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EU-Garantie bei Waffen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Lichtgestalt
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EU-Garantie bei Waffen

Beitrag von Lichtgestalt » Mi 26. Sep 2012, 16:35

Gilt für Waffen die gleiche zweijährige Gewährleistungsregelung wie generell für andere Produkte innerhalb der EU oder
gibt es bei Waffen, aus welchen Grund auch immer, eine Ausnahme?

therion
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Re: EU-Garantie bei Waffen

Beitrag von therion » Mi 26. Sep 2012, 16:41

Nein, gilt!

Lichtgestalt
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Re: EU-Garantie bei Waffen

Beitrag von Lichtgestalt » Mi 26. Sep 2012, 16:48

d.h. 2 Jahre gilt allgemeine Gewährleistung auf Waffen?

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mapu
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Re: EU-Garantie bei Waffen

Beitrag von mapu » Mi 26. Sep 2012, 16:52

2 Jahre Gewährleistung ist korrekt, allerdings liegt die Beweislast nur in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer.

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31999L0044:DE:HTML

headhoncho
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Re: EU-Garantie bei Waffen

Beitrag von headhoncho » Mi 26. Sep 2012, 20:06

Garantie ist nicht gesetzlich verankert.
Gewährleistung ja.
- 2 Jahre bei beweglichen Sachen
- Beweislastumkehr nach dem 6 Monat (danach liegt es am Käufer zu beweisen, dass der Auslieferungszustand nicht OK war)
- betrifft nur den Auslieferungszustand ("Sachmangel")
- zweistufige Gewährleistung: Verbesserung oder Austausch (Wahlrecht, angemessene Frist), danach Preisminderung oder "Geld zurück".

Hersteller-/Händlergarantien stellen den Käufer idR in eine bessere Position als die Gewährleistung.

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