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Untauglich WBK Erfahrungen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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MikeHummer
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Untauglich WBK Erfahrungen

Beitrag von MikeHummer » Di 25. Sep 2012, 02:19

Hi allerseits!
Möchte eine WBK beantragen. Dazu 6 Fragen:

War untauglich - das ist über 30 Jahre her -ist das relevant und hat das immer noch Konsequenzen?

Muss ich zum Amtsarzt? (Hauptwohnsitz Wien; Firma und Nebenwohnsitz NÖ)

Weiss der Amtsarzt weshalb ich untauglich war. oder ist das kein Thema, weil die aktuelle körperl. und physische Verfassung geprüft werden?

Muss man Waffenpass und WBK gleichzeitig beantragen (damit man - falls der Pass nicht genehmigt wird - gleich die WBK bekommt)?

Da ich Geschäfte habe und mit Tageslosungen unterwegs bin, meinen die Waffengeschäfte, dass ich den Pass bekommen sollte.
Eigentlich beantrage ich den Pass/die WBK weil ich Sportschiessen möchte, zur Selbstverteidigung im eig. Haus und weil ich bei Einbruchalarm in meinem Geschäft nicht unbewaffnet nachsehen möchte. Der Erwerb von einer Doppelflinte war kein Problem.

Hat es Vorteile die WBK vor 1.10.12 zu beantragen? Den Waffenführerschein habe ich vor einem Jahr gemacht (bin dann nur nicht mehr dazugekommen, die Sache weiter zu verfolgen).

Gilt der "alte" Waffenführerschein noch für einen WBK Antrag?

Schon jetzt vielen Dank für Eure AW!!!

LG Mike

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Sidekix
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Re: Untauglich WBK Erfahrungen

Beitrag von Sidekix » Di 25. Sep 2012, 02:35

Hi

ich versuchs mal mit meinen Wissensstand ;) :

1. eine Wehruntauglichkeit hat nichts mit einer Waffenbesitzkarte zu tun.

2. soweit mir bekannt nicht, wenn deine Untauglichkeit nicht grad wegen Fastblindheit besteht.. :whistle:

3. nach 30 Jahren wohl eher nicht

4. die WBK solltest du sicher bekommen, ein WP wird heutzutage nur noch sehr selten ausgestellt (leider)

5. für den Transport einer Tageslosung einen WP zu bekommen..
Viel Glück! :D (kommt sehr auf den Beamten an, Bekannter hatte da wenig Glück)
WBK zur SV, da MÜSSEN sie dir eine WBK ausstellen, Sportschiessen ist i.d.R. auch kein Problem
Flinte ist Kat.D und kann ab 18 jahren erworben werden, (braucht man keine WBK/WP)

6. dieses Datum ist nur für den Beginn der Registrierung von C & D Waffen von Bedeutung

7. der Waffenführerschein ist 5 Jahre gültig

generell brauchst du für eine WBK besagten Waffenführerschein, ein pychologisches Gutachten und ein Passfoto
desweiteren Reisepass oder Führerschein, Wehrdienstbuch oder eben deine Untauglichkeitsbescheinigung
(da gehts eher darum, das du kein Zivildiener bist), Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis
und die Meldezettel ALLER Wohnsitze!

bei Begründung Sportschütze waren bei mir folgende Forderung:
Mitgliedsausweis Schützenverein (mind. 6Monate Mitglied)
ist aber von BH zu BH unterschiedlich, wie man hört (zumal "Vereinszwang" es nicht geben darf *g*)

sollte ich wo falsch lieben, mich bitte korregieren
:think:

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Re: Untauglich WBK Erfahrungen

Beitrag von Doberman » Di 25. Sep 2012, 06:57

Stimmt net ganz: der waffenfüherschein ist nur 6 monate gültig, NICHT 5 jahre!
Und vl. Ausnahme bei mir: brauchte nur den meldezettel vom hauptwohnsitz.


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Varminter

Re: Untauglich WBK Erfahrungen

Beitrag von Varminter » Di 25. Sep 2012, 07:01

Doberman hat geschrieben:Stimmt net ganz: der waffenfüherschein ist nur 6 monate gültig, NICHT 5 jahre!


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Verwechselt einer der Herrschaften den Psychotest mit dem Waffenführerschein... :?:

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Re: Untauglich WBK Erfahrungen

Beitrag von Garreth81 » Di 25. Sep 2012, 08:55

Mir wurde auch gesagt beide Papiere (Psycho & Waffenführerschein) dürfen nicht älter als 6 Monate sein (Wien).
LG
Garreth

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Re: Untauglich WBK Erfahrungen

Beitrag von Chefkoch41 » Di 25. Sep 2012, 08:59

Richtig
Buckle up Bonehead. 'Cause you're goin' for a ride!

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Re: Untauglich WBK Erfahrungen

Beitrag von Schlesi » Di 25. Sep 2012, 09:07

Für den Transport der Tageslosung und die Nachschau nach Einbruchsalarm gibts mehrere Unternehmen die dich da unterstützen. Das wird die Behörde wohl nicht durchgehen lassen.

Wenn du WP und WBK beantragst, zahlst auch für beides. Beides wird dann aber kaum durchgehen, entweder oder. Den WP bekommst allgemein sehr schwierig, daher bezweifle ich dass sie dir den "einfach so" ausstellen werden.

