Gilt für Waffen die gleiche zweijährige Gewährleistungsregelung wie generell für andere Produkte innerhalb der EU oder
gibt es bei Waffen, aus welchen Grund auch immer, eine Ausnahme?
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EU-Garantie bei Waffen
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- .50 BMG
- Beiträge: 1139
- Registriert: So 2. Jan 2011, 17:05
Re: EU-Garantie bei Waffen
Nein, gilt!
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- .50 BMG
- Beiträge: 1139
- Registriert: So 2. Jan 2011, 17:05
Re: EU-Garantie bei Waffen
d.h. 2 Jahre gilt allgemeine Gewährleistung auf Waffen?
Re: EU-Garantie bei Waffen
2 Jahre Gewährleistung ist korrekt, allerdings liegt die Beweislast nur in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31999L0044:DE:HTML
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31999L0044:DE:HTML
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- .308 Win
- Beiträge: 376
- Registriert: Fr 4. Nov 2011, 19:18
Re: EU-Garantie bei Waffen
Garantie ist nicht gesetzlich verankert.
Gewährleistung ja.
- 2 Jahre bei beweglichen Sachen
- Beweislastumkehr nach dem 6 Monat (danach liegt es am Käufer zu beweisen, dass der Auslieferungszustand nicht OK war)
- betrifft nur den Auslieferungszustand ("Sachmangel")
- zweistufige Gewährleistung: Verbesserung oder Austausch (Wahlrecht, angemessene Frist), danach Preisminderung oder "Geld zurück".
Hersteller-/Händlergarantien stellen den Käufer idR in eine bessere Position als die Gewährleistung.
Gewährleistung ja.
- 2 Jahre bei beweglichen Sachen
- Beweislastumkehr nach dem 6 Monat (danach liegt es am Käufer zu beweisen, dass der Auslieferungszustand nicht OK war)
- betrifft nur den Auslieferungszustand ("Sachmangel")
- zweistufige Gewährleistung: Verbesserung oder Austausch (Wahlrecht, angemessene Frist), danach Preisminderung oder "Geld zurück".
Hersteller-/Händlergarantien stellen den Käufer idR in eine bessere Position als die Gewährleistung.