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Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Lexman1
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Lexman1 » Mo 22. Okt 2018, 20:59

Eine m1 Socom würde mich viel mehr reizen!
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FlorianW
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von FlorianW » Di 12. Mär 2019, 14:15

gewo hat geschrieben:
Do 4. Okt 2018, 01:07
Fuer die norinco jw20 gibt es einen Bescheid auf kat A verboten weil schnellzerlegbar
Die leute auf waffengebraucht, die das gewehr gebraucht privat verkaufen, schreiben aber, dass WBK für die Norinco JW-20 reicht

gewo
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von gewo » Di 12. Mär 2019, 14:28

FlorianW hat geschrieben:
Di 12. Mär 2019, 14:15
gewo hat geschrieben:
Do 4. Okt 2018, 01:07
Fuer die norinco jw20 gibt es einen Bescheid auf kat A verboten weil schnellzerlegbar
Die leute auf waffengebraucht, die das gewehr gebraucht privat verkaufen, schreiben aber, dass WBK für die Norinco JW-20 reicht
das schreiben auch die hanelder die sie verkaufen
ist aber eben nicht so

war auch nur als info gedacht
fuer dich isses letztlich egal
mehr als a bisserl aerger kanns dir ned kosten

den den es schlussendelich "erwischt" ist der der sie importiert hat
es seie denn es ist verjaehrt
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Weissi » Di 12. Mär 2019, 14:28

Und der Typ der mir damals den VW Golf III Variant verkauft hat, meinte auch das Auto wäre tadellos und Pickerl machen wär kein Problem.....

https://rdb.manz.at/document/ris.lvwg.L ... 18_2015_00
Halbautomaten sind die Modelle Marlin Modell 70, Armalite 7 Survival Rifle und Norinco JW-20 im Kaliber .22 Ir. Diese Waffen wurden vom BMI als "verbotene Waffe" gem. WaffG § 17 Abs. 1, Pkt. 2 eingestuft.
Oder gibts dazu was Neues/Aktuelleres?

Grüße,

Weissi

gewo
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von gewo » Di 12. Mär 2019, 14:41

Weissi hat geschrieben:
Di 12. Mär 2019, 14:28
Und der Typ der mir damals den VW Golf III Variant verkauft hat, meinte auch das Auto wäre tadellos und Pickerl machen wär kein Problem.....
https://rdb.manz.at/document/ris.lvwg.L ... 18_2015_00
Halbautomaten sind die Modelle Marlin Modell 70, Armalite 7 Survival Rifle und Norinco JW-20 im Kaliber .22 Ir. Diese Waffen wurden vom BMI als "verbotene Waffe" gem. WaffG § 17 Abs. 1, Pkt. 2 eingestuft.
Oder gibts dazu was Neues/Aktuelleres?
Grüße,
Weissi
nein
nichts neues
an haufen andere sind dazu gekommen
im wesentlichen praktisch alle take down varianten
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Martin_Q
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Martin_Q » Di 12. Mär 2019, 14:57

gewo hat geschrieben:
Do 4. Okt 2018, 01:07
Fuer die norinco jw20 gibt es einen Bescheid auf kat A verboten weil schnellzerlegbar
Was mich an dieser Stelle interessiert:
Gibt's für dieses "schnell-zerlegbar" eigentlich eine genauere Definition?
Denn jedes AR ist "schnell" und ohne Werkzeug in upper und lower "zerlegbar". Oder reicht dieser Grad der Zerlegung hierfür noch nicht aus und es muß z.B. der Lauf alleine ohne Werkzeug und mit einem Handgriff ausbaubar sein?
Bild

gewo
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von gewo » Di 12. Mär 2019, 16:24

Martin_Q hat geschrieben:
Di 12. Mär 2019, 14:57
gewo hat geschrieben:
Do 4. Okt 2018, 01:07
Fuer die norinco jw20 gibt es einen Bescheid auf kat A verboten weil schnellzerlegbar
Was mich an dieser Stelle interessiert:
Gibt's für dieses "schnell-zerlegbar" eigentlich eine genauere Definition?
Denn jedes AR ist "schnell" und ohne Werkzeug in upper und lower "zerlegbar". Oder reicht dieser Grad der Zerlegung hierfür noch nicht aus und es muß z.B. der Lauf alleine ohne Werkzeug und mit einem Handgriff ausbaubar sein?
jaein

es gibt fuer jede waffenart eine der waffenart entsprechende ausfuehrung
diese ist der waffenart entsprechend und unabhaengig davon ob diese ein schnelles oder weniger schnelles verkuerzen oder zerlegen ermoeglicht ist diese zulaessig

weiters ist es unbedeutend ob im zerlegten oder verkuerzten zustand mit der waffe geschopssen werden kann oder nicht

weiters ist es bei waffen die eine mindestlaenge haben unbedeutend ob die waffe im zerlegten zustand laenger als die mindestlaenge ist oder nicht

dh.

