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WBK Erweiterung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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WBK Erweiterung

Beitrag von Viper » Mo 2. Aug 2010, 22:58

Hallo,

mal eine andere "Noob-Frage" bezüglich der Erweiterung meiner WBK.
Ich habe im Dezember 2009 meine WBK erhalten und darf mir 2 Waffen (Kat. B natürlich) kaufen,besitzen,...bla bla bla.

Im Verein haben die gesagt, dass ich 2010 gleich eine Erweiterung machen darf. Nun die Frage, krieg ich jedes Jahr eine Erweiterung (Gründe: sportliches Schießen, Sammlerobjekte, Verteidigung der Wohnung...sind ja die 3 gewichtigsten Gründe für die BH)??
Wenn ich jedes Jahr eine Erweiterung kriege (natürlich persönlich bei der BH abzugeben), gibt es da dann eine Beschränkung von 2 Waffen pro Jahr?
Muss ich für Erweiterungen zahlen oder ist das von BH zu BH verschieden?

Bitte um Hilfe für einen ahnungslosen Esel, der sich mit Paragraphen nicht auskennt :D

Lg

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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von Vintageologist » Mo 2. Aug 2010, 23:28

Also grundsätzlich gibt es - rein vom Gesetz - keine Beschränkung, wann bzw. wie oft du erweitern kannst.
Ansich sind dir einfach die Waffen zu erlauben, die du rechtfertigen kannst. Sobald der Rechtfertigungsgrund besteht, kannst du also theoretisch sofort zur Behörde rennen.
In der Realität haben aber einige Behörden, wie mir zu Ohren gekommen ist, so eine Art "halbes Jahr"-Regel, d.h. frühestens nach einem halben Jahr erweitern sie wieder.
Am besten, du stellst einfach mal den Antrag, ohne viel zu fragen bzw. überhaupt auf die Thematik einzugehen.

Rein rechtlich gesehen gibt es auch von der Anzahl der Waffen keine Beschränkung. Wiederum: Was du rechtfertigen kannst, wäre dir ansich zu erlauben.
Aber auch hier machen Behörden gerne mal ihr eigenes Ding.
Bei vielen Behörden ist es "anscheinend" so, dass alles bis 6 Waffen der Sachbearbeiter selbst machen kann, für alles darüber muss er zum Vorgesetzten. Einige Behörden erweitern auch generell (außer für Sammler) ungern mehr als auf das Doppelte (d.h. von 2 auf 4, von 4 auf 8, etc.).

Zahlen musst du jedenfalls, wenn dir die Erweiterung ausgestellt werden sollte, egal auf welcher Behörde. Der Betrag kann jedoch variieren. Unter anderem zahlst du dann auch für die "Beweise" (also Ergebnislisten und so) die du mitlieferst und die sie kopieren müssen.

Von der Anzahl her stehen dir die 2 "Startwaffen" für die SV zu. Alles anderen musst du begründen. SV für eine Erweiterung auf mehr als 2 ist aber praktisch unmöglich, es sei denn, du hast beispielsweise 3 Wohnsitze und möchstest an jedem eine Waffe zur SV.

Als Sammler musst du ein gewisses Gebiet haben und hier auch einem Sachverständigen darbringen können, dass du wirklich Ahnung davon hast. "Ich sammle amerikanische Sturmgewehre, weil sie mir so gut gefallen" wird wohl (bis zu dem Zeitpunkt, an dem ich alleiniger Herrscher des Landes werde) nicht durchgehen.

Als Sportschütze musst du "beweisen" können, dass du die Waffen für gewisse Disziplinen brauchst, für die deine bisherigen Schießeisen ungeeignet sind.
Hier ist es wiederum so, dass rein rechtlich kein Vereinszwang besteht, viele Behörden dir aber die Ernsthaftigkeit deiner sportlichen Tätigkeit ohne Vereinsmitgliedschaft nicht anerkennen werden. Zusätzlich sollte immer der Vereinsobmann dir ein Brieferl schreiben, in dem er der Behörde bestätigt, dass du diese und jene Disziplin, welche im Verein gemacht wird, schießen willst und dazu diese und jene Waffe brauchst. Dann musst du noch Ergebnislisten beilegen, damit sie sehen, dass du auch wirklich Bewerbe schießt (müssen aber nicht unbedingt die Bewerbe sein, für die du die Waffen haben willst - weil dazu müsstest du ja Waffen ausborgen, weil du bislang die entsprechenden Geräte nicht besitzt).

Ich hoffe, das klärt soweit alles.

