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Verkauf von Kat. C an Deutschen Staatsbürger IN Österreich
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Verkauf von Kat. C an Deutschen Staatsbürger IN Österreich
Wie siehts aus wenn ich einem Deutschen eine Kat. C waffe in österreich verkaufen möchte? Kann ich ihm die Waffe nach österreichischem Recht verkaufen oder brauche ich eine ausfuhrgenehmigung?
Danke,
Freiwild
Danke,
Freiwild
" If the hammer is the only tool of people, they treat everything like a nail."
Re: Verkauf von Kat. C an Deutschen Staatsbürger IN Österrei
Wenn er einen festen Wohnsitz in Österreich hat, ist das kein Problem.
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Verkauf von Kat. C an Deutschen Staatsbürger IN Österrei
Stickhead hat geschrieben:Wenn er einen festen Wohnsitz in Österreich hat, ist das kein Problem.
hallo
steht in WaffG 1q996 tatsaechlich dass du n ur an "oesterreichische staatsbuerger ab 18 jahre" verkaufen darfst?
ich glaube nicht
du darfst an alle ab 18 verkaufen
wenn das alter ausser zweifel steht brauch ich keinen ausweis sehen als verkaeufer, oder?
und die daten des kaeufers gehen mich noch weniger was an und seine staatsangehoerigkeit erst recht nicht
das einzige was seitens des gesetzgebers vorgeschrieben ist, ist doch dass der VERKÄUFer den käufer bekanntgeben muss wo die letzten meldung erfolgt ist, oder nicht?
von daherm meiner einschaetzung nach: kein problem
lg
g
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Verkauf von Kat. C an Deutschen Staatsbürger IN Österrei
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Zuletzt geändert von wolf am Do 12. Jan 2012, 02:20, insgesamt 1-mal geändert.
- Maggo
- Moderator
- Beiträge: 3021
- Registriert: So 9. Mai 2010, 11:09
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Re: Verkauf von Kat. C an Deutschen Staatsbürger IN Österrei
Natürlich ist es erlaubt einen Deutschen Staatsbürger eine Waffe auf Österreichischen Staatsgebiet zu verkaufen.Auch ist es egal was er dann damit anstellt.
Aber:
Wenn ich schon weis das er mit dieser Waffe das Staatsgebiet verlässt und weis Gott was damit anstellt hätte ich ein flaues Gefühl im Magen.Zumindest wäre ich bei einen Verkauf etwas Misstrauisch.Wie sieht es dann mit den anderen Rechtlichen Bestimmungen ausserhalb des WAFFG. aus? Mach ich mich schon strafbar weil ich wissentlich einen Deutschen der keinen Wohnsitz in AT hat und diese nach DE Illegal ausführen will des Illegalen Waffenhandels strafbar? Was ist wenn der Käufer nach der Grenze in eine Kontrolle kommt und die Deutschen Polizisten die Waffe in die Hände fällt und der Käufer behauptet das er dir gasagt hat das er mit der Waffe das Staatsgebiet verlässt? Ich möchte dann sicher nicht als Verkäufer in diese Situation kommen. Was dann die BH und die Polizei in einen solchen Fall macht bedarf glaube ich keiner weiteren erklärung.WBK und Waffen futsch,obwohl du vieleicht unschuldig bist weil du davon nie etwas gewusst hast das er mit der Waffe nach DE Abhaut.
Natürlich ist dies eine Moralische Frage die sich jeder selbst stellen muss,Ich für meinen Teil würde diesen Verkauf unterlassen um möglichen Ärger und Kosten zu unterbinden.
Aber:
Wenn ich schon weis das er mit dieser Waffe das Staatsgebiet verlässt und weis Gott was damit anstellt hätte ich ein flaues Gefühl im Magen.Zumindest wäre ich bei einen Verkauf etwas Misstrauisch.Wie sieht es dann mit den anderen Rechtlichen Bestimmungen ausserhalb des WAFFG. aus? Mach ich mich schon strafbar weil ich wissentlich einen Deutschen der keinen Wohnsitz in AT hat und diese nach DE Illegal ausführen will des Illegalen Waffenhandels strafbar? Was ist wenn der Käufer nach der Grenze in eine Kontrolle kommt und die Deutschen Polizisten die Waffe in die Hände fällt und der Käufer behauptet das er dir gasagt hat das er mit der Waffe das Staatsgebiet verlässt? Ich möchte dann sicher nicht als Verkäufer in diese Situation kommen. Was dann die BH und die Polizei in einen solchen Fall macht bedarf glaube ich keiner weiteren erklärung.WBK und Waffen futsch,obwohl du vieleicht unschuldig bist weil du davon nie etwas gewusst hast das er mit der Waffe nach DE Abhaut.