eine KLB oder eine flinte kannst mit einem handgrif zerlegen in einen schaft und ein laufbuendel
das entspricht dem wesen dieser waffenart
daher kein problem

eine AR kannst mit dem rauspullen von zwei knubbeln zerlegen in einen upper und einen lower
das entspricht dem wesen dieser waffenart
daher kein problem
wenn du eine AUG sop umbaust dass du sie m it zwei knubbeln rauspullen in zwei kleinere teile zerlegen kannst dann ist das vermutlioch verboten weil es nicht dem wesen dieser waffenart entspricht

eine SLF kannst normal garned verkuerzen oder zerlegen
wenn du da jetzt einen schubschaft dranbaust kann das evt ein problem sein
denn ein schubschaft entspricht nicht dem wesen dieser waffenart
daher sind zb SLF im AR look verboten wenn sie keinen festschaft sondern einen schubschaft hat

einen repetierer kannst auch normal garned zerlegen
hier sind alle nicht dem wesen der waffentype entsprechenden moeglichkeiten zum verkuerzen und zerlegen grundsaetzlich unzulaessig
ein schoenes beispiel ist die kleine chiappa 22lr in der austria version
da wurde der lauf so verlaengert dass der lauf der waffe fuer sich genommen alleine im zerlegten zustand laenger als 60cm (naemlich 60,5cm) ist. das heisst wenn man sie zerlegt hat man zwei teile von denen einer laenger als die mindestlaenge dieser waffenkategorie ist
trotzdem ist das teil kat A weils eben unueblich ist einen repetierer zu zerlegen
noch interessanter ist die argumentation warum hochpreisige take-down repetierer hier anders betrachtet werden
der grund ist: weil es sich um hochwertige jagdwaffen handelt
wenn der preis unueblich hoch ist handelt es sich um eine art eigene waffengruppe die fuer sich genommen wieder keine festgelegten wesensmerkmale haben bzw bei denen die schnellzerlegbarleit eben ein wesenswerkmal ist
d.h. takedown um 500,- -> verboten
takedown um 2500,- -> erlaubt

naja
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FlorianW
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von FlorianW » Di 12. Mär 2019, 18:16

gewo hat geschrieben:
Di 12. Mär 2019, 14:28
FlorianW hat geschrieben:
Di 12. Mär 2019, 14:15
gewo hat geschrieben:
Do 4. Okt 2018, 01:07
Fuer die norinco jw20 gibt es einen Bescheid auf kat A verboten weil schnellzerlegbar
Die leute auf waffengebraucht, die das gewehr gebraucht privat verkaufen, schreiben aber, dass WBK für die Norinco JW-20 reicht
das schreiben auch die hanelder die sie verkaufen
ist aber eben nicht so

war auch nur als info gedacht
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den den es schlussendelich "erwischt" ist der der sie importiert hat
es seie denn es ist verjaehrt
Ich hab mir eh gedacht, dass der Käufer sich darauf verlassen kann, dass es die Verantwortung des Händlers ist die Sachen richtig zu melden. Oder so geschichtln, dass die "1" in der Seriennummer vom Händler als "7" gelesen und registriert wird hab ich auch schon öfter gehört, aber solche irrtümer sind ohnehin nachvollziehbar, da kann ned viel passieren eben maximal der zustände BüMa/Waffenhändler

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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von FlorianW » Di 12. Mär 2019, 18:17

Martin_Q hat geschrieben:
Di 12. Mär 2019, 14:57
gewo hat geschrieben:
Do 4. Okt 2018, 01:07
Fuer die norinco jw20 gibt es einen Bescheid auf kat A verboten weil schnellzerlegbar
Was mich an dieser Stelle interessiert:
Gibt's für dieses "schnell-zerlegbar" eigentlich eine genauere Definition?
Denn jedes AR ist "schnell" und ohne Werkzeug in upper und lower "zerlegbar". Oder reicht dieser Grad der Zerlegung hierfür noch nicht aus und es muß z.B. der Lauf alleine ohne Werkzeug und mit einem Handgriff ausbaubar sein?
beim AUG kann man auch den Lauf mit einem handgriff ohne Werkzeug rausnehmen

