THX für die Information
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An ausländische Staatsangehörige, die keine Niederlassungsbewilligung jedoch
Wohnsitz in der Schweiz haben, darf die Ausnahmebewilligung für den Erwerb
einer Waffe, eines wesentlichen oder besonders konstruierten Waffenbestandteils
oder eines Waffenzubehörs nach Artikel 5 Absatz 1 nur erteilt werden, wenn sie eine
amtliche Bestätigung des Heimatstaates vorlegen, wonach sie zum Erwerb des
betreffenden Gegenstandes berechtigt sind
spareribs hat geschrieben:Voraussetzung ist allerdings, dass du kein Bürger der folgenden Länder bist:
Serbien, Kroatien, Bosnien Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Mazedonien, Albanien, Türkei, Sri Lanka, Algerien
Quelle: http://www.admin.ch/ch/d/sr/514_541/a12.html
komisch, wenn das auch in Österreich gelten würde, dann wären wir wieder die bösen nazis
Der hellgrüne Ausweis C (Niederlassungsbewilligung) ermöglicht Ausländern aus dem EU/EFTA-Raum sowie anerkannten Flüchtlingen, welche mindestens fünf Jahre, resp. Drittstaatsangehörigen, welche mindestens zehn Jahre in der Schweiz leben, den uneingeschränkten Aufenthalt.
@maggo: Und was meinst mit, in CH ist es nicht so wie wir glauben? Viel schlechter als in AT kann es auch nicht sein?!
Wirklich auszahlen kann sich, meiner Meinung nach, nur ein Umzug in die Schweiz, wenn man einen Job in einer gehobenen Position hat. Und da wird von einem wesentlich mehr Arbeitseinsatz erwartet, als die bei uns üblichen 40h/Woche. 60, 70, ja 80h/Woche sind keine Seltenheit, in manchen Branchen auch mehr.
sandman hat geschrieben:Wirklich auszahlen kann sich, meiner Meinung nach, nur ein Umzug in die Schweiz, wenn man einen Job in einer gehobenen Position hat. Und da wird von einem wesentlich mehr Arbeitseinsatz erwartet, als die bei uns üblichen 40h/Woche. 60, 70, ja 80h/Woche sind keine Seltenheit, in manchen Branchen auch mehr.