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Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR
Bei unserer Behörde gibts nur normale Kästen und Schreibtische. Vielleicht daß es irgendwo einen Safe gibt.
Nur ist die Sache mit der Übergabe an eine Behörde immer eine Heikle welche, damit man keinen Fehler macht.
Hilfreich wäre es echt, wenn mal auf einem Zimmer am Amt oder bei der Polizei draufstehen würde, daß die dafür zuständig sind.
Sonst wird ja auch immer alles beschriftet. Nur eben das nicht.
Oder ein Hinweis auf der entsprechenden Homepage wäre auch schon hilfreich.
Dann würde es kein rätseln, oder eine Diskussion darüber, geben.
Nur ist die Sache mit der Übergabe an eine Behörde immer eine Heikle welche, damit man keinen Fehler macht.
Hilfreich wäre es echt, wenn mal auf einem Zimmer am Amt oder bei der Polizei draufstehen würde, daß die dafür zuständig sind.
Sonst wird ja auch immer alles beschriftet. Nur eben das nicht.
Oder ein Hinweis auf der entsprechenden Homepage wäre auch schon hilfreich.
Dann würde es kein rätseln, oder eine Diskussion darüber, geben.
"Wer ist der größere Tor? Der Tor, oder der Tor, der ihm folgt?"
(Star Wars Episode IV: Obi Van Kenobi)
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Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR
Ja, weisst eh, wenn die Leute lesen, dass da mit Waffen hantiert wird, könnte sich ja jemand gestört fühlen. Ist auch bei uns nicht angeschrieben.
Am besten vorher bei der zuständigen Behörde anrufen. Dann gibts sicher keine Missverständnisse.
Am besten vorher bei der zuständigen Behörde anrufen. Dann gibts sicher keine Missverständnisse.
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR
Jede Polizeidienststelle nimmt waffen entgegen.
Quelle: mein dad. Der hat 94 seine pumpgun abgegeben
Quelle: mein dad. Der hat 94 seine pumpgun abgegeben
Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR
Ich find das grad ein bissl unkühl. Ich dachte C/D Waffen können bei Verkauf wieder ausgetragen werden? Das killt irgendwie die Wurschtigkeit meinerseits gegenüber einem Käufer da er sie ja anmelden muss. Jetzt wo es zentral festgehalten wird wär mir das nämlich nimma wurscht ob danach was damit passiert und die Waffe nach wie vor nur bei mir eingetragen ist!
- pointi2009
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- Beiträge: 5545
- Registriert: Di 11. Mai 2010, 08:36
- Wohnort: PL
Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR
Ja schön gell, somit musst du als Verkäufer die Daten des Käufers genau prüfen + Ausweiskopie + Kaufvertrag
Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."
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Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR
Stickhead hat geschrieben:Ja, weisst eh, wenn die Leute lesen, dass da mit Waffen hantiert wird, könnte sich ja jemand gestört fühlen. Ist auch bei uns nicht angeschrieben.
Am besten vorher bei der zuständigen Behörde anrufen. Dann gibts sicher keine Missverständnisse.
Da hast Recht.
AWNs gibts leider fast überall.
Ohne vorherige telefonische Abklärung geht da sicher nix.
Sonst bekommt noch ein Beamter, vor lauter Schreck, wenn er unerwartet eine Waffe sieht, einen Herzkaschperl.
"Wer ist der größere Tor? Der Tor, oder der Tor, der ihm folgt?"
(Star Wars Episode IV: Obi Van Kenobi)
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Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR
Wieso scheißt ihr Euch so an wenn die Waffe auf Eurem Namen gemeldet ist, auch wenn sie evtl. schon weiterveräußert wurde?
Die Meldung ist eine Momentaufnahme und besagt, dass ihr die Waffe am xx.xx.xx um xx:xx Uhr gemeldet habt. Alles weitere sagt es nicht aus. Wenn ihr die Waffe dann verkauft und der neue Eigentümer meldet sie nicht und sie ist immer noch auf Euch eingetragen, dann ist da auch komplett wurscht denn 1. werden Kat. C und D nicht kontrolliert. 2. sollten sie jemals kontrolliert werden oder das ZWR für anderwertige Zwecke genutzt werden, genügt der Hinweis, die Waffe bereits veräußert zu haben.
