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Darf ein Deutscher...

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Re: Darf ein Deutscher...

Beitrag von -MHK- » Di 15. Dez 2015, 15:32

Ich häng mich mal hier an da ich nach 1 Stunde Suche noch immer keine Befriedigende Antwort gefunden hab.

Konkrete Frage; Ein bekannter aus Deutschland will mit seinem Schmeisser AR15 in Österreich bei einem HA-Bewerb mitschiessen. Hat EUFWP
Darf er diese Waffe nach Österreich mitnehmen zu einem Bewerb oder nicht weil bei uns Kat. A und pöse (weil nicht die Ö-Version)?

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Re: Darf ein Deutscher...

Beitrag von BigBen » Di 15. Dez 2015, 15:34

Nicht OK, weil bei uns Kat. A und böse...wenn wer draufkommt.
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Re: Darf ein Deutscher...

Beitrag von -MHK- » Di 15. Dez 2015, 15:40

Alles klar. Danke Ben.

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Re: Darf ein Deutscher...

Beitrag von Al3x » Di 15. Dez 2015, 16:08

Wie rennt das dann bei IPSC Rifle in Europa, muss jeder Teilnehmer die Waffen an das jeweilige Landesgesetz anpassen?
D.h. also dass es in AUT und DE gar nie ein internationales IPSC Rifle Match geben kann insofern nicht alle mit Leihwaffen in der AUT Version bzw. in DE mit mindestens 16" schiessen obwohl man mit EUFWP und Einladung einreist?
"There Are Only Three Kinds of People: Wolves, Sheep and Sheepdogs. Which one are you?"

http://www.marksmanshipmatters.com/arti ... of-people/

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Re: Darf ein Deutscher...

Beitrag von BigBen » Di 15. Dez 2015, 16:30

Al3x hat geschrieben:D.h. also dass es in AUT und DE gar nie ein internationales IPSC Rifle Match geben kann insofern nicht alle mit Leihwaffen in der AUT Version bzw. in DE mit mindestens 16" schiessen obwohl man mit EUFWP und Einladung einreist?


Theoretisch...wobei die AT Version ja fast überall sonst eh legal ist, nur andere Versionen nach AT bringen ist suboptimal. Interessant wäre ob ich mit meiner 14,5" Version trotzdem bei Bewerben in DE mitschiessen dürfte...notfalls halt mit der Jagdkarte ;-)
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Re: Darf ein Deutscher...

Beitrag von Al3x » Di 15. Dez 2015, 16:39

Und wozu gibts dann den EUFWP? Ich kann mir da ja auch meinen HA eintragen lassen, oder?
Dafür ist der EUFWP ja da.

Mal den User pastrana199 hier fragen..
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Re: Darf ein Deutscher...

Beitrag von Promo » Di 15. Dez 2015, 18:04

EUFWP besagt nur, dass du die Waffe legal in deinem Heimatland innehaben darfst.
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Re: Darf ein Deutscher...

Beitrag von GSchoenbauer » Di 15. Dez 2015, 19:30

die EU-Richtlinie und die Vereinbarungen zwischen den EU-Staaten sagen aus, daß für Waffen, die in einem anderen Mitgliedstaat verboten sind, dies im EUFWP eingetragen werden muss. (Siehe Punkt 6.1 im entsprechenen Anmerkungsbereich des EUFWP - dafür wurde diese Rubrik extra geschaffen).
Wenn so ein Eintrag nicht existiert, dann hat entweder der Österr. Staat den anderen Mitgliedsstaat zu wenig aufgeklärt oder der ausstellende Staat hat geschlampt.
Im Falle einer vorhergehenden Genehmigung durch die Österr. Behörde (zB. für mehrmalige Einreise oder bei mehr als 3 Waffen) könnte die Einschränkung auch hier stehen.
Jede Waffe, die im EUFWP eingetragen ist und für die kein solcher ein Eintrag existiert, darf legal mitgebracht werden.
(ob Dich der Veranstalter damit schießen lässt, steht auf in einem anderen Blatt)

Siehe also zuerst mal nach, ob so ein Eintrag existiert.


und: - ja / hier kursiert wie überall jede Menge Fehl- und Desinformation auch bei den Beamten und der Executive - Schwierigkeiten können deswegen also trotzdem auftreten. :(

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Re: Darf ein Deutscher...