Mein Tipp: Ruf bei begründetem Verdacht (Schaden am Geschäft, zuerst also Aussenrunde) einfach die Exekutive oder lass deine Alarmanlage bei einem Sicherheitsunternehmen deiner Wahl aufschalten mit Alarmverfolgung und dann musst auch nicht alleine (und unbewaffnet) rein. Kostet Geld aber macht keine Schwierigkeiten.
Es grüßt der Schlesi!

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Re: Untauglich WBK Erfahrungen

Beitrag von Noldi » Di 25. Sep 2012, 09:07

Bei beiden gibt es eigentlich keine bestimmte zeitliche Begrenzung im Gesetz. Eingebürgert bei den Behörden hat sich dass die Teile lediglich 6 Monate gelten.
Die Vereine haben darauf reagiert indem sie einem halbjährlich auf Wunsch für die WBK und WP eine Bestätigung ausstellen, dass man regelmäßig schießen geht. Stellen sie meist aus wenn man 2 mal im Halbjahr schießen geht.
Dieses Schreiben ersetzt bei einer Verwahrungskontrolle den Waffenführerschein, der für die Behörden ja nur ein halbes Jahr gültig ist.

Hier geht es aber um eine Erstausstellung von WP und WBK und da wirst du den Waffenführerschein nochmal machen müssen.

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Re: Untauglich WBK Erfahrungen

Beitrag von Thule » Di 25. Sep 2012, 10:33

Die 6 Monate für den Nachweis des sachgemäßen Umgangs sind im § 5 Abs 2 der 2. Waffengesetz Durchführungsverordnung nachzulesen.

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Re: Untauglich WBK Erfahrungen

Beitrag von mapu » Di 25. Sep 2012, 10:58

Untauglichkeit ist definitiv kein Hindernis für eine WBK

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Re: Untauglich WBK Erfahrungen

Beitrag von Stickhead » Di 25. Sep 2012, 12:10

Mit der Untauglichkeitsbescheinigung weist man nur nach, dass man kein Zivildiener war. Drum wird sie verlangt.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

triffnix
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Re: Untauglich WBK Erfahrungen

Beitrag von triffnix » Di 1. Jan 2013, 13:39

Auch wenns etwas aelter ist der vollstaendigkeithalber.

1. Wenns dein Geschaeft ist brauchst keinen wp. wennst kurz vorm geschaeft auspackst und durchladest sollts kein problek sein - im geschaeft bist rechtlich sicher. du darfst deine waffen fuehren, holstern etc alles was du willst. theoretisch sogar zum spass schiessen - solange keine gefaerdung dritter und keine ruhestoerung vorliegt.
Wennst also einen raum schalldaemdst und ihn kugelsicher machst kein problem.

2. Wp fuer sowas leider keine chance, egal wie hoch die losung.
Was eventuell funktionieren koennte - angenommen es ist deine firma aber dubist nicht gf sondern nur angestelleter und der gf beantragt nur fuer dich als wachschutzbeauftragten und tageslosungsgeher einen wp. evetuell zumindest raum ich dem bessere chancen ein als wenn du fuer dich selber beantragst.

3 wenns geschaeft aufgebrochen ist wuerd ich ohnehin nicht rein. solche situationen sind sowjeso zu vermeiden macht auch kein profi gern allein da rein zu gehen. unterladen im rucksacklassen aussen absichern polizei rufen fertig. natuerlich darfs mans streng genommen rechtlich ausserhalb der betriebstaette auch nicht unterladen im rucksack fuehren, allerdings wuerd ich ungeladen auch ned vorm geschaeft stehen bleiben und ich denk im schlimmsten fall liesse sich sowas ausjudizieren da hier besondere umstaende vorliegen.

Und da werte ein notwehr rechtliches gut sind ist es dir gestattet vorm geschaeft auf die polizei zu warten um eventuelle einbrecher an einer flucht zu hindern

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Re: Untauglich WBK Erfahrungen

Beitrag von gewo » Di 1. Jan 2013, 13:43

MikeHummer hat geschrieben:


hi

aktuelle auskunft betreffend wien ist bei barbetraegen bis inkl. ca. 100.000 euro in bar (regelmaessig) wird WP grundsaetzlich nicht genehmigt
erst bei wesentlich groesseren summe welche belegebar sein muessen und bei denen erklaerbar sein muss warum nicht gewerbliche dienste den transport uebernehmen

ich kanns ned nachpruefen und bin daher auf auskunft dritter angewiesen die richtig sein koennen oder nicht ...

aber das soll seit anfang 2012 angeblich auch fuer gewerbliche geldtransporteure gelten
dort hilt man sich aber in so ferne als die jeweiligen betriebsleiter nicht mehr wegen "geldtransport" beantragen sondern wegen "personenschutz", das klappt dann ...

ob untauglich oder nicht ist wurst
interessiert neimand
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

triffnix
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Re: Untauglich WBK Erfahrungen

Beitrag von triffnix » Di 1. Jan 2013, 22:20

Hmm dann muessma den pulverguards gmbh gruenden *Ggggg*

Mr.M
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Re: Untauglich WBK Erfahrungen

Beitrag von Mr.M » Di 1. Jan 2013, 22:44

mapu hat geschrieben:Untauglichkeit ist definitiv kein Hindernis für eine WBK


Kann ich bestätigen, ich kenne jemandem, der untauglich war und einige Jahre danach die WBK erfolgreich beantragt hat.

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