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Wechselsysteme - Ein paar Fragen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Wechselsysteme - Ein paar Fragen

Beitrag von Andi1911 » Fr 14. Sep 2012, 09:34

Ich möchte mir gerne entweder ein Wechselsystem kaufen oder selbst einen OA15 Upper zusammenbauen. Das Wechselsystem würde wahrscheinlich vom Fritsch kommen. Aber wie sehen die Schritte aus wenn ich mir einen OA15 Upper selbst zusammenstellen, mit z.B. einem Lauf eines deutschen Herstellers, wollen würde? Selbstverständlich würde dieser Lauf verstiftet werden bevor er nach Österreich verschickt wird.

Das ich beim Kauf eines Wechselsystems vorher das BH informieren muss, habe ich dank Angaben hier schon mitbekommen. Ich habe derzeit nur 2 Plätze auf meiner WBK und die sind beide belegt. Wie ist die Reihenfolge an der ich mich halten muss? BH informieren, Kaufen, bei einem Händler in Österreich anmelden, Beschussamt?

Gibt es ein Limit von Wechselsystemen die ich auf einer Waffe haben darf?

Hoffe das jemand weiterhelfen kann. :at1:

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Re: Wechselsysteme - Ein paar Fragen

Beitrag von BigBen » Fr 14. Sep 2012, 09:56

Ein Upper ist im Gegensatz zu einem Lower rechtlich sehr wohl ein waffenrelevantes Teil und ich weiss nicht ob man den selbst einfach so zusammenbauen darf - da würde ich mich vorher ganz genau informieren bevor du irgendwelche rechtlichen Schwierigkeiten kriegst!
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Re: Wechselsysteme - Ein paar Fragen

Beitrag von MikeD » Fr 14. Sep 2012, 10:08

Also ich hab´so gemacht:
- Wechselsystem beim Fritsch gekauft, er hat auf der Rechnung vermerkt, dass es erst nach Eintrag in die WBK ausgefolgt wird
- Mit der Rechnung das Wechselsystem bei der Behörde eintragen lassen (war ganz problemlos in 5 min. erledigt)
- Wechselsystem abgeholt (nach Terminvereinbarung in seinem Büro in Gänserndorf)
- Meldung macht dann sowieso er als Händler

Auch mehrere Wechselsysteme zu einer Waffe sind lt. meiner BH kein Problem (es steht da ja auch keine Begrenzung im Gesetz).

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Re: Wechselsysteme - Ein paar Fragen

Beitrag von jhjfdf » Fr 14. Sep 2012, 10:33

Das Upper Gehäuse an sich ist selbst kein relevanter Teil.

Ich kenn Leute die sich ihren Upper komplett selbst zusammengebaut haben inklusive Custom Lauf.

Der Lauf sowie der Verschluss sind die relevanten Teile..wichtig ist, das bereits die Warze abgeschliffen sowie die Barrel Extension verstiftet ist bevor das Teil nach Österreich kommt.

Den Verschluss haben sie ganz normal bei OA geordert und den Lauf direkt bei Lothar Walther... die beiden Teile wurden dann gemeinsam als Wechselsystem vom Händler verkauft und wie von MikeD beschrieben eingetragen.

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Re: Wechselsysteme - Ein paar Fragen

Beitrag von GreaseMonkey » Fr 14. Sep 2012, 10:39

Also beispielsweise in der Reihenfolge?

