Ich habe genau diese Frage auch schon vor einigen Wochen im Verband Forum gepostet.
Nur leider hat der Moderator plötzlich und unerwartet das geschrieben:
"Ich glaube wir beginnen uns im Kreis zu drehen. Deshalb ist hier jetzt zu. Klick."
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Weder ich noch die anderen Forumsteildehmer haben innerhalb dieses Threads gegen irgenwelche Forumsregeln verstoßen.
Es war ledeglich eine erörterung komplizierter Gesetzestexte. Auch doppelposts oder das "im Kreis drehen" war nicht über das übliche Maß in einem Forum.
Deshalb hoffe ich hier um einen Neuanfang dieser Erörterung.
Ergebnis der alten Beiträge:
Im Kern beschränkt es sich glaube ich aus gesetzlicher Sicht auf:
* Versammlungen
* Gericht
* Wahllokal ("Bannmeile")
*private Hausverbote (z.B. Wiener Linien) haben waffenrechtlich keine relevanz.