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Wechselsysteme - Ein paar Fragen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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GreaseMonkey
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Re: Wechselsysteme - Ein paar Fragen

Beitrag von GreaseMonkey » Sa 15. Sep 2012, 09:33

gewo hat geschrieben:spannende frage
die "konservativen" wuerden jetzt was sagen von wegen anfertigen einer waffe und dass man dazu buechsenmacher sein muss
wenn das aber ohne spezielles werkzeug geht ist dann es wohl kein "fertigen", da seh ich mal von der seite kein problem


Ja eben es wäre nur "zusammenstecken" ohne Spezialwerkzeug.

gewo hat geschrieben:wenn du keine "basiswaffe" hast auf dass du den lauf+verschluss als wechselsystem eintragen laesst dann belegt dieser lauf+verschluss grundsaetzlich mal einen platz auf deiner WBK
egal ob du die nicht-relevanten teile zum kompletteieren besitzt oder nicht
und beschiessen lassen musst du nix denn der lauf+verschluss muessen schon beschossen sein wenn du sie kaufst
ob das komplettieren eines offiziell auf deine WBK gemeldeten, also legal bessenen und eine platz belegenden waffenzubehoers mit den restteilen um eine waffe daraus zu machen illegal ist wird - wie bei so vielen dingen im waffenrecht - vermutlich je nach sachbearbeiter anders gesehen

auf den ersten blick tue ich mir mal schwer was dagegen zu finden ...

die ueberschreitest damit ja NICHT deine zulaessige anzahl an waffen, denn den WBK-platz braucht des ding eh

du "fertigst" auch keine waffe ohne gewerbeberechtigung den es fehlt einerseits das "in verkehr bringen" und andererseits die "benoetigen speziellen werkzeuge" wenn du das ding nur zusammensetzt

muesstest du mit deinem sachbearbeiter klaeren (memo machen)
ich glaube nicht dass das schon mal durchjudiziert wurde


Klasse danke für die Ausführliche Antwort!
Am besten ich frage das wirklich mal bei der BH an - wenns denn so weit sein sollte. Immerhin ist dank dir das Konto sowieso gerade wieder recht blass :lol:
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Re: Wechselsysteme - Ein paar Fragen

Beitrag von sniffer » Sa 15. Sep 2012, 12:15

Ich will mir keinen verbotenen vollauto Ami Super ultra Einzelgenehmigungs Schießprügel bauen, sondern:
Anstatt dass ich mir einen OA-15 kaufe und den dann mit frei erhältlichen Tuning Teilen veredle -
kann ich mir zuerst die Tuning Teile kaufen ohne dass ich einen OA-15 zu Hause habe und DANN nur den OA Lauf und den OA Verschluss auf meinen freien Platz der WBK kaufen und alles zusammen als eine eigene Waffe eingetragen haben?

um den OA lauf und verschluss komme ich aber in AT nicht herum, oder?
beispiel: ich hätte gerne alles von DAR, aber die ganze waffe ist in AT nicht zugelassen. würden die änderungen gleich wie beim OA reichen damit die DAR teile legal sind/werden? das ganze sollte dann eine eigene waffe werden und kein zubehör.

sehr interessant das ganze :D
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Re: Wechselsysteme - Ein paar Fragen

Beitrag von gewo » Sa 15. Sep 2012, 12:30

sniffer hat geschrieben:beispiel: ich hätte gerne alles von DAR, aber die ganze waffe ist in AT nicht zugelassen. würden die änderungen gleich wie beim OA reichen damit die DAR teile legal sind/werden? das ganze sollte dann eine eigene waffe werden und kein zubehör.
sehr interessant das ganze :D


hi

es gibt einen eigenen anforderungskatalog der im bezug auf die halbautomaten erfuellt werden muss damit sie in AT zulassbar sind
diese anforderungen sind im wesentlichen - inoffiziell - bekannt

waehrend bei "normalen" kat B waffen oder bei Kat C und D die einschaetzung in welche kategorie eine waffe faellt dem importeur bzw haendler obliegt (eine behoerdliche einstufung ist hier nicht bedingung, der in umlauf bringer der waffe haftet) ist bei den langwaffen halbautomaten die einstufung (bis auf ein paar unwesentliche ausnahmen) eben GRUNDSAETZLICH : kriegsmaterial

daher muss jede waffentype extra eingestuft werden
ein abaendern nach vorgaben von anderer zulassungen ist hier nicht ausreichend
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Re: Wechselsysteme - Ein paar Fragen