1.) Alle AR-15 Teile (Upper, Lower, Griff, Trigger, Schaft, Handschutz, etc.) zusammenstellen und bestellen.
2.) Lauf und Verschluss kaufen (über Händler vor Ort bei OA/Schmeißer/Lothar Walther bestellen)
3.) Lauf und Verschluss gemeinsam bei der BH als Waffe auf einen freien WBK Platz eintragen lassen
4.) Teile abholen
5.) Zusammenbauen
6.) Beschussamt

7.) Fertig

Oder fehlen da noch Schritte? Welche Seriennummer bekommt die dann?
Da die PN deaktiviert wurden, kann man mich per willhaben.at erreichen
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Re: Wechselsysteme - Ein paar Fragen

Beitrag von sniffer » Fr 14. Sep 2012, 10:53

moment! ich hätte gerne ein kompletten AR15 clone von hera arms was aber nicht möglich ist z.z. soweit ich weiß.

wenn ich nun alles einzeln importiere und als zubehör bei meiner BH melde dann hätte ich ja eine komplette 2. waffe (bei uns nimmt zubehör keinen platz weg).

wenndas geht dann fange ich jetzt sparen an!
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Re: Wechselsysteme - Ein paar Fragen

Beitrag von Andi1911 » Fr 14. Sep 2012, 11:06

Anscheinend gibt es nichts wo einem hier nicht weitergeholfen werden kann. :D Danke an alle für die bisherigen Infos!

Das mit der Seriennummer würd mich auch interessieren. @MikeD steht bei Dir nur Name und Lauflänge oder auch eine Seriennummer in der WBK?

Die Überlegung ist OA15 Austria Teile mit einem längeren Matchlauf eines guten Herstellers zu kombinieren.

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Re: Wechselsysteme - Ein paar Fragen

Beitrag von Stickhead » Fr 14. Sep 2012, 11:16

@sniffer. Es ist möglich, alle relevanten Teile einer Waffe zu importieren, als Zubehör zu einer anderen Waffe eintragen zu lassen und daraus eine komplette zweite Waffe zu machen. Nur, wenn das jemand bemerkt, könnte man ein Problem bekommen. Ich würde es als Umgehung der Stückzahlbegrenzung sehen, was es ja auch ist. Und dann hast du den Tatbestand des § 50 Abs. 1 Z 1 WaffG erfüllt.

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bund ... 33888.html
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Wechselsysteme - Ein paar Fragen

Beitrag von gewo » Fr 14. Sep 2012, 22:40

.951 hat geschrieben:Also beispielsweise in der Reihenfolge?
1.) Alle AR-15 Teile (Upper, Lower, Griff, Trigger, Schaft, Handschutz, etc.) zusammenstellen und bestellen.
2.) Lauf und Verschluss kaufen (über Händler vor Ort bei OA/Schmeißer/Lothar Walther bestellen)
3.) Lauf und Verschluss gemeinsam bei der BH als Waffe auf einen freien WBK Platz eintragen lassen
4.) Teile abholen
5.) Zusammenbauen
6.) Beschussamt
7.) Fertig


du hast vergessen:
8.) bei der ersten kontrolle die WBK abgeben, waffen abgeben, waffenverbot fuer 5 bis 8 jahre ausfassen

richtig ist:

du kannst dir einzelne teile einer waffe als wechselsystem kaufen und eintragen lassen
das kostet keinen platz

sobald aber die dazugehoerigen nicht-waffenrelevanten teile vorhanden sind um eine zweite waffe draus zu bauen wird es heikel

hier scheiden sich dann wieder die geister ab wann es rechtlich bedenklich wird

sicher unbedenklich ist zb der besitz eines zweiten glock griffstueckes wenn dieses irgendwo beim waffenzubehoer rumliegt und der besitz eines glock wechselsystem, welches bei der dazugehoerigen glock im safe liegt

sicher verboten ist es wenn das wechselsystem auf des zweit-griffstueck montiert ist und womoeglich neben der hauptwaffe im safe liegt

alles dazwischen ist eine interpretationsfrage

die frage tritt bei meinen kaeufern von wechselsystemen immer wieder auf und fallweise auch bei den waffenfuehrerscheinkursen

ich empfehle dabei immer dass die evt vorhandene nicht-waffenrelevanten "reserve"teile sicherheitshalber nicht im raeumlichen zusammenhang mit den dazupassenden wechselsystemteilen verwahrt werden sollten

soweit ich weiss gibt es dazu aber weder erlaesse noch OGH urteile
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Re: Wechselsysteme - Ein paar Fragen

Beitrag von MikeD » Sa 15. Sep 2012, 00:02

@Andi1911: In der WBK steht nur "Wechselsystem zu ..." und dann die Daten der Originalwaffe (Bezeichnung/Kaliber/Seriennummer).
Die Seriennummer des WS steht nicht darauf, ist aber mit Sicherheit im System erfasst (auf Grund der Händlermeldung).