Natürlich ist dies eine Moralische Frage die sich jeder selbst stellen muss,Ich für meinen Teil würde diesen Verkauf unterlassen um möglichen Ärger und Kosten zu unterbinden.
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Re: Verkauf von Kat. C an Deutschen Staatsbürger IN Österrei
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Zuletzt geändert von wolf am Do 12. Jan 2012, 02:20, insgesamt 1-mal geändert.
- Maggo
- Moderator
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- Wohnort: Dort wo das kleinwüchsige Wilde und hinterlistige Bergvolk in den Alpen wohnt
Re: Verkauf von Kat. C an Deutschen Staatsbürger IN Österrei
Also ich möchte es auf keinen Fall darauf an kommen lassen wenn der Käufer wirklich die Waffe nach DE ohne Genemigung und Berechtigung verbringen will.
Eh klar,zu Tode gefürchtet ist auch gestorben.Aber alles zusammen bringt mir nix wenn dir von der BH, Staatsanwalt und Polizei dir der Strick gedreht wird und du deinen heißgeliebten Hobby nicht mehr nachgehen kannst,zumindest legal nicht mehr.
Du hast dich zu vergewissern (Das steht auch so im Gesetz) das der Verkäufer über 18 ist. Das beinhaltet auch der Blick in ein Lichtbildausweis,ob offensichtlich oder nicht ist irrelevant.
Und eines sollte man sich auch im Klaren sein, man verkauft hier nicht eine Flasche Schnaps oder die Hausgemachte Kaminwurzen an einen Touristen sondern eine Schusswaffe.
Ich sage ganz bestimmt nicht was ihr tun sollt oder nicht,dies sind nur meine Eindrücke die mir bei einer solchen Situation aufkommen würden und wie ich reagieren würde.
Sofern der Deutsche einen Wohnsitz in At hat hätte ich natürlich auch kein Problem ihm eine Waffe zu verkaufen.
Eh klar,zu Tode gefürchtet ist auch gestorben.Aber alles zusammen bringt mir nix wenn dir von der BH, Staatsanwalt und Polizei dir der Strick gedreht wird und du deinen heißgeliebten Hobby nicht mehr nachgehen kannst,zumindest legal nicht mehr.
wenn das alter ausser zweifel steht brauch ich keinen ausweis sehen als verkaeufer, oder?
und die daten des kaeufers gehen mich noch weniger was an und seine staatsangehoerigkeit erst recht nicht
Du hast dich zu vergewissern (Das steht auch so im Gesetz) das der Verkäufer über 18 ist. Das beinhaltet auch der Blick in ein Lichtbildausweis,ob offensichtlich oder nicht ist irrelevant.
Und eines sollte man sich auch im Klaren sein, man verkauft hier nicht eine Flasche Schnaps oder die Hausgemachte Kaminwurzen an einen Touristen sondern eine Schusswaffe.
Ich sage ganz bestimmt nicht was ihr tun sollt oder nicht,dies sind nur meine Eindrücke die mir bei einer solchen Situation aufkommen würden und wie ich reagieren würde.
Sofern der Deutsche einen Wohnsitz in At hat hätte ich natürlich auch kein Problem ihm eine Waffe zu verkaufen.
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Re: Verkauf von Kat. C an Deutschen Staatsbürger IN Österrei
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Zuletzt geändert von wolf am Do 12. Jan 2012, 02:19, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Verkauf von Kat. C an Deutschen Staatsbürger IN Österrei
Richtig. Ausserdem kannst Du nicht kontrollieren wo er tatsächlich wohnt!
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Re: Verkauf von Kat. C an Deutschen Staatsbürger IN Österrei
<BigM> hat geschrieben:Richtig. Ausserdem kannst Du nicht kontrollieren wo er tatsächlich wohnt!
Genau! Was wäre, wenn der Käufer ein Österreicher ist, der seinen Wohnsitz aber in Deutschland hat....das würdest man selbst mit Einsicht in den Ausweis auch nicht erkennen können. Oder wollt Ihr anfangen, Meldezettel einzusehen und eine KSV / Schufa Auskunft einzufordern???
