazu einen Gesetzestext?

soiel ich weiss gibt es keine bis sehr wenig Beschränkungen, stimmt das?

ich höre soviel unterschiedliches, das ich mir jetzt auch nicht mehr sicher bin was und was nicht.

danke für zweckdienliche Antworten.

Bitte keine Spekulationen, von denen hab ich schon genug gehört

Re: Messerrecht in Österreich FRAGE

Verfasst: Mi 21. Jul 2010, 12:46
von Revierler_old
Es gibt keine explizite Messergesetzgebung, keine Längenbeschränkung. Das gibt es in Deutschland.

Aber es gibt Messer, die als Waffe klassifiziert sind (siehe §1 WaffG- ihrem Wesen nach dazu bestimmt) wie zB Bajonette, Kampfmesser, Dolche. in diese Klassifizierung fallen auch Springmesser und Butterflies.

Für die gilt: Ab 18 und no go wenn ein Waffenverbot über die Person verhängt wurde bzw. Wenn ein generelles Waffenverbot gilt (Gerichte, Wahllokale oder Versammlungen lt. Versammlungsgestz).

Re: Messerrecht in Österreich FRAGE

Verfasst: Mi 21. Jul 2010, 12:56
von aus8
Danke habs im Verband Forum schon gelesen und geantwortet

thank you

mfg aus8

Re: Messerrecht in Österreich FRAGE

Verfasst: Mi 21. Jul 2010, 13:22
von Reed
ich hab jetzt auch eine vielleicht blöde frage, aber ich kann sie mir nicht beantworten.

gericht zb. = waffenfreie zone - das ist klar.
bei unserem gericht ist es momentan so, dass ab und an unangekündigte "durchsackl"-aktionen stattfinden (seit der sache in hollabrunn)

ich habe öfters am gericht zu tun; immer leatherman und messerchen in der tasche - beides keine waffen - nun frage ich mich, ob diese "securities" mich dazu auffordern können/dürfen, diese dinge in verwahrung zu geben, während ich bei gericht bin.

wurde dort einmal durchsackelt vor einiger zeit - aber da hatte ich zufälligerweise meine tasche im auto.

hat jemand ahnung, ob es hier wissenswertes gibt, oder ob ich mir hier eh keine gedanken drüber machen muss?

Re: Messerrecht in Österreich FRAGE

Verfasst: Mi 21. Jul 2010, 13:24
von gewo
Reed hat geschrieben:ich habe öfters am gericht zu tun; immer leatherman und messerchen in der tasche - beides keine waffen - nun frage ich mich, ob diese "securities" mich dazu auffordern können/dürfen, diese dinge in verwahrung zu geben, während ich bei gericht bin.


hallo

in wien hast ueberall scan-schleusen

da nehmens dir sowas ab ohne wen und aber
jedenfalls!

lg
g

Re: Messerrecht in Österreich FRAGE

Verfasst: Mi 21. Jul 2010, 13:26
von Reed
bin am land zuhaus - da gibts keine schleusen. :mrgreen:
bin auch nicht in verhandlungen dabei, sondern nur wg bürokratischen sachen vorort.

edit
aber was ich mich frage - wenn diese kleinen helferleins nicht unters WaffG fallen, wieso nehmen die einem das dann ab?
mit welcher begründung?

Re: Messerrecht in Österreich FRAGE

Verfasst: Mi 21. Jul 2010, 13:31
von Steirer
Selbst erlebt, Metalldetektor im Eingangsbereich, Schlüssel und Metallgegenstände in eine Schale, dann durchgehen und warten ob es piepst. Taschenmesser wurde von der freundlichen Dame verwahrt (Nummer gezogen, danach das richtige Messer wieder zu bekommen!) bis zum Verlassen des Gebäudes. :mrgreen:

Im Prinzip eine Sicherheitskontrolle wie auf Flughäfen, dauert nur kurz und stört in Wirklichkeit nicht.