Beitrag von -MHK- » Di 15. Dez 2015, 23:19

GSchoenbauer hat geschrieben:die EU-Richtlinie und die Vereinbarungen zwischen den EU-Staaten sagen aus, daß für Waffen, die in einem anderen Mitgliedstaat verboten sind, dies im EUFWP eingetragen werden muss. (Siehe Punkt 6.1 im entsprechenen Anmerkungsbereich des EUFWP - dafür wurde diese Rubrik extra geschaffen).
Wenn so ein Eintrag nicht existiert, dann hat entweder der Österr. Staat den anderen Mitgliedsstaat zu wenig aufgeklärt oder der ausstellende Staat hat geschlampt.
Im Falle einer vorhergehenden Genehmigung durch die Österr. Behörde (zB. für mehrmalige Einreise oder bei mehr als 3 Waffen) könnte die Einschränkung auch hier stehen.
Jede Waffe, die im EUFWP eingetragen ist und für die kein solcher ein Eintrag existiert, darf legal mitgebracht werden.
(ob Dich der Veranstalter damit schießen lässt, steht auf in einem anderen Blatt)

Siehe also zuerst mal nach, ob so ein Eintrag existiert.


und: - ja / hier kursiert wie überall jede Menge Fehl- und Desinformation auch bei den Beamten und der Executive - Schwierigkeiten können deswegen also trotzdem auftreten. :(



Sorry, aber ich habs noch nicht ganz geschnallt.
1.) Könntest du vielelleicht auf den dazugehörigen Gesetzestext/Weisung etc. verweisen
2.) Was heißt das jetzt in dem konkreten Fall den ich oben beschrieben hab? Eh ok, aber es weiß meistens keiner oder wie?

Hab auch heute bei der LPD Wien angefragt. Die wussten es auch nicht genau und wollten mir morgen bescheid geben. Würde mir das dann auch schriftlich geben lassen und gegebenenfalls hier posten.

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Re: Darf ein Deutscher...

Beitrag von GSchoenbauer » Mi 16. Dez 2015, 00:24

wars so schwer? :)

da musses im EUFWP drinstehen, daß'tes NICHT mitnehmen darfst, weil dafür ist die Rubrik da:

Bild



und des is der Text einer Anfragebeanwortung vom BMI (Original is leider nicht meines und stell ich daher auch nicht rein)
(hat eine Pump-gun betroffen):

1 BMI-II-BK-SPOC@bmi.gv.at
Sehr geehrter Hr. XXXXX;

Zu Ihrer Anfrage dürfen wir Sie darüber informieren, dass in Übereinstimmung mit unseren nationalen Rechtsgrundlagen (§ 36 des österreichischen Waffengesetzes) Menschen mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union die Mitnahme der im Europäischen Feuerwaffenpass vermerkten Waffen erlaubt ist. Die Verwendungserlaubnis richtet sich nach diesen behördlichen Eintragungen in diesem Dokument, welche im gleichen Umfang oder auch gleichen Einschränkungen, wie sie in Übereinstimmung mit dortigem nationalen Recht des Eintragestaates vorgenommen wurden, erlaubt ist.
Damit verbunden ist naturgemäß auch die Verwendungsmöglichkeit bei den von Ihnen angesprochenen sportlichen Schießveranstaltungen auf entsprechend genehmigten Schießplätzen, soweit nicht in Ihrer vorhandenen Bewilligung im Europäischen Feuerwaffenpass anderslautende Einschränkungen vermerkt sind. Dieser von Ihnen angeführte Europäische Feuerwaffenpass ist demnach die erforderliche Erlaubnisurkunde.
Wir hoffen Ihnen mit dieser Auskunft gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. XXXXXXXXXXX


und die zugrunde liegende EU-Richtlinie ist die

RICHTLINIE DES RATES
vom 18. Juni 1991
über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen
(91/477/EWG)

das ist natürlich nur die ursprüngliche Richtlinie, die dann in entsprechende nationale Gesetze verpackt wurde.

