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Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Mandella
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Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR

Beitrag von Mandella » Fr 19. Okt 2012, 09:22

Bei unserer Behörde gibts nur normale Kästen und Schreibtische. Vielleicht daß es irgendwo einen Safe gibt.
Nur ist die Sache mit der Übergabe an eine Behörde immer eine Heikle welche, damit man keinen Fehler macht.

Hilfreich wäre es echt, wenn mal auf einem Zimmer am Amt oder bei der Polizei draufstehen würde, daß die dafür zuständig sind.
Sonst wird ja auch immer alles beschriftet. Nur eben das nicht.
Oder ein Hinweis auf der entsprechenden Homepage wäre auch schon hilfreich.
Dann würde es kein rätseln, oder eine Diskussion darüber, geben.
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Stickhead
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Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR

Beitrag von Stickhead » Fr 19. Okt 2012, 10:03

Ja, weisst eh, wenn die Leute lesen, dass da mit Waffen hantiert wird, könnte sich ja jemand gestört fühlen. Ist auch bei uns nicht angeschrieben. :roll:

Am besten vorher bei der zuständigen Behörde anrufen. Dann gibts sicher keine Missverständnisse.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

Bud Spencer

Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR

Beitrag von Bud Spencer » Fr 19. Okt 2012, 10:07

Jede Polizeidienststelle nimmt waffen entgegen.
Quelle: mein dad. Der hat 94 seine pumpgun abgegeben :roll:

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Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR

Beitrag von Floody » Fr 19. Okt 2012, 10:16

Ich find das grad ein bissl unkühl. Ich dachte C/D Waffen können bei Verkauf wieder ausgetragen werden? Das killt irgendwie die Wurschtigkeit meinerseits gegenüber einem Käufer da er sie ja anmelden muss. Jetzt wo es zentral festgehalten wird wär mir das nämlich nimma wurscht ob danach was damit passiert und die Waffe nach wie vor nur bei mir eingetragen ist!

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Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR

Beitrag von pointi2009 » Fr 19. Okt 2012, 10:18

Ja schön gell, somit musst du als Verkäufer die Daten des Käufers genau prüfen + Ausweiskopie + Kaufvertrag :tipphead:
Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
courage to change the things I can,
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Mandella
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Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR

Beitrag von Mandella » Fr 19. Okt 2012, 10:19

Stickhead hat geschrieben:Ja, weisst eh, wenn die Leute lesen, dass da mit Waffen hantiert wird, könnte sich ja jemand gestört fühlen. Ist auch bei uns nicht angeschrieben. :roll:

Am besten vorher bei der zuständigen Behörde anrufen. Dann gibts sicher keine Missverständnisse.


Da hast Recht. :D
AWNs gibts leider fast überall.

Ohne vorherige telefonische Abklärung geht da sicher nix.
Sonst bekommt noch ein Beamter, vor lauter Schreck, wenn er unerwartet eine Waffe sieht, einen Herzkaschperl. :D
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Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR

Beitrag von therion » Fr 19. Okt 2012, 12:42

Wieso scheißt ihr Euch so an wenn die Waffe auf Eurem Namen gemeldet ist, auch wenn sie evtl. schon weiterveräußert wurde?
Die Meldung ist eine Momentaufnahme und besagt, dass ihr die Waffe am xx.xx.xx um xx:xx Uhr gemeldet habt. Alles weitere sagt es nicht aus. Wenn ihr die Waffe dann verkauft und der neue Eigentümer meldet sie nicht und sie ist immer noch auf Euch eingetragen, dann ist da auch komplett wurscht denn 1. werden Kat. C und D nicht kontrolliert. 2. sollten sie jemals kontrolliert werden oder das ZWR für anderwertige Zwecke genutzt werden, genügt der Hinweis, die Waffe bereits veräußert zu haben.

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Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR

Beitrag von therion » Fr 19. Okt 2012, 12:43

Es ist eben genau wie früher mit dem Waffenbuch das der Händler geführt hat. Dort wurde Eure Kat. C Meldung auch nicht ausgetragen, wenn ihr sie verkauft habt.

Das neue ZWR ist einfach eine elektronisch geführtes Waffenbuch - nicht mehr und nicht weniger.

Bud Spencer

Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR

Beitrag von Bud Spencer » Fr 19. Okt 2012, 13:14

therion hat geschrieben:Es ist eben genau wie früher mit dem Waffenbuch das der Händler geführt hat. Dort wurde Eure Kat. C Meldung auch nicht ausgetragen, wenn ihr sie verkauft habt.

Das neue ZWR ist einfach eine elektronisch geführtes Waffenbuch - nicht mehr und nicht weniger.


Aber Gott bewahre es passiert was mit der Waffe. Und sie finden die Waffe! - Dann hast die Cobra im Haus! Das kannst mir glauben!

therion
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Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR

Beitrag von therion » Fr 19. Okt 2012, 13:34

Tue ich aber nicht.

Bud Spencer

Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR

Beitrag von Bud Spencer » Fr 19. Okt 2012, 13:39

therion hat geschrieben:Tue ich aber nicht.


NICHT DU!!! :roll:

Du verkaufst sie, die waffe scheint aber bei dir im ZWR auf. Der Käufer macht an Bankraub, und schmeisst die Krochn weg .... Den rest wirst dir denken können!

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Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR

Beitrag von therion » Fr 19. Okt 2012, 13:54

Nein ich meine, das glaube ich Dir nicht. Dann finden sie die Krochen eben. Wenn der StaA meint, dass dies dann genug Grund für die HD ist...

So oft ist das aber in den letzten 50 Jahren meines Wissens nach nicht passiert ;)

Bud Spencer

Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR

Beitrag von Bud Spencer » Fr 19. Okt 2012, 14:06

therion hat geschrieben:Nein ich meine, das glaube ich Dir nicht. Dann finden sie die Krochen eben. Wenn der StaA meint, dass dies dann genug Grund für die HD ist...
Ähm... Gefahr in Verzug. "Deine" Waffe wurde bei einem Bankraub gefunden und du hast noch andere Waffen.
Verdunkelungsgefahr...
Da brauchst sicher nicht lang warten!

So oft ist das aber in den letzten 50 Jahren meines Wissens nach nicht passiert ;)
ach du Hausdurchsuchungen der Cobra kommen relativ häufig vor (ähnliches Szenario)
http://wiev1.orf.at/stories/368686
http://landeshauptstadt.at/index.php?op ... Itemid=107
http://derstandard.at/1328507935058/The ... -Anfuehrer



Wenn nur das geringste Anzeichen von Gefahr ist wird sofort Cobra oder WEGA gerufen!

savage3000
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Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR

Beitrag von savage3000 » Fr 19. Okt 2012, 14:09

denkt ned an verbrechen, denkt einfach an eine eventuelle STEUER! auf dich gemeldet, somit zahlst DU. Es sei denn man versichert der BH mittels Kaufvertrag dass man sie nimma besitzt...ab jetzt würde ich OHNE schriftverkehr überhaupt nix mehr machen in richung waffenverkauf

therion
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Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR

Beitrag von therion » Fr 19. Okt 2012, 14:28

Blödsinn Savage, wo ist die gezetzliche Grundlage?

@Bud, PN

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