Irgendwie macht ihr euch ZU viele Gedanken. Fakt ist, wenn Ihr euch vergewissert, dass der Käufer 18 (kat C und D) ist und der Verkauf INNERHALB Österreichs abläuft, dann habt Ihr dem Gesetzt genüge getan. Ob derjenige vielleicht plant, das Gute Stück dann danach ILLEGAL über die Grenze zu schmuggeln, kann niemand vorraussagen.
Nur meine Meinung.
Alles Gute,
Marc
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Re: Verkauf von Kat. C an Deutschen Staatsbürger IN Österrei
War gestern bei meinem Büma und bin mit ihm ein bisschen zum Reden gekommen. Ich hatte
diesen Thread in Gedanken und hab ihn mal gefragt wie das abläuft, wenn ein Deutscher hier in Österreich eine C-Waffe kaufen will.
Er meinte auch, er braucht einen Wohnsitz in Ö, egal ob Haupt- oder Nebenwohnsitz. Und um
eine C-Waffe zu bekommen muss man wie die meisten hier wissen entweder eine österreichische WBK vorlegen - kann er nur deutsche Dokumente vorlegen braucht er eine
Ausfuhrgenehmigung bzw. muss er nachweisen können, dass er einen Wohnsitz in Ö hat (Meldezettel).
Die zweite Möglichkeit wäre eine Waffenverbotsanfrage, die kann aber auch nur dann ermittelt werden, wenn der Deutsche in Ö gemeldet ist.
Also so einfach ist es nun wieder auch nicht bei uns eine Waffe zu erwerben und sie dann
ins Ausland mitzunehmen.
diesen Thread in Gedanken und hab ihn mal gefragt wie das abläuft, wenn ein Deutscher hier in Österreich eine C-Waffe kaufen will.
Er meinte auch, er braucht einen Wohnsitz in Ö, egal ob Haupt- oder Nebenwohnsitz. Und um
eine C-Waffe zu bekommen muss man wie die meisten hier wissen entweder eine österreichische WBK vorlegen - kann er nur deutsche Dokumente vorlegen braucht er eine
Ausfuhrgenehmigung bzw. muss er nachweisen können, dass er einen Wohnsitz in Ö hat (Meldezettel).
Die zweite Möglichkeit wäre eine Waffenverbotsanfrage, die kann aber auch nur dann ermittelt werden, wenn der Deutsche in Ö gemeldet ist.
Also so einfach ist es nun wieder auch nicht bei uns eine Waffe zu erwerben und sie dann
ins Ausland mitzunehmen.
Re: Verkauf von Kat. C an Deutschen Staatsbürger IN Österrei
wene010676 hat geschrieben:War gestern bei meinem Büma und bin mit ihm ein bisschen zum Reden gekommen. Ich hatte
diesen Thread in Gedanken und hab ihn mal gefragt wie das abläuft, wenn ein Deutscher hier in Österreich eine C-Waffe kaufen will.
Er meinte auch, er braucht einen Wohnsitz in Ö, egal ob Haupt- oder Nebenwohnsitz. Und um
eine C-Waffe zu bekommen muss man wie die meisten hier wissen entweder eine österreichische WBK vorlegen - kann er nur deutsche Dokumente vorlegen braucht er eine
Ausfuhrgenehmigung bzw. muss er nachweisen können, dass er einen Wohnsitz in Ö hat (Meldezettel).
Die zweite Möglichkeit wäre eine Waffenverbotsanfrage, die kann aber auch nur dann ermittelt werden, wenn der Deutsche in Ö gemeldet ist.
Also so einfach ist es nun wieder auch nicht bei uns eine Waffe zu erwerben und sie dann
ins Ausland mitzunehmen.
auch nur die halbe Wahrheit. Für die Waffenverbotsanfrage brauchts eine Adresse. Ob da jemand gemeldet ist oder nicht überprüft der Beamte am anderen Ende überhaupt nicht. Der tippt nur Name, Geburtsdatum ein...
Re: Verkauf von Kat. C an Deutschen Staatsbürger IN Österrei
Wieso für Kat. C ein WBK vorlegen? ... daraus werd' ich nicht schlau!
Re: Verkauf von Kat. C an Deutschen Staatsbürger IN Österrei
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Zuletzt geändert von wolf am Do 12. Jan 2012, 02:16, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Verkauf von Kat. C an Deutschen Staatsbürger IN Österrei
Genau, manche Händler meinen zu wissen, Muni und Waffe getrennt voneinander...
"Gefällt Euch der Euro , Ihr schafft das!"