-----------

also: :)
Du gucken, ob Eintrag über Verbot in Österreich in EUFWP --- dann pfui gack
Sonst gut

edit:
Nachtrag: Was des für dich heisst?
Daß Du gegebenfalls, obwohl legal, wegen falsch oder halb informierter Beamten trotzdem Probleme kriegen kannst :(

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Re: Darf ein Deutscher...

Beitrag von -MHK- » Mi 16. Dez 2015, 12:58

Danke für die Aufklärung.

Hab heut nen Anruf von der LPD Wien bekommen, die gemeint haben, dass das oben angeführt Schmeisser pfui is und es nicht geht.
Werd jetzt mal ans BMI schreiben und nochmal nachtelefonieren.

Gibt hier vielleicht jemanden, der damit schon Erfahrung gemacht hat bei Matches?

Edit:

Gerade bisschen das Gesetze durchstöbert.

Richtlinie 91/477/EWG des Rates vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 31991L0477

Artikel 12
(1) Der Besitz einer Feuerwaffe während einer Reise durch zwei oder mehrere Mitgliedstaaten ist nur zulässig, wenn der Betreffende von allen diesen Mitgliedstaaten eine Genehmigung erhalten hat, es sei denn, das Verfahren nach Artikel 11 findet Anwendung.

Die Mitgliedstaaten können diese Genehmigung für eine verlängerbare Hoechstdauer von einem Jahr für eine oder mehrere Reisen erteilen. Sie wird in den Europäischen Feuerwaffenpaß eingetragen, den der Reisende auf Verlangen der Behörden der Mitgliedstaaten vorzeigen muß.

(2) Abweichend von Absatz 1 können Jäger und Sportschützen, die durch zwei oder mehrere Mitgliedstaaten reisen, um an einer Jagd teilzunehmen oder ihrem Sport nachzugehen, ohne Zustimmung eine oder mehrere Feuerwaffen der Kategorien C oder D (Jäger) bzw. der Kategorien B, C oder D (Sportschützen) mitführen, sofern sie den für diese Waffe(n) ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpaß besitzen und den Grund ihrer Reise nachweisen können, z. B. durch Vorlage einer Einladung.

Diese Ausnahmeregelung gilt nicht, wenn das Reiseziel ein Mitgliedstaat ist, der gemäß Artikel 8 Absatz 3 den Erwerb und den Besitz der betreffenden Waffe untersagt oder von einer Zulassung abhängig macht; in diesem Fall ist ein besonderer Vermerk in den Europäischen Feuerwaffenpaß einzutragen.


Artikel 8
(3) Falls ein Mitgliedstaat Erwerb und Besitz einer Feuerwaffe der Kategorien B, C oder D in seinem Gebiet untersagt oder von einer Zulassung abhängig macht, so unterrichtet er die übrigen Mitgliedstaaten davon; diese bringen bei der Erteilung eines Europäischen Feuerwaffenpasses für eine solche Waffe im Hinblick auf Artikel 12 Absatz 2 einen ausdrücklichen Vermerk an.

Heißt jetzt im Konkreten Fall folgendes; (so versteh ichs zumindest)
Sollte die Behörde in Deutschland keine zusätzliche Eintragung vorgnommen haben die das Mitbringen nach Österreich betrifft dürfte sie theoretisch zu Wettkämpfen mitgenommen werden. Nachdem aber der Erwerb und Besitz in Österreich nicht erlaubt ist (weil eben nicht die Ö-Version vom Schmeisser) gehts dann doch wieder nicht obwohl keine Eintragung vorhanden wäre.
Also wieder zurück zu pfui.
Zuletzt geändert von -MHK- am Mi 16. Dez 2015, 13:57, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Darf ein Deutscher...

