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Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR

Verfasst: Mi 10. Jul 2019, 17:53
von phips243
Was ich an der Sache nicht ganz verstehe: Wenn ich eine Kat C Waffe verkaufe, muss die doch auch bei mir aus dem ZWR ausgetragen und beim neuen Besitzer eingetragen werden (können!). Die wird ja kaum auf zwei Personen registriert sein können. Und natürlich will ich auch nicht, dass sie auf mich registriert bleibt, aber von einer anderen Person genutzt wird. Warum kann man sie dann nicht auch bei der Abgabe bei der Behörde austragen lassen?

Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR

Verfasst: Mi 10. Jul 2019, 18:19
von Maddin
phips243 hat geschrieben:
Mi 10. Jul 2019, 17:53
Was ich an der Sache nicht ganz verstehe: Wenn ich eine Kat C Waffe verkaufe, muss die doch auch bei mir aus dem ZWR ausgetragen und beim neuen Besitzer eingetragen werden (können!). Die wird ja kaum auf zwei Personen registriert sein können. Und natürlich will ich auch nicht, dass sie auf mich registriert bleibt, aber von einer anderen Person genutzt wird. Warum kann man sie dann nicht auch bei der Abgabe bei der Behörde austragen lassen?
Ich kenne das auch nur so. Die Kat. C Waffe wird nicht ausgetragen. Es ist rechtlich nicht vorgesehen die Waffe auszutragen...

Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR

Verfasst: Mi 10. Jul 2019, 21:48
von rhodium
@ Steirer

Darf man fragen was das für ein Modell war? Deko-Umbau war nicht lukrativ?

Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR

Verfasst: Do 11. Jul 2019, 16:28
von phips243
Maddin hat geschrieben:
Mi 10. Jul 2019, 18:19
phips243 hat geschrieben:
Mi 10. Jul 2019, 17:53
Was ich an der Sache nicht ganz verstehe: Wenn ich eine Kat C Waffe verkaufe, muss die doch auch bei mir aus dem ZWR ausgetragen und beim neuen Besitzer eingetragen werden (können!). Die wird ja kaum auf zwei Personen registriert sein können. Und natürlich will ich auch nicht, dass sie auf mich registriert bleibt, aber von einer anderen Person genutzt wird. Warum kann man sie dann nicht auch bei der Abgabe bei der Behörde austragen lassen?
Ich kenne das auch nur so. Die Kat. C Waffe wird nicht ausgetragen. Es ist rechtlich nicht vorgesehen die Waffe auszutragen...
Aber bei einem Verkauf müsste sie doch auf den neuen Besitzer umgemeldet werden. Was passiert denn sonst, wenn der neue Besitzer mit einer noch auf mich registrierten Waffe ein Verbrechen begeht?

Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR

Verfasst: Do 11. Jul 2019, 22:10
von Floody
Deswegen macht man heutzutage hald doch einen Kaufvertrag...

Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR

Verfasst: Fr 12. Jul 2019, 05:42
von gewo
woolf hat geschrieben:
Fr 12. Jul 2019, 01:56
phips243 hat geschrieben:
Do 11. Jul 2019, 16:28
Aber bei einem Verkauf müsste sie doch auf den neuen Besitzer umgemeldet werden. Was passiert denn sonst, wenn der neue Besitzer mit einer noch auf mich registrierten Waffe ein Verbrechen begeht?
Im Normalfall funktioniert das eh, der neue Besitzer meldet und bei dir wird sie ausgetragen. Wenn das nicht funktioniert hat (aus welchem Grund auch immer) kann man das bei seiner BH idR auch bereinigen lassen, sofern man was in der Hand hat, wie zB einen Kaufvertrag.
ist ned ganz so einfach

es gibt BHs da reicht a telefonanruf und sie bereinigen das

und andere die fuehlen sich ned zustaendig und machen es einfach nicht
originalzitat: " wo kommen wir da hin wenn wir das alles korrigieren muessen muessen, dafuer haben wir nicht das personal, wir sehen das nicht als unser aufgabe an"

die pragmatische loesung ist dann sich den ganzen papierklramn dazu aufzuheben und einfach damit zu leben dass waffen im ZWR eingetragen sind die du gar nicht mehr hast
vermutlich gabe es auch noch die moeglichkeit einen formalen antrag auf loeschung zu stellen
und ggf rechtsmittel zu ergreifen gegen die behoerde
aber wegen einer erweiterung der kat B plaetze brauchst die naechsten 300 jahre dann nimmer vorstellig werden bei deinem waffeneferenten wennst ihn vor den kadi gezerrt hast .. evt uebersiedeln in die antarktis oder so wennst mehr plaetze brauchst ..

Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR

Verfasst: Fr 12. Jul 2019, 06:54
von Steirer
rhodium hat geschrieben:
Mi 10. Jul 2019, 21:48
@ Steirer

Darf man fragen was das für ein Modell war? Deko-Umbau war nicht lukrativ?
Verkauf der Magazine und Einzelteile war lukrativer.

Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR

Verfasst: Fr 12. Jul 2019, 23:51
von Maddin
Floody hat geschrieben:
Do 11. Jul 2019, 22:10
Deswegen macht man heutzutage hald doch einen Kaufvertrag...
Ob dem großer Beweiswert zukommt ist aber eher fraglich. Vermutlich genausowenig wie der ZWR-Eintrag...

Österreich hat sich beim ZWR eben für diesen Weg entschieden, dann sind in dieser Konsequenz halt falsche ZWR-Stände in Kauf zu nehmen. Sieht man ja auch daran, dass der Erwerber einer Kat. C und D Waffe 6 Wochen Zeit für die Meldung hat. Er könnte die Waffe theoretisch ja auch niemals melden oder zumindest mit einiger Verspätung und keiner würde es merken...

Und bis auf die Bürgerkarte hat man nichteinmal Einblick auf seine eigenen registrierten Waffen, da fängts schonmal an...

Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR

Verfasst: Sa 13. Jul 2019, 07:27
von Dobi
Maddin hat geschrieben:
Fr 12. Jul 2019, 23:51
Und bis auf die Bürgerkarte hat man nichteinmal Einblick auf seine eigenen registrierten Waffen, da fängts schonmal an...
Geht auch ohne Bürgerkarte ganz einfach mit Handy-Signatur.

Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR

Verfasst: Sa 13. Jul 2019, 09:39
von Maddin
Dobi hat geschrieben:
Sa 13. Jul 2019, 07:27
Maddin hat geschrieben:
Fr 12. Jul 2019, 23:51
Und bis auf die Bürgerkarte hat man nichteinmal Einblick auf seine eigenen registrierten Waffen, da fängts schonmal an...
Geht auch ohne Bürgerkarte ganz einfach mit Handy-Signatur.
Ja das stimmt natürlich !

Re: Waffe hinüber, Verschrottung und das ZWR

Verfasst: So 14. Jul 2019, 19:33
von phips243
gewo hat geschrieben:
Fr 12. Jul 2019, 05:42
woolf hat geschrieben:
Fr 12. Jul 2019, 01:56
phips243 hat geschrieben:
Do 11. Jul 2019, 16:28
Aber bei einem Verkauf müsste sie doch auf den neuen Besitzer umgemeldet werden. Was passiert denn sonst, wenn der neue Besitzer mit einer noch auf mich registrierten Waffe ein Verbrechen begeht?
Im Normalfall funktioniert das eh, der neue Besitzer meldet und bei dir wird sie ausgetragen. Wenn das nicht funktioniert hat (aus welchem Grund auch immer) kann man das bei seiner BH idR auch bereinigen lassen, sofern man was in der Hand hat, wie zB einen Kaufvertrag.
ist ned ganz so einfach

es gibt BHs da reicht a telefonanruf und sie bereinigen das

und andere die fuehlen sich ned zustaendig und machen es einfach nicht
originalzitat: " wo kommen wir da hin wenn wir das alles korrigieren muessen muessen, dafuer haben wir nicht das personal, wir sehen das nicht als unser aufgabe an"

die pragmatische loesung ist dann sich den ganzen papierklramn dazu aufzuheben und einfach damit zu leben dass waffen im ZWR eingetragen sind die du gar nicht mehr hast
vermutlich gabe es auch noch die moeglichkeit einen formalen antrag auf loeschung zu stellen
und ggf rechtsmittel zu ergreifen gegen die behoerde
aber wegen einer erweiterung der kat B plaetze brauchst die naechsten 300 jahre dann nimmer vorstellig werden bei deinem waffeneferenten wennst ihn vor den kadi gezerrt hast .. evt uebersiedeln in die antarktis oder so wennst mehr plaetze brauchst ..
Das klingt nach Österreich :roll: (bin Österreicher und WBK-Besitzer).