Re: Messerrecht in Österreich FRAGE

Verfasst: Mi 21. Jul 2010, 13:35
von Reed
ums stören gehts mir garnicht - wir sinds ja eh gewohnt, dass wir bevormundet und für doof erklärt werden, wenns ums hirneinschalten/vernünftig handeln geht bzw. dass es halt ein paar menschen gibt, die eine gefahrenquelle für andere sind. :mrgreen:

eher darum, mit welcher begründung einem das abgenommen wird, da die messer oder werkzeuge nicht unters WaffG fallen.

Re: Messerrecht in Österreich FRAGE

Verfasst: Mi 21. Jul 2010, 13:41
von Steirer
Aber es gibt Messer, die als Waffe klassifiziert sind (siehe §1 WaffG- ihrem Wesen nach dazu bestimmt) wie zB Bajonette, Kampfmesser, Dolche. in diese Klassifizierung fallen auch Springmesser und Butterflies.

Für die gilt: Ab 18 und no go wenn ein Waffenverbot über die Person verhängt wurde bzw. Wenn ein generelles Waffenverbot gilt (Gerichte, Wahllokale oder Versammlungen lt. Versammlungsgestz).

Wie schon Revierler geschrieben hat! Und nach Nine/Eleven lassens dir auch keine Teppichmesser mit 2cm Restklinge!

Re: Messerrecht in Österreich FRAGE

Verfasst: Mi 21. Jul 2010, 13:47
von Reed
ist mir schon klar, mich hätte halt nur interessiert, womit dieses "kurzfristige einziehen" begründet wird.
wird ja immer alles irgendwie begründet. :mrgreen:
ich sollt mehr arbeiten in der bude hier und weniger über solche sachen nachdenken. :lol:

@ zitat
das ist auch klar, aber diese alltags-EDC-dinger fallen halt NICHT unters WaffG.

Re: Messerrecht in Österreich FRAGE

Verfasst: Mi 21. Jul 2010, 13:52
von Steirer
Reed hat geschrieben: aber diese alltags-EDC-dinger fallen halt NICHT unters WaffG.

Frag´doch meine Jausenwurst ob mein Taschenmesser ein Waffe ist oder nicht! Naja und erst die Radieschen!
:o :mrgreen: :whistle:

Re: Messerrecht in Österreich FRAGE

Verfasst: Mi 21. Jul 2010, 13:54
von Ticket
Reed hat geschrieben:ist mir schon klar, mich hätte halt nur interessiert, womit dieses "kurzfristige einziehen" begründet wird.
wird ja immer alles irgendwie begründet.

Die Begründung heißt "Hausordnung", das hat mit dem Waffengesetz Null komma Josef zu tun.
Ticket

Re: Messerrecht in Österreich FRAGE

Verfasst: Mi 21. Jul 2010, 13:58
von Reed
Steirer hat geschrieben:
Reed hat geschrieben: aber diese alltags-EDC-dinger fallen halt NICHT unters WaffG.

Frag´doch meine Jausenwurst ob mein Taschenmesser ein Waffe ist oder nicht! Naja und erst die Radieschen!
:o :mrgreen: :whistle:


:lol:

Die Begründung heißt "Hausordnung", das hat mit dem Waffengesetz Null komma Josef zu tun.
Ticket


diese antwort leuchtet ein - mir konnte das nur bis jetzt niemand begründen ..
auch securities nicht, mit denen ich gesprochen habe.
man hört immer nur "des is hoid so"

Re: Messerrecht in Österreich FRAGE

Verfasst: Mi 21. Jul 2010, 14:10
von Ticket
Als Zusatz mit Waffengesetzbezug:
Selbst Rechtsanwälten mit Waffenpass kann das Betreten des Gerichts mit der Waffe verwehrt werden und sie müssen diese am Eingang abgeben. Siehe oberstgerichtliche Entscheidung:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?A ... 0091021X00
Ticket

Re: Messerrecht in Österreich FRAGE

Verfasst: Mi 21. Jul 2010, 14:15
von Reed
danke, das kannte ich schon.
ist glaube ich irgendwann mal im Verband angesprochen worden.