Mein Tipp wäre, dass du einfach mal alles, was dir vorschwebt, beantragst und dann mit deinem Sachbearbeiter einen Termin ausmachst, damit ihr das Ganze persönlich besprechen könnt (ist immer gerne gesehen, wenn man hinkommt und redet und nicht einfach nur das Schreiben dortlässt), denn dann wird dir der im Zweifelsfall auch sagen, was eher nicht durchgeht bzw. wird man an einigen Stellen sicher verhandeln können, wenn man sich gscheit anstellt und eben auch die nötigen Rechtfertigungen bringen kann. Oft geht es dann so aus, dass man zwar nicht alle Waffen bekommt, aber zumindest auch keinen gänzlich negativen Bescheid.
Zuletzt geändert von Vintageologist am Di 3. Aug 2010, 00:38, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von quildor82 » Di 3. Aug 2010, 00:13

Vintageologist hat geschrieben:
Hier ist es wiederum so, dass rein rechtlich kein Vereinszwang besteht, viele Behörden dir aber die Ernsthaftigkeit deiner sportlichen Tätigkeit ohne Verinsmitgliedschaft nicht anerkennen werden. Zusätzlich sollte immer der Vereinsobmann dir ein Brieferl schreiben, in dem er der Behörde bestätigt, dass du diese und jene Disziplin, welche im Verein gemacht wird, schießen willst und dazu diese und jene Waffe brauchst. Dann musst du noch Ergebnislisten beilegen, damit sie sehen, dass du auch wirklich Bewerbe schießt (müssen aber nicht unbedingt die Bewerbe sein, für die du die Waffen haben willst - weil dazu müsstest du ja Waffen ausborgen, weil du bislang die entsprechenden Geräte nicht besitzt).



genau der Teil fuckt mich an.
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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von Vintageologist » Di 3. Aug 2010, 00:37

quildor82 hat geschrieben:
Vintageologist hat geschrieben:
Hier ist es wiederum so, dass rein rechtlich kein Vereinszwang besteht, viele Behörden dir aber die Ernsthaftigkeit deiner sportlichen Tätigkeit ohne Verinsmitgliedschaft nicht anerkennen werden. Zusätzlich sollte immer der Vereinsobmann dir ein Brieferl schreiben, in dem er der Behörde bestätigt, dass du diese und jene Disziplin, welche im Verein gemacht wird, schießen willst und dazu diese und jene Waffe brauchst. Dann musst du noch Ergebnislisten beilegen, damit sie sehen, dass du auch wirklich Bewerbe schießt (müssen aber nicht unbedingt die Bewerbe sein, für die du die Waffen haben willst - weil dazu müsstest du ja Waffen ausborgen, weil du bislang die entsprechenden Geräte nicht besitzt).



genau der Teil fuckt mich an.
Immer fest den Leuten vorschreiben was gut ist für sie.


Und gerade im markierten Bereich hab ich einen Rechtschreibfehler eingebaut :D

Aber du hast recht... es ist eben das Problem, dass das nicht wirklich fix definiert ist, sondern im Ermessen der Behörde liegt, die da also machen kann, was sie für gut befindet.
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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von cowroper » Di 3. Aug 2010, 09:27

Vintageologist hat geschrieben: ... Ernsthaftigkeit deiner sportlichen Tätigkeit ohne Vereinsmitgliedschaft nicht anerkennen werden.


Mit Recht (duck und weg). Wer ernsthaft sportlich schießen will kommt auf die Dauer ohne Schützenpass (und damit ohne Verein) nicht aus. So ist z. B. ein Start bei einer Meisterschaft ohne Vereinsmitgliedschaft nicht möglich.

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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von Expat » Di 3. Aug 2010, 09:31

Ein hobbymäßiger IPSC Schütze hat genau Null Bedarf an einer Vereinsmitgliedschaft und kann dennoch sportlich ambitioniert sein und z.B. auch bei 3 Gun starten wollen... Aber IPSC ist wohl im allgemeinen ein Sonderfall.
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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von Leonardo » Di 3. Aug 2010, 13:09

cowroper hat geschrieben:. So ist z. B. ein Start bei einer Meisterschaft ohne Vereinsmitgliedschaft nicht möglich.

cowroper



Habe ich heuer am eigenen Leibe erfahren müssen.... :cry:
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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von pointi2009 » Di 3. Aug 2010, 16:14

Problem ist ohne Verein kommst nicht wirklich in die Szene rein. Ist sicher möglich die eine oder andere Meisterschaft zu bestreiten, aber der step in ist wesentlich schwerer. Problem ist halt, den richtigen Verein zu finden, wo auch die Leute erträglich sind und nicht so einen auf Vereinsmeierei machen.
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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von quildor82 » Fr 6. Aug 2010, 01:09

cowroper hat geschrieben:
Vintageologist hat geschrieben: ... Ernsthaftigkeit deiner sportlichen Tätigkeit ohne Vereinsmitgliedschaft nicht anerkennen werden.