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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von FlorianW » Di 12. Mär 2019, 18:20

gewo hat geschrieben:
Di 12. Mär 2019, 16:24
Martin_Q hat geschrieben:
Di 12. Mär 2019, 14:57
gewo hat geschrieben:
Do 4. Okt 2018, 01:07
Fuer die norinco jw20 gibt es einen Bescheid auf kat A verboten weil schnellzerlegbar
Was mich an dieser Stelle interessiert:
Gibt's für dieses "schnell-zerlegbar" eigentlich eine genauere Definition?
Denn jedes AR ist "schnell" und ohne Werkzeug in upper und lower "zerlegbar". Oder reicht dieser Grad der Zerlegung hierfür noch nicht aus und es muß z.B. der Lauf alleine ohne Werkzeug und mit einem Handgriff ausbaubar sein?

trotzdem ist das teil kat A weils eben unueblich ist einen repetierer zu zerlegen
noch interessanter ist die argumentation warum hochpreisige take-down repetierer hier anders betrachtet werden
der grund ist: weil es sich um hochwertige jagdwaffen handelt
wenn der preis unueblich hoch ist handelt es sich um eine art eigene waffengruppe die fuer sich genommen wieder keine festgelegten wesensmerkmale haben bzw bei denen die schnellzerlegbarleit eben ein wesenswerkmal ist
d.h. takedown um 500,- -> verboten
takedown um 2500,- -> erlaubt

naja
und wie siehts aus mit der Arisaka takedown (hab die modelnummer vergessen) bei der kann man ja auch den Lauf irgendwie schnell rauschrauben

Incite
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Incite » Di 12. Mär 2019, 18:41

FlorianW hat geschrieben:
Di 12. Mär 2019, 18:17
Martin_Q hat geschrieben:
Di 12. Mär 2019, 14:57
gewo hat geschrieben:
Do 4. Okt 2018, 01:07
Fuer die norinco jw20 gibt es einen Bescheid auf kat A verboten weil schnellzerlegbar
Was mich an dieser Stelle interessiert:
Gibt's für dieses "schnell-zerlegbar" eigentlich eine genauere Definition?
Denn jedes AR ist "schnell" und ohne Werkzeug in upper und lower "zerlegbar". Oder reicht dieser Grad der Zerlegung hierfür noch nicht aus und es muß z.B. der Lauf alleine ohne Werkzeug und mit einem Handgriff ausbaubar sein?
beim AUG kann man auch den Lauf mit einem handgriff ohne Werkzeug rausnehmen
Beim zivilen Aug Z kann man das nicht!

lg
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von DoubleA » Di 12. Mär 2019, 18:46

Wie schaut das Problem eigentlich bei den "grade noch keine Langwaffen" aus?
Beispielsweise bei der hier: https://www.bt-ag.ch/shop/deu/bt-apc9ap ... m-bt-36043

Da sollte der Klapp-Schaft doch kein Hindernis sein (ein- UND ausgeklappt kürzer 60 cm)?

Soll es bald auch mit einem Glock-Magazin kompatiblem Lower geben.

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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von gewo » Di 12. Mär 2019, 18:52

DoubleA hat geschrieben:
Di 12. Mär 2019, 18:46
Wie schaut das Problem eigentlich bei den "grade noch keine Langwaffen" aus?
Beispielsweise bei der hier: https://www.bt-ag.ch/shop/deu/bt-apc9ap ... m-bt-36043
Da sollte der Klapp-Schaft doch kein Hindernis sein (ein- UND ausgeklappt kürzer 60 cm)?
Soll es bald auch mit einem Glock-Magazin kompatiblem Lower geben.
das ist sowieso genauso wie die MP5 ect KM .....
wie es ab dezember aussieht ... keine ahnung
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Maddin » Di 12. Mär 2019, 19:34

Incite hat geschrieben:
Di 12. Mär 2019, 18:41
FlorianW hat geschrieben:
Di 12. Mär 2019, 18:17
Martin_Q hat geschrieben:
Di 12. Mär 2019, 14:57

Was mich an dieser Stelle interessiert:
Gibt's für dieses "schnell-zerlegbar" eigentlich eine genauere Definition?
Denn jedes AR ist "schnell" und ohne Werkzeug in upper und lower "zerlegbar". Oder reicht dieser Grad der Zerlegung hierfür noch nicht aus und es muß z.B. der Lauf alleine ohne Werkzeug und mit einem Handgriff ausbaubar sein?
beim AUG kann man auch den Lauf mit einem handgriff ohne Werkzeug rausnehmen
Beim zivilen Aug Z kann man das nicht!

lg
Jap, und ich ärgere mich jedesmal beim Reinigen darüber. :whistle:

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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Martin_Q » Di 12. Mär 2019, 19:57

gewo hat geschrieben:
Di 12. Mär 2019, 16:24
jaein….
Vielen Dank für diese äußerst ausführliche Antwort!

Ich nehme davon mit: "jegliche Zerlegbarkeit die über das übliche Maß DER JEWEILIGEN WAFFE hinausgeht ist pfui".
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