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Muss der Waffensafe versteckt sein?

Verfasst: Mi 22. Aug 2012, 19:05
von chtoronto
Hallo,

hab zwar noch keine WBK, bin aber schon jetzt eifrig dabei Vorbereitungen dafür zu treffen :D . Hatte das Glück einen Tresor recht günstig zu erwerben. Der Vorbesitzer war ein Polizist, welcher auch seine Waffen darin aufbewahrte und konnte mir daher versichern, dass trotz mangelnder
Widerstandsklasse dem Gesetz genüge getan sei bei einer Überprüfung.

Die Frage ist jedoch nun, ob ich den Tresor auch offen also nicht in einem Schrank versteckt oder so lagern darf.- Also einfach im Wohnzimmer an die Wand dübeln. Das Problem ist, dass es sich bei meinen Kästen nicht ausgeht da der Tresor zu tief ist :? .

Lebe zwar mit meiner Freundin in dieser Wohnung aber würde natürlich den Code verschweigen. Mir wäre bis dato kein Gesetz bekannt, welches vorschreibt das dieser nicht sofort einsehbar sein darf, lasse mich hier jedoch gerne eines besseren belehren. Natürlich wäre im Falle eines Einbruches wiederum vielleicht der Tatbestand der Verleitung zum Diebstahl gegeben wenn man ihn sofort sieht?

Wäre euch für eure Ansicht diesbezüglich dankbar bevor ich die Hilti auspacke und ihn "mitten im Raum" anschraube ;) .

LG,

Christian

Re: AW: Muss der Waffensafe versteckt sein?

Verfasst: Mi 22. Aug 2012, 19:12
von h.-j.
Das sollte dir dein büma beim waffenführerschein sagen können. Ich habe das noch folgendermaßen im kopf:
Entweder versteckt, oder verdübelt, eingemauert.

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Re: Muss der Waffensafe versteckt sein?

Verfasst: Mi 22. Aug 2012, 19:13
von Stickhead
=> http://www.pulverdampf.com/viewtopic.ph ... 12#p177812" onclick="window.open(this.href);return false;

Recht viel mehr gibts dazu nicht. Mit Inkrafttreten des neuen WaffG gibts dann allerdings noch den § 16a.
Schusswaffen sind sicher zu verwahren. Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, durch Verordnung nähere Bestimmungen über die Anforderungen an eine sichere Verwahrung zu erlassen, sodass Waffen und Munition in zumutbarer Weise vor unberechtigtem Zugriff geschützt sind.

Re: Muss der Waffensafe versteckt sein?

Verfasst: Mi 22. Aug 2012, 19:26
von savage3000
Aber wisst ihr was mich zu diesem Thema massiv ärgert??

Dies ist ein Zitat eines Users aus dem Verband Forum:

im aktuellen Profil auf Seite 26/27 ist ein "interessanter" Bericht zum Thema Waffenbesitz in Österreich, das übliche lauwarme Geschreibsel mit dem assoziiert werden soll, daß mit der Registrierung von Waffen auch die Kriminalität (wieder) sinken soll wie schon bei der Verschärfung 1997 wie dort zu lesen ist.

Spannend wird es aber kurz vor Ende, denn da wird behauptet, Schußwaffen und Munition müssen getrennt gelagert werden und badauert, daß das "nur" alle 5 Jahr kontrolliert wird.

ZITAT ENDE

Re: Muss der Waffensafe versteckt sein?

Verfasst: Mi 22. Aug 2012, 19:37
von chtoronto
Bis jetzt schonmal danke für eure Anregungen!!! Gerade der Hinweis auf das baldige Inkrafttreten des neuen WaffG werde ich liebe nix riskieren und mir einen tieferen Kasten kaufen und zusätzlich andübeln :lol: .- Ist eh schon egal bei den frechen Kosten zur Erreichung der WBK.

Erst heute in der Früh habe ich in den Ö3 Nachrichten um 8 Uhr was interessantes Gehört, bei dem ich mir auch meine Gedanken gemacht habe: Darin wurde erklärt, dass der Zugang zu Waffen noch immer viel zu leicht sei und selbst die im Herbst in Kraft tretende Novelle noch immer zu viele, wortwörtlich Lücken, aufweist. Kritisiert wurde vorallem ein Zitat Ö3 "Psychologentourismus", da man es ja so oft bei verschiedenen Psychologen versuchen könnte bis man durchkommt...und noch ein bisschen bla bla. Es wird jetzt schon versucht ordentlich Furore für das neue WaffG zu machen wie es scheint :tipphead: .

LG,

Christian

Re: Muss der Waffensafe versteckt sein?

Verfasst: Mi 22. Aug 2012, 21:59
von cwebb
Shitradio oe3 mit Rotfunk und ca. 3 musik cds... wer den Scheiss aufdreht, ist selber schuld. Dank ein paar Jahren ohne Rot in der Regierung gibt es private Radio und Fernsehsender. Solltest nochmal durchtesten.