Mit Recht (duck und weg). Wer ernsthaft sportlich schießen will kommt auf die Dauer ohne Schützenpass (und damit ohne Verein) nicht aus. So ist z. B. ein Start bei einer Meisterschaft ohne Vereinsmitgliedschaft nicht möglich.

cowroper

*zynismus AN*
Ja am besten Waffen nur noch für den Staat @Cowroper.

*zynismus AUS*

Es gibt Leute die WOLLEN nicht in einen Verein bzw. sind nicht bereit 350,- Aufnahmegebühr zu bezahlen.
Um 350,- Aufnahmegebühr +150,- Jahresmitgliedschaft kann ich LANGE auf Schießstände gehen.
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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von Ticket » Fr 6. Aug 2010, 05:38

quildor82 hat geschrieben:Es gibt Leute die WOLLEN nicht in einen Verein

Es gibt auch Leute die haben gar nicht die Absicht nach einer Erweiterung die zusätzlichen Waffen sportlich zu nutzen. Die wollen nur "haben wollen", und ein klein wenig Kontrolle warum und wofür kann man auf Grund der Gesetzeslage der Behörde schon zubilligen.
Duck und weg.
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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von Leonardo » Fr 6. Aug 2010, 07:17

pointi2009 hat geschrieben:Problem ist ohne Verein kommst nicht wirklich in die Szene rein.



Diese Aussage halte ich für ein Gerücht........ :mrgreen:
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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von Leonardo » Fr 6. Aug 2010, 07:22

Ticket

Es gibt auch Leute die haben gar nicht die Absicht nach einer Erweiterung die zusätzlichen Waffen sportlich zu nutzen. Die wollen nur "haben wollen", und ein klein wenig Kontrolle warum und wofür kann man auf Grund der Gesetzeslage der Behörde schon zubilligen.



Hoffe du hast diesen Beitrag als Witz gedacht....... :think:

Mir persönlich ist es egal wieviele Waffen ein Sammler/ Schütze/ Jäger zuhause hat.Solange er sie Ordnungsgemäß "Verwahrt" hat.....Warum nicht?

Warum muss der Österreicher immer nach mehr Kontrolle rufen? Noch zuwenig ....? :cry:
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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von Expat » Fr 6. Aug 2010, 08:34

Ein Mensch hat zwei Hände und die meisten, welche auf die Idee kommen mit Waffen Schaden anzurichten, nutzen im Endeffekt nur eine oder zwei Waffen.
Also von mir aus kann sich jeder eine Waffenkammer in den Keller bauen - denn wenn es jeder darf sinkt automatisch die Wahrscheinlichkeit, dass irgendwer auf dumme Ideen kommt. Ob man jetzt zwei oder zwanzig Waffen hat ist da egal, schliesslich kann man sich auch jetzt schon entweder zwei Derringer oder zwei OA-15 auf die WBK kaufen, ohne das die Behörde ein Wörtchen mitzureden hätte.
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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von Ticket » Fr 6. Aug 2010, 09:14

Expat hat geschrieben:schliesslich kann man sich auch jetzt schon entweder zwei Derringer oder zwei OA-15 auf die WBK kaufen, ohne das die Behörde ein Wörtchen mitzureden hätte.

Dagegen ist auch nichts einzuwenden. Ich meinte eher die wenigen Zeitgenossen die unbedingt für ihre SV-Zwecke noch 2 Stk. .454 Casull einen .500 S&W eine .50er Desert Eagle und je ein Aug-Z und ein OA 15 "wollen haben". Die benötigen das unbedingt für ihre nächtlichen Patrouillengänge im eigenen Garten. Die kämpfen auch seit Jahren um einen Sprengstofferlaubnisschein für den Fall der Fälle, wenn sich marodierende Banden durch die Tretminenatrappen in der Wiese nicht abhalten lassen.
Auch wenn manche dies für übertrieben und nicht zeitgemäß halten, ein gewisses Frage- und Nachweisrecht seitens der Behörde warum und wieso unbedingt mehr Kat. B Waffen finde ich angemessen, sofoern nicht mit Schikanen oder Willkür versehen.
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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von Expat » Fr 6. Aug 2010, 09:19

Hm, verstehe ich dich richtig, dass die Behörde deiner Meinung nach (so wie es auch derzeit ist) auch bestimmen sollte, wieviele/welche Waffen jemand haben darf? Oder geht es dir (wie man es auch verstehen kann) darum, dass die Behörde im Bilde ist, was man sich so für Geschütze zulegt?
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