Habe das so verstanden, dass mit dem Eintrag die Berechtigung für den Besitz eines Wechselsystems für eine bestimmte Waffe erteilt wird. Und das ganz einfach und ohne Kosten !

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Re: Wechselsysteme - Ein paar Fragen

Beitrag von MichaelN » Sa 15. Sep 2012, 00:47

servus,

ohne kosten ist nicht richtig, ich weiss zwar nicht mehr genau was mein meldung für den wechsellauf der glock gekostet hat aber ich GLAUBE so um die 20 euro,

bei mir wars so, dass ich bei igb einen lauf bestellt habe, die gaben mir dann die sn. des laufes, auf der wiener bh habe ich dann einfach die sn meiner glock und die des wl angegeben, danach holte ich mir von igb den lauf. die haben auch nochmal eine meldung gemacht, auf dem wbk steht nur wechssellauf für glock sn xxx aber keine sn des laufes.

will man sich auf diese weise noch eine glock zusammenbauen ohne wbk platz, fehlt ja noch der komplette schlitten den man ebenfalls als zubehör melden müsste laut igb und ich glaube spätestnes da wird dann die bh hellhörig da man ja auch bereits einen lauf als zubehör hat, selbst wenn man den kompletten schlitten offiziel für eine andere glock beantragen würde.

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Re: Wechselsysteme - Ein paar Fragen

Beitrag von GreaseMonkey » Sa 15. Sep 2012, 07:46

gewo hat geschrieben:du kannst dir einzelne teile einer waffe als wechselsystem kaufen und eintragen lassen
das kostet keinen platz

sobald aber die dazugehoerigen nicht-waffenrelevanten teile vorhanden sind um eine zweite waffe draus zu bauen wird es heikel


Hi gewo!

Eventuell ist meine Anfrage durch den Thread Titel "Wechselsystem" nicht eineutig gewesen.

Ich hatte nicht vor mittels Ersatzteilen eine zweite Waffe zu bauen. Das dies verboten ist war mir klar.

Vielmehr wollte ich auf einen vorhandenen freien Platz, eine AR-15 schreiben. Und diese eine Waffe aus Einzelteilen bauen.
Also mir alle Teile die ich für den Bau einer Waffe benötige kaufen, eintragen lasse auf die WBK und sie dann zusammenbaue.

Bisher war ich der Auffassung ich dürfte so viele waffenrechtlich nicht relevante Teile kaufen wie ich mag.
Also beispielsweise Lower, Schäfte, Griffe. Also dass ich auch dann einen AR-15 Lower kaufen darf, wenn ich noch gar keinen kompletten AR-15 besitze.

Daher die Frage der Reihenfolge.
Darf ich mir also Lower, Griff, Butt Stock. etc als erstes kaufen - und Lauf & Verschluss dann "zum Schluss", um aus den waffenrechtlich nicht relevanten Teilen schlussendlich die Waffe zu generieren, die den WBK Platz benötigt?
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Re: Wechselsysteme - Ein paar Fragen

Beitrag von Incite » Sa 15. Sep 2012, 08:55

Meiner Meinung nach hast du eine verbotene Waffe wenn du die Waffe selbst aus irgendwelchen Teilen zusammenbaust denn die Hersteller mussten ja auch ihre Waffe vorlegen und das wurde dann so genehmigt. (keine austauschbaren Teile zu VA etc.) - mir wär das persönlich zu heiß
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Re: Wechselsysteme - Ein paar Fragen

Beitrag von GreaseMonkey » Sa 15. Sep 2012, 09:22

Nein aus erlaubten Teilen.
Ich will mir doch keinen VA aus den USA oder so holen.

