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Werden Zivis beim Antrag nun doch anders behandelt?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- Das_Frettchen
- .50 BMG
- Beiträge: 581
- Registriert: Mi 8. Sep 2010, 19:36
- Wohnort: ÖsterReich
Werden Zivis beim Antrag nun doch anders behandelt?
Hallo,
ein bekannter von mir ist Ex Zivi, er hatte seine Dienst vor 8 Jahren beendet. Nun will er sich eine WBK holen aber die Dame von der BH meinte da er Ex Zivi ist müsse er einem Verein beitrete oder Jäger sein.
Das ist doch bei nicht Zivis (noch) nicht so der Fall, da genügt ja schon die Begründung ---> Selbstverteidigung.
Wisst ihr ob das Bundesweit so ist oder nur so auf der betreffenden BH so gehandhabt wird? Sprich ob das ganze so legal ist?
Sie hat ihm noch so einen Zettel mitgegeben:
ein bekannter von mir ist Ex Zivi, er hatte seine Dienst vor 8 Jahren beendet. Nun will er sich eine WBK holen aber die Dame von der BH meinte da er Ex Zivi ist müsse er einem Verein beitrete oder Jäger sein.
Das ist doch bei nicht Zivis (noch) nicht so der Fall, da genügt ja schon die Begründung ---> Selbstverteidigung.
Wisst ihr ob das Bundesweit so ist oder nur so auf der betreffenden BH so gehandhabt wird? Sprich ob das ganze so legal ist?
Sie hat ihm noch so einen Zettel mitgegeben:
Re: Werden Zivis beim Antrag nun doch anders behandelt?
Das_Frettchen hat geschrieben:.....aber die Dame von der BH meinte da er Ex Zivi ist müsse er einem Verein beitrete oder Jäger sein.
.....
hi
hoert sich eher nach einem gluecksfall an
viele BHs verlangen zumindestens eine kampfrichterausbildung
die naechste ist vermutlich in einem oder zwei jahren ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Werden Zivis beim Antrag nun doch anders behandelt?
Ist ja auch Tirol
LG
Garreth
Die Medien lenken, was wir Menschen denken
Was wir Beachtung schenken und auf was wir uns beschränken
Sie wollen nicht unterhalten – sie wollen uns unten halten
-Max Herre
Garreth
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-
- .357 Magnum
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Re: Werden Zivis beim Antrag nun doch anders behandelt?
Hi!
Gilt für Zivildiener nicht ein 15 Jähriges Waffenverbot,oder
täusche ich mich da?
mfg Chris
Gilt für Zivildiener nicht ein 15 Jähriges Waffenverbot,oder
täusche ich mich da?
mfg Chris
Re: Werden Zivis beim Antrag nun doch anders behandelt?
Ja, aber das lässt sich eben umgehen mit Kampfrichterkurs und ähnlichem.
Re: Werden Zivis beim Antrag nun doch anders behandelt?
http://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=9825 alles gesagt oder noch fragen.
Sig-natur.
Re: Werden Zivis beim Antrag nun doch anders behandelt?
xchris1975x hat geschrieben:Hi!
Gilt für Zivildiener nicht ein 15 Jähriges Waffenverbot,oder
täusche ich mich da?
mfg Chris
nein, es gibt kein 15 Jähriges "Waffenverbot", lediglich für genehmigungspflichtige Waffen.
Kat C und D darf ein Zivi auch so besitzen
lg
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
- Das_Frettchen
- .50 BMG
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- Wohnort: ÖsterReich
Re: Werden Zivis beim Antrag nun doch anders behandelt?
santiago hat geschrieben:http://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=9825 alles gesagt oder noch fragen.
Ja danke!
Re: AW: Werden Zivis beim Antrag nun doch anders behandelt?
Also ich bin ex zivi und habe letztes jahr die wbk gemacht! Ich musste bei der sid mein waffenverbot löschen lassen bzw. brauchte ich daführ eine genehmigung. Auserdem musste ich bei einem verein beitreten und vom diesen verein eine bestätigung vorweisen. Den verein kann man sich ersparen, wenn man die jagdprüfung macht.
Mfg
Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk 2
Mfg
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Re: AW: Werden Zivis beim Antrag nun doch anders behandelt?
h.-j. hat geschrieben:Also ich bin ex zivi und habe letztes jahr die wbk gemacht! Ich musste bei der sid mein waffenverbot löschen lassen bzw. brauchte ich daführ eine genehmigung. Auserdem musste ich bei einem verein beitreten und vom diesen verein eine bestätigung vorweisen. Den verein kann man sich ersparen, wenn man die jagdprüfung macht.
Mfg
Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk 2
Hast du eigentlich eine Kampfrichterausbildung machen müssen oder nicht?
Und welche Genehmigung hast du da vorweisen müssen bzw. wer hat dir diese ausgestellt?
Re: Werden Zivis beim Antrag nun doch anders behandelt?
die bestätigung des vereins schaut so aus:
dann habe ich noch eine mail an die sicherheitsdirektion geschrieben und gut ist.
folgende maßnahmen sind dann gleich, wie bei allen anderen auch...
---
edit: kampfrichter was??? WTF
An
Bezirkshauptmannschaft XXX
Waffenabteilung
XXX
Es wird XXX, geb. XXX, wh. XXX, bestätigt, dass er seit XXX Mitglied in der Sektion Schießen des XXX ist und er aktiv mit Langwaffen an Trainingsschießen teilnimmt.