Die Meldung ist eine Momentaufnahme und besagt, dass ihr die Waffe am xx.xx.xx um xx:xx Uhr gemeldet habt. Alles weitere sagt es nicht aus. Wenn ihr die Waffe dann verkauft und der neue Eigentümer meldet sie nicht und sie ist immer noch auf Euch eingetragen, dann ist da auch komplett wurscht denn 1. werden Kat. C und D nicht kontrolliert. 2. sollten sie jemals kontrolliert werden oder das ZWR für anderwertige Zwecke genutzt werden, genügt der Hinweis, die Waffe bereits veräußert zu haben.
Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR
Es ist eben genau wie früher mit dem Waffenbuch das der Händler geführt hat. Dort wurde Eure Kat. C Meldung auch nicht ausgetragen, wenn ihr sie verkauft habt.
Das neue ZWR ist einfach eine elektronisch geführtes Waffenbuch - nicht mehr und nicht weniger.
Das neue ZWR ist einfach eine elektronisch geführtes Waffenbuch - nicht mehr und nicht weniger.
Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR
therion hat geschrieben:Es ist eben genau wie früher mit dem Waffenbuch das der Händler geführt hat. Dort wurde Eure Kat. C Meldung auch nicht ausgetragen, wenn ihr sie verkauft habt.
Das neue ZWR ist einfach eine elektronisch geführtes Waffenbuch - nicht mehr und nicht weniger.
Aber Gott bewahre es passiert was mit der Waffe. Und sie finden die Waffe! - Dann hast die Cobra im Haus! Das kannst mir glauben!
Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR
Tue ich aber nicht.
Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR
therion hat geschrieben:Tue ich aber nicht.
NICHT DU!!!
Du verkaufst sie, die waffe scheint aber bei dir im ZWR auf. Der Käufer macht an Bankraub, und schmeisst die Krochn weg .... Den rest wirst dir denken können!
Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR
Nein ich meine, das glaube ich Dir nicht. Dann finden sie die Krochen eben. Wenn der StaA meint, dass dies dann genug Grund für die HD ist...
So oft ist das aber in den letzten 50 Jahren meines Wissens nach nicht passiert
So oft ist das aber in den letzten 50 Jahren meines Wissens nach nicht passiert
Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR
therion hat geschrieben:Nein ich meine, das glaube ich Dir nicht. Dann finden sie die Krochen eben. Wenn der StaA meint, dass dies dann genug Grund für die HD ist...
Ähm... Gefahr in Verzug. "Deine" Waffe wurde bei einem Bankraub gefunden und du hast noch andere Waffen.
Verdunkelungsgefahr...
Da brauchst sicher nicht lang warten!
So oft ist das aber in den letzten 50 Jahren meines Wissens nach nicht passiert
ach du Hausdurchsuchungen der Cobra kommen relativ häufig vor (ähnliches Szenario)
http://wiev1.orf.at/stories/368686
http://landeshauptstadt.at/index.php?op ... Itemid=107
http://derstandard.at/1328507935058/The ... -Anfuehrer
Wenn nur das geringste Anzeichen von Gefahr ist wird sofort Cobra oder WEGA gerufen!
-
- Supporter .308 Win
- Beiträge: 3180
- Registriert: Do 13. Okt 2011, 16:16
- Wohnort: Oberösterreich
Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR
denkt ned an verbrechen, denkt einfach an eine eventuelle STEUER! auf dich gemeldet, somit zahlst DU. Es sei denn man versichert der BH mittels Kaufvertrag dass man sie nimma besitzt...ab jetzt würde ich OHNE schriftverkehr überhaupt nix mehr machen in richung waffenverkauf
Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR
Blödsinn Savage, wo ist die gezetzliche Grundlage?
@Bud, PN
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