Selbstverständlich rede ich von Teilen die in Ö generell erlaubt sind!

Nochmal ganz langsam:

Ich will mir keinen verbotenen vollauto Ami Super ultra Einzelgenehmigungs Schießprügel bauen, sondern:
Anstatt dass ich mir einen OA-15 kaufe und den dann mit frei erhältlichen Tuning Teilen veredle -
kann ich mir zuerst die Tuning Teile kaufen ohne dass ich einen OA-15 zu Hause habe und DANN nur den OA Lauf und den OA Verschluss auf meinen freien Platz der WBK kaufen und alles zusammen als eine eigene Waffe eingetragen haben?

Bsp:
OA Verschluss, Lauf
Hera Lower/Upper
Magpull Griff
etc.

Das dann zum Beschussamt geben.
Scheinen andere auch so zu machen Eure neueste Anschaffung Thread
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Re: Wechselsysteme - Ein paar Fragen

Beitrag von gewo » Sa 15. Sep 2012, 09:22

.951 hat geschrieben:Vielmehr wollte ich auf einen vorhandenen freien Platz, eine AR-15 schreiben. Und diese eine Waffe aus Einzelteilen bauen. Also mir alle Teile die ich für den Bau einer Waffe benötige kaufen, eintragen lasse auf die WBK und sie dann zusammenbaue.

spannende frage
die "konservativen" wuerden jetzt was sagen von wegen anfertigen einer waffe und dass man dazu buechsenmacher sein muss
wenn das aber ohne spezielles werkzeug geht ist dann es wohl kein "fertigen", da seh ich mal von der seite kein problem

.951 hat geschrieben:Bisher war ich der Auffassung ich dürfte so viele waffenrechtlich nicht relevante Teile kaufen wie ich mag.
Also beispielsweise Lower, Schäfte, Griffe. Also dass ich auch dann einen AR-15 Lower kaufen darf, wenn ich noch gar keinen kompletten AR-15 besitze.

das stimmt
darfst du

.951 hat geschrieben:Daher die Frage der Reihenfolge.
Darf ich mir also Lower, Griff, Butt Stock. etc als erstes kaufen - und Lauf & Verschluss dann "zum Schluss", um aus den waffenrechtlich nicht relevanten Teilen schlussendlich die Waffe zu generieren, die den WBK Platz benötigt?

wenn du keine "basiswaffe" hast auf dass du den lauf+verschluss als wechselsystem eintragen laesst dann belegt dieser lauf+verschluss grundsaetzlich mal einen platz auf deiner WBK
egal ob du die nicht-relevanten teile zum kompletteieren besitzt oder nicht
und beschiessen lassen musst du nix denn der lauf+verschluss muessen schon beschossen sein wenn du sie kaufst
ob das komplettieren eines offiziell auf deine WBK gemeldeten, also legal bessenen und eine platz belegenden waffenzubehoers mit den restteilen um eine waffe daraus zu machen illegal ist wird - wie bei so vielen dingen im waffenrecht - vermutlich je nach sachbearbeiter anders gesehen

auf den ersten blick tue ich mir mal schwer was dagegen zu finden ...

die ueberschreitest damit ja NICHT deine zulaessige anzahl an waffen, denn den WBK-platz braucht des ding eh

du "fertigst" auch keine waffe ohne gewerbeberechtigung den es fehlt einerseits das "in verkehr bringen" und andererseits die "benoetigen speziellen werkzeuge" wenn du das ding nur zusammensetzt

muesstest du mit deinem sachbearbeiter klaeren (memo machen)
ich glaube nicht dass das schon mal durchjudiziert wurde
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