Zum Thema: ja, man kann wiederholen, das geht bei Matura, Tanzkurs und Führerschein auch.
Waffenschrank wird irgendwann immer zu klein, keine Sorge, zu gross sind sie nie :lol:

Re: Muss der Waffensafe versteckt sein?

Verfasst: Mi 22. Aug 2012, 22:17
von rubylaser694
Es wird jetzt schon versucht ordentlich Furore für das neue WaffG zu machen wie es scheint
Die Propaganda wird sich noch verstärken. Das neue Gesetzt wird ja im Oktober rechtskräftig.

Re: Muss der Waffensafe versteckt sein?

Verfasst: Mi 22. Aug 2012, 23:02
von chtoronto
Privat höre ich den Fusel eh nicht an und halte mich an private, "unabhängige" Sender (sofern man überhaupt noch davon sprechen kann). Hatte nur das Pech, dass bei mir im Büro der Sender eingestellt war. Aber anscheinend bekommt man erst durch das Hören dieser Staatsverbundenen Sender mit was für Propaganda im Sinne des Staates forciert wird. Und das glaub' ich auch das dies natürlich jetzt immer intensiver wird :?

Da bin ich mir auch schon sicher, dass ich in Kürze was größeres benötige...liebäugle nämlich jetzt schon mit einigen Langwaffen :D .

Achja... hat jemand von euch überhaupt Erfahrung mit der BH Mödling betreffend WBK?

LG,

Chris

Re: AW: Muss der Waffensafe versteckt sein?

Verfasst: Do 23. Aug 2012, 00:56
von gewo
h.-j. hat geschrieben: Entweder versteckt, oder verdübelt, eingemauert.
hallo

das ist nicht das was ich meine als richtig zu kennen

richtig ist dass die waffe gegen
- diebstahl durch fremde und
- gegen unberechtigten zugriff durch sich legal in der wohnung befindliche personen ohne waffenrechtliches dokument
gesichert sein muss

ersteres wird im "normalen" haushalt bereist durch das vorhandensein und die verwendung von tuere, tuerschloss und fensterriegel gegeben sein. dazu waere gar kein safe noetig

zweiteres ist komplizierter
hier ist ein elektronischer safe (keine widerstandsklasse noetig, denn die freundin von der schwester wird wohl der ueblichen lebenserfahrung entsprechend nicht mit einem brecheisen zur sonntagsjause anreisen)
die entsprechende loesung
die befestigung des safes ist - zumindestens bei kleinen safes - sehr anzuraten
aber ich glaube nicht mal das ist ausjudiziert
es ist jedenfalls sehr clever wenn man es macht

was sehr wohl beim OGH durchjudiziert ist dass das thema "verstecken" definitiv NICHT gilt
die verwahrung in der bettzeuglade hat schon mal wem die WBK gekostet ...

Re: AW: Muss der Waffensafe versteckt sein?

Verfasst: Do 23. Aug 2012, 07:03
von quildor82
gewo hat geschrieben: was sehr wohl beim OGH durchjudiziert ist dass das thema "verstecken" definitiv NICHT gilt
die verwahrung in der bettzeuglade hat schon mal wem die WBK gekostet ...

Mit Verstecken meinst du aber Ohne Tresor nehme ich an ?

Re: Muss der Waffensafe versteckt sein?

Verfasst: Do 23. Aug 2012, 07:50
von Stickhead
chtoronto meinte den Tresor verstecken oder nicht
gewo meinte die Waffe (ohne Tresor) verstecken

Re: AW: Muss der Waffensafe versteckt sein?

Verfasst: Do 23. Aug 2012, 08:25
von h.-j.
Ich meinte auch defenetiv den safe!
Die KW verstecken, ohne sie einzusperren, wäre meiner meinung grob fahrlässig.

Mfg


Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk 2

Re: Muss der Waffensafe versteckt sein?

Verfasst: Do 23. Aug 2012, 08:43
von Bud Spencer
Was ist dann eigentl mit einem Langwaffentresor?
Der ist ja auch nicht unbedingt versteckt und meistens auch nicht angeschraubt. Ist aber trozdem konform. Irgendwie versteh ich die Argumentation hier nicht. :think:

Re: Muss der Waffensafe versteckt sein?

Verfasst: Do 23. Aug 2012, 08:44
von Stickhead
Les nochmal genau.

- eine unversperrte Verwahrung ist nicht zulässig
- ein Tresor ist optimal
- ein Tresor muss aber nicht angeschraubt sein

Re: Muss der Waffensafe versteckt sein?

Verfasst: Do 23. Aug 2012, 08:48
von Bud Spencer
Stickhead hat geschrieben:Les nochmal genau.

- eine unversperrte Verwahrung ist nicht zulässig
- ein Tresor ist optimal
- ein Tresor muss aber nicht angeschraubt sein
Eine unversperrte Verwahrung (Schublade) ist in einer versperrten Wohnung aber konform. Sofern: a) Nur die Person mit WBK Zugang hat bzw. b) alle Personen im Haushalt über eine WBK verfügen.

Allerdings wird es schwer das bei der Kontrolle zu beweisen bzw. den Beamten zu erklären. Ich pers. halte es auch für fahrlässig.