Beitrag von GSchoenbauer » Mi 16. Dez 2015, 13:46

steht jo eh auch in der Richtlinie: genau wegen dem Fall MUSS das ja im EUFWP eingetragen werden, weil Reisende ohne vorherige Erlaubnis sondern nur mit Einladung das sonst nicht wissen können.
Und genau deswegen müssen sich die EU-Staaten gegenseitig informieren, wo bei der Ausstellung eines EUFWP so ein Eintrag erforderlich ist.

Und, wenn des Verbot nicht eingetragen ist, dann musst DU als D-Staatsbürger nicht wissen, ob nicht doch irgendwo in der EU irgendeine Deiner Feuerwaffen verboten sein könnte. Der EUFWP ist für DICH das Dokument, aus dem das hervorgehen muss und damit auch Dein Erlaubnisschein.

Kannst natürlich jetzt noch hundert andere Anfragen starten, die Rechtslage wird net anders, aber die Anworten dazu werden seeehr vielfältig sein, gerade weil die verschienenen Behörden jede Gelegenheit wahrnehmen, aus Unkenntnis oder Absicht dem Bürger wo ein Verbot reinzudrücken, wo keines ist aber sie gerne eines hätten
Für mich ist die hier reingestellt Auskunftserteilung vom BMI sehr ehrlich und auch maßgeblich, weil sich das mit allen Gesetzestexten deckt.


Und zur Richtigstellung Deines Eintrages "Verbringen" -- das ist was ganz was anderes... hier gehts um die MITNAHME/MITBRINGEN

edit: NACHTRAG
zum Verständnis --- es gibt ja auch in Österreich Ausnahmegenehmigungn von KatA-Waffen, wie zB Pumpguns. Mit so einer registrierten A-Waffe darfst auch schießen und die darfst ja dann auch legal besitzten. In dem Fall des fehlenden Beschränkungseintrag im EUFWP wäre das dann gleichwertig zu so einer Ausnahmegenehmigung.

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Re: Darf ein Deutscher...

Beitrag von -MHK- » Mi 16. Dez 2015, 14:07

GSchoenbauer hat geschrieben:Und zur Richtigstellung Deines Eintrages "Verbringen" -- das ist was ganz was anderes... hier gehts um die MITNAHME/MITBRINGEN


Danke, stimmt. Habs ausgebessert.

Ich find das leider nicht so einfach zu beurteilen gemäß dem Grundsatz "Unwissen schützt vor Strafe nicht".
Weil sich dann rausreden, dass die Behörde das halt vergessen hat einzutragen wird einem ja trotzdem in Österreich nicht helfen oder seh ich das falsch?
Bin leider kein Jurist und kann nicht sagen, was dann im kokreten Fall Vorrang hat. Die "Nichteintragung" der deutschen Behörde als Legitimation oder doch dann das österreichische Gesetz welches das ganze quasi verbietet.

Hoffe immer noch, dass evt schon jemand damit Erfahrung gemacht hat und das vielleicht mitteilen könnte.

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Re: Darf ein Deutscher...

Beitrag von Promo » Mi 16. Dez 2015, 19:36

Streng genommen handelt es sich um eine EU Richtlinie, die ein Nationalstaat dann in eigene Gesetze umsetzen muss. Setzt er diese nicht um, so verstößt er gegen EU Richtlinien - da muss aber erst mal wer dagegen klagen.

Eine nicht ganz so einfache Fragestellung. Ich würde empfehlen sich direkt an das BMI zu wenden und konkret die Waffe benennen sowie auf die EU-RL verweisen. Bin gespannt, was da kommt. Das kannst du übrigens auch per E-Mail machen, du bekommst dann einen Bescheid mit digitaler Signatur.
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