Beitrag von headhoncho » Sa 15. Sep 2012, 13:21

sniffer hat geschrieben:[....würden die änderungen gleich wie beim OA reichen damit die DAR teile legal sind/werden? das ganze sollte dann eine eigene waffe werden und kein zubehör.

sehr interessant das ganze :D

Im Bescheid, der die Waffe zulässt, steht "Oberland Arms OA-15" und nicht "ein AR-15". Somit müsstest Du einen eigenen Bescheid für Deine Konstruktion erwirken.

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Re: Wechselsysteme - Ein paar Fragen

Beitrag von sniffer » Sa 15. Sep 2012, 14:18

ich seh schon, das wird zu kompliziert ........ :headslap:
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Re: Wechselsysteme - Ein paar Fragen

Beitrag von Andi1911 » Sa 15. Sep 2012, 17:38

Wie gesagt geht es mir nur um erlaubte als Kategorie B eingestufte OA15 Austria Teile von Oberland Arms. Ich wollte gar nicht, dass die Diskussion in Richtung allgemeiner AR15 Teile geht. Wie Gewo schon gesagt hat, muss grundsätzlich ein Gewehr eingestuft sein, damit man überhaupt etwas mit Teilen des eingestuften Gewehrs zusammenstellt.

Meine Frage zielte darauf hinaus, dass ich mir einen OA15 SPR Upper mit einem qualitativ hochwertigeren Lauf und einem Vorderschaft nach meinem Geschmack zusammenstellen wollte. Ich möchte nicht unnötig Geld für eine bestehende Konfiguration von OA ausgeben, wo ich genau weiß das ich den Lauf und Vorderschaft sowieso abnehme. Außerdem tut der Kauf einzelner Teile über einen gewissen Zeitraum weniger weh als der Kauf eines kompletten Uppers.

Danke nochmal für die Infos!

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Re: Wechselsysteme - Ein paar Fragen

Beitrag von Sidekix » Mo 17. Sep 2012, 16:04

irgendwie hat man hier das Gefühl das einige aneinander vorbeireden...
:think:

1. Wechselsystem / Wechsellauf (o.a. Waffenrelevante Teile)
kann man zu bereits vorhandenen Waffen (1 Platz Kat.B) eintragen, egal wieviele!

wichtig ist nur das die Basiswaffe bereits vorhanden sein muß,
da ansonsten (logischerweise) ein Platz dafür verbraucht wird.

2. Griffstücke sind keine Waffenrelevanten Teile (das wären nur Verschluß/Lauf/Trommel)
sind somit frei (im Gegensatz zu unseren deutschen Nachbarn...)
egal ob man das passende Laufsystem dafür besitzt
man darf es nur nicht zusammenstecken, weil man ab dem Zeitpunkt bereits eine komplette Kat.B Waffe haben würde
und über die Stückzahlbegrenzung kommt! -> Verboten!

ist wie der Feuerwahlheben der Glock --> Besitzen erlaubt, Einbau verboten!


@Andi1911
der Fehler war das du "AR15" geschrieben hast, OA15 ist die legale Bezeichnung,
da kann es zu Mißverständnissen kommen, obwohl man eigentlich wissen sollte, was du meinst
;)

mfg

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Re: Wechselsysteme - Ein paar Fragen

Beitrag von Andi1911 » Di 18. Sep 2012, 15:16

@Sidekix
Ich glaube Du hast da irgendetwas verwechselt. Ich habe weder im Eingangsbeitrag noch später von AR15 Teilen gesprochen. Die Rede war immer von OA15 Teilen.

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Re: Wechselsysteme - Ein paar Fragen

Beitrag von Sidekix » Di 18. Sep 2012, 22:19

Andi1911 hat geschrieben:@Sidekix
Ich glaube Du hast da irgendetwas verwechselt. Ich habe weder im Eingangsbeitrag noch später von AR15 Teilen gesprochen. Die Rede war immer von OA15 Teilen.