Da XXX auch mit Fausfeuerwaffen beim XXX sportlich schießen möchte, wird gebeten, das Anliegen von XXX positiv zu behandeln
dann habe ich noch eine mail an die sicherheitsdirektion geschrieben und gut ist.
folgende maßnahmen sind dann gleich, wie bei allen anderen auch...
---
edit: kampfrichter was??? WTF
Re: Werden Zivis beim Antrag nun doch anders behandelt?
Aus welchem Bundesland bist du, bigb1at?
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Werden Zivis beim Antrag nun doch anders behandelt?
Das einfachste ist auf eurer BH nachzufragen was sie brauchen. Denn irgendwie haben die da wiedereinmal keinen einheitlichen Vollzug.
Äls Zivildiener hat man die Einschränkung, auf 15 Jahre kein Waffenrechtliches Dokument ausgestellt zu bekommen. Das ist kein Waffenverbot. Also WBK und WP sowie Jagdkarte gibts grundsätzlich nicht..Aber: Seit ca. 2 Jahren wurde das Zivildienstgesetz so geändert, das für Sportschützen und Jäger eine Ausnahme beantragt werden kann. Aber die Bundespolizei KANN eine Ausnahmegenehmigung ausstellen.D.h. sie legen die Spielregeln fest. In Wien zB muss man in einem Verein, welcher dem ÖSB angehört Mitglied sein und eine Kampfrichterprüfung nachweisen!? In anderen Bundesländern mag das anders sein. Bitte erst mal bei der BH umd/oder BPD anfragen.
Sollte mittlerweile aber überall möglich sein die Ausnahmegenehmigung zu bekommen.
Für C und D ist ja kein WaffenrechtlichesDokument notwendig, daher gibt es da keine Einschränkung, diese Waffen dürfen auch ohne Ausnahmegenehmigung besessen und benutzt werden.
Bei weiteren Fragen stehe ich über PN gerne zur Verfügung!
Äls Zivildiener hat man die Einschränkung, auf 15 Jahre kein Waffenrechtliches Dokument ausgestellt zu bekommen. Das ist kein Waffenverbot. Also WBK und WP sowie Jagdkarte gibts grundsätzlich nicht..Aber: Seit ca. 2 Jahren wurde das Zivildienstgesetz so geändert, das für Sportschützen und Jäger eine Ausnahme beantragt werden kann. Aber die Bundespolizei KANN eine Ausnahmegenehmigung ausstellen.D.h. sie legen die Spielregeln fest. In Wien zB muss man in einem Verein, welcher dem ÖSB angehört Mitglied sein und eine Kampfrichterprüfung nachweisen!? In anderen Bundesländern mag das anders sein. Bitte erst mal bei der BH umd/oder BPD anfragen.
Sollte mittlerweile aber überall möglich sein die Ausnahmegenehmigung zu bekommen.
Für C und D ist ja kein WaffenrechtlichesDokument notwendig, daher gibt es da keine Einschränkung, diese Waffen dürfen auch ohne Ausnahmegenehmigung besessen und benutzt werden.
Bei weiteren Fragen stehe ich über PN gerne zur Verfügung!
Re: Werden Zivis beim Antrag nun doch anders behandelt?
§ 5 Abs. 5 ZDG hat geschrieben:Zivildienstpflichtigen, für die nach dem 30. September 2005 eine Feststellung gemäß Abs. 4 getroffen wird, sind der Erwerb und der Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen für die Dauer von 15 Jahren untersagt. Die Frist beginnt mit Eintritt der Zivildienstpflicht. Für Zwecke der Ausübung der Jagd, für Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen sowie für Sportschützen können von der Landespolizeidirektion auf Antrag des Zivildienstpflichtigen in begründeten Fällen mit Bescheid Ausnahmen vom Verbot ( ) des Erwerbes und Besitzes genehmigungspflichtiger Waffen und vom Verbot des Führens von Schusswaffen erteilt werden.
Es ist zwar kein Verbot wie § 12 oder § 13 WaffG, aber als (Ex-)Zivi wird einem auf jeden Fall für 15 Jahre der Erwerb und der Besitz von Kategorie A und B Waffen, sowie das Führen ALLER Schusswaffen untersagt. Somit kämen für einen Zivildiener die Ausnahmebestimmungen gem. § 35 Abs. 2 Z 3, 4 WaffG nicht zu tragen. Also auch Kategorie C und D ist für Zivildiener nicht gänzlich, wenn auch eher unbedeutend, uneingeschränkt.
Ein Antrag auf Aufhebung dieses Verbotes muss bei der Landespolizeidirektion (früher Sicherheitsdirektion) eingebracht werden. Das ist die zuständige Behörde zweiter Instanz.
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Werden Zivis beim Antrag nun doch anders behandelt?
Ich war Zivi und bei mir hats gereicht wenn ich an die SID 3 Ergebnislisten egal welcher Art (Gewehr oder FFW) mit dem Ansuchen geschickt habe. Die wiederum schickten mir nen Wisch mit Stempel und Unterschrift und Erlagschein. Mit dem auf BPD die WBK beantragt und am nächsten Tag abgeholt
"Butter ist Fett und Fett verklebt die Klumpozypien - oder wie das heisst"... Tom Nilpferd