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Verkauf von Kat. C an Deutschen Staatsbürger IN Österreich

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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sparrow
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Re: Verkauf von Kat. C an Deutschen Staatsbürger IN Österrei

Beitrag von sparrow » Mo 30. Aug 2010, 07:58

Also ist das einzige Kriterium von Privat zu Privat das vollendete 18.Lebensjahr dass ich per Lichtbildausweis kontrolliere? Staatsangehörigkeit ist auch bei nicht-EU Bürgern unwichtig? Ich brauche auch nichts schriftliches wie einen Kaufvertrag?

Wundert mich etwas dass dies so unbürokratisch bei uns ablaufen soll. Annahme - ich leg meinen Repetierer am Dachboden und hab ihn offiziel verkauft (Daten brauch ich ja anscheinend keine) - somit wäre die Waffe verschwunden.
Dann mag ich gar nicht wissen wieviele verschwinden werden wenn die Registrierung von Kat. C/D oder sogar eine Waffensteuer kommt.

Kalashnikovski
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Re: Verkauf von Kat. C an Deutschen Staatsbürger IN Österrei

Beitrag von Kalashnikovski » Mo 30. Aug 2010, 08:37

Und wie schaut es eigentlich mit KaT. B aus? Gelten hier die selben Voraussetzungen? Der Deutsche wird ja wahrscheinlich keine WBK haben. Reicht dann seine EWB? Bräuchte ich dann eine Ausfuhrgenehmigung?
thx

Ticket
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Re: Verkauf von Kat. C an Deutschen Staatsbürger IN Österrei

Beitrag von Ticket » Mo 30. Aug 2010, 09:11

sr. eskimo goldberg hat geschrieben:Und wie schaut es eigentlich mit KaT. B aus?

Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der
genehmigungspflichtigen Schusswaffen binnen sechs Wochen jener Behörde schriftlich
anzuzeigen, die den Waffenpass oder die Waffenbesitzkarte des Erwerbers ausgestellt hat. In
der Anzeige sind anzugeben: Art und Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der
überlassenen Waffen, sowie Name und Anschrift des Überlassers und des Erwerbers, die
Nummern deren Waffenpässe oder Waffenbesitzkarten sowie das Datum der Überlassung. Mit
der Anzeige ist der Behörde gegebenenfalls auch die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates
nachzuweisen oder die schriftliche Erklärung, die Waffe nur im Bundesgebiet besitzen
zu wollen, zu übermitteln.
Die Behörde ist ermächtigt, die Veräußerung jener Behörde
mitzuteilen, die den Waffenpass oder die Waffenbesitzkarte des Überlassers ausgestellt hat.
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Re: Verkauf von Kat. C an Deutschen Staatsbürger IN Österrei

Beitrag von Maggo » Mo 30. Aug 2010, 09:13

Seine EWB giltet nicht,er muss genauso eine Österreichische WBK besitzen (was einen Wohnsitz in Österreich vorraussetzt) oder er eine Einfuhr und du eine Ausfuhrgenemigung haben.Sonst bekommst du auch die Waffe nicht von der Karte Gestrichen.
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren! :D

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Re: Verkauf von Kat. C an Deutschen Staatsbürger IN Österrei

Beitrag von gewo » Mo 30. Aug 2010, 09:52

hallo

kat C ist kein problem
solange dir der verkaeufer nicht ausdruecklich mitteilt: "ich habe aber keinen wohnsitz in oesterreich, ist das eh ok?" darfst du ihm soferne er 18jahre alt ist jederzeit kat C verkaufen
es ist keinerlei kaufvertrag noetig, du bist auch nicht verpflichtet "miss marple" zu spielen und ihm nachzuspionieren ob er evt seinen wohnsitz im ausland hat.
wenn du auf 100% nummer sicher gehen willst kannst ihn ja formlos auf einem kaesezettel bestaetigen lassen dass er berechtigt ist die waffe zu uebernehmen.
basta

kat B geht nicht so einfach, da wird es deutlich komplizierter ..
ich persoenlich wuerde kat B nur im umweg ueber einen hanelder an einen nicht-oesterreicher verkaufen
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Re: Verkauf von Kat. C an Deutschen Staatsbürger IN Österrei

Beitrag von Kalashnikovski » Mo 30. Aug 2010, 12:51

thx für die info

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Re: Verkauf von Kat. C an Deutschen Staatsbürger IN Österrei

Beitrag von Kalashnikovski » Mi 1. Sep 2010, 09:35

noch eine frage.
welche waffenteile kann ich frei verkaufen nach deutschlad? ginge es zb nur das griffstück und den schlitten zu verkaufen und den lauf nicht? kann ich dann den lauf beim BüMa verschrotten lassen?

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Re: Verkauf von Kat. C an Deutschen Staatsbürger IN Österrei

Beitrag von <BigM> » Do 2. Sep 2010, 19:02

Am besten bei einem Deutschen Amt nachfragen wegen der Teile.

Kat. B, da hat die "deutsche" WBK recht wenig zu melden. Genauso umgekehrt.
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Re: Verkauf von Kat. C an Deutschen Staatsbürger IN Österrei

Beitrag von gewo » Do 2. Sep 2010, 23:22

<BigM> hat geschrieben:A
Mach das über einen Händler. Plus das damische EU Formular nicht vergessen... (Kosten ~55€)


hallo

ENTWEDER ueber haedler ODER das 55,- formular...

wenn haendler dann musst nix genehmigen lassen
genehmigung hat eh der haendler
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Re: Verkauf von Kat. C an Deutschen Staatsbürger IN Österrei

Beitrag von Kalashnikovski » Mo 6. Sep 2010, 16:54

großes thx

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