Stimmt, du nicht, das haben andere...
:oops:

.951 hat geschrieben:1.) Alle AR-15 Teile

sniffer hat geschrieben:... kompletten AR15 clone von hera arms ...


:whistle:

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Re: Wechselsysteme - Ein paar Fragen

Beitrag von GreaseMonkey » Mi 19. Sep 2012, 06:52

Stimmt. Ich hab auch AR-15 geschrieben.
Weil ich eben wissen wollte ob es geht, dass man sich freie Teile von einer beliebigen AR-15 kauft (Griff, Schaft etc) bevor man den auf seine WBK eingetragenen Lauf und Verschluss einer OA-15 hat.
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Re: Wechselsysteme - Ein paar Fragen

Beitrag von Noldi » Mi 19. Sep 2012, 09:07

Die OA15 Teile gibt es in D. bei manchen Händlern als komplett "nackte" Waffe für Bastler. Vielleicht kriegst du diesen Bausatzteil ja als Österreich Version.

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Re: Wechselsysteme - Ein paar Fragen

Beitrag von burggraben » Mi 28. Dez 2016, 13:47

Sorry dafür dass ich jetzt diesen wirklich alten Thread nochmal von den Toten auferstehen lasse, aber nur so kriegen die damals beteiligten Personen auch eine email Benachrichtigung. Mich würde interessieren ob das jemand umgesetzt hat von denen die sich sich damals dafür interessiert haben sich nur Lauf + Verschluss zu kaufen, auf einen Platz eintragen zu lassen und die waffenrechtlich nicht relevanten Teile zu ergänzen. Auch wenn jemand eine Auskunft bekommen hat dass diese Vorgangsweise rechtlich nicht möglich ist und wäre das gut zu wissen.

Nebenfrage: Ganz sicher aus jedem Graubereich draussen und völlig legal dürfte es aber sein sich ein komplettes OA zu kaufen und sämtliche waffenrechtlich nicht relevanten Teile mit US Upgradeteilen zu tauschen (Uppergehäuse, Rail, kompletter Lower, ...) so dass an dem Gewehr nix mehr von OA ist ausser Lauf und Verschluss. Worüber ich mich nicht trauen würde ist den Verschlussträger zu tauschen, aber theoretisch müsste sogar das rechtlich kein Problem sein, weil nur der Verschluss selbst relevant ist? Gewo?

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Re: Wechselsysteme - Ein paar Fragen

Beitrag von gewo » Mi 28. Dez 2016, 13:57

burggraben hat geschrieben:Nebenfrage: Ganz sicher aus jedem Graubereich draussen und völlig legal dürfte es aber sein sich ein komplettes OA zu kaufen und sämtliche waffenrechtlich nicht relevanten Teile mit US Upgradeteilen zu tauschen (Uppergehäuse, Rail, kompletter Lower, ...) so dass an dem Gewehr nix mehr von OA ist ausser Lauf und Verschluss. Worüber ich mich nicht trauen würde ist den Verschlussträger zu tauschen, aber theoretisch müsste sogar das rechtlich kein Problem sein, weil nur der Verschluss selbst relevant ist? Gewo?


bei enger auslegung der gesetzlichen bestimmungen ist JEDE aenderung an sonderzugelassenen halbautomatischen langwaffen unzulaessig

ergaenzen durch nicht waffenrechtlich relevante teile .... da sehe ich kein problem
aber technisch abaenderungen ...?
keine ahnung
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Re: Wechselsysteme - Ein paar Fragen

Beitrag von burggraben » Mi 28. Dez 2016, 15:05

gewo hat geschrieben:ergaenzen durch nicht waffenrechtlich relevante teile .... da sehe ich kein problem
aber technisch abaenderungen ...?
keine ahnung


Was genau ist eine technische Abänderung? Etwas wofür man Specialwerkzeug braucht? Am AR ist ja grundsätzlich alles nur zusammengesteckt und im Ausnahmefall geschraubt (barrel nut).

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Re: Wechselsysteme - Ein paar Fragen

Beitrag von BigBen » Mi 28. Dez 2016, 15:24

Technische Abänderung wäre z.B. eine Änderung der Funktionsweise wie Umrüsten von Direct Impingement auf ein